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   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R   

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BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe; Erreichbarkeit von arbeitssuchend Gemeldeten; Beweislast hinsichtlich der Erreichbarkeit; Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte eines Arbeitslosen; Objektive und subjektive Verfügbarkeit

  • Judicialis

    AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; AufenthAnO § 1
    Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 267
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Es könne auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. März 1993 (11 RAr 43/91, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) von einer durchgehenden Nichtverfügbarkeit des Klägers ausgegangen werden.

    Rechtlich folge dies aus der Entscheidung des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).

    Eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung auf der Basis des LSG-Urteils über die Trennung der einzelnen Zeiträume scheidet jedoch aus, weil nach der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) richtigerweise zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers annehmen durfte.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Selbst wenn man aber von einer Aussage des LSG ausginge, dass es nicht nachweisbar sei, ob alle für die Beurteilung der Erreichbarkeit maßgeblichen Fakten vorlagen, hätte das LSG, ausgehend von seiner Rechtsansicht, prüfen müssen, ob sich die Beweislast wegen der fehlenden Mitwirkung des Klägers nicht umkehrt (vgl grundlegend zur Beweislast BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; s auch BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und deshalb der Kläger so behandelt werden müsste, als wäre er nicht erreichbar gewesen.

    Dabei würde es weniger darauf ankommen, ob der Kläger seinen Mitwirkungspflichten bei dem für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid maßgeblichen Sachverhalt nicht nachgekommen ist (vgl: BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8), sondern vielmehr, ob eine Nichterweislichkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) nicht bereits deshalb zu seinen Lasten gehen muss, weil die Beweislage maßgebend auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Selbst wenn man aber von einer Aussage des LSG ausginge, dass es nicht nachweisbar sei, ob alle für die Beurteilung der Erreichbarkeit maßgeblichen Fakten vorlagen, hätte das LSG, ausgehend von seiner Rechtsansicht, prüfen müssen, ob sich die Beweislast wegen der fehlenden Mitwirkung des Klägers nicht umkehrt (vgl grundlegend zur Beweislast BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; s auch BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und deshalb der Kläger so behandelt werden müsste, als wäre er nicht erreichbar gewesen.

    Dabei würde es weniger darauf ankommen, ob der Kläger seinen Mitwirkungspflichten bei dem für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid maßgeblichen Sachverhalt nicht nachgekommen ist (vgl: BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8), sondern vielmehr, ob eine Nichterweislichkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) nicht bereits deshalb zu seinen Lasten gehen muss, weil die Beweislage maßgebend auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht.

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Denn das LSG hat lediglich einen Rechtsbegriff gebraucht, ohne dass deutlich wird, zu welchen damit verbundenen Tatfragen eine Aussage gemacht werden sollte (zu diesem Problem BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 18).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Ob die Beklagte die Bewilligungen von Alg und Alhi für die noch streitigen Zeiträume gemäß §§ 45, 48 SGB X iVm § 330 Abs. 2 und 3 SGB III (wegen des Geltungszeitraumprinzips ist § 152 AFG nicht anwendbar, vgl nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 3 mwN) aufheben durfte, steht noch nicht fest.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Sollte allerdings das LSG zur Erkenntnis gelangen, dass der Kläger in den noch streitigen Zeiträumen entweder erreichbar war oder aber die fehlende Aufklärbarkeit nicht zu seinen Lasten geht, wird es gleichwohl noch zu prüfen haben, ob die Aufhebung der Alg- (§ 48 SGB X) bzw diejenige der Alhi-Bewilligung (§§ 45, 48 SGB X) mit einer anderen Begründung haltbar ist (vgl dazu BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Sollte allerdings das LSG zur Erkenntnis gelangen, dass der Kläger in den noch streitigen Zeiträumen entweder erreichbar war oder aber die fehlende Aufklärbarkeit nicht zu seinen Lasten geht, wird es gleichwohl noch zu prüfen haben, ob die Aufhebung der Alg- (§ 48 SGB X) bzw diejenige der Alhi-Bewilligung (§§ 45, 48 SGB X) mit einer anderen Begründung haltbar ist (vgl dazu BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Allerdings wird das LSG darüber nach der Zurückverweisung zu befinden haben, weil der Rechtsstreit damit in die ursprüngliche Situation zurückversetzt wird (vgl nur BSG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 92/02 R - mwN).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Ist dem Leistungsempfänger die Beweislast für eine Tatsache aufzuerlegen, ist er bei Unaufklärbarkeit so zu behandeln, als ob das entsprechende Tatbestandsmerkmal durchgehend nicht vorgelegen hat, ohne dass für eine Überprüfung noch Raum bleibt (vgl BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Wenn der Gesetzgeber den Arbeitslosen die Pflicht auferlegt, Eigenbemühungen nachzuweisen, lässt sich die getroffene Regelung mit der sog "Sphärentheorie" rechtfertigen (vgl dazu BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Die Verfügbarkeit (§ 103 AFG) des Klägers könnte zweifelhaft sein, soweit der Kläger sich als Pilot oder Co-Pilot nicht an seinem Wohnort aufgehalten hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) oder wegen des Besuchs von Lehrgängen nicht erreichbar war (dazu nur BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R - mwN, DBlR Nr. 4521 zu § 103 AFG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 - L 13 AS 395/21

    Keine Grundsicherung im Ausland

    Dabei geht die Nichterweisbarkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) zu Lasten des Arbeitslosen, wenn die Beweislage maßgeblich auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - juris Rn. 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme von Bewilligungsbescheiden -

    Dementsprechend hat das BSG bei der Prüfung der Erreichbarkeit eines Arbeitslosen entschieden, dass der fehlende Nachweis der hierfür maßgeblichen Tatsachen (nicht mehr nachvollziehbare Dauer und Lage von Auslandsaufenthalten) zu Lasten des Leistungsempfängers gehen kann, wenn die Beweislage maßgeblich auf dessen fehlender Mitteilung beruht (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Insofern wird der Rechtsstreit in seine ursprüngliche Situation zurückversetzt (vgl BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1 S 2 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit; Erreichbarkeit; unregelmäßige

    Mit den vom Senat für überzeugend gehaltenen Ausführungen des BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - in juris) geht der erkennende Senat hierbei davon aus, dass eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung der einzelnen Zeiträume ausscheidet, weil - auch nach der Entscheidung des BSG (Urteil vom 03. März 1993 - 11 RAr 43/91 - in: SozR3-4100 § 103 Nr. 9) - nur zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen und hier noch streitgegenständlich ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers ausgehen durfte.

    Da das BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 a. a. O.) eine durchgängige Ortsabwesenheit bei wiederkehrenden mehrtägigen, dem Arbeitsamt nicht bekannten Ortsabwesenheiten (fünf Auslandsaufenthalte des Klägers in dem dortigen Verfahren von 99 Tagen in einer Zeit von weniger als acht Monaten) bejaht hat, ist der Senat auch im vorliegenden Fall des hiesigen Klägers davon überzeugt, dass bei einer zugegebenen Abwesenheit von rund 8 Wochen in 8, 5 Monaten des Alg-Bezuges durch den Kläger eine durchgängige Ortsabwesenheit vorliegt.Schon die häufigen durch die Einträge im Reisepass belegten Abwesenheiten sowie die vom Kläger zugegebenen Zeiträume lassen den Schluss zu, dass der Kläger über den ganz überwiegenden gesamten (hier noch streitigen) Zeitraum hinweg unregelmäßig und deshalb für das zuständige Arbeitsamt nicht vorhersehbar und für mögliche Vermittlungsbemühungen einplanbar war, auch wegen der stets mit Kraftfahrzeugen zurückgelegten großen Entfernungen und der Reisedauer.

  • LSG Hamburg, 11.12.2008 - L 5 AL 47/05
    Stehe fest, dass der Arbeitslose wiederkehrend mehrtägig ortsabwesend sei, ohne dass die Tage künftiger Abwesenheit vorausschauend und berechenbar feststünden, werde das Vermittlungsgeschäft des Arbeitsamtes bezüglich dieses Arbeitslosen in ganz erheblichem Umfang beeinträchtigt und praktisch vereitelt, so dass der mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG verfolgte Zweck sich nicht erreichen lasse (vgl. BSG 3.3.1993 - 11 RAr 43/91, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 1).

    Auf weitere Ermittlungen kann bei dieser Sachlage nach der zitierten Rechtsprechung des BSG verzichtet werden, ohne dass es auf die Frage einer Beweislastumkehr ankommt (siehe dazu BSG 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 11 AL 72/08
    Insoweit ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat nach Prüfung anschließt (vgl. neben der bereits vom SG zitierten Entscheidung vom 3. März 1993 - 11 RAr 43/91 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 - noch die Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R = SozR 4-4300 § 119 Nr. 1, Rn 15), davon auszugehen, dass die Beklagte zu Recht angesichts der häufigen Abwesenheitszeiten des Klägers (in sieben Monaten 84 Tage) die dauernde Nichterreichbarkeit des Klägers annehmen konnte.

    Die Nichterweislichkeit dieser Umstände (Dauer und Lage der Aufenthalte in O. vorausschauend berechenbar) geht bereits deshalb zu Lasten des Klägers, weil die Beweislage insoweit maßgeblich auf der fehlenden Mitteilung der Abwesenheiten des Klägers beruht (vgl. hierzu erneut BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 a.a.O. Rn 17).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 154/14

    Beweislast des Hilfebedürftigen bei geltend gemachter Bedarfsgemeinschaft unter

    Zwar enthält weder das SGB II noch die Alg II-V eine dahingehende Vermutung, dies schließt gleichwohl nicht aus, dass die Nichtauf-klärbarkeit der Einkommenssituation ausnahmsweise nach den allgemeinen Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Leistungsberechtigten geht (vgl. Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: B 4 AS 41/15 R, juris RN 31 f., unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az.: B 7 AL 56/02, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2022 - L 13 AS 477/21
  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2023 - 5 K 452/23

    Arbeitslosengeld und infektionsschutzrechtliche Entschädigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2018 - L 13 AS 190/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2018 - L 13 AS 165/18
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 13 AS 1283/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 87/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2004 - L 15 AL 18/01
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