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   BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R   

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BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R (https://dejure.org/1998,1388)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R (https://dejure.org/1998,1388)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1998 - B 6 KA 75/97 R (https://dejure.org/1998,1388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz gegenüber Vertragsarzt - Prozeßführungsbefugnis - ausgeschiedener Praxispartner

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz - Zuständigkeit der Sozialgerichte nach Verweisung - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage - Prozeßführungsbefugnis nach Ausscheiden aus einer Gemeinschaftspraxis - Ambulante ärztliche Tätigkeit - Freiberuflich tätiger Krankenhausarzt - ...

  • Judicialis

    SGB V § 116; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung ambulanter Leistungen außerhalb der Ermächtigung durch Krankenhausarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Schadensersatzanspruch niedergelassener Vertragsärzte: Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen durch Krankenhausärzte

Papierfundstellen

  • BSGE 83, 128
  • NJW 2000, 897
  • NZS 1999, 565
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Dieser Annahme steht nicht entgegen, daß der Senat in seiner Entscheidung zur Verneinung der Klagebefugnis eines Vertragsarztes gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes (SozR 3-1500 § 54 Nr. 30; im Anschluß an BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7) Zweifel daran geäußert hat, ob Vergütungen für Leistungen des ermächtigten Arztes tatsächlich dem klagenden Vertragsarzt zufließen würden, wenn der ermächtigte Arzt nicht oder nur in geringerem Umfang ermächtigt wäre.

    Die Annahme des Schadensersatzanspruches im vorliegenden Fall steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der die Ermächtigung eines Arztes grundsätzlich nicht durch den niedergelassenen Vertragsarzt angefochten werden kann (BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30); denn die Kläger wenden sich nicht gegen die Ermächtigung der Beklagten an sich, sondern beanstanden allein das sie - die Kläger - schädigende Verhalten der Beklagen durch die Mißachtung der Wirkungen, die sich aus der Anfechtung der ihr erteilten Ermächtigung ergaben.

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Dieser Annahme steht nicht entgegen, daß der Senat in seiner Entscheidung zur Verneinung der Klagebefugnis eines Vertragsarztes gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes (SozR 3-1500 § 54 Nr. 30; im Anschluß an BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7) Zweifel daran geäußert hat, ob Vergütungen für Leistungen des ermächtigten Arztes tatsächlich dem klagenden Vertragsarzt zufließen würden, wenn der ermächtigte Arzt nicht oder nur in geringerem Umfang ermächtigt wäre.

    Die Annahme des Schadensersatzanspruches im vorliegenden Fall steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der die Ermächtigung eines Arztes grundsätzlich nicht durch den niedergelassenen Vertragsarzt angefochten werden kann (BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30); denn die Kläger wenden sich nicht gegen die Ermächtigung der Beklagten an sich, sondern beanstanden allein das sie - die Kläger - schädigende Verhalten der Beklagen durch die Mißachtung der Wirkungen, die sich aus der Anfechtung der ihr erteilten Ermächtigung ergaben.

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt in Wettbewerbssachen für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (BGH NJW 1993, 2993 mwN), die im vorliegenden Verfahren jedenfalls wegen der vom LSG festgestellten besonderen Verhältnisse in der Stadt K. anzunehmen ist.
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Dies gilt, auch wenn Ärzte für Radiologie gemäß § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und § 7 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV-Ä) nur auf Überweisung durch andere Vertragsärzte tätig werden dürfen (zur Rechtmäßigkeit derartiger Regelungen vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 7), weil gemäß § 24 Abs. 5 Satz 1 BMV-Ä und § 27 Abs. 5 Satz 1 EKV-Ä die Überweisung nur auf eine bestimmte Facharztgruppe, nicht aber auf den Namen eines bestimmten Facharztes ausgestellt werden soll.
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Die erst im Laufe des Verfahrens mögliche Bezifferung des Schadens zwingt jedoch aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht in jedem Fall zum nachträglichen Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage (vgl BGH NJW 1978, 210; BAG NZA 1997, 1168, 1169; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl 1998, § 256 RdNr 20; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl 1999, § 256 RdNr 7c).
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Zwar verliert nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gemeinschaftspraxis) ausscheidende Gesellschafter die Sachlegitimation über die Forderungen der Gesellschaft, weil der Wert seines Anteils am Gesellschaftsvermögen in der Regel den in der Praxis verbleibenden Partnern zuwächst (so die Vertragsgestaltung im Regelfall mit den Rechtsfolgen nach § 736 Abs. 1 iVm § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso § 9 Abs. 3 iVm § 1 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz mit Verweisung auf § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; zur Anwendbarkeit der Bestimmungen über die BGB-Gesellschaft vgl zB BGHZ 97, 273, 276 f = MedR 1986, 321, 322; BGH MedR 1994, 246 und auch BSGE 55, 97, 102 = SozR 5520 § 33 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6; BSG MedR 1993, 279, 280).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Nach der bindenden Verweisung des Rechtsstreits (§ 17a Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz ) durch das LG an das SG ist die Zuständigkeit der Sozialgerichte gegeben, so daß nicht zu prüfen ist, ob der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eröffnet ist (zur Problematik siehe: BGH, Beschluß vom 15. Januar 1998 - NJW 1998, 2743; Beschluß vom 6. April 1998 - NJW 1998, 3418; Beschluß vom 5. November 1998 - EBE/BGH 1999, 44; aber auch Schleswig-Holsteinisches OLG - Urteil vom 22. September 1998 - MedR 1998, 559).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90

    Krankenversicherung - Gemeinschaftspraxis - Beendigung - Feststellung -

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Zwar verliert nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gemeinschaftspraxis) ausscheidende Gesellschafter die Sachlegitimation über die Forderungen der Gesellschaft, weil der Wert seines Anteils am Gesellschaftsvermögen in der Regel den in der Praxis verbleibenden Partnern zuwächst (so die Vertragsgestaltung im Regelfall mit den Rechtsfolgen nach § 736 Abs. 1 iVm § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso § 9 Abs. 3 iVm § 1 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz mit Verweisung auf § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; zur Anwendbarkeit der Bestimmungen über die BGB-Gesellschaft vgl zB BGHZ 97, 273, 276 f = MedR 1986, 321, 322; BGH MedR 1994, 246 und auch BSGE 55, 97, 102 = SozR 5520 § 33 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6; BSG MedR 1993, 279, 280).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 35/90

    Gemeinschaftspraxis - Voraussetzungen - Beendigung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Zwar verliert nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der aus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gemeinschaftspraxis) ausscheidende Gesellschafter die Sachlegitimation über die Forderungen der Gesellschaft, weil der Wert seines Anteils am Gesellschaftsvermögen in der Regel den in der Praxis verbleibenden Partnern zuwächst (so die Vertragsgestaltung im Regelfall mit den Rechtsfolgen nach § 736 Abs. 1 iVm § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso § 9 Abs. 3 iVm § 1 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz mit Verweisung auf § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB; zur Anwendbarkeit der Bestimmungen über die BGB-Gesellschaft vgl zB BGHZ 97, 273, 276 f = MedR 1986, 321, 322; BGH MedR 1994, 246 und auch BSGE 55, 97, 102 = SozR 5520 § 33 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-2200 § 368c Nr. 1 S 6; BSG MedR 1993, 279, 280).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
    Die erst im Laufe des Verfahrens mögliche Bezifferung des Schadens zwingt jedoch aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht in jedem Fall zum nachträglichen Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage (vgl BGH NJW 1978, 210; BAG NZA 1997, 1168, 1169; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl 1998, § 256 RdNr 20; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl 1999, § 256 RdNr 7c).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 17/98

    Rechtsweg für eine Klage gegen eine Ersatzkasse wegen Unterlassung von

  • BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 durch Ablehnung der Anordnung sofortiger

  • OLG Schleswig, 22.09.1998 - 6 U 48/98
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 7/81

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Gemeinsame Tätigkeit - Versagung wegen

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Diese Bindungswirkung des § 17a Abs. 5 GVG greift hier ein; denn das SG hat über das Klagebegehren der Klägerin in der Sache entschieden und den Rechtsweg zu den Sozialgerichten (§ 51 SGG) somit inzident für gegeben erachtet (zum speziellen Fall des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG vgl BSGE 83, 128 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17: Verweisung der Schadensersatzklage eines Vertragsarztes gegen einen ermächtigten Arzt vom LG an das SG) .

    In der vorliegenden Konstellation ergibt sich die Zuordnung zum Vertragsarztrecht iS des § 10 Abs. 2 SGG zusätzlich bei Abstellen auf den Kern des Rechtsstreits bzw - so vielfach die Terminologie - auf die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (zu diesem Kriterium vgl zB BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 26 S 70 f mit BGH-Angaben; ebenso GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 53 S 108; vgl auch derselbe in BGHZ 187, 105 = NJW 2011, 1211, 1212 RdNr 7 ff) : Die klagende vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis stützt ihr Klagebegehren auf ihren Zulassungsstatus und die in ständiger Rechtsprechung daraus abgeleiteten Abwehrrechte der niedergelassenen Vertragsärzte gegen andere Leistungserbringer, die rechtswidrigerweise in der ambulanten Versorgung tätig sind (so schon BSGE 83, 128 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17) .

    In diesem Sinne hat der Senat bereits den Fall, dass ein Vertragsarzt einen ermächtigten Arzt, der bereits vor dem Wirksamwerden der ihm erteilten Ermächtigung Leistungen erbracht hatte, auf Schadensersatz in Anspruch nahm, als Angelegenheit der Vertragsärzte iS des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG angesehen und seine Entscheidung unter Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Vertragsärzte getroffen (s BSGE 83, 128 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17) .

    Davon ist der Senat bereits in seinem früheren Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R - ausgegangen (s BSGE 83, 128, 131 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 84 ff) .

    Damit wird die Linie der Rechtsprechung von BVerfG und BSG zur Abwehr rechtswidrig tätiger Konkurrenten konsequent weitergeführt (vgl zur Konkurrentenabwehr zuletzt BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 17, 19 f mwN; vgl schon früher BSGE 83, 128, 131 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 84 ff) .

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Demgemäß darf er während des schwebenden Verfahrens keine Leistungen erbringen und kann für dennoch durchgeführte Behandlungen auch keine Vergütung beanspruchen (BSG, Urteil vom 28.1.1998, SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 5 ff - Ermächtigung; s auch BSGE 91, 253 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, jeweils RdNr 9 - Konkurrentenklage im Nachbesetzungsverfahren; BSGE 83, 128, 132 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 86).

    Wie der Senat in seinem - die Anfechtung einer vertragsärztlichen Ermächtigung betreffenden - Urteil vom 28.1.1998 (aaO, S 5 f) bereits dargelegt hat, ist die Auffassung, durch die spätere Zurückweisung des Rechtsbehelfs gegen den angefochtenen Teil der Ermächtigung müsse ihr Gebrauch rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung als berechtigt gelten, mit dem Wesen statusbegründender Verwaltungsakte nicht vereinbar (s auch BSGE 83, 128, 132 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 86).

    Denn zum Schutz aller zur Leistungserbringung Berechtigter und aus ihr Verpflichteter und insbesondere zum Schutz der Versicherten muss zu Beginn einer vertragsärztlichen Behandlung feststehen, ob die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden oder als privatärztliche Leistungen anzusehen und zu vergüten sind (BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 6; s auch BSGE 83, 128, 132 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 86; BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3 RdNr 25).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Diese Einschätzung liegt auch der Entscheidung des Bundessozialgerichts zugrunde, mit der einem Radiologen Schadensersatz gegen eine Krankenhausärztin zugesprochen wurde, die ohne wirksame Ermächtigung ambulant Leistungen an gesetzlich versicherten Patienten erbracht hatte (Urteil vom 25. November 1998, SGb 1999, S. 710 ff.).
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Soweit der Senat in einer Entscheidung vom 25.11.1998 (B 6 KA 75/97 R - BSGE 83, 128, 131 ff = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 84 ff) § 1 UWG auf das Verhältnis eines Vertragsarztes zu einem ermächtigten Arzt angewandt und dem Vertragsarzt auf dieser Grundlage einen Schadensersatzanspruch zuerkannt hat, ist diese Entscheidung durch die oben dargestellte Änderung des § 69 SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 überholt.
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsobergrenze - Anstellung von Ärzten in

    Zum Schutz aller zur Leistungserbringung Berechtigter und aus ihr Verpflichteter und insbesondere zum Schutz der Versicherten muss zu Beginn einer vertragsärztlichen Behandlung feststehen, ob die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden oder als privatärztliche Leistungen anzusehen und zu vergüten sind (BSG aaO RdNr 16 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 6, BSGE 83, 128, 132 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 86, BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3, RdNr 25).
  • LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16

    Vertragsärztliche Versorgung - zugelassener Nephrologe - keine Ansprüche aus

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in Entscheidungen vom 25.11.1998 (Az.: B 6 KA 75/97 R) und vom 23.03.2011 (Az.: B 6 KA 11/10 R) davon ausgegangen ist, aus dem vertragsärztlichen Status sei abzuleiten, dass der Vertragsarzt einen Schadensersatzanspruch gegen einen konkurrierenden Leistungserbringer nach den Bestimmungen des UWG haben könne, vermag sich dem der erkennende Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.

    Insoweit ist auch auf das bereits zitierte Urteil des BSG vom 25.11.1998 (a.a.O.) zu verweisen, in dem das BSG ein wettbewerbswidriges Verhalten der beklagten ermächtigten Krankenhausärztin nur deshalb angenommen hat, weil diese außerhalb der erteilten Ermächtigung ambulante Leistungen gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht hatte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13

    Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten

    Der Kläger, der gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 265 Zivilprozessordnung (ZPO) prozessführungsbefugt ist, weil die Veräußerung der streitbefangenen Forderung an die Beigeladene keinen Einfluss auf den Fortgang des Rechtsstreits hat (vergleiche Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 141 Rz. 18b; BSG, Urteil vom 25.11.1998, B 6 KA 75/97 R, SozR 3-2500 § 116 Nr. 17), macht sein Begehren zulässigerweise mit der echten Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend, denn es handelt sich bei der auf Rückzahlung des streitigen Betrages gerichteten Klage eines Leistungserbringers gegen die Krankenkasse um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; zwischen den Beteiligten besteht hier insoweit kein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19

    Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung

    Der Vertragsarzt, der seine gesetzlich versicherten Patienten ohne eine Abrechnung gegenüber der KV behandelt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Vertragsärzten (BSG, Urteil vom 25. November 1998 - B 6 KA 75/97 R - BSGE 83, 128; Senat, Urteil vom 28. April 1999 - a.a.O.).
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 3/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Gemäß § 202 SGG iVm § 265 Abs. 2 ZPO hat die Abtretung des im Klageverfahren streitbefangenen Anspruchs keinen Einfluss auf den Rechtsstreit; der Rechtsnachfolger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Gegenseite in den Prozess einzutreten (vgl BSGE 83, 128, 130 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 S 83 f mwN; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 141 RdNr 18b) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02

    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer

    Bei dieser Ausgangslage kann das System nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn die Vertragsärzte weder auf die Patienten noch auf andere Vertragsärzte sachfremde Anreize mit dem Ziel ihrer vermehrten Inanspruchnahme ausüben dürfen (vgl. zur Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit sachlich ungerechtfertigter Vorsprünge vor gesetzestreuen Mitbewerbern auch BSG, Urt. v. 25. November 1998 - B 6 KA 75/97 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 und BSGE 83, 128).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2016 - L 7 KA 100/13

    Arzneimittel-Richtlinie - (auch rückwirkende) Streichung eines Medizinprodukts -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 LW 2291/05

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - L 11 KA 16/99

    Zulassungsrecht - Auch ein zu geringes Leistungs- und Abrechnungsvolumen birgt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 5 KR 576/10
  • SG Berlin, 21.01.2009 - S 88 AY 32/08

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung - örtlich zuständiger Leistungsträger -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - L 11 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Dresden, 14.03.2012 - S 18 KA 237/11

    Berechtigung einer Gemeinschaftspraxis zur Erbringung und Abrechnung

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - L 8 AL 78/04

    GmbH-Geschäftsführer; Arbeitnehmer; Insolvenzgeld; Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 152/12
  • SG Dresden, 23.01.2006 - S 18 KA 691/05

    Institutsermächtigung zur Leistungserbringung in der vertragsärztlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2018 - L 8 SO 168/14
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