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   BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R   

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BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R (https://dejure.org/2003,3128)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R (https://dejure.org/2003,3128)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 42/02 R (https://dejure.org/2003,3128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Arbeitslosengeld bei Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark; Voraussetungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Erhaltung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei EU-Auslandsaufenthalt durch Gemeinschaftsrecht; Auslegung des Begriffs der ...

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art 71 Abs 1 Buchst b; ; EWGV 1408/71 Art 71 Abs 1 Buchst i; ; AFG § 100; ; AFG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzgänger, Arbeitslosengeldanspruch, Wohnortverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die während oder nach Beendigung der Beschäftigung in einem Mitgliedsstaat ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, wird demnach europarechtlich nur in begrenztem Maß geschützt (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44 ff mwN).

    Die Anwendung von Art. 71 EWGV 1408/71 scheidet daher aus, wenn der Wohnsitz erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit vom Beschäftigungsort in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt wird (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44).

    Eine einzelfallbezogene richterliche Ergänzung der in Art. 71 EWGV 1408/71 allein für echte und unechte Grenzgänger getroffenen Regelungen auf eine weitere Personengruppe wäre damit nicht vereinbar, wie der 11. Senat des BSG bereits überzeugend dargelegt hat (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 46 f).

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) ausgeführt, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebiete eine verfassungskonforme Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I dahin, dass dem Anspruch des zuvor in Deutschland beitragspflichtigen Grenzgängers auf Alg oder Arbeitslosenhilfe der Auslandswohnsitz jedenfalls dann nicht entgegenstehe, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt seien.

    Das BVerfG hat im Beschluss vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) vielmehr seine bisherige Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein kann (Hinweis auf BVerfGE 51, 1, 24; 81, 208, 222).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Hat dagegen ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit durchgehend in seinem Wohnsitzstaat ausgeübt und verlegt er erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat, kann er dadurch, dass er sich in einem anderen als dem Wohnstaat um Arbeitsvermittlung und Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, die Eigenschaft als echter oder unechter Grenzgänger nicht nachträglich begründen (vgl zu diesem Gesichtspunkt Urteil des Senats vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 -, unveröffentlicht).

    Nach dem in den Vorschriften zum Ausdruck gekommenen Willen des Verordnungsgebers sollen Arbeitnehmer, die als Arbeitslose ihren Wohnstaat wechseln, ausschließlich nach Artt 67 und 69 EWGV 1408/71 behandelt werden (Urteil des Senats vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 -, unveröffentlicht).

  • EuGH, 11.10.1984 - 128/83

    Guyot

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Der bereits ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass Art. 71 EWGV 1408/71 jedenfalls dann nicht einschlägig ist, wenn Arbeitslose ihren Wohnsitz erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Beschäftigungsstaat begründet haben (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Mindestanforderung der Erreichbarkeit ist insoweit - wie auch nach § 119 Sozialgesetzbuch-Arbeitsförderung (SGB III) iVm der Erreichbarkeitsanordnung - die Mitteilung der richtigen Wohnanschrift des Arbeitslosen (BSG, Beschluss vom 25. März 2003 - B 7 AL 204/02 B -, unveröffentlicht; BSGE 88, 172, 175 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 S 18 f).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 204/02 B

    Verfügbarkeit unechter Grenzgänger für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Mindestanforderung der Erreichbarkeit ist insoweit - wie auch nach § 119 Sozialgesetzbuch-Arbeitsförderung (SGB III) iVm der Erreichbarkeitsanordnung - die Mitteilung der richtigen Wohnanschrift des Arbeitslosen (BSG, Beschluss vom 25. März 2003 - B 7 AL 204/02 B -, unveröffentlicht; BSGE 88, 172, 175 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 S 18 f).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Das BVerfG hat im Beschluss vom 30. Dezember 1999 (SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) vielmehr seine bisherige Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt, wonach eine durch § 30 Abs. 1 SGB I bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu Personen mit Inlandswohnsitz sachlich gerechtfertigt sein kann (Hinweis auf BVerfGE 51, 1, 24; 81, 208, 222).
  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93

    Wiedervereinigung - Arbeitslosengeldbemessung - Abgeordnete

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist dies auch nicht unter Anwendung der Grundsätze über den sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 4 S 37 f; SozR 3-4100 § 110 Nr. 2 S 9 ff) unschädlich.
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Nur so ist nämlich gesichert, dass dem Arbeitslosen Briefpost unmittelbar, dh ohne Verzögerung und ohne Einschaltung Dritter, zugehen kann (zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 22; SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).
  • EuGH, 01.02.1996 - C-308/94

    Office national de l'emploi / Naruschawicus

    Auszug aus BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
    Zu dieser Vorschrift hat der EuGH allerdings bereits entschieden (EuGHE I 1996, 207 = SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 10), dass ein solcher unechte Grenzgänger bei Vollarbeitslosigkeit Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu Lasten des zuständigen Staats (nur) erhalten kann, sofern er sich bei den Dienststellen dieses Staats als Arbeitssuchender meldet und sich ihrer Kontrolle unterwirft.
  • EuGH, 12.01.1983 - 150/82

    Coppola

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • EuGH, 01.12.1977 - 66/77

    Kuyken / Rijksdienst voor arbeidsvoorziening

  • EuGH, 27.05.1982 - 227/81

    Aubin

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • EuGH, 27.01.1994 - C-287/92

    Maitland Toosey / Chief Adjudication Officer

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Damit fielen Wohnmitglied- und Beschäftigungsstaat zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit auseinander (s dazu BSG vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2 RdNr 10; Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 6. Aufl 2013, Art. 65 VO Nr. 883/2004 RdNr 14; Vießmann, ZESAR 2015, 149, 154 f).

    Die Klägerin ist aber keine "unechte" Grenzgängerin, weil sie nicht lediglich sporadisch in ihren Wohnmitgliedstaat zurückgekehrt ist, sondern - wie bereits dargelegt (s unter 2) - als Grenzgängerin iS von Art. 1 Buchst f VO (EG) Nr. 883/2004 regelmäßig wenigstens einmal wöchentlich (zur Abgrenzung s auch BSG vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2 RdNr 20; BSG vom 13.6.1985 - 7 RAr 62/83 - juris RdNr 19) .

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Die vom 7. Senat - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht abschließend geklärten Zweifel an einer Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG auf den Fall, dass ein Arbeitnehmer erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Inland freiwillig seinen Wohnsitz ins (EU-) Ausland verlegt und erst dadurch seinen Anspruch gemäß § 30 Abs. 1 SGB I verlieren könnte (BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2), teilt der Senat nicht.
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Wohnmitglied- und Beschäftigungsstaat zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit fielen auseinander ( s dazu BSG vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2 RdNr 10 ).

    Der Erhalt von Sozial(versicherungs)leistungen erfüllt von vornherein nicht den Begriff der Beschäftigungszeit iS von Art. 61 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) 883/2004 ( vgl BSG vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2, RdNr 11 ff mwN ).

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Das BVerfG hat also wegen der engen Verknüpfung von Beitragserhebung und Leistungserbringung bei auf Beiträgen beruhenden Sozialleistungen anerkannt, dass die Leistungsvoraussetzungen für das Alg bzw die Alhi eine spezifische - mit der beitragsrechtlichen Anknüpfung in Einklang stehende - Ausprägung des Territorialitätsprinzips enthalten, die die Reichweite des allgemeinen Wohnsitzprinzips nach § 30 Abs. 1 SGB I einschränkt (vgl auch BSG Urteil vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2, RdNr 21 f; BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 7, RdNr 10; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R, BSGE 104, 280 ff = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5, RdNr 12) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 12 AL 178/06

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frage der Identität von Wohn- und Beschäftigungsstaat bestimmt sich damit nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 07.03.2003, B 7 AL 42/02 R; Schlegel, in: Spelbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 37, Rn. 160).

    Hat ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit durchgehend in seinem Wohnsitzstaat ausgeübt und verlegt er erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, kann er dadurch, dass er sich in einem anderen als dem Wohnstaat um Arbeitsvermittlung und Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, die Eigenschaft als echter oder unechter Grenzgänger nicht nachträglich begründen (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; BSG, Urteil vom 08.07.1993, 7 RAr 44/92).

    Art. 1 Buchst. s EWGV 1408/71 regelt hingegen nicht den Inhalt dessen, was Beschäftigung im Sinne des Art. 71 EWGV 1408/71 ist, wie schon sein Wortlaut deutlich macht, der gerade zwischen Beschäftigungszeiten und gleichgestellten Zeiten unterscheidet (so: BSG, Urteil vom 03.07.2003.- B 7 AL 42/02 R - Rnr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - fehlender

    Die Verlegung des Wohnortes ist somit erst kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses und nicht bereits vor längerer Zeit erfolgt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R - juris Rdnr. 20).
  • SG Aachen, 28.11.2006 - S 11 AL 50/06

    Arbeitslosenversicherung

    Die Frage der Identität von Wohn- und Beschäftigungsstaat bestimmt sich damit nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; Schlegel, in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 37, Rn. 160).

    Hat ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit durchgehend in seinem Wohnsitzstaat ausgeübt und verlegt er erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat, kann er dadurch, dass er sich in einem anderen als dem Wohnstaat um Arbeitsvermittlung und Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, die Eigenschaft als echter oder unechter Grenzgänger nicht nachträglich begründen (BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 42/02 R; BSG, Urteil vom 08.07.1993, 7 RAr 44/92).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2015 - L 3 AL 55/12

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Urlaubsabgeltung - Grenzgänger - Auszahlung

    Denn der Kläger war ein sog. Grenzgänger (vgl. zum Begriff Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 3. Juli 2003, B 7 AL 42/02 R, zitiert nach juris), auf den die vorgenannten Bestimmungen Anwendung finden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Allein dadurch, dass der Kläger nach dem Ende der Beschäftigungen in Großbritannien wieder seinen alleinigen Wohnsitz in Deutschland genommen hat, konnte er nicht den Status eines unechten Grenzgängers begründen (s. BSG SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 201/16

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtzeit -

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Frage, welcher Staat als Wohnmitgliedstaat anzusehen ist, ist der Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 42/02 R -, juris Rn. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 12 AL 115/10
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AL 934/07

    Überbrückungsgeldanspruch - niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 18 AL 169/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 7 AL 164/18
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