Weitere Entscheidung unten: BSG, 22.09.1999

Rechtsprechung
   BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1675
BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,1675)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,1675)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,1675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen - Pauschalierung - Bemessungsentgelt - Bindungswirkung eines Arbeitslosengeldbescheides

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Bemessung - Berechnung - Einkommen - Ehegatte - Umzugskosten - Kosten - Umzug - Fahrtkosten

  • Judicialis

    AFG § 136; ; AFG § 138 Abs 2 Satz 2 Nr 3; ; SGG § 54 Abs 1; ; SGG § 54 Abs 4; ; SGG § 130; ; SGG § 143; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalierung der Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bei der Einkommensermittlung zur Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Das LSG wird nach der Zurückverweisung der Sache die der Klägerin für den streitigen Zeitraum zustehende Alhi unter Berücksichtigung des tatsächlichen, nicht eines geschätzten Einkommens des Ehemannes der Klägerin (vgl BSGE 82, 198, 210 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1), - gegebenenfalls auch von Vermögen - unter Absetzung aller gesetzlich vorgesehenen Beträge zu berechnen haben.

    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Zwar hat der Senat in Anlehnung an eine Entscheidung des 9. Senats zu § 44 AFG betreffend den Bezug von Uhg im Anschluß an den Bezug von Alg (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) für den umgekehrten Fall des Bezugs von Alg im Anschluß an den Bezug von Uhg entschieden, daß das Arbeitsentgelt aus dem letzten Uhg-Bescheid zugrunde zu legen ist, solange der Uhg-Bescheid bindend ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).

    Anders ausgedrückt: Wie die Höhe einer laufenden Geldleistung unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29 S 138 f), muß auch die Korrektur eines Berechnungselementes einer Geldleistung, das für eine Folgeleistung verbindlich sein soll, mittels der Vorschriften der §§ 44 ff SGB X beseitigt werden können (nicht ganz eindeutig in anderem Zusammenhang: BSGE 61, 286, 287 f = SozR 4100 § 134 Nr. 31).

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Vom Einkommen des Ehegatten sind auch keine Umzugskosten nach § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG abzusetzen; insoweit hat sich das LSG bei seiner rechtlichen Wertung zu Recht an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angelehnt, der eine berufliche Veranlassung im Hinblick darauf, daß die Motivation für einen Umzug durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, nur anerkennt, wenn die berufliche Tätigkeit der entscheidende Grund für den Wohnungswechsel gewesen ist und damit private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben (BFHE 170, 484, 485; 166, 534 ff).

    Ob dem BFH darin zu folgen ist, daß es bei Vorliegen der objektiven Kriterien (Umzug anläßlich eines Arbeitsplatzwechsels bzw Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine Stunde täglich) revisionsrechtlich nicht mehr von Bedeutung ist, aus welchen Motiven der Arbeitnehmer gerade in eine bestimmte Wohnung umgezogen ist (vgl BFHE 166, 534, 537), also gewissermaßen eine berufliche Veranlassung unterstellt wird, ohne daß konkrete tatsächliche Feststellungen zur Motivation als innerer Tatsache getroffen worden sein müssen, kann offenbleiben.

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (abzusetzende Aufwendungen vom Einkommen des Ehegatten der Klägerin) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - bzw ab 1. Januar 1995 durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 - BGBl I 1014 - erhalten hat) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54 mwN).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Zwar hat der Senat in Anlehnung an eine Entscheidung des 9. Senats zu § 44 AFG betreffend den Bezug von Uhg im Anschluß an den Bezug von Alg (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) für den umgekehrten Fall des Bezugs von Alg im Anschluß an den Bezug von Uhg entschieden, daß das Arbeitsentgelt aus dem letzten Uhg-Bescheid zugrunde zu legen ist, solange der Uhg-Bescheid bindend ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).
  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 75/98 R

    Bemessung von Anschlußarbeitslosenhilfe - Arbeitsentgelt - Bemessungsentgelt -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Darüber hinaus sind in § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und § 136 Abs. 2b AFG ohnedies Ausnahmeregelungen vorgesehen, die schon bei der Erstbewilligung der Alhi anzuwenden sind (vgl zu § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7 und zu § 136 Abs. 2b AFG BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Anders ausgedrückt: Wie die Höhe einer laufenden Geldleistung unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29 S 138 f), muß auch die Korrektur eines Berechnungselementes einer Geldleistung, das für eine Folgeleistung verbindlich sein soll, mittels der Vorschriften der §§ 44 ff SGB X beseitigt werden können (nicht ganz eindeutig in anderem Zusammenhang: BSGE 61, 286, 287 f = SozR 4100 § 134 Nr. 31).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R

    Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).
  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 93/94

    Nachholung einer Neubemessung nach § 136 Abs. 2b AFG

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Darüber hinaus sind in § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und § 136 Abs. 2b AFG ohnedies Ausnahmeregelungen vorgesehen, die schon bei der Erstbewilligung der Alhi anzuwenden sind (vgl zu § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7 und zu § 136 Abs. 2b AFG BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 55/89

    Anrechenbares Einkommen des Ehegatten bei der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97

    Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten

  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R

    Gewährung von Krankengeld - rechtskräftiges Grundurteil - Ausschluß - Einwand -

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Das LSG wird jedoch nach der Zurückverweisung der Sache einen eventuell ergangenen Folgebescheid zu beachten haben (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 RdNr 5).

    Die Berücksichtigung von Einkommen des Partners weiche vielmehr bewusst von der unterhaltsrechtlichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab und beruhe auf der Erkenntnis, dass in Haushaltsgemeinschaften aus einem Topf gewirtschaftet werde und deshalb die Bedürfnisse aller aus den gemeinsamen Beiträgen ohne Rücksicht auf rechtliche Unterhaltsansprüche befriedigt werden (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 24 S 128 f; SozR 3-4100 § 138 Nr. 4 S 22; SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 75).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Bereits zu der mit der genannten Vorschrift übereinstimmenden Vorläuferregelung des § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AFG hat das BSG jedoch entschieden, dass insoweit maßgebend dasjenige Arbeitsentgelt ist, nach dem das Alg zuletzt von Rechts wegen zu bemessen war (BSG vom 29. Juni 2000, SozR 3-4100 § 136 Nr. 12; s bereits Senatsurteil vom 16. September 1999, SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 77).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

    Der 7. Senat des BSG habe zwar dem § 112 Abs. 5 Nr. 8 AFG eine Feststellungswirkung entnommen, jedoch in einem Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R - erkennen lassen, daß er nicht von der Bindungswirkung der Alg-Bemessung für die Anschluß-Alhi ausgehe.

    In der Rechtsprechung ist die Regelung erst in neuester Zeit problematisiert worden (BSG Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R - SozR 3-4100 § 138 Nr. 13).

    Die Rechtsprechung hat daraus gefolgert, bei der Weiterbewilligung seien alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne Bindung an frühere Bescheide zu überprüfen (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3; BSGE 82, 198, 211 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente, insbesondere - wie vorliegend - über die Berücksichtigung der Überbrückungsbeihilfe bei der Bedürftigkeit, zu entscheiden ist, sondern der dem Kläger zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (und § 136 Abs. 2b AFG), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 AFG, § 134 Abs. 4 Satz 1 AFG iVm § 113 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen (§ 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG iVm §§ 137, 138 AFG) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

    Ob allerdings die Ansicht aufrechterhalten bleiben kann, daß ein Grundurteil bei einem Höhenstreit gemäß § 130 SGG, also eine Verurteilung zu einer höheren Leistung dem Grunde nach, unzulässig ist (so BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54; aA BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 22 S 78; zum Problem vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72 und SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 52 f), bedarf keiner Entscheidung.

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R

    Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter - besondere Leistung -

    Insoweit hat es in § 110 SGB III keiner ausdrücklichen Regelung für die Wegstreckenentschädigung bedurft (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 und BSGE 63, 227, 228 = SozR 4100 § 138 Nr. 19).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente, insbesondere - wie vorliegend - über die Berücksichtigung der Überbrückungsbeihilfe bei der Bedürftigkeit, zu entscheiden ist, sondern der dem Kläger zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (und § 136 Abs. 2b AFG), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 AFG, § 134 Abs. 4 Satz 1 AFG iVm § 113 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen (§ 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG iVm §§ 137, 138 AFG) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

    Ob allerdings die Ansicht aufrechterhalten bleiben kann, daß ein Grundurteil bei einem Höhenstreit gemäß § 130 SGG, also eine Verurteilung zu einer höheren Leistung dem Grunde nach, unzulässig ist (so BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54; aA BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 22 S 78; zum Problem vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72 und SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 52 f), bedarf keiner Entscheidung.

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits entschieden, daß bei der - hier durch den Bescheid vom 3. Januar 1997 bewilligten - Fortzahlung der Alhi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erforderlich wird (vgl zuletzt Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, S 11 des Umdrucks, sowie BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff und BSGE 82, 198, 211 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 8), so daß auch hinsichtlich des von der Beklagten in dem Bescheid vom 11. September 1995 zugrunde gelegten Bemessungsentgelts - entgegen der Rechtsansicht der Beklagten - keine Bindungswirkung für Zeiträume ab dem 1. Januar 1997 ausgehen konnte.
  • LSG Hessen, 05.06.2002 - L 6 AL 1018/01

    Anschlussarbeitslosenhilfe - fiktives Bemessungsentgelt - Einschränkung des

    Alle diese Voraussetzungen, die bei jeder Weiterbewilligung von Alhi jeweils erneut zu prüfen sind (§ 199 Abs. 3 S. 2 SGB III, vgl. zur Vorgängervorschrift des § 136a AFG: Urt. des BSG vom 16. September 1999 -- B 7 AL 22/98 -- und vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 R -- m.w.N.) waren nach den Feststellungen der Beklagten und nach Überprüfung durch den Senat in der Person des Klägers am 25. September 2000 erfüllt.

    Ungeachtet dessen, dass bei der -- vorliegend durch den Bescheid vom 30. August 2000 bewilligten -- Fortzahlung der Alhi nach Ablauf eines Bemessungszeitraums gemäß § 190 Abs. 2 S. 3 SGB III eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grund und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erforderlich ist (st. Rspr. des BSG, vgl. SozR 3-4100 § 136 Nrn. 3 und 8; Urt. vom 16. September 1999 -- B 7 AL 22/98 R -- und vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 R --), und dass beim Höhenstreit (hier: wegen der Höhe der bewilligten Alhi) im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht bloß eine gesonderte Entscheidung über einzelne Berechnungselemente ergehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 R --) ist vorliegend zu beachten, dass für die ursprüngliche Festsetzung des Bemessungsentgelts im Jahre 1994 -- also bei der erstmaligen Bewilligung von Alhi -- noch die Vorschriften des AFG (§ 136 i.V.m. § 112 Abs. 7 AFG) maßgeblich waren, die Prüfung des Anspruchs des Klägers aber nunmehr nach dem SGB III zu erfolgen hat.

  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug von und zur Arbeit können mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben darstellen (BSG vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 59/87 - vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R -).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Der Senat hat hierzu zuletzt mehrfach entschieden, daß bei der Fortzahlung der Alhi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erforderlich wird (Urteil vom 4. November 1999 - B 7 AL 76/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 84, 218, 219 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13; BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; ebenso der 11. Senat des BSG in SozR 3-4100 § 136 Nr. 3).
  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 71/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine

  • LSG Bayern, 12.07.2001 - L 9 AL 140/00

    Kraftfahrzeughilfe - Beförderungszuschuss - besondere Härte - Höhe des

  • LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 161/00

    Anspruch auf höhere Arbeitslosenhilfe nach § 190 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III (SGB

  • SG Berlin, 30.08.2002 - S 58 AL 2103/02

    Angemessene Versicherungsprämien bei Arbeitslosenhilfe voll absetzbar

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 68/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - L 19 (1) AL 105/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 75/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2006 - L 8 AS 241/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2007 - L 7 AS 443/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2006 - L 7 AL 78/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2005 - L 8 AL 469/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12555
BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,12555)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,12555)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1999 - B 7 AL 22/98 R (https://dejure.org/1999,12555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe des Anspruchs auf Arbeislosenhilfe - Vom Einkommen des Ehegatten absetzbare Aufwendungen - Gesonderte Entscheidung über einzelne Berechnungselemente im Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren - Pauschalierung der Aufwendungen zur Erwerbung, ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Zwar hat der Senat in Anlehnung an eine Entscheidung des 9. Senats zu § 44 AFG betreffend den Bezug von Uhg im Anschluß an den Bezug von Alg (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) für den umgekehrten Fall des Bezugs von Alg im Anschluß an den Bezug von Uhg entschieden, daß das Arbeitsentgelt aus dem letzten Uhg-Bescheid zugrunde zu legen ist, solange der Uhg-Bescheid bindend ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).

    Anders ausgedrückt: Wie die Höhe einer laufenden Geldleistung unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29 S 138 f), muß auch die Korrektur eines Berechnungselementes einer Geldleistung, das für eine Folgeleistung verbindlich sein soll, mittels der Vorschriften der §§ 44 ff SGB X beseitigt werden können (nicht ganz eindeutig in anderem Zusammenhang: BSGE 61, 286, 287 f [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85] = SozR 4100 § 134 Nr. 31).

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Das LSG wird nach der Zurückverweisung der Sache die der Klägerin für den streitigen Zeitraum zustehende Alhi unter Berücksichtigung des tatsächlichen, nicht eines geschätzten Einkommens des Ehemannes der Klägerin (vgl BSGE 82, 198, 210 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1), - gegebenenfalls auch von Vermögen - unter Absetzung aller gesetzlich vorgesehenen Beträge zu berechnen haben.

    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (abzusetzende Aufwendungen vom Einkommen des Ehegatten der Klägerin) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - bzw ab 1. Januar 1995 durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 - BGBl I 1014 - erhalten hat) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54 mwN).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Vom Einkommen des Ehegatten sind auch keine Umzugskosten nach § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AFG abzusetzen; insoweit hat sich das LSG bei seiner rechtlichen Wertung zu Recht an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angelehnt, der eine berufliche Veranlassung im Hinblick darauf, daß die Motivation für einen Umzug durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, nur anerkennt, wenn die berufliche Tätigkeit der entscheidende Grund für den Wohnungswechsel gewesen ist und damit private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben (BFHE 170, 484, 485; 166, 534 ff [BFH 22.11.1991 - VI R 77/89]).

    Ob dem BFH darin zu folgen ist, daß es bei Vorliegen der objektiven Kriterien (Umzug anläßlich eines Arbeitsplatzwechsels bzw Verkürzung der Fahrzeit um mindestens eine Stunde täglich) revisionsrechtlich nicht mehr von Bedeutung ist, aus welchen Motiven der Arbeitnehmer gerade in eine bestimmte Wohnung umgezogen ist (vgl BFHE 166, 534, 537) [BFH 22.11.1991 - VI R 77/89], also gewissermaßen eine berufliche Veranlassung unterstellt wird, ohne daß konkrete tatsächliche Feststellungen zur Motivation als innerer Tatsache getroffen worden sein müssen, kann offenbleiben.

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Zwar hat der Senat in Anlehnung an eine Entscheidung des 9. Senats zu § 44 AFG betreffend den Bezug von Uhg im Anschluß an den Bezug von Alg (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 7) für den umgekehrten Fall des Bezugs von Alg im Anschluß an den Bezug von Uhg entschieden, daß das Arbeitsentgelt aus dem letzten Uhg-Bescheid zugrunde zu legen ist, solange der Uhg-Bescheid bindend ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R

    Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Anders ausgedrückt: Wie die Höhe einer laufenden Geldleistung unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29 S 138 f), muß auch die Korrektur eines Berechnungselementes einer Geldleistung, das für eine Folgeleistung verbindlich sein soll, mittels der Vorschriften der §§ 44 ff SGB X beseitigt werden können (nicht ganz eindeutig in anderem Zusammenhang: BSGE 61, 286, 287 f [BSG 13.05.1987 - 7 RAr 62/85] = SozR 4100 § 134 Nr. 31).
  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 75/98 R

    Bemessung von Anschlußarbeitslosenhilfe - Arbeitsentgelt - Bemessungsentgelt -

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Darüber hinaus sind in § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und § 136 Abs. 2b AFG ohnedies Ausnahmeregelungen vorgesehen, die schon bei der Erstbewilligung der Alhi anzuwenden sind (vgl zu § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7 und zu § 136 Abs. 2b AFG BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 93/94

    Nachholung einer Neubemessung nach § 136 Abs. 2b AFG

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Im übrigen wäre die Annahme einer Bindungswirkung nur schwer damit zu vereinbaren, daß jedenfalls die Fortzahlung der Alhi nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß § 139a Abs. 2 AFG eine Überprüfung aller Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne jegliche Bindung an frühere Bescheide erfordert (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3 S 5 ff; BSGE 82, 198, 211; BSG, Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R -, unveröffentlicht).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R
    Darüber hinaus sind in § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und § 136 Abs. 2b AFG ohnedies Ausnahmeregelungen vorgesehen, die schon bei der Erstbewilligung der Alhi anzuwenden sind (vgl zu § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7 und zu § 136 Abs. 2b AFG BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R - unveröffentlicht).
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97

    Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten

  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R

    Gewährung von Krankengeld - rechtskräftiges Grundurteil - Ausschluß - Einwand -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 55/89

    Anrechenbares Einkommen des Ehegatten bei der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht