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   BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R   

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BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R (https://dejure.org/2001,3462)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R (https://dejure.org/2001,3462)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R (https://dejure.org/2001,3462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung - Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - tatsächlicher Leistungsbezug - realisierbarer Arbeitslosengeldanspruch - Berechnung des Ruhenszeitraums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Arbeitslosengeld - Kündigung - Krankengeld - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    AFG § 100; ; AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; AFG § 105b; ; AFG § 117 Abs 1a; ; AFG § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 117 Abs. 1a, § 117 Abs. 4 S. 1, § 105b
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Berechnung des Ruhenszeitraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die Sache schon wegen unterbliebener notwendiger Beiladung der für die Krankengeldgewährung zuständigen Krankenkasse an das LSG zurückzuverweisen ist (vgl dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht), weil eine Beiladung nach § 75 Abs. 2 1. oder 2.

    Damit stellt sich auch nicht die Frage, ob der Senat selbst gemäß § 168 SGG beiladen dürfte; er muß es jedenfalls nicht (BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht).

    Ferner wird das LSG zu beachten haben, daß bei der Berechnung des Ruhenszeitraums der auf einen Arbeitstag fallende Feiertag (hier 3. Oktober 1997 = Freitag) als Urlaubstag zählt, selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis zu einer Verlängerung des Urlaubs führen würde (BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 -, DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG; BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht mwN).

    Erst wenn feststeht, daß der Kläger bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unter obigen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Alg gemäß § 105b AFG gehabt hätte, stellt sich die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Lückenfüllung im Hinblick auf den fehlenden Krankenversicherungsschutz (vgl hierzu das Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 17/92

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Insoweit wird auch festzustellen sein, ob die Samstage (als Urlaubstage) in den Ruhenszeitraum einzuberechnen sind (vgl nur BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 -, DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG; Gagel, aaO, RdNrn 92 ff mwN; aA Valgolio in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB III, Stand Dezember 2000, RdNrn 37 ff zu § 143).

    Ferner wird das LSG zu beachten haben, daß bei der Berechnung des Ruhenszeitraums der auf einen Arbeitstag fallende Feiertag (hier 3. Oktober 1997 = Freitag) als Urlaubstag zählt, selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis zu einer Verlängerung des Urlaubs führen würde (BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 -, DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG; BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht mwN).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Gegenstand des Rechtsstreits und des Revisionsverfahrens sind der Bescheid der Beklagten vom 31. Oktober 1997 und der Bescheid vom 27. Oktober 1997, die nach der Rechtsprechung des Senats als einheitliche Verfügung über die Ablehnung von Alg insgesamt, also auch für die Zeit vor dem 1. November 1997 zu verstehen sind (vgl nur BSGE 84, 225, 227 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17), in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Januar 1998.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Hierbei wird das LSG, ohne an eine entsprechende Angabe des Arbeitgebers rechtlich gebunden zu sein, zu ermitteln haben, wie viele Tage an Urlaub der Kläger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen beanspruchen konnte, wie viele Tage Urlaub er bereits genommen hatte und wie viele Urlaubstage danach noch abzugelten waren bzw über einen bestehenden Anspruch hinaus abgegolten worden sind (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 14 S 97 f).
  • BSG, 05.12.1989 - 4a RJ 67/87

    Notwendige Beiladung einer Landesversicherungsanstalt

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Entscheidungserheblich ist auch nicht, daß die Rüge fehlender Beiladung nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) erfolgt ist (zur Rügepflicht im Falle der sogenannten unechten notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG: BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114; BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47 S 50 f; SozR 1500 § 75 Nr. 81 S 101 f).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Entscheidungserheblich ist auch nicht, daß die Rüge fehlender Beiladung nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) erfolgt ist (zur Rügepflicht im Falle der sogenannten unechten notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG: BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114; BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47 S 50 f; SozR 1500 § 75 Nr. 81 S 101 f).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

    Auszug aus BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
    Entscheidungserheblich ist auch nicht, daß die Rüge fehlender Beiladung nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) erfolgt ist (zur Rügepflicht im Falle der sogenannten unechten notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG: BSGE 59, 284, 290 = SozR 2200 § 539 Nr. 114; BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 47 S 50 f; SozR 1500 § 75 Nr. 81 S 101 f).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Davon hat der Senat jedoch keinen Gebrauch gemacht; er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -, DBlR Nr. 4753a zu § 126 SGB III; Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R -, AuB 2001, 313 f; Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Der Senat hat zudem in seinem Urteil vom 29. März 2001 (B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG) angedeutet, dass der Anspruch der noch beizuladenden Krankenkasse auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt werden könnte, wenn in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden bereits abschließend und das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) über Teilaspekte des Streitgegenstands zu Lasten der Krankenkasse entschieden würde.

    Bei 26 Tagen Resturlaub, von denen das LSG ohne weitere Begründung ausgegangen ist, wäre der letzte Urlaubstag bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Fünf-Tage-Woche und einer Urlaubsberechnung nach Werktagen auf den 5. August 1999 gefallen (zur Berechnung des Ruhenszeitraums vgl BSG, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG und BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 - DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG).

    Hieran fehlt es, wenn der Anspruch auf Alg wegen des Ruhens nicht zur Auszahlung kommen kann (zuletzt BSG, Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG und Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - L 18 AL 38/16

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung

    Aufgrund dieses Anspruchs gegen den ehemaligen Arbeitnehmer ruhte der Anspruch auf Alg - unabhängig davon, ob dieser Anspruch von seinem ehemaligen Arbeitgeber erfüllt werden würde -, für 19 Werktage, wobei der Ruhenszeitraum gemäß § 157 Abs. 2 Satz 2 SGB III mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt beginnt - vorliegend am 1. August 2014 - und kalendermäßig abläuft (zur Berechnung des Ruhenszeitraums vgl Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - juris).
  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 59/01 R

    Fortzahlung von Arbeitslosengeld nach § 105b AFG - ruhender

    Ein realisierbarer Anspruch auf Zahlung ist nicht gegeben, wenn der Anspruch auf Alg vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen einer Urlaubsabgeltung ruht (Urteil vom 2. November 2000, B 11 AL 25/00 R - Personalrecht 2001, 256, 257; Urteile des 7. Senats des BSG vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG und vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -).

    Die Beklagte hat die bei der Berechnung des Ruhenszeitraums geltenden Maßgaben (vgl zur Berechnung des Ruhenszeitraums eingehend Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR 4673a zu § 105b AFG) beachtet.

  • BSG, 06.06.2023 - B 11 AL 38/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Zwar kann der Begriff des Leistungsbezugs kontextabhängig unterschiedlich verstanden werden (vgl zu § 105b AFG etwa BSG vom 29.3.2001 - B 7 AL 14/00 R - juris RdNr 15 mwN) .
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Ferner geht sie davon aus, dass eine separate Anfechtungs- und Leistungsklage gegen den beigeladenen/beizuladenden anderen Leistungsträger in einem solchen Fall "unnötig" und wegen anderweitiger Rechtshängigkeit des Streitgegenstands in dem früher anhängig gemachten Verfahren, in dem die Beiladung erfolgt ist oder noch erfolgen muss, unzulässig ist (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris (Rn. 6) m. w. N.; so wohl tendenziell auch (bzw. dies zumindest in Betracht ziehend) LSG NRW, Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris (insbes. Rn. 4) m. w. N. (auch zu anderen Lösungsansätzen; vgl. dort auch Rn. 7) und BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R - juris (Rn. 14) sowie BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R - juris (Rn. 12); so wohl auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 94 Rn. 7c).
  • SG Duisburg, 29.08.2019 - S 12 AL 585/14
    Für einen Leistungsfortzahlungsanspruch nach § 146 SGB III genügt nämlich ein realisierbarer Anspruch auf Arbeitslosengeld, wobei u.a. auch ein zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit realisierbarer Anspruch auf Gleichwohlgewährung ausreicht (vgl. BSG Urt. v. 29.3.2001 - B 7 AL 14/00 R, Rn.15-juris, zur Vorgängervorschrift des § 105b AFG).

    Dies ist auch aus der Entscheidung des BSG vom 29. März 2001 (B 7 AL 14/00 R -, Rn. 11, 16, juris) zu schließen.

    Das LSG werde deshalb zu ermitteln haben, ob bzw wann die dem Kläger zustehende Urlaubsabgeltung tatsächlich gezahlt worden sei, weil davon gemäß § 117 Abs. 4 AFG abhängig sei ob Arbeitslosengeld trotz des ansonsten eintretenden Ruhens des Anspruchs gleichwohl zu zahlen gewesen sei ... (BSG, Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R -, Rn. 11, 16, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 11 AL 77/12
    Nach dem Urteil des BSG vom 29. März 2001 (B 7 AL 14/00 R, LS 1) soll es genügen, wenn ein Anspruch auf Alg für den Tag besteht, in dessen Verlauf die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

    An dieser Voraussetzung fehlt es hier, denn der Anspruch des Klägers auf Alg kam am 30. Juni 2010 wegen des Ruhens aufgrund der vom Kläger von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu beanspruchenden Urlaubsabgeltung (vgl. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG -) nach Maßgabe des § 143 Abs. 2 SGB III a.F. nicht zur Auszahlung (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 7. Februar 2002, a.a.O.; Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R; Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R).

    Auch ein nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. März 2001, a.a.O.) für das Tatbestandsmerkmal "während des Bezugs von Arbeitslosengeld" ausreichender Anspruch auf Gleichwohlgewährung im Sinne des § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III a.F. (§ 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III n.F.) war vorliegend nicht gegeben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2009 - L 12 AL 119/09
    In einem solchen Falle führt die im Laufe des ersten Anspruchstages eingehende Bescheinigung einer an diesem Tage beginnenden Arbeitsunfähigkeit nicht zum Wegfall des Anspruchs (BSG vom 29.3.2001 - B 7 AL 14/00 R -, zitiert nach juris; Behrend in: Eicher/Schlegel, SGB III § 126 Rn. 51), sondern zur sechswöchigen Leistungsfortzahlung gemäß § 126 SGB III. Zu Recht hatte daher auch ursprünglich die Antragsgegnerin Arbeitslosengeld ab 1.9.2009 gewährt.

    Das gilt schon deshalb, weil nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers ein lückenloser Schutz bei Krankheit und Arbeitslosigkeit im Hinblick auf Lohnersatzleistungen gegeben sein soll (vgl. § 126 SGB III, § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V; BSG vom 29.3.2001 a.a.O.) und deshalb ausgeschlossen werden muss, dass aufgrund unterschiedlicher Bewertung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein Arbeitsloser weder in dem einen noch in dem anderen System Entgeltersatzleistungen erhält, soweit darauf (noch) eine Anwartschaft besteht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 18 AL 212/09

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

    So habe beispielsweise das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass sich Feiertage, die in den Berechnungszeitraum nach § 143 Abs. 2 SGB III fielen, nicht auf den Lauf des Ruhenszeitraums auswirkten, obwohl ein Feiertag bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht zum Verbrauch des Urlaubs führe (Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Vorlage einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
  • SG Berlin, 03.07.2009 - S 58 AL 5008/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Beginn des Ruhenszeitraumes bei Urlaubsabgeltung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2005 - L 28 AL 36/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - kalendermäßiger Ablauf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - L 18 AL 200/16
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 AL 1745/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2018 - L 7 AL 21/18
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13
  • SG Chemnitz, 11.03.2008 - S 2 AL 703/05

    Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosengeld während einer stationären

  • SG Braunschweig, 05.11.2008 - S 7 AL 188/04
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