Rechtsprechung
BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anwendung der repräsentativen Einzelfallprüfung mit anschließender Hochrechnung - Bindung an Festlegungen in Prüfvereinbarung - Voraussetzung für Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen - Streitwert
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Mögklichkeit des Abweichens von der Regelprüfmethode einer statistischen Vergleichsprüfung; Voraussetzungen für eine Prüfung nach Durchschnittswerten
- Judicialis
SGB V § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung der repräsentativen Einzelfallprüfung bei Honorarkürzungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94
Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung hat der Senat allerdings betont, dass plausible Gründe vorliegen müssen, um von einer Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten abzusehen (BSGE 77, 53, 58 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 189).Deshalb ist die Begründung, eine repräsentative Einzelfallprüfung führe zu einem genaueren und gerechteren Ergebnis als die Prüfung nach Durchschnittswerten, als Überschreitung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zurückgewiesen worden (BSGE 77, 53, 56 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 187).
Denn soweit aussagekräftige statistische Vergleichszahlen vorliegen, dürfen diese bei der Prüfentscheidung nicht unberücksichtigt bleiben (BSGE 77, 53, 60 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 191).
Nur soweit die Vorschriften in der Prüfvereinbarung gegen höherrangiges Recht verstoßen, insbesondere mit den bundesrechtlichen Vorgaben zur effektiven Überwachung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Leistungserbringer nicht vereinbar sind, sind sie nach den allgemeinen Regeln der Normenhierarchie nichtig und damit auch für den Beklagten nicht maßgeblich (BSGE 77, 53, 60 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 191; Nr. 51 S 278; Nr. 53 S 289 f).
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Arztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder Einzelleistungswerten in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, ihn nämlich in einem Ausmaß überschreitet, das sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (stRspr, zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 8, mwN).Darüber hinaus geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten nicht nur hinsichtlich des Gesamtfallwertes, sondern unter der Voraussetzung einer hinreichenden Vergleichbarkeit ebenso auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einer einzelnen Leistungsposition bzw mehrerer zu Leistungssparten zusammengefasster Leistungspositionen des EBM-Ä herangezogen werden kann (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 9 mwN; zur Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis bei Einzelleistungsprüfungen s auch Urteil vom heutigen Tage, B 6 KA 79/03 R - juris).
- BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Die Prüfgremien sind jedoch berechtigt und verpflichtet, ausnahmsweise auch andere Prüfmethoden anzuwenden oder neu zu entwickeln, wenn sich im Einzelfall die Prüfung nach Durchschnittswerten als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erweist (…BSGE 75, 220, 224 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 S 135; BSGE 84, 85, 86 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250 f;… SozR aaO Nr. 55 S 310 f).So ist als Voraussetzung für die Anwendung eines sog Vertikalvergleichs verlangt worden, dass einem Horizontalvergleich nach Durchschnittswerten die Grundlage entzogen ist, weil entweder der zu prüfende Arzt eine unvergleichbare individuelle Praxisausrichtung hat oder weil dessen Grundannahme, die Vergleichsgruppe handele im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich, nicht zutrifft (BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250;… SozR aaO Nr. 55 S 308).
- BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90
Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Abweichung von den Anforderungen, die das Bundessozialgericht (BSG) für die Prüfmethode der Einzelfallprüfung mit Hochrechnung im Urteil vom 8. April 1992 (BSGE 70, 246, 254 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 52 f) aufgestellt habe und die im Urteil vom 14. Juli 1993 (6 RKa 13/91 - USK 93115) bekräftigt worden seien.Diese Regelung entspricht ersichtlich den Vorgaben, die das BSG als regelmäßige Voraussetzung für die Zuverlässigkeit dieser Beweismethode aufgestellt hat (BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 52 f).
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 7/01 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleich bestimmter Einzelleistungen mit …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Die Prüfgremien sind jedoch berechtigt und verpflichtet, ausnahmsweise auch andere Prüfmethoden anzuwenden oder neu zu entwickeln, wenn sich im Einzelfall die Prüfung nach Durchschnittswerten als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erweist (…BSGE 75, 220, 224 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 S 135;… BSGE 84, 85, 86 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250 f; SozR aaO Nr. 55 S 310 f).So ist als Voraussetzung für die Anwendung eines sog Vertikalvergleichs verlangt worden, dass einem Horizontalvergleich nach Durchschnittswerten die Grundlage entzogen ist, weil entweder der zu prüfende Arzt eine unvergleichbare individuelle Praxisausrichtung hat oder weil dessen Grundannahme, die Vergleichsgruppe handele im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich, nicht zutrifft (…BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250; SozR aaO Nr. 55 S 308).
- BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 13/84
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Nur wenn die fehlende Homogenität oder eine zu geringe Größe der Vergleichsgruppe belegt und auch keine Abhilfe durch eine Vergrößerung der Vergleichsbasis - etwa im Wege der Einbeziehung der Abrechnungswerte von weiteren Ärzten derselben Fachgruppe aus anderen KÄVen (vgl BSG, Urteil vom 19. November 1985, 6 RKa 13/84 = USK 85215; Urteil vom 1. Oktober 1990, 6 RKa 32/89 = USK 90102) - möglich ist, kann auf eine der nachrangigen Prüfmethoden zurückgegriffen werden. - BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 32/89
Verordnungsweise
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Nur wenn die fehlende Homogenität oder eine zu geringe Größe der Vergleichsgruppe belegt und auch keine Abhilfe durch eine Vergrößerung der Vergleichsbasis - etwa im Wege der Einbeziehung der Abrechnungswerte von weiteren Ärzten derselben Fachgruppe aus anderen KÄVen (vgl BSG, Urteil vom 19. November 1985, 6 RKa 13/84 = USK 85215; Urteil vom 1. Oktober 1990, 6 RKa 32/89 = USK 90102) - möglich ist, kann auf eine der nachrangigen Prüfmethoden zurückgegriffen werden. - BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Die Prüfung nach Durchschnittswerten setzt allerdings voraus, dass die Vergleichsgruppe ausreichend groß und hinreichend homogen zusammengesetzt ist, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 204;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 ff). - BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 13/91
Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Arzthonorares - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Mit seiner Revision rügt der Kläger eine Abweichung von den Anforderungen, die das Bundessozialgericht (BSG) für die Prüfmethode der Einzelfallprüfung mit Hochrechnung im Urteil vom 8. April 1992 (…BSGE 70, 246, 254 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 52 f) aufgestellt habe und die im Urteil vom 14. Juli 1993 (6 RKa 13/91 - USK 93115) bekräftigt worden seien. - BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 55/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzung von Honoraren die Bestandteil des …
Auszug aus BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (stRspr, s BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 5, mwN). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R
Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid - …
- BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 14/93
Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Behandlungsweise eines …
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R
Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines …
- BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …
Dieser Spielraum wird zwar (ua) dadurch eingeschränkt, dass in dem hier maßgeblichen Zeitraum die Prüfung nach Durchschnittswerten die "Regelprüfmethode" war (stRspr, vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 9;… BSGE 101, 130 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 19, RdNr 14;… allgemein zur Einschränkung des Beurteilungsspielraums BSGE 77, 53, 56 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 186) , von welcher die Prüfgremien nur abweichen durften, wenn sich die Prüfung nach Durchschnittswerten im Einzelfall als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erwies (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10) .Der vom Beklagten getroffenen Entscheidung zur Durchführung einer eingeschränkten Einzelfallprüfung mit Hochrechnung steht auch nicht entgegen, dass der Senat in seiner älteren Rechtsprechung wiederholt der Anwendung anderer Prüfmethoden als der Prüfung nach Durchschnittswerten - namentlich der Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - entgegengetreten ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 14) .
Weiter hat der Senat dort unter Hinweis auf das Gebot effektiver Wirtschaftlichkeitsprüfungen klargestellt, dass er die Wahl einer anderen Prüfmethode billigt, soweit eine Prüfung anhand von Durchschnittswerten nicht effektiv ist (BSG aaO RdNr 27 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 14) .
Nach der Senatsrechtsprechung bedarf die Wahl einer "nachrangigen" Prüfmethode einer ausreichenden Begründung (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 16;… vgl auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 48) .
Zudem ist es erforderlich, pro Quartal einen prozentualen Anteil von mindestens 20 % der abgerechneten Fälle - bezogen auf die Gesamtzahl der vom geprüften Arzt behandelten Patienten (…vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 245) - zu überprüfen, die zugleich mindestens 100 Behandlungsfälle umfassen müssen (…BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 53; ebenso BSG Urteil vom 14.7.1993 - 6 RKa 13/91 - Juris RdNr 19 = USK 93115; s auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 16) .
Der bei dieser Prüfung ermittelte unwirtschaftliche Behandlungsumfang kann auf die Gesamtheit der Fälle hochgerechnet werden, doch ist wegen der mit dieser Methode einhergehenden Unsicherheiten bei der Bemessung des Kürzungsbetrages ein Sicherheitsabschlag von 25 % des danach als unwirtschaftlich ermittelten Gesamtbetrages vorzunehmen (…BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 53; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 18) .
Nur die letztgenannte Sichtweise wird der großen Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsprüfung gerecht und vermeidet, dass die Behandlungsweise eines Arztes in einem bestimmten Zeitraum überhaupt nicht auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden kann (tendenziell in diesem Sinne schon BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 16: "regelmäßige Voraussetzung"; eine Abweichung "in besonderen Fällen" bejahend: LSG Baden-Württemberg, MedR 1994, 499) .
- BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung - …
Dabei war nach der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Rechtslage davon auszugehen, dass die Prüfung nach Durchschnittswerten wegen ihres hohen Erkenntniswerts bei verhältnismäßig geringem Verwaltungsaufwand die Regelprüfmethode darstellt (…so stRspr des BSG, zB BSGE 77, 53, 58-60 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 189-192; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 12).Sie kann erfolgen, indem der Gesamtfallwert des betroffenen Arztes mit dem durchschnittlichen Gesamtfallwert der Arztgruppe verglichen wird, oder in der Weise, dass der Aufwand des Arztes in einer Sparte (zB Beratungs- und Betreuungsleistungen oder Sonderleistungen) mit dem durchschnittlichen Aufwand der Arztgruppe in dieser Sparte oder indem der Aufwand des Arztes bei einzelnen Leistungen mit dem Durchschnitt der Arztgruppe verglichen wird (zur Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten in Form des sog Sparten- oder Einzelleistungsvergleichs s zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 11).
- BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der …
Unter Hinweis auf das Gebot effektiver Wirtschaftlichkeitsprüfungen hat der Senat festgestellt, dass eine andere Prüfmethode gewählt werden "darf bzw muss", soweit eine Prüfung anhand von Durchschnittswerten nicht effektiv ist (…BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 14) , bzw dass die Prüfgremien "berechtigt und verpflichtet" sind, ausnahmsweise auch andere Prüfmethoden anzuwenden bzw neu zu entwickeln, wenn sich im Einzelfall die Prüfung nach Durchschnittswerten "als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar" erweist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10) .Zwar hat das BSG wiederholt die Entscheidung der Prüfgremien für eine Einzelfallprüfung als Überschreitung der Grenzen des Beurteilungsspielraums gewertet (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10 unter Hinweis auf BSGE 77, 53, 56 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 187) .
Demgegenüber hat der Senat - wie bereits oben dargestellt - gerade unter Hinweis auf das Gebot effektiver Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Wahl einer anderen Prüfmethode gebilligt, soweit eine Prüfung anhand von Durchschnittswerten nicht effektiv ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 14) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 136/15
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
Dies folgt aus deren Rechtsnatur als Normvertrag auf der Ebene des Gesamtvertrags, zu dessen wesentlichen Merkmalen es gehört, dass seine Regelungen für die von ihm betroffenen Beteiligten bindend sind ( ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 und Nr. 27 ).Etwas Anderes gilt nur, soweit die Prüfvereinbarung gegen (höherrangiges) Bundesrecht verstößt, wie es va durch die Rechtsprechung des BSG zu den Grundlagen des Rechts der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgestaltet ist; hierzu gehört insbesondere die Pflicht, für eine effektive Überwachung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Leistungserbringer zu sorgen (… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 und Nr. 53; SozR 4-2500 § 106 Nr. 8; Senatsurteil vom 29. Januar 2014 - L 3 KA 101/12 ).
Hintergrund dieser Regelung ist die st BSG-Rspr, nach der die "eingeschränkte Einzelfallprüfung mit anschließender Hochrechnung" bzw die "repräsentative Einzelfallprüfung" grundsätzlich zulässig ist (… SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 und Nr. 33; SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 und Nr. 46 ).
Dies trifft schon deshalb nicht zu, weil die Prüfung von mindestens 20 % der behandelten Versicherten erforderlich ist, damit die Einzelfallprüfung mit Hochrechnung überhaupt eine zuverlässige Beweismethode für die Feststellung einer unwirtschaftlichen Behandlung sein kann (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 10; SozR 4-2500 § 106 Nr. 8).
Im Anschluss an BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 (in juris: Rn 31) ist es hierbei sachgerecht, die Zahl der als unwirtschaftlich beurteilten Einzelleistungen einer GOP ins Verhältnis zur Gesamtzahl dieser GOP-Ansätze zu setzen, die sich in der gezogenen Stichprobe von 20 % aller Versicherten finden.
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - …
Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und die Wahl dieser Prüfmethode rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Behandlungs- oder Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (…s BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 17;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 14) oder sich - wie hier wegen der speziellen Ausrichtung der Praxis - die Prüfung nach Durchschnittswerten im Einzelfall als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erweist (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 10) . - LSG Hessen, 27.06.2007 - L 4 B 152/07
Streitwert in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten
In der Regel bestehen in diesen Fällen noch "genügende Anhaltspunkte" für die Bestimmung des Streitwertes nach § 52 Abs. 1 GKG, weshalb der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig nicht herangezogen werden muss (in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, B 6 KA 72/03 R und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2002, L 10 B 5/02 KA).Hierbei hat sich das SG insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Februar 2005 (B 6 KA 72/03 R) und den "Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit 2006" (…NZS 2006, S. 350 ff., 356) bezogen.
Neue Gesichtspunkte oder Argumente sind weder der Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2005 (a.a.O.) noch dem "Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit 2006" (…a.a.O.) zu entnehmen.
Die Entscheidung des BSG vom 23. Februar 2005 (a.a.O.) hat zur Überzeugung des Senats nur Einzelfallcharakter, denn dort bestand die Besonderheit, dass sich der Kläger erst zu einem späteren Zeitpunkt im Revisionsverfahren auf einen Bescheidungsantrag beschränkt hat.
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
Die Frage, welche Vergleichsgruppe bei einer fachübergreifenden BAG wie der Klägerin heranzuziehen ist, kann nur in Abhängigkeit von den konkreten Fachrichtungen und der konkreten Zusammensetzung der BAG beantwortet werden (vgl auch BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 72/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 11 = juris RdNr 22 zur Wechselwirkung von Homogenität und Größe der Vergleichsgruppe) . - SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 419/13
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags(zahn)arzt - Durchführung einer …
Insofern sind den Vertragsparteien einer Prüfvereinbarung Grenzen in ihrer Regelungsbefugnis gesetzt (vgl. BSG, Urt. v. 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 = Breith 2006, 466 = USK 2005-110, juris Rdnr. 27).Die weiteren Prüfmethoden können daher immer nur dann herangezogen werden, wenn und soweit auf Grund besonderer Umstände die Regelprüfmethode keine beweistauglichen Ergebnisse liefert (vgl. BSG, Urt. v. 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R - a.a.O. juris Rdnr. 23;… BSG, Urt. v. 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R - a.a.O., juris Rdnr. 19).
Es ist hiervon vielmehr ein Sicherheitsabschlag von 25 % des als unwirtschaftlich ermittelten Gesamtbetrages vorzunehmen (…vgl. BSG, Urt. v. 08.04.1992 - 6 RKa 27/90 - a.a.O., juris Rn. 40; zu Bedeutung und Funktion des Sicherheitsabschlags vgl. BSG; Urt. v. 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R - a.a.O. juris Rdnr. 29).
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 2/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
Die Frage, welche Vergleichsgruppe bei einer fachübergreifenden BAG wie der Klägerin heranzuziehen ist, kann nur in Abhängigkeit von den konkreten Fachrichtungen und der konkreten Zusammensetzung der BAG beantwortet werden (vgl auch BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 72/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 11 = juris RdNr 22 zur Wechselwirkung von Homogenität und Größe der Vergleichsgruppe) . - BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen …
Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt entsprechend den im Berufungsurteil zugrunde gelegten Honorarkürzungsbeträgen, die von keinem der Beteiligten in Frage gestellt worden sind (…vgl LSG-Beschluss S 3, aber ohne die vom LSG aaO S 13 vorgenommene Halbierung; hiergegen siehe BSG vom 23.2.2005 - B 6 KA 72/03 R - Juris RdNr 33 = Die Leistungen - Beilage Rechtsprechung - 2006, 273, 284, und Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 64; 2003, 568, 572; 2006, 1, 7) . - SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18
Vertragsarztrecht
- BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B
Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne …
- BSG, 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B
Arbeitgeber als Leistungsempfänger iS von § 183 SGG
- BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 43/15 R
Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 3/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 127/18
Vertragsarztrecht
- SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 201/18
Vertragsarztrecht
- BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelverordnung - Beurteilung nach den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 133/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 52/11
Rechtmäßigkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragszahnärztlichen …
- LSG Schleswig-Holstein, 22.05.2007 - L 4 KA 4/06
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Prüfvereinbarung von 1995 - …
- BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 81/17 B
Honorarrückforderungen nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - L 7 KA 13/05
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 108/06
Vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress gegenüber …
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2006 - L 5 KA 11/05
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Einzelfallprüfung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - L 7 KA 6/09
Krankenversicherung - Verteilung der Beweislast im Hinblick auf das Verhältnis …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06
Wirtschftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte Einzelfallprüfung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 91/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 3 KA 97/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 101/12
- SG München, 17.08.2015 - S 28 KA 822/15
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 91/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 3 KA 27/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 89/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 9/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 15/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 90/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 79/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 61/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 7 KA 96/11
Wirtschaftlichkeitsprüfung - repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 3 KA 100/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 3 KA 98/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 3 KA 27/10
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2243/07
- LSG Bayern, 14.01.2015 - L 12 KA 43/13
Bindung an Prüfvereinbarung
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 53/10 B
Krankenversicherung - Binnenauswahl bei Off-Label-Use-Therapien - Mindestmaß an …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte …
- SG Hannover, 19.10.2016 - S 78 KA 191/15
Einwendungen eines Dermatologen gegen eine Beratung wegen unwirtschaftlicher …
- SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 137/09
Kürzung des vertragsärztlichen Honorars wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- LSG Bayern, 28.01.2015 - L 12 KA 15/13
Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bindung an Prüfvereinbarung, Durchschnittsprüfung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2009 - L 11 KA 52/07
Kürzung des vertragszahnärztlichen Honorars für bestimmte Quartale nach …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 835/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 44/18
Vertragszahnärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - L 5 B 201/06
Streitwert bei Wirtschaftlichkeitsprüfung
- BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 33/19 B
Kürzung von vertragsärztlichem Honorar nach einer statistischen Vergleichsprüfung …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 313/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Zulässigkeit der statistischen …
- BSG, 23.04.2008 - B 6 KA 47/07 B
- BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 34/19 B
Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 12.02.2020 B 6 KA 33/19 B
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 3559/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KA 25/19
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 3307/11
- SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 808/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kein erhöhter …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 112/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - besonders zahnerhaltende …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 42/18
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 3973/09
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 57/17
- SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 3864/17
Festsetzung eines Regresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.R.d. …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 52/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 30/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 88/17
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 4791/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 92/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 99/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 95/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 97/12
- SG Dortmund, 24.01.2012 - S 9 KA 128/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 113/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - S 2 KA 51/04
Beschwerde ; Absenden ; Beschwerdewert ; Wirtschaftlichkeitsprüfung in der …
- SG München, 17.07.2019 - S 20 KA 171/16
Vertrags(zahn) arztangelegenheiten
- SG München, 23.06.2014 - S 38 KA 817/13
Quartalsbezogene Richtgrößenprüfung bei Allgemeinarzt nach Überschreitung des …
Rechtsprechung
BSG, 20.08.2003 - B 6 KA 72/03 R |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 3000/01
Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende …
Dem nach Kenntnis des Senats (vgl. dazu Urteil vom 20. August 2003 - L 5 KA 1089/03 - Revision anhängig unter B 6 KA 72/03) häufigsten Missstand, nämlich der extensiven Interpretation des Überweisungsauftrags (mit entsprechender Ausweitung der Menge der pro Fall abgerechneten Parameter) durch den Laborarzt (nach genereller Absprache oder mit telefonischer Genehmigung des überweisenden Arztes) wird durch den Wirtschaftlichkeitsbonus wirksam entgegengewirkt: Der überweisende Arzt wird nicht mehr aus Gefälligkeit einer im konkreten Fall nicht unbedingt erforderlichen Ausweitung des Zielauftrags zustimmen. - SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Zuständigkeit der Prüfgremien …
Es kann daher im vorliegenden Fall offen bleiben, welche Bedeutung der in § 14 Abs. 2 PV vereinbarten Frist überhaupt zukommt (vgl. zur Antragsfrist bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2003 - L 5 KA 1089/03 - anhängig bei BSG - B 6 KA 72/03 R -).
Rechtsprechung
BSG - B 6 KA 72/03 R |