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   BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B   

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BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B (https://dejure.org/2006,20958)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B (https://dejure.org/2006,20958)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2006 - B 6 KA 69/05 B (https://dejure.org/2006,20958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • kkh.de PDF

    Zulassungsentziehung wegen eines außerhalb der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit liegenden Verhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 6
    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Der Kläger hat zwar fünf Entscheidungen des BSG zur Zulassungsentziehung (einschließlich des Beschlusses vom 19. Juni 1996, MedR 1997, 86, und des Urteils vom 20. Oktober 2004, BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 = MedR 2005, 311; die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1991, 2359 befasst sich hingegen mit der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und nicht mit einer Zulassungsentziehung) aufgeführt und erklärt, sie beträfen alle ein Fehlverhalten bei der unmittelbaren ärztlichen Tätigkeit am Patienten oder deren Abrechnung, aber keine - hier in Rede stehende - Pflichtverletzung außerhalb dieses Bereichs.

    Vielmehr wird dort lediglich ein Wohlverhalten des Arztes während des Verlaufs des Rechtsstreits über die Zulassungsentziehung thematisiert (vgl hierzu auch BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 15 aE).

  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Der Kläger hat zwar fünf Entscheidungen des BSG zur Zulassungsentziehung (einschließlich des Beschlusses vom 19. Juni 1996, MedR 1997, 86, und des Urteils vom 20. Oktober 2004, BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 = MedR 2005, 311; die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1991, 2359 befasst sich hingegen mit der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und nicht mit einer Zulassungsentziehung) aufgeführt und erklärt, sie beträfen alle ein Fehlverhalten bei der unmittelbaren ärztlichen Tätigkeit am Patienten oder deren Abrechnung, aber keine - hier in Rede stehende - Pflichtverletzung außerhalb dieses Bereichs.
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Er stellt schon keine - widersprechenden - Rechtssätze dar, die im Urteil des LSG bzw in der von ihm benannten Entscheidung des BSG (BSGE 73, 234 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4) tatsächlich enthalten sind.
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Der Kläger hat zwar fünf Entscheidungen des BSG zur Zulassungsentziehung (einschließlich des Beschlusses vom 19. Juni 1996, MedR 1997, 86, und des Urteils vom 20. Oktober 2004, BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 = MedR 2005, 311; die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1991, 2359 befasst sich hingegen mit der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und nicht mit einer Zulassungsentziehung) aufgeführt und erklärt, sie beträfen alle ein Fehlverhalten bei der unmittelbaren ärztlichen Tätigkeit am Patienten oder deren Abrechnung, aber keine - hier in Rede stehende - Pflichtverletzung außerhalb dieses Bereichs.
  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Er hat gemäß § 162 Abs. 3 VwGO auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 2. zu tragen, da diese sich auf Veranlassung des BSG hin zur Frage der Zulassung der Revision eingehend geäußert haben (vgl BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 2000, NVwZ-RR 2001, 276 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36, mwN; Kopp/Schenke, VwGO , 14. Aufl 2005, § 162 RdNr 23).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 52/95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Grundsatzes der

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Er hat aber unerwähnt gelassen, dass der Senat bereits im Beschluss vom 19. Juni 1996 (6 BKa 52/95 - juris) eine Zulassungsentziehung wegen versuchter Vergewaltigung einer Praxishelferin gebilligt hat und dass im Urteil vom 20. Oktober 2004 nicht nur routinemäßig erfolgende fachfremde Behandlungen (aaO RdNr 11), sondern vor allem auch fortgesetzte grob beleidigende und diffamierende Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Funktionsträgern der KÄV (aaO RdNr 20 ff) als Pflichtverletzungen, die eine Zulassungsentziehung grundsätzlich rechtfertigen können, benannt sind.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Es fehlen allerdings Ausführungen dazu, welche Beweisanträge er gestellt hat, denen das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG , vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Für die Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 7 RdNr 4 ff, mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s zB BVerfG >Kammer<, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    So hat der Senat eine Zulassungsentziehung wegen versuchter Vergewaltigung einer Praxishelferin gebilligt (BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 52/95 - Juris; vgl auch BSG Beschluss vom 31.3.2006 - B 6 KA 69/05 B - Juris) und auch sexuelle Übergriffe eines Arztes gegen die von ihm Auszubildenden (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 11) sowie fortgesetzte grob beleidigende und diffamierende Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Funktionsträgern der KÄV (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 20 ff) oder verbale Attacken auf Mitarbeiter von Krankenkassen (BSG Beschluss vom 5.11.2003 - B 6 KA 54/03 B - Juris RdNr 18; vgl auch BSG Beschluss vom 19.11.2014 - B 6 KA 45/14 B - zum Verhalten eines Vertragsarztes im Kontext von Gerichtsverfahren) als mögliche Pflichtverletzungen iS des § 95 Abs. 6 SGB V benannt (vgl auch LSG Hamburg Urteil vom 7.10.2015 - L 5 KA 20/13 - Juris und LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 8.10.2003 - L 11 KA 165/02 - Juris, zu Vermögensdelikten) .
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Aber auch Verfehlungen außerhalb der eigentlichen vertragszahnärztlichen Tätigkeit - beispielsweise die versuchte Vergewaltigung einer Praxishelferin (BSG, Beschluss vom 19. Juni 1996 - 6 BKa 52/95 - juris), grob beleidigende und diffamierende Äußerungen gegenüber Mitarbeitern der K(Z)ÄV (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 20 ff) oder auch Betrug und Urkundenfälschung zu Lasten der K(Z)ÄV durch unberechtigte Abzweigung von Geldern von deren Konten (vgl BSG, Beschluss vom 31. März 2006 - B 6 KA 69/05 B) - können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach

    Insoweit ist hier die grundsätzlich bedeutsame Klarstellung auszusprechen, dass sexuelle Übergriffe des Arztes bzw Zahnarztes gegen die von ihm Auszubildenden - auch solche, wie sie vorliegend in Frage stehen - gröbliche Verletzungen seiner vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten darstellen und ihn als ungeeignet für die Tätigkeit im Beruf und somit auch in der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit erweisen (vgl ebenso zu einem Fall versuchter Vergewaltigung BSG, Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 52/95 -, juris; dies in Bezug nehmend BSG, Beschluss vom 31.3.2006 - B 6 KA 69/05 B -, juris).
  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 12 KA 106/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentzug bei sexuellen Übergriffen auf

    Auch Verfehlungen außerhalb der eigentlichen vertragsärztlichen Tätigkeit können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen (BSG v. 31.03.2006, Az: B 6 KA 69/05 B).

    Dies gilt nach der Auffassung des Senats in gleicher Weise auch dann, wenn ein Ausbildungsverhältnis zwar noch nicht zustande gekommen ist, aber in Aussicht genommen ist, zumal dann, wenn die Übergriffe wie im vorliegenden Fall durch die in Aussicht Stellung ermöglicht werden (vgl. dazu BSG vom 31. März 2006, Az.: B 6 KA 69/05 B).

  • LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 20/13

    Entzug der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung

    Auf einen engeren Bezug zur vertragsärztlichen Tätigkeit als solcher kommt es - wie auch bei der Frage nach einer gröblichen Pflichtverletzung (dazu BSG, Beschluss vom 31. März 2006 - B 6 KA 69/05 B, juris, Rn. 8 m.w.N.) - nicht an, zumal die Klägerin jedenfalls den Betrug zum Nachteil der Geschädigten J. im Zusammenhang mit der Anmietung eines Behandlungsraums und somit in einem zumindest weiteren Zusammenhang zu ihrer Berufsausübung begangen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 1017/11
    Das BSG differenziert dabei nicht zwischen den Voraussetzungen der Nichteignung im Sinne von § 21 Ärzte-ZV und einer gröblichen Pflichtverletzung (vgl. BSG vom 02.09.2009 - B 6 KA 14/09 B Rdnr. 18 sowie BSG vom 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B Rdnr. 8 und vom 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B Rdnr. 11 und 12, wo der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gleichermaßen unter den Voraussetzungen der fehlenden Eignung als auch der gröblichen Verletzung vertragsärztlicher Pflichten diskutiert wurde).

    Auch Vermögensdelikte, die mit der eigentlichen vertragsärztlichen Tätigkeit nichts zu tun haben, aber bei Gelegenheit einer Tätigkeit als Vertragsarzt begangen wurden, können eine die Zulassungsentziehung rechtfertigende gröbliche Pflichtverletzung beinhalten (BSG Beschluss vom 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06

    Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt für Urologie als Nachfolger im Wege der

    Nach der Rechtsprechung des BSG komme die Prüfung eines Wohlverhaltens überhaupt nur in Fällen einer nicht vollzogenen Zulassungsentscheidung in Betracht (Beschluss des BSG vom 31. März 2006, Az.: B 6 KA 69/05 B - juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 5 KA 1165/16

    Betrügerischer Arzt darf jetzt nur noch als Anwalt tätig sein

    Das BSG differenziert dabei nicht zwischen den Voraussetzungen der Nichteignung im Sinne von § 21 Ärzte-ZV und einer gröblichen Pflichtverletzung (vgl. BSG, Urteil vom 02.09.2009, - B 6 KA 14/09 B - sowie BSG, Urteil vom 31.03.2006, - B 6 KA 69/05 B -, BSG, Urteil vom 27.06.2007, - B 6 KA 20/07 B -, alle in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 582/11
    Das BSG differenziert dabei nicht zwischen den Voraussetzungen der Nichteignung im Sinne von § 21 Ärzte-ZV und einer gröblichen Pflichtverletzung (vgl. BSG vom 02.09.2009 - B 6 KA 14/09 B Rdnr. 18 sowie BSG vom 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B Rdnr. 8 und vom 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B Rdnr. 11 und 12, wo der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gleichermaßen unter den Voraussetzungen der fehlenden Eignung als auch der gröblichen Verletzung vertragsärztlicher Pflichten diskutiert wurde).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 5 KA 17/15
    Das BSG differenziert dabei nicht zwischen den Voraussetzungen der Nichteignung im Sinne von § 21 Ärzte-ZV und einer gröblichen Pflichtverletzung (vgl. BSG, Urteil vom 02.09.2009, - B 6 KA 14/09 B - sowie BSG, Urteil vom 31.03.2006, - B 6 KA 69/05 B -, BSG, Urteil vom 27.06.2007, - B 6 KA 20/07 B -, alle in juris).
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