Rechtsprechung
   BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2399
BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R (https://dejure.org/1998,2399)
BSG, Entscheidung vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R (https://dejure.org/1998,2399)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - B 7 AL 34/98 R (https://dejure.org/1998,2399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung - Bemessungszeitraum - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld - Auswirkungen von Vereinbarungen über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf den Versicherungsfall

  • Judicialis

    AFG § 112 Abs 1 u. 2; ; AFG § 117 Abs 4; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubestimmung des Bemessungszeitraums beim Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, können die Anspruchsvoraussetzungen für das Alg auch erfüllt sein, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht oder eine Kündigungsschutzklage noch anhängig ist (vgl BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19 und 20).

    In diesem Fall trete eine Minderung der Anspruchsdauer nach § 110 Abs. 1 Nr. 1 AFG nicht ein (BSGE 60, 168, 173 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 9, 17 und 20).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Schließlich führt entgegen der Annahme des Klägers auch die Entscheidung des erkennenden Senats zur sogenannten modifizierten Zuflußtheorie (BSGE 76, 162, 167 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; vgl auch BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113) zu keinem günstigeren Ergebnis.
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Zunächst können die zwischenzeitlich erzielten Entgelte bei einer erneuten Erfüllung der Anwartschaftszeit Grundlage einer späteren Alg-Bewilligung sein (BSGE 59, 183, 186 f = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 18).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Daß diese Entgelte nicht in die Leistungsbemessung eines wiederbewilligten Alg-Anspruchs einfließen, führt daher nicht zur Entwertung der für sie entrichteten Beiträge (vgl auch Urteil des Senats vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 106/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Schließlich führt entgegen der Annahme des Klägers auch die Entscheidung des erkennenden Senats zur sogenannten modifizierten Zuflußtheorie (BSGE 76, 162, 167 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; vgl auch BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113) zu keinem günstigeren Ergebnis.
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Diese Senkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSGE 78, 201 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Alg wird in diesen Fällen nicht nur vorläufig - bis zur rechtlichen Klärung des Endes des Arbeitsverhältnisses - oder vorbehaltlich der Zahlung des Arbeitsentgelts, sondern endgültig gewährt; die Gewährung bleibt rechtmäßig, auch wenn der Empfänger des Alg später das Arbeitsentgelt erhält oder die BA hinsichtlich des auf sie übergegangenen Anspruchs befriedigt wird (vgl auch Urteil des Senats vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 - mwN, DBlR Nr. 4086a zu § 117 AFG).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
    Zunächst können die zwischenzeitlich erzielten Entgelte bei einer erneuten Erfüllung der Anwartschaftszeit Grundlage einer späteren Alg-Bewilligung sein (BSGE 59, 183, 186 f = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 18).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Eine solche Korrektur ist ausgeschlossen, wenn das ArbG auf eine Kündigungsschutzklage hin durch Urteil oder die Arbeitsvertragsparteien in einem gerichtlichen Vergleich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem faktischen Ende der Beschäftigung festlegen (BSG Urteil vom 11.6.1987 - 7 RAr 40/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSG Urteil vom 29.9.1987 - 7 RAr 59/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 20; BSG Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 17; zustimmend Ockenga, Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten 2008, S 66 RdNr 30) .

    Vielmehr ist dem Kläger ab 1.1.2009 rechtmäßig Alg gezahlt worden (BSG Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f).

    Der tatsächliche Leistungsbezug, der auch rechtmäßig gewesen ist (BSG Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f), steht der Herstellung des rechtmäßigen Zustands entgegen, der bestünde, wenn der Kläger unmittelbar sein Wahlrecht dahingehend ausgeübt hätte, dass er erst später Anspruch auf Alg erhebt.

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Ist ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers faktisch ohne Beschäftigung, stehen seiner leistungsrechtlichen "Arbeitslosigkeit" auch weder die Erhebung einer Kündigungsschutzklage noch ein etwaiger Erfolg dieser Klage oder Vereinbarungen im Kündigungsschutzprozess über einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über das tatsächliche Ende der Beschäftigung hinaus oder (Nach-)Zahlungen von Arbeitsentgelt entgegen (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 mwN).

    Die vom LSG herangezogene Rechtsprechung des BSG, wonach eine nachträgliche "Korrektur" der für einen Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht erfolgen kann, wenn auf eine Kündigungsschutzklage hin durch Urteil oder durch Vergleich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen nach dem faktischen Ende der Beschäftigung liegenden Zeitpunkt festgelegt worden ist (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19 und Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17), ist hier nicht einschlägig.

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R

    Arbeitslosenversicherung - fortbestehendes Arbeitsverhältnis während

    Damals war also - anders als im vorliegenden Fall, jedoch übereinstimmend mit früheren Entscheidungen des BSG (vgl ua SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 und auch die vom Senat in Bezug genommene, beitragsrechtliche Entscheidung des 12. Senats des BSG vom 25.9.1981 - 12 RK 58/80 - BSGE 52, 152, 156 = SozR 2100 § 25 Nr. 3) - der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (durch Urteil oder Vergleich) genau festgelegt und die Arbeitnehmer erhielten entsprechende Gehaltsnachzahlungen des Arbeitgebers (vgl hierzu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.11.2009 - L 11 AL 208/06 - Juris RdNr 19, 21 - zur wiederholten Leistungsgewährung; Bayerisches LSG, Urteil vom 10.6.2010 - L 9 AL 143/07 - Juris RdNr 37, zum Nichtbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 11 AL 208/06

    Endgültige Gewährung von Arbeitslosengeld auch bei späterem Erhalt von

    Es werde auf die von der Beklagten genannten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1987 (7 RAr 59/96) und vom 3. Dezember 1998 (B 7 AL 34/98 R) verwiesen.

    Insoweit werde weiterhin auf die Entscheidung des BSG vom 3. Dezember 1998 (B 7 AL 34/98 R) verwiesen.

    Dem stand weder die Erhebung einer Kündigungsschutzklage noch ein etwaiger Erfolg dieser oder Vereinbarungen im Kündigungsschutzprozess über einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über das tatsächliche Ende der Beschäftigung hinaus oder auch (Nach-) Zahlungen von Arbeitsentgelt entgegen (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17).

    Insoweit steht die Rechtsprechung des BSG (SozR 4100 § 117 Nr. 19 und 20, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17) nicht entgegen, wonach es im Falle der Gleichwohlgewährung bei dem ursprünglichen Bemessungszeitraum verbleibt, weil es dort um Sachverhalte ging, bei denen in der nach dem faktischen Ende der Beschäftigung liegenden maßgeblichen Rahmenfrist die Anwartschaft erfüllt war, aber nach dem faktischen Ende der Beschäftigung die Anwartschaft durch die Gleichwohlgewährung des Alg nicht - im Gegensatz zu der hier vorliegenden Fallgestaltung - neu erfüllt wurde und die Regelung zur Anwendung kam, wonach die Rahmenfrist nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hineinreicht.

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische

    Vielmehr ist jeweils nur anhand der objektiven Gegebenheiten zu entscheiden, ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind: Das nach § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III (früher: § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG) gewährte Alg ist kein anderes Alg als das, auf das der Arbeitslose nach den §§ 117 ff SGB III (früher: §§ 100 ff AFG) Anspruch hat und das an sich nach § 143 Abs. 1 oder 2 SGB III ruht (vgl Senatsurteile vom 24. Juli 1986, BSGE 60, 168, 171 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; vom 14. Juli 1994, SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 71; vom 3. Dezember 1998, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung

    Dabei beruhte diese Rechtsprechung zum einen auf der zutreffenden Überlegung, dass das Ruhen des Alg-Anspruchs und der Forderungsübergang (§ 115 Abs. 1 SGB X) von Gesetzes wegen eintreten, zum anderen aber bei einer rechtmäßigen Gleichwohlgewährung der Alg-Anspruch entgegen dem ungenauen Gesetzeswortlaut gerade nicht ruht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 71 mwN) und die Zahlung von Alg auch nach Ersatz des Alg-Betrages durch den Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung des übergegangenen Anspruchs rechtmäßig bleibt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 17 S 118 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AL 96/19
    Die Beklagte nahm Bezug auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 34/98 R - und vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 16/11 R -.

    Auf die Beschäftigungslosigkeit hat es somit auch keinen Einfluss, wenn eine Kündigungsschutzklage erhoben wird und diese erfolgreich ist oder im Prozess Vereinbarungen über das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses getroffen werden (vgl so Öndül in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 138 SGB III, Stand: 02.01.2020), Rn. 30 und BSG vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 34/98 R; BSG Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 59/86 mwN).

    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 34/98 R - zu der für diesen Fall geltenden Vorschrift des § 117 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der im Wesentlichen § 157 Abs. 3 SGB III entspricht, ausgeführt: Hat der Arbeitslose Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 4 AFG in Anspruch genommen (sog Gleichwohlgewährung), so findet bis zur Erfüllung einer neuen Anwartschaftszeit eine Korrektur der Rahmenfrist bzw eine neue Bestimmung des Bemessungszeitraums auch dann nicht statt, wenn die Bundesanstalt für Arbeit aus dem nachzuzahlenden Arbeitsentgelt in Höhe ihrer Leistungen befriedigt worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2016 - L 7 AL 12/15
    Das gilt auch dann, wenn inzwischen feststeht, dass das Arbeitsverhältnis während des Arbeitslosengeldbezuges fortbestanden hat (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in einer späteren Entscheidung nochmals ausdrücklich bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17, BSG, Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R -, SozR 4-4300 § 124 Nr. 6).

    Das BSG hat nämlich bereits entschieden, dass es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht geboten sei, der Bemessung des Arbeitslosengeldes für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Entgelt zugrunde zu legen, das bis zu seiner Beendigung erzielt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 3.12.1998 - B 7 AL 34/98 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 17).

  • SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Rahmenfrist - Verschiebung des Stammrechts auf

    Grundsätzlich ändert sich in einem solchen Fall nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da der Kläger in der Zeit vom 19.08.09 bis 10.09.09 beschäftigungslos war und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11.06.87, 7 RAr 40/86; 03.12.1998, B 7 AL 34/98 R).
  • LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    c) Ausgehend von der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (noch zum Arbeitsförderungsgesetz) ändert sich in einem solchen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses über das tatsächliche Ende der Beschäftigung hinaus grundsätzlich auch nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da die Antragsteller in diesem Zeitraum regelmäßig faktisch beschäftigungslos waren und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III aF lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11. Juni 1987, 7 RAr 40/86; 3. Dezember 1998, B 7 AL 34/98 R).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 11 AL 47/08

    Zulässigkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2009 - L 18 AL 141/08

    Arbeitsförderungsrecht - Bemessung des Arbeitslosengeldes - Vorliegen von

  • SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch

  • LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21

    Arbeitslosenversicherung: Beginn der Rahmenfrist bei Gewährung von

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 13 AL 2606/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - L 12 AL 239/02

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 04.04.2012 - B 11 AL 19/12 B
  • LSG Bayern, 11.06.2010 - L 9 AL 126/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld -

  • LSG Bayern, 10.06.2010 - L 9 AL 143/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - keine Arbeitsleistung und

  • BSG, 12.04.2011 - B 11 AL 10/11 B
  • LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und -entgelt - fehlende

  • SG Frankfurt/Main, 07.06.2016 - S 15 AL 102/16
  • BSG, 26.11.2008 - B 7 AL 73/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 AL 3490/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 11 AL 20/12
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 AL 1745/13
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 8 AL 4455/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2018 - L 11 AL 5/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 AL 143/13
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - L 12 AL 1576/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 7 AL 52/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht