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   BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R   

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BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R (https://dejure.org/2011,11422)
BSG, Entscheidung vom 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R (https://dejure.org/2011,11422)
BSG, Entscheidung vom 01. März 2011 - B 7 AL 26/09 R (https://dejure.org/2011,11422)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen bzw Verletztengeld mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Anrechnung von Nebeneinkommen; Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3; keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 141 Abs 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 14 SGB 4, § 47 Abs 1 SGB 7
    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Berechnung des Arbeitslosengeldanspruchs ist dem Kläger kein Freibetrag für Nebeneinkommen nach § 141 Abs. 1 SGG III zuzugestehen; Vorliegen eines Freibetrags bei Berechnung des Arbeitslosengeldanspruchs für Nebeneinkommen gem. § 141 Abs. 1 SGG III

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 141 Abs. 1; SGB III § 141 Abs. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung der Leistung; Anrechnung von Nebeneinkommen

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 1
  • NZA 2011, 1142
  • NZS 2011, 833
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R

    Arbeitslosengeld - Anrechung von Nebeneinkommen - kein privilegierter Freibetrag

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Denn unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang eine Unterbrechung der ausgeübten geringfügigen Beschäftigung die Berücksichtigung des Freibetrages nach § 141 Abs. 2 SGB III entfallen lässt (vgl hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 31/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , handelt es sich entgegen den Ausführungen des LSG bei dem gezahlten Verletztengeld nicht um Arbeitsentgelt, das durch Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erzielt worden ist.

    Dass der Bezug einer Entgeltersatzleistung nicht dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung gleichzustellen ist, ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 141 SGB III (s die Darstellung in BSG, Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 31/09 R - RdNr 19, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) und aus systematischen Erwägungen.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Bei einem solchen Streit sind Grund und Höhe des Anspruchs auf Alg in vollem Umfang und unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Bei einem solchen Streit sind Grund und Höhe des Anspruchs auf Alg in vollem Umfang und unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 40/06 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Bei einem solchen Streit sind Grund und Höhe des Anspruchs auf Alg in vollem Umfang und unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (stRspr; vgl: BSGE 95, 8 ff RdNr 6 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSGE 95, 191 RdNr 13 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 130 Nr. 3 RdNr 9) .
  • BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe, Verfassungsmäßigkeit des § 115

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Zwar bezogen sich die Ausführungen des BSG im Urteil vom 28.1.1992 (SozR 3-4100 § 115 Nr. 3 S 13 f), dass nur das ausdrücklich genannte "Arbeitsentgelt", nicht aber damit zusammenhängende Lohnersatzleistungen wie das Verletztengeld von der Regelung umfasst seien, auf die Vorgängervorschrift des § 141 Abs. 1 Satz 1 SGB III, den § 115 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz.
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - privilegierte selbständige

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
    Während § 141 Abs. 1 SGB III den Zweck verfolgt, dem Arbeitslosen einen Anreiz zu geben, seine Arbeitskraft neben dem Bezug von Leistungen einzusetzen, um auf diese Weise seine Wiedereingliederung zu erleichtern (BT-Drucks 13/4941, zu § 141 - Anrechnung von Nebeneinkommen - S 180) , verfolgt Abs. 2 der Regelung ebenso wie der Abs. 3 die Absicht, dem Arbeitslosen die Nebeneinkünfte zu belassen, die schon längere Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard mitbestimmt haben (BT-Drucks 14/873 S 14 zu Nr. 21; s insgesamt hierzu BSGE 97, 80 ff = SozR 4-4300 § 141 Nr. 3, RdNr 15 mwN) .
  • OVG Hamburg, 25.07.2017 - 3 Bf 96/15

    Freiwilliger Feuerwehrmann; Gewährung eines pauschalen Anerkennungsbetrages wegen

    Es handelt sich bei dem Verletztengeld danach, ebenso wie beim Krankengeld, um eine Entgeltersatzleistung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll (vgl. BSG, Urt. v. 1.3.2011, B 7 AL 26/09 R, BSGE 108, 1, juris Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 356/10

    Gewährung von anrechnungsfreiem Arbeitslosengeld - versicherungspflichtige

    Aus dem Wortlaut des § 141 Abs. 2 SGB III ergibt sich, dass der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Alg entstanden ist, neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung mindestens 12 Monate lang ausgeübt haben muss (vgl BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 4 - und vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 5).
  • LSG Hamburg, 26.03.2014 - L 2 AL 44/12

    Arbeitslosengeld

    Es handelt sich um eine Teil-Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abs. 1 Satz 1, 1.Variante, Abs. 4 und 56 SGG), gerichtet auf höheres Alg unter Berücksichtigung eines um 120, 23 Euro (450,23 Euro./. 330, 00 Euro) höheren Freibetrags, bei der Grund und Höhe des Alg-Anspruchs in vollem Umfang und unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sind (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R, SozR 4-4300 § 141 Nr. 5 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 07.11.2013 - L 3 AL 27/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Beim Verletztengeld gemäß § 45 SGB VII handelt es sich bereits nicht um Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R - BSGE 108, 1 ff. = SozR 4-4300 § 141 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 16 [zu § 141 Abs. 2 SGB III]; BSG, Urteil vom 18. August 2011 - B 10 EG 8/10 R - JURIS-Dokument Rdnr. 19 [zum Einkommensbegriff in § 2 BEEG]) und damit nicht um sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7/12 AL 14/16
    Der ggf. anstatt einer Tätigkeitsausübung erfolgende Bezug einer Lohnersatzleistung steht insoweit einem tatsächlich erarbeiteten Nebeneinkommen gerade nicht gleich (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R - in SozR 4 - 4300 § 141 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 2037/16
    Beim Verletztengeld des § 45 SGB VII handelt es sich bereits nicht um ein tatsächlich erarbeitetes Einkommen aus einer ausgeübten Tätigkeit, vielmehr ersetzt es gerade dieses und kann als Lohnersatzleistung nicht dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt gleichgestellt werden (vgl. BSG 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R - juris), so dass eine Berücksichtigung bei der Berechnung des Bemessungsentgelts nicht in Betracht kommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 18 AL 165/11
    Ebenso wie im Falle der mit § 150 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SGB III vergleichbaren Vorschrift des § 141 Abs. 2 SGB III, nach der nur eine dem Entstehen des Alg-Anspruchs vorausgehende mindestens zwölfmonatige parallele Ausübung von Haupt- und Nebentätigkeit zu einer Anrechnungsfreiheit von Nebeneinkommen auf das Alg führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 4 - und vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2012 - L 18 AL 356/10 -) , ist für den Anspruch auf Talg damit darauf abzustellen, ob der Lebensstandard des Teilarbeitslosen über den angeführten Zeitraum von 12 Monaten hinweg von einem zusätzlichen Einkommen mitbestimmt worden ist.
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