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   BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R   

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BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 78/97 R (https://dejure.org/1999,2362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zulassung - zwei Fachgebiete - Festsetzung - einheitliche Fallpunktzahl - Basislaborleistung - normative Regelung - Berufsausübungsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Chirurg - Urologe - Honorarbescheid - Basislaborleistungen - Kassenärztliche Vereinigung - Arztgruppenbezogene Fallpunktzahl - Bewertungsmaßstab

  • Judicialis

    SGB V § 82 Abs 2; ; SGB V § 87 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer einheitlichen Fallpunktzahl für Basislaborleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass dann, wenn sich Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen, jeder der beteiligten Ärzte auf die Grenzen seines Fachgebiets beschränkt bleibt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 103; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 47 S 398; vgl auch BSG Urteil vom 19.8.1992 - 6 RKa 35/90 - MedR 1993 S 279 = USK 92205 S 1052) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 62/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an

    Die Rechtsprechung des Senats zur Möglichkeit einer Zulassung für mehrere Fachgebiete steht dem nicht entgegen, da in den entschiedenen Fällen jeweils alle von einer sog "Doppelzulassung" erfassten Fachgebiete nur dem fachärztlichen Versorgungsbereich unterfielen (vgl BSG Urteil vom 28.9.2016 - B 6 KA 1/16 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 30 RdNr 30: Frauenheilkunde und Anästhesiologie; BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 6 KA 2/10 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23: Augenheilkunde und Neurologie; BSG Beschluss vom 24.9.2003 - B 6 KA 52/03 B - Juris RdNr 10: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie; BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 53/98 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94: Orthopädie und Chirurgie; BSG Urteil vom 20.1.1999 - B 6 KA 78/97 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f: Urologie und Chirurgie) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung für zwei Fachgebiete - Verzicht auf eine

    Der Facharzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete ist nicht durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104) .

    Es ist Teil seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit, seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf ein Fachgebiet auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; ebenso nachfolgend BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Ihm steht es nach Maßgabe des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich frei, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten tätig werden will (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Dementsprechend verändert die Erstreckung der Zulassung auf ein weiteres Fachgebiet allein den Inhalt der Zulassung in qualitativer Hinsicht, indem sie die Leistungserbringungsmöglichkeiten des Vertragsarztes erweitert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 1/16 R

    Vertragsarzt - Zulassung für zwei Fachgebiete (hier: Frauenheilkunde und

    Der Facharzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete ist nicht durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104) .

    Es ist Teil seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit, seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf ein Fachgebiet auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; ebenso nachfolgend BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Ihm steht es nach Maßgabe des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich frei, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten tätig werden will (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 104 f; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

    Dem entsprechend verändert die Erstreckung der Zulassung auf ein weiteres Fachgebiet allein den Inhalt der Zulassung in qualitativer Hinsicht, indem sie die Leistungserbringungsmöglichkeiten des Vertragsarztes erweitert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 105; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 96) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    In den Urteilen BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 kommt deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur eine Zulassung - und ebenso um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO § 87 Nr. 20 S 102 ff zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete; BSG aaO § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Weder aus der Möglichkeit, dass ein für zwei Fachgebiete zugelassener Vertragsarzt seine vertragsärztliche Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete beschränken darf (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22) , noch aus dem Urteil zu der Frage, wie die Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete festzulegen ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) , ergibt sich etwas für die Möglichkeit einer Aufspaltung und Vermehrung des Versorgungsauftrags.

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

    Der Senat hat wiederholt über Fälle entschieden, denen eine vergleichbare Ausgestaltung der Berechtigung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit zugrunde lag (vgl etwa Urteile vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 77/97 R -: sowie - B 6 KA 78/97 R = SozR 3-2500 § 87 Nr. 20: ).

    Der Senat hat bereits in zwei Urteilen vom 20. Januar 1999 (B 6 KA 78/97 R = BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 und B 6 KA 77/97 R - für den Bereich des Landes Baden-Württemberg) entschieden, daß ein Vertragsarzt mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete nicht schlechthin durch berufsrechtliche oder zulassungsrechtliche Vorgaben auf eine bestimmte, typische Ausgestaltung seiner Praxis festgelegt ist.

    Einem - wie dem Kläger - für zwei Fachgebiete zugelassenen Arzt steht es nach den Vorschriften des landesrechtlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts grundsätzlich auch frei festzulegen, in welchem Umfang er auf den beiden Fachgebieten, für die er zugelassen ist, tätig sein will (vgl etwa LSG Baden-Württemberg vom 10. September 1997 - L 5 Ka 571/97 -, bestätigt durch Senatsurteil vom 20. Januar 1999 - SozR 3-2500 § 87 Nr. 20).

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 20. Januar 1999 (aaO) weiter ausgeführt hat, ist die Entscheidung eines in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit im Rahmen seiner Zulassung schwerpunktmäßig auf eines dieser Fachgebiete auszurichten und im anderen Fachgebiet nur gelegentlich tätig zu werden, Teil seiner verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit, die gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann.

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Absetzung aller

    Auch bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten handelt es sich stets um nur insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102 ff und BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94 ff; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 25 RdNr 23; BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 44/10 B - Juris RdNr 10 mwN; zuletzt BSG Urteile vom 28.9.2016 - B 6 KA 32/15 R - nicht veröffentlicht - und - B 6 KA 1/16 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

    Bereits in seinem Beschluss vom 9.2.2011 (B 6 KA 44/10 B - betreffend die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens) hat der Senat hervorgehoben, dass es sich bei einer zugelassenen Tätigkeit in zwei Fachgebieten stets um nur insgesamt eine Vollzulassung - und ebenso nur um insgesamt einen vollen Versorgungsauftrag - handelt (BSG aaO RdNr 10 mit Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 102 ff - zur Festlegung der Fallpunktzahl für einen Vertragsarzt bei Zulassung für zwei Fachgebiete - und auf BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 22 S 94 ff zum Recht des in zwei Fachgebieten zugelassenen Vertragsarztes, seine Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken) .

    Der Senat hat weiterhin bei Vertragsärzten mit einer Zulassung für zwei Fachgebiete einen Eingriff derart, dass die Fallpunktzahl für seine Behandlungsfälle schematisierend - nicht an dem einzelnen Behandlungsfall orientiert - festgelegt wird, für so wesentlich erachtet, dass dies nicht allein durch die KÄV erfolgen darf, sondern eine normative Grundlage erfordert (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 20) .

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

    So hat der Senat in seinen Urteilen vom 20.1.1999 eine bundesmantelvertragliche Regelung gebilligt, die die Budgetierung der Basislaborleistungen durch Fallpunktzahlen in der Weise umsetzt, dass bei fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen der arithmetische Mittelwert aus den Laborkontingenten der beteiligten fachverschiedenen Ärzte gebildet wird (BSG USK 9990 S 519, 523 und SozR 3-2500 § 87 Nr. 20 S 103) .
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Nach den Urteilen vom 20. Januar 1999 kann der angemessene Betrag für Praxisbudgets bei Doppelt-Zugelassenen entsprechend den konkreten tatsächlichen Gegebenheiten durch die KÄV festgelegt werden; eine abstrakte Festlegung auf den Mittelwert der für die beiden Fachgruppen geltenden Beträge wäre dagegen normativ zu regeln (Az. B 6 KA 78/97 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ebenso B 6 KA 77/97 R, unveröffentlicht).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

  • SG Düsseldorf, 28.09.2016 - S 2 KA 1445/16

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf Anstellung eines

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R

    Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf

  • SG Dresden, 17.12.2003 - S 15 KA 378/02

    Streitigkeit über die Honorarberechnung; Teilnahme als Facharzt für Innere

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 31/07

    Vertragsarzt mit Doppelzulassung - Abrechnungsbeschränkung im Bereich des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 60/03

    Bemessung qualifikationsgebundener Zusatzbudgets in der vertragsärztlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 46/16

    Streit um Regelleistungsvolumen; Praxisbesonderheiten; Berücksichtigung

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B

    Arithmetischer Mittelwert bei Doppelzulassung in der Vertragsärztlichen

  • SG Marburg, 25.04.2007 - S 12 KA 1057/06

    Vertragsarzt mit Doppelqualifikation - Abrechnung - neurologischer

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2350/14
  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 100/09

    Ein Vertragarzt mit Doppelzulassung darf auch in beiden Fachgebieten abrechnen;

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 42/98 R

    Differenzierung zwischen zugelassenem und ermächtigtem Arzt in der

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 77/97 R

    Festsetzung einer einheitlichen Fallpunktzahl für Basislaborleistungen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2016 - L 5 KA 3052/14
  • LSG Bayern, 01.02.2006 - L 12 KA 641/04

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Ermächtigung als Kinder- und

  • BSG, 09.11.2021 - B 6 KA 37/20 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 11 KA 50/00

    Ausreichende vorherige Bestimmung von Berechnungsverfahren und

  • SG Marburg, 19.07.2006 - S 12 KA 45/05
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - L 5 KA 438/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2017 - L 3 KA 42/13
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