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   BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B   

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https://dejure.org/2016,5651
BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B (https://dejure.org/2016,5651)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B (https://dejure.org/2016,5651)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 64/15 B (https://dejure.org/2016,5651)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5
    (Vertragsärztliche Versorgung - Neufestsetzung der Job-Sharing-Obergrenze - substantiierte Darstellung der Auswirkungen der Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (juris: EBM-Ä) - keine Klärungsbedürftigkeit nach § 160 Abs 2 Nr 1 SGG - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    (Vertragsärztliche Versorgung - Neufestsetzung der Job-Sharing-Obergrenze - substantiierte Darstellung der Auswirkungen der Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (juris: EBM-Ä) - keine Klärungsbedürftigkeit nach § 160 Abs 2 Nr 1 SGG - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 26/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gesamtpunktzahlvolumen - Änderung der

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Das BSG hat zuletzt in seinem Urteil vom 15.7.2015 (B 6 KA 26/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ausgeführt, dass allein der Hinweis auf die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung den Anforderungen an einen Antrag auf Änderung der Abrechnungsobergrenzen nicht genügt.

    Diese im Urteil vom 12.12.2012 gestellten Anforderungen hat der Senat in seinen Urteilen vom 28.8.2013 (SozR 4-2500 § 101 Nr. 15) und vom 15.7.2015 (B 6 KA 26/14 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) bekräftigt.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Der Senat hat hinsichtlich der Notwendigkeit einer Substantiierung des Vorbringens im Verwaltungsverfahren auf seine Rechtsprechung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V verwiesen, wonach es dem betroffenen Arzt obliegt, den Fachgremien schon in deren Verfahren - spätestens im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss - die Gesichtspunkte vorzutragen, die für eine sachkundige Würdigung erforderlich sind (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 14 RdNr 37 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 17/11 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 35 RdNr 40 bis 43-44; ebenso BSG Beschluss vom 27.6.2012 - B 6 KA 78/11 B - Juris RdNr 8 und 9) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Konkret bedeutet dies (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5) , dass die Beschwerdebegründung (1) einen ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, (2) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) die von dem Beweisantrag betroffenen Tatumstände darlegen, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (5) schildern muss, weshalb die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Für die Zulassung einer Revision wegen einer Rechtsprechungsabweichung ist Voraussetzung, dass Rechtssätze aus dem LSG-Urteil und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung miteinander unvereinbar sind und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 44) .
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Der Senat hat hinsichtlich der Notwendigkeit einer Substantiierung des Vorbringens im Verwaltungsverfahren auf seine Rechtsprechung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 SGB V verwiesen, wonach es dem betroffenen Arzt obliegt, den Fachgremien schon in deren Verfahren - spätestens im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss - die Gesichtspunkte vorzutragen, die für eine sachkundige Würdigung erforderlich sind (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 14 RdNr 37 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 17/11 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 35 RdNr 40 bis 43-44; ebenso BSG Beschluss vom 27.6.2012 - B 6 KA 78/11 B - Juris RdNr 8 und 9) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 12/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Honorarberichtigung wegen

    Das Hessische LSG wies die darüber hinausgehende Berufung (Urteil vom 29.7.2015 - L 4 KA 605/10) , das BSG die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 64/15 B) zurück.

    Der von der Klägerin gestellte Antrag auf Neubestimmung der Gesamtpunktzahlobergrenzen vom 30.5.2008 war - bis auf das im Berufungsverfahren abgegebene Teilanerkenntnis - erfolglos, da die Klägerin die in § 23e Satz 2 BedarfsplRL aF geforderten "spürbaren Auswirkungen" auf die Berechnungsgrundlagen nicht hinreichend dargelegt hatte (vgl Beschluss des Senats vom 17.2.2016 - B 6 KA 64/15 B - juris) .

  • LSG Hessen, 27.05.2020 - L 4 KA 48/17
    Die Berufung im Übrigen ( LSG Hessen, Urteil vom 29. Juli 2015 - L 4 KA 20/11 - juris) und die Nichtzulassungsbeschwerde (BSG, Beschluss vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 64/15 B - juris ) blieben erfolglos.
  • SG Marburg, 06.09.2017 - S 12 KA 300/16

    Vertragsarztrecht

    SG Marburg, Urt. v. 23.02.2011 - S 12 KA 605/10 - juris wies die Klage ab, LSG Hessen, Urt. v. 29.07.2015 - L 4 KA 20/11 - juris wies die Berufung, BSG, Beschl. v. 17.02.2016 - B 6 KA 64/15 B - juris die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
  • BSG, 17.12.2019 - B 6 KA 28/19 B

    Salden- und Schuldvorträge in vertragsärztlichen Honorarbescheiden

    Soweit der Kläger eine unterlassene Beweiserhebung rügt, fehlt es bereits an der nach § 160a Abs. 2 Satz 3 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG erforderlichen Bezeichnung eines Beweisantrags, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (zu den Begründungsanforderungen vgl zB BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 64/15 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 17.12.2019 - B 6 KA 29/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 17.12.2019 B 6 KA 28/19 B

    Soweit der Kläger eine unterlassene Beweiserhebung rügt, fehlt es bereits an der nach § 160a Abs. 2 Satz 3 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG erforderlichen Bezeichnung eines Beweisantrags, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (zu den Begründungsanforderungen vgl zB BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 64/15 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 17.12.2019 - B 6 KA 30/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 17.12.2019 B 6 KA 28/19 B

    Soweit der Kläger eine unterlassene Beweiserhebung rügt, fehlt es bereits an der nach § 160a Abs. 2 Satz 3 iVm § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG erforderlichen Bezeichnung eines Beweisantrags, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (zu den Begründungsanforderungen vgl zB BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 64/15 B - juris RdNr 7) .
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