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   BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R   

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BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R (https://dejure.org/2001,1855)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R (https://dejure.org/2001,1855)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - B 7 AL 42/00 R (https://dejure.org/2001,1855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende Beschäftigung - Gleichstellung - Bezug von Unterhaltsgeld aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Anspruch auf Unterhaltsgeld nach § 44 AFG - Berechnung von Zeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Unterhaltsgeld - Europäischer Sozialfond - Richtlinien - Ermessen

  • Judicialis

    SGB III § 427 Abs 3; ; AFG § 3 Abs 5; ; AFG § 107 Satz 1 Nr 5 Buchst d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Bezug von Unterhaltsgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00

    Rücknahme eines anfäglich rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Dauer

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Der Senat hat den Beteiligten das Urteil des Sächsischen LSG vom 8. November 2000 (L 3 AL 59/00) zur Kenntnis gegeben; hierin hat das Sächsische LSG die vom LSG in Bezug genommene Rechtsprechung aufgegeben.

    Dieser Argumentation kann sich der Senat nicht anschließen; auch das Sächsische LSG hat jene Rechtsmeinung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 8. November 2000 - L 3 AL 59/00).

    Zum anderen weist das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. November 2000 (L 3 AL 59/00) zu Recht darauf hin, daß auch nach einer Vereinbarung zwischen der Kommission der EU und der Bundesregierung dieser mehrere unterschiedliche Wege zur Verfügung stehen, um die vereinbarte Förderung umzusetzen.

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Das Urteil des Sächsischen LSG befinde sich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSGE 74, 296) zu den "Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS von Art. 56 § 2 des Montanunionvertrags betroffen sind" (MUV-RL E/S).

    Aber selbst dann, wenn die 16. DVO-AVAVG als "Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 5" AFG angesehen werden könnte und damit die aufgrund dieser Regelung ergangenen Richtlinien wiederum Normbestandteil jener Verordnung wären (hierzu Senatsurteil vom 14. Juli 1994, BSGE 74, 296, 299 f mwN = SozR 3-6117 § 9 Nr. 9), handelte es sich bei den ESF-RL nicht um Richtlinien aufgrund der 16. DVO-AVAVG.

    Zwar hat der erkennende Senat angenommen, daß Richtlinien auch dann als von der Bundesregierung geschaffen angesehen werden können, wenn sie zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Bundesregierung vereinbart wurden und dann von einem Minister im Bundesanzeiger verkündet werden (Senatsurteil vom 14. Juli 1994, BSGE 74, 296, 301 = SozR 3-6117 § 9 Nr. 9).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Nichts anderes gilt für den Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zB auch Richtlinien; auch insoweit betrifft eine derartige Ermächtigung im Grundsatz nur die Bundesregierung - und nicht lediglich einen Bundesminister - (so zu Art. 84 Abs. 2 und Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GG: Bundesverfassungsgericht vom 15. Juli 1969, BVerfGE 26, 338, 395 ff; BVerfG vom 2. März 1999, BVerfGE 100, 249, 261 ff).

    Ob für Art. 86 Satz 1 GG (Erlaß von Verwaltungsvorschriften durch die Bundesregierung zur Durchführung der Bundesgesetze ua durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts) etwas anderes gilt, nämlich unter Bundesregierung ausnahmsweise der einzelne Bundesminister zu verstehen ist, kann letztlich offenbleiben (str, vgl die Literaturübersicht bei Sachs, GG, 1999, Art. 86 RdNr 21 unter Fn 25 und RdNr 22; ausdrücklich offengelassen in BVerfGE 26, 338, 396).

  • LSG Sachsen, 28.02.1996 - L 3 Al 85/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Es hat sich dem Urteil des Sächsischen LSG vom 28. Februar 1996 (L 3 Al 85/95) angeschlossen.

    (b) Das Berufungsgericht ist - im Anschluß an das Urteil des Sächsischen LSG vom 28. Februar 1996 (L 3 Al 85/95) - davon ausgegangen, das der Klägerin im Rahmen der ESF-RL gewährte Uhg sei "aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 5" AFG bezogen worden.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Nichts anderes gilt für den Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zB auch Richtlinien; auch insoweit betrifft eine derartige Ermächtigung im Grundsatz nur die Bundesregierung - und nicht lediglich einen Bundesminister - (so zu Art. 84 Abs. 2 und Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GG: Bundesverfassungsgericht vom 15. Juli 1969, BVerfGE 26, 338, 395 ff; BVerfG vom 2. März 1999, BVerfGE 100, 249, 261 ff).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Denn die Zuständigkeit des einzelnen Bundesministers anstelle der Bundesregierung (Ressortprinzip) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn es sich bei den Verwaltungsvorschriften - wie bei den hier streitigen Richtlinien - um Regelungen handelt, die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sind (zur möglichen Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften vgl Bundesverwaltungsgericht vom 10. Januar 1979 - 8 C 35/78, RzW 1979, 158; vom 25. November 1993, BVerwGE 94, 335).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 65/76

    Fortbildungsmaßnahme - notwendiger zeitlicher Umfang - Verweis auf kürzere

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Insbesondere fehlten Feststellungen zur Verfügbarkeit (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 130 Nr. 2).
  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69

    Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
    Diese Vereinbarung verweise in § 1 Satz 2 auf die "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" vom 8. November 1994; damit nähmen die Richtlinien kraft Verweisung an der Normqualität der Verwaltungsvereinbarung teil (Hinweis auf BSG vom 17. März 1972 - 7 RAr 49/69 - zur Verweisung auf Richtlinien in einer Verordnung).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 62/05 R

    ESF-Unterhaltsgeld - keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung -

    Dem stehe auch das Urteil des BSG vom 17. Mai 2001 (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) nicht entgegen.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) entschieden, dass das ESF-Uhg kein Uhg nach dem AFG war (aaO S 48).

    Hinsichtlich des ESF-Uhg hat der erkennende Senat - wie bereits betont - jedoch bereits unter dem AFG entschieden, dass das ESF-Uhg eben nicht dem "normalen" Uhg nach dem AFG entspricht (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Das BSG hatte zu dem in § 107 Satz 1 Nr. 5d AFG geregelten Gleichstellungstatbestand entschieden, dass Zeiten des Bezugs von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" nicht als gleichgestellte Zeiten der Erfüllung der Anwartschaft für einen Anspruch auf Alg dienten (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung

    Der Kläger sei nicht nach § 28a SGB III zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt gewesen, weil - wie das BSG bereits entschieden habe (Urteil vom 17.5.2001 - B 7 AL 42/00 R - SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) - das vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bezogene ESF-Unterhaltsgeld keine SGB III-Entgeltersatzleistung sei.

    aa) Wie das BSG bereits entschieden hat, begründet die Zeit des Bezugs von ESF-Unterhaltsgeld weder ein Versicherungspflichtverhältnis noch stellt dieser Leistungsbezug eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III dar (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11 S 48; BSG SozR 4-4300 § 22 Nr. 1 RdNr 13).

    Dem ESF-Unterhaltsgeld fehlt indessen gerade ein anwartschaftsbegründender Charakter iS des SGB III (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11 S 48, 51 ff), es wird nach Maßgabe vorhandener Fördermittel gewährt und auf diese Leistung besteht nicht einmal ein Rechtsanspruch; es handelt sich in erster Linie um eine arbeitsmarktpolitisch motivierte und auf die Flankierung und Sicherung von Existenzgründungen bezogene Leistungen (vgl zum Charakter von ESF-Leistungen zB BSG SozR 4-4300 § 22 Nr. 1 RdNr 13 ff; Schlegel in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 37 RdNr 28 ff) .

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 13 AL 4184/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rahmenfrist -

    In diesem Zeitraum hat der Kläger auch mindestens 12 Monate (d.h. 360 Kalendertage, vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 7 AL 42/00 R) in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden, denn - wie bereits oben dargestellt - sind die Zeiten, in denen der Kläger an der Umschulungsmaßnahme zum technischen Produktdesigner teilgenommen hat, versicherungspflichtig im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III gewesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - L 8 AL 71/11
    Am 30. Dezember 2005 stellte der Kläger einen Antrag auf Überprüfung der Bewilligung von Uhg nach den ESF-RL statt nach dem AFG und verwies auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2001, Az. B 7 AL 42/00 R.

    Der Kläger beantragt, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 02. Februar 2011 und den Bescheid der Beklagten vom 11. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05. November 2009 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, ihm unter teilweiser Rücknahme des Bescheides vom 01. März 1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04. Juli 1996 für den Zeitraum vom 02. Januar 1996 bis zum 24. März 1996 Unterhaltsgeld gemäß den §§ 44 ff Arbeitsförderungsgesetz in der Fassung des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 zu gewähren unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2001, Az. B 7 AL 42/00 R zum AFG-Unterhalt vor ESF-Unterhalt, sowie entsprechende Rentenver-sicherungsbeiträge für ihn zu entrichten.

    Es kann daher dahinstehen, ob ein Anspruch des Klägers gemäß den §§ 44 ff AFG bestand, was entsprechend den Ausführungen des BSG in dessen von dem Kläger benannten Urteil vom 17. Mai 2001, Az. B 7 AL 42/00 R, dokumentiert in juris und in SozR 3-4100 § 107 Nr. 11, denkbar, jedoch nicht zwingend wäre, weil die Fallkonstellation dort anders lag (die Klägerin des vom BSG entschiedenen Rechtsstreits bezog Uhg nach den ESF-RL während einer nach dem AFG geförderten Maßnahme).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 20 AL 135/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Deshalb entsprechen zwölf Monate 360 Kalendertagen (sind also tatsächlich kürzer als ein Jahr; vgl. BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R Rn. 41).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug -

    Das BSG hatte zu dem in § 107 Satz 1 Nr. 5d AFG geregelten Gleichstellungstatbestand entschieden, dass Zeiten des Bezugs von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" nicht als gleichgestellte Zeiten der Erfüllung der Anwartschaft für einen Anspruch auf Alg dienten (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2002 - L 2 AL 84/99

    Erfüllung einer Anwartschaft für Arbeitslosengeld durch den Bezug von

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  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2005 - L 3 AL 121/03

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Bereits für den Fall der Zahlung von Uhg nach den "Richtlinien für aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Vorschrift eng auszulegen war und eine erweiternde Auslegung nicht in Betracht kam (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AL 155/12

    Gründungszuschuss - Restanspruch von 90 Tagen - Berechnungsweise

    Unabhängig davon, ob die Monate Dezember 2009 bis Februar 2010 ungeachtet ihrer tatsächlichen Länge entsprechend der Übung der Beklagten mit jeweils 30 Tagen anzusetzen sind oder ob - was der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 7 AL 42/00 R = SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) und des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2009 - 18 B 2308/ AS ER -, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09) zur Berechnung der Anspruchsdauer nach § 339 Satz 2 SGB III entspricht - strikt kalendertäglich (31 + 31 + 28 Tage) zu rechnen ist, stand dem Kläger bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zum 1. Dezember 2009 noch für 90 Tage Alg zu.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - L 3 R 448/09

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Unterhaltsgeld;

  • BSG, 08.08.2002 - B 11 AL 120/02 B

    Rüge von Verfahrensmängeln bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Bayern, 20.04.2007 - L 8 AL 248/05

    Berufliche Förderung von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss; Anspruch auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2004 - L 8 AL 259/03

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe aufgrund Zeitablaufs; Fehlender

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 4/02

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen der Bewilligung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2010 - L 7 AL 176/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 12 AL 80/10
  • SG Osnabrück, 13.10.2017 - S 48 AL 159/15
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