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   BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B   

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https://dejure.org/2017,26991
BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B (https://dejure.org/2017,26991)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B (https://dejure.org/2017,26991)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 85/16 B (https://dejure.org/2017,26991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kassenarztvergütung; Abzug von Verwaltungskosten; Grundsatzrüge; Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Sachkosten

  • rewis.io

    Kassenärztliche Vereinigung - Erhebung von Verwaltungskosten - Anknüpfungspunkt - vertragsärztliches Honorar - Verwaltungskostensatz bei Dialysesachkosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kassenarztvergütung; Abzug von Verwaltungskosten; Grundsatzrüge; Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Sachkosten

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Kassenärztliche Vereinigung - Erhebung von Verwaltungskosten - Anknüpfungspunkt - vertragsärztliches Honorar - Verwaltungskostensatz bei Dialysesachkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 758
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne Weiteres aus den Rechtsvorschriften oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (hierzu zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6).
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B
    In diesem Zusammenhang genügt die Begründung allerdings nicht der Verpflichtung aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG, bei der Erhebung einer Divergenzrüge zwei Rechtssätze aus dem Urteil des LSG und aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen und darzulegen, dass sie nicht miteinander vereinbar sind und dass das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl dazu etwa BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B
    Das beruht in erster Linie darauf, dass sich der Senat mit den im Rechtsstreit erheblichen Fragen bereits in den - auch in den vorinstanzlichen Urteilen breit erörterten - Entscheidungen vom 28.11.2007 (BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 3) und vom 17.8.2011 (BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 4) umfassend auseinander gesetzt hat.
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 85/16 B
    Die Zulassung der Revision setzt danach eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 53/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung

    Der Senat ist bisher allen Überlegungen entgegengetreten, hinsichtlich der Verpflichtung von Vertragsärzten, sich an den Verwaltungskosten in gleichem Maße zu beteiligen, zu differenzieren (zuletzt Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 85/16 B - mwN) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 55/17 R

    Inwieweit sind Einnahmen aus Sonderverträgen bei der Festsetzung des Punktwertes

    Der Senat ist bisher allen Überlegungen entgegengetreten, hinsichtlich der Verpflichtung von Vertragsärzten, sich an den Verwaltungskosten in gleichem Maße zu beteiligen, zu differenzieren (zuletzt Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 85/16 B - mwN) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 52/17 R

    Rechtmäßigkeit der "Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (EHV)" der KÄV

    Der Senat ist bisher allen Überlegungen entgegengetreten, hinsichtlich der Verpflichtung von Vertragsärzten, sich an den Verwaltungskosten in gleichem Maße zu beteiligen, zu differenzieren (zuletzt Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 85/16 B - mwN) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 54/17 R

    Inwieweit sind Einnahmen aus Sonderverträgen bei der Festsetzung des Punktwertes

    Der Senat ist bisher allen Überlegungen entgegengetreten, hinsichtlich der Verpflichtung von Vertragsärzten, sich an den Verwaltungskosten in gleichem Maße zu beteiligen, zu differenzieren (zuletzt Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 85/16 B - mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 65/19

    Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung

    Einer trennscharfen betriebswirtschaftlichen Analyse der Kostenstrukturen und einer Differenzierung danach, wie hoch der tatsächliche Verwaltungsaufwand bei der manuellen Erfassung im Verhältnis zur EDV-Erfassung ist, bedarf es insofern bei der Bemessung der Verwaltungskosten nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 85/16 B -juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 3935/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuweisung eines Regelleistungsvolumens -

    Am 31.10.2018 hat die Klägerin das Verfahren wieder angerufen, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde der Klägerin gegen das betreffende Urteil des Senats vom 26.10.2016 (L 5 KA 760/14) und den Beschluss des BSG vom 28.06.2017 über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin (B 6 KA 85/16 B) nicht zur Entscheidung angenommen hatte.
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