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   BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R   

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BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R (https://dejure.org/2002,2945)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R (https://dejure.org/2002,2945)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R (https://dejure.org/2002,2945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung - Erstattungsanspruch - Ermessensausübung - Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Arbeitsförderung - Spätaussiedler - Bundesvertriebenengesetz - Wahrscheinlichkeit - Erstattung

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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - L 9 AL 95/99

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
    Diese Rechtsansicht werde auch von einem anderen Senat des LSG Nordrhein-Westfalen vertreten (Hinweis auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2000 - L 9 AL 95/99 -).
  • BVerwG, 21.03.1967 - VIII C 73.66

    Bedeutungslosigkeit der erklärten Zurücknahme der Revision aufgrund der

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
    Nachdem die Beklagte im Revisionsverfahren die Berufung gegen das Urteil des SG Duisburg vom 9. Dezember 1999 zurückgenommen und der Kläger dieser Berufungsrücknahme, die noch im Revisionsverfahren möglich ist (vgl hierzu § 156 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz idF des 6. SGG-Änderungsgesetzes vom 17. August 2001, BGBl I S 2144; insoweit lediglich Klarstellung der bisherigen Rechtspraxis, vgl nur BVerwGE 26, 297, 299), auch zugestimmt hat, ist Streitgegenstand des Revisionsverfahrens nur noch eine Erstattungsforderung der Beklagten in Höhe von 2.566,30 DM.
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
    Die Beklagte ist nicht verpflichtet, hinsichtlich der Erstattungsforderung Ermessen auszuüben (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10, S 14; Eicher in Wissing ua, SGB III, § 328 RdNr 45, Stand Oktober 2000).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
    Ebenso wenig kann sich der Empfänger vorläufiger Leistungen auf Vertrauensschutz berufen (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4; ebenso Niesel in ders, AFG, 2. Aufl, RdNr 21 zu § 147; Gagel in ders, SGB III, RdNr 30 zu § 328 SGB III).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Die Regelung der Vorläufigkeit für sich hat Verfügungscharakter (Niesel/Brand/Düe, SGB III, 5. Aufl 2010, § 328 RdNr 30; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 328 RdNr 301, vgl auch BSG Urteil vom 15.8.2002 - B 7 AL 24/01 R = SozR 3-4100 § 147 Nr. 1 S 5) .

    Ist die vorläufige Bewilligung bestandskräftig geworden, ist sie auch im Rahmen eines Erstattungsbescheides nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III hinsichtlich der Vorläufigkeit nicht mehr überprüfbar (BSG Urteil vom 15.8.2002 - B 7 AL 24/01 R, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 1004/14

    Festsetzung von Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung für

    Damit gilt im Rahmen des Erstattungsanspruchs nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III insbesondere kein Vertrauensschutz (BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R -, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1, Rn 18; Eicher/Greiser in: Eicher, SGB 11, 3.

    Vielmehr folgt gerade aus dem Wesen einer vorläufigen Bewilligung, dass der Leistungsempfänger insofern kein Vertrauen in das endgültige Behaltendürfen der Leistung haben kann (Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R -, SozR 3-4100 § 147 Nr. 1, Rn 18).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Ist dem Empfänger einer solchen Leistung klar, dass er zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten hat, bedarf er - nach der dem § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zugrunde liegenden Wertung des Gesetzgebers - keines besonderen Schutzes (vgl dazu BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 17 f; allg auch BSG SozR 3-4100 § 147 Nr. 1 S 4) .
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