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   BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R   

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BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R (https://dejure.org/2002,2833)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R (https://dejure.org/2002,2833)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2002 - B 7 AL 64/01 R (https://dejure.org/2002,2833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit - Rentenberater - Annexkompetenz

  • Wolters Kluwer

    Rentenberater - Feststellung - Bevollmächtigter - Beigeladener - Geschäftsmäßige Besorgung - Fremde Rechtsangelegenheit

  • Judicialis

    GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; RBerG Art 1 § 1; ; SGB X § 13 Zehntes Buch; ; BVerfGG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Rentenberaters zur Vertretung im Arbeitsförderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 92
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 20/96

    Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Zur Begründung führt das Berufungsurteil aus, die dem Kläger nach Art. 1 § 1 RBerG erteilte Teilerlaubnis als "Rentenberater" umfasse nicht bereits als solche eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts einschließlich der Arbeitslosenversicherung (Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4).

    Die Berufsfreiheit des Klägers sei nicht in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 und den dieses Urteil nicht beanstandenden Beschluss des BVerfG vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 717/97, SozR 3-1300 § 13 Nr. 6).

    Die vom LSG zu Recht als Fortsetzungsfeststellungsklage (hierzu Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 12 f) behandelte Klage führt nicht zum Erfolg.

    (2) Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung an der durch Urteil vom 6. März 1997 (SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 14 ff) begründeten Rechtsprechung fest, dass eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der ArblV umfasst.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem im Ausschussbericht erwähnten Begriff "Sozialversicherung" (s hierzu bereits Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 14 f).

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 16; ganz entsprechend der 11. Senat des BSG im Urteil vom 5. November 1998, BSGE 83, 100, 103 = SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Bereits zuvor hatte sich der 11. Senat des BSG im Urteil vom 5. November 1998 (BSGE 83, 100, 102 = SozR 3-1300 § 13 Nr. 5) der Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 16; ganz entsprechend der 11. Senat des BSG im Urteil vom 5. November 1998, BSGE 83, 100, 103 = SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).

    In dem vom 11. Senat am 5. November 1998 entschiedenen Fall (BSGE 83, 100 = SozR 1300 § 13 Nr. 5) hatte die BA eine Alg-Nachzahlung mit der Begründung einbehalten, es bestehe ein Erstattungsanspruch wegen einer gleichzeitig bezogenen Berufsunfähigkeitsrente; im Fall des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. August 2000 (L 6 AL 78/00 - Volltext in JURIS) wandte sich ein Bezieher von EU-Rente gegen die Rückforderung von Alg, bei der die BA übersehen hatte, dass der Rentenversicherungsträger für den Bewilligungszeitraum das Alg bereits berücksichtigt und vom Zahlbetrag der Rente abgezogen hatte.

    In beiden Fällen haben die Gerichte hervorgehoben, dass es letztlich um Bestand oder Höhe der Rente ging und insbesondere auch um die Anwendung der rentenversicherungsrechtlichen Vorschrift des § 95 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI); Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts standen nicht im Streit (kritisch zur Annahme einer Annexkompetenz auch in solchen Fällen: Hansen, SGb 2000, 27).

  • BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 717/97

    Keine Erlaubnis für Rentenberater zur Rechtsberatung auf dem Gebiet der

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Die Berufsfreiheit des Klägers sei nicht in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. März 1997, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 und den dieses Urteil nicht beanstandenden Beschluss des BVerfG vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 717/97, SozR 3-1300 § 13 Nr. 6).

    Das BVerfG hat in einem ausführlich begründeten Kammer-Beschluss (vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 717/97, SozR 3-1300 § 13 Nr. 6) die Verfassungsbeschwerde gegen das og Senatsurteil nicht angenommen.

    (4) War dem Kläger als Rentenberater ein Tätigwerden für den Beigeladenen in dem hier streitigen Umfang versagt, so liegt hierin in keinerlei Hinsicht ein Verfassungsverstoß (s BVerfG, Kammer-Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 717/97, SozR 3-1300 § 13 Nr. 6).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Zur Erlangung der im konkreten Fall streitigen EU-Rente hat der Alg-Antrag nichts beigetragen: Der vorherige Bezug von Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 105a AFG ist keine Rentenvoraussetzung; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es auch nicht, einem objektiv nicht verfügbaren Arbeitslosen so lange Alg zu verschaffen, bis Rente gewährt wird (Senatsurteil vom 29. April 1998, SozR 3-4100 § 105a Nr. 5 S 23 f).

    Gerade hiermit war ein im AFG höchst streitiger Bereich berührt (vgl hierzu zB einerseits BSG 7. Senat vom 29. April 1998, SozR 3-4100 § 105a Nr. 5 S 24 f; andererseits BSG 11. Senat vom 9. September 1999, BSGE 84, 262, 264 f = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Gerade hiermit war ein im AFG höchst streitiger Bereich berührt (vgl hierzu zB einerseits BSG 7. Senat vom 29. April 1998, SozR 3-4100 § 105a Nr. 5 S 24 f; andererseits BSG 11. Senat vom 9. September 1999, BSGE 84, 262, 264 f = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).
  • LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 78/00

    Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    In dem vom 11. Senat am 5. November 1998 entschiedenen Fall (BSGE 83, 100 = SozR 1300 § 13 Nr. 5) hatte die BA eine Alg-Nachzahlung mit der Begründung einbehalten, es bestehe ein Erstattungsanspruch wegen einer gleichzeitig bezogenen Berufsunfähigkeitsrente; im Fall des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. August 2000 (L 6 AL 78/00 - Volltext in JURIS) wandte sich ein Bezieher von EU-Rente gegen die Rückforderung von Alg, bei der die BA übersehen hatte, dass der Rentenversicherungsträger für den Bewilligungszeitraum das Alg bereits berücksichtigt und vom Zahlbetrag der Rente abgezogen hatte.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Verwehre man ihm ein entsprechendes Tätigwerden, so liege hierin eine unangemessene Einschränkung seiner Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, hilfsweise der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG); gleichzeitig verletze das LSG seine Bindung an das so genannte Apotheken-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377) nach § 31 BVerfGG.
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Dies hat das BSG (Beschluss vom 21. Juni 2000, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2) bereits für einen Fall entschieden, in dem der betroffene Beteiligte rechtskundig vertreten war.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R
    Ein hiervon abweichendes Ergebnis rechtfertigt sich auch nicht auf der Grundlage einer erneuten Würdigung der Entstehungsgeschichte (zusammenfassend beschrieben in BVerfG vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 246, 250; ausführliche Schilderung bei Hoechstetter, Rbeistand 1998, 3, 5 f).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Der von der Revision anscheinend angenommene Rechtssatz, dass das LSG stets nur in derselben Besetzung verhandeln und entscheiden dürfe, und kurzfristige Verhinderungen eines Berichterstatters zur Vertagung des Rechtsstreits führen müssten, existiert nicht (BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Ablehnung der Erhöhung des Grads der Behinderung bei

    Für das Schwerbehindertenrecht lässt sich ein solcher gesetzgeberischer Wille beim Erlass des RBerG dagegen ebenso wenig belegen wie für das Recht der Arbeitslosenversicherung (vgl BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; aA Hoechstetter, RBeistand 1998, 3 ff) .
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R

    Keine Befugnis von Rentenberatern zur Vertretung in einem Widerspruchsverfahren

    Danach wird durch das Wort "umfassend" im Gesamtkontext lediglich klargestellt, dass der Rentenberater nicht ausschließlich für die Beratung hinsichtlich der gesetzlichen Rente tätig werden darf, sondern insgesamt im Bereich der Altersvorsorge (vgl hierzu die umfassende Darstellung in BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7 S 30 - 33; ebenso auch OVG Schleswig Urteil vom 26.3.2015 - 3 LB 2/14 - BeckRS 2015, 125548 RdNr 32 mwN) .

    Zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG hat das BSG hiervon ausgehend im Einzelnen dargelegt, dass Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Schutzzweck des RBerG eine enge Auslegung gebieten, nach der das Tätigwerden des Rentenberaters Renten betreffen muss (vgl zur Arbeitslosenversicherung ausführlich: BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7 S 30 ff mwN; BSG Urteil vom 6.3.1997 - 7 RAr 20/96 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S 14 ff mwN; vgl ebenfalls BT-Drucks 16/3655 S 64) .

    Mit einer derartigen allgemeinen Ausdehnung - ohne konkreten Bezug im Einzelfall - ließe sich entgegen dem gesetzlichen Regelungszusammenhang die Zuständigkeit eines Rentenberaters bis ins Uferlose ausdehnen und die Intention des Gesetzgebers ins Gegenteil verkehren (vgl bereits BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7 S 34 = juris RdNr 37) .

    Wie oben bereits ausgeführt, war eine Erstreckung der Erlaubnis des Rentenberaters auf ein Rechtsgebiet außerhalb der Rentenberatung nicht bezweckt (vgl BT-Drucks 8/4277, S 22 f; Senatsurteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R - SozR 4-1200 § 66 Nr. 7 RdNr 14; BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7, S 30 bis 33 = juris RdNr 21 ff, 30 und 32) .

  • LSG Bayern, 27.07.2011 - L 10 AL 193/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Bevollmächtigter, Zurückweisung, Annexkompetenz,

    Die Erlaubnis ist damit auf das aufgeführte Sachgebiet beschränkt (vgl BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7).

    Etwas anderes ergibt sich auch - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht aus einer Betrachtung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG (vgl dazu eingehen BSG, Urteil vom 06.03.1997, aaO und Urteil vom 21.03.2002, aaO).

    Dieser Begriff wurde insbesondere bereits von der früheren Gesetzgebungspraxis in aller Regel entweder von vornherein im engeren Sinne - mithin unter Ausschluss der Arbeitslosenversicherung - verstanden (so zB durchgängig das SGG vom 03.09.1953, etwa bei § 10 Abs. 1 und § 51 Abs. 1; ebenso § 11 Nr. 3 Kündigungsschutzgesetz vom 10.08.1951; § 90 Bundesvertriebenengesetz vom 19.05.1953; § 59 Abs. 1 Nr. 1e Konkursordnung idF des Gesetzes vom 23.12.1976) oder durch Formulierungen wie "Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung" ausdrücklich über das grundsätzlich enge Verständnis des Begriffs hinaus erweitert (zB Art. 74 Nr. 12, Art. 120 GG; § 1 Abs. 3 Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz vom 27.04.1953; § 754 Abs. 1 Nr. 5 Handelsgesetzbuch idF des Gesetzes vom 21.06.1972) (so BSG, Urteil vom 21.03.2002, aaO).

    Eine Annexkompetenz kann nur dann angenommen werden, wenn zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002, aaO und Urteil vom 06.03.1997, aaO).

    Selbst wenn sich im Zusammenhang mit der ursprünglichen Gewährung von Alg für M die Frage nach den Voraussetzungen des § 125 SGB III, der sog Nahtlosigkeitsregelung, eine Rolle gespielt haben könnten, wäre allein dies nicht ausreichend (zur Frage der Annexkompetenz in solchen Fällen vgl BSG, Urteil vom 21.03.2002, aaO).

    Dieser Höhenstreit steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Rechtsgrund für das zu gewährende Alg und ebenso wenig mit einem Rentenanspruch des M. Nicht einmal das Argument der Relevanz der Zeit des Alg-Bezuges für die rentenrechtlichen Zeiten führt zur Annahme einer Annexkompetenz (vgl dazu eingehend BSG, Urteil vom 21.03.2002, aaO).

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Der von der Revision anscheinend angenommene Rechtssatz, dass das LSG stets nur in derselben Besetzung verhandeln und entscheiden dürfe, und kurzfristige Verhinderungen eines Berichterstatters zur Vertagung des Rechtsstreits führen müssten, existiert nicht (BSG Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1692/12

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Grads der Behinderung -

    Dass keine Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters und registrierten Erlaubnisinhabers im Bereich des Arbeitsförderungsrechts (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R - SozR 3-1300 § 13 Nr. 7, Juris Rz. 20 bis 29; BVerfG, Beschluss vom 22.12.2000 - 1 BvR 717/97 - Juris Rz. 13 bis 18; BSG, Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 20/96 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 4, Juris Rz. 16 bis 26; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.08.2007 - L 13 AL 3429/05; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.1996 - L 13 Ar 336/95 - Leitsatz in Juris, Breithaupt 1996, 887 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1990 - 6 A 144/89.OVG - Leitsatz in Juris) und im Bereich der sozialen Pflegeversicherung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2012 - L 4 P 3405/11 - Juris Rz. 13; anderer Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2003 - L 4 P 208/01 - Juris; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2000 - L 5 B 34/00 - Juris) besteht, steht dem nicht entgegen, zumal es das BSG (Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 20/96 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 4, Juris Rz. 20) ausdrücklich offengelassen hat, wie die Rechtslage im Schwerbehindertenrecht zu beurteilen ist (VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 642/10.MZ - Juris Rz. 32; VG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2012 - 4 K 1803/10.F - Juris Rz. 43) und die soziale Pflegeversicherung erst zum 01.06.1994, also nach der an Rentenberater E. erfolgten Erlaubniserteilung, eingeführt worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - L 8 AL 4856/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R, juris).

    Das BSG hat mit Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R auf der Grundlage einer erneuten ausführlichen Würdigung der Entstehungsgeschichte seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 20/96) bekräftigt, wonach eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung umfasst.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 - B 11 AL 31/98 R).

    Dies kann jedenfalls nicht das gesamte Arbeitsförderungs- (oder Arbeitslosenversicherungs-)Recht zum Tätigkeitsbereich des Rentenberaters machen (so überzeugend BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R, juris Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2015 - L 8 AL 4856/14
    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG, Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R, juris).

    Das BSG hat mit Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R auf der Grundlage einer erneuten ausführlichen Würdigung der Entstehungsgeschichte seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96) bekräftigt, wonach eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung umfasst.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG Urteil vom 21.03.2002 &8722; B 7 AL 64/01 R, Urteil vom 06.03.1997 &8722; 7 RAr 20/96 und Urteil vom 05.11.1998 &8722; B 11 AL 31/98 R).

    Dies kann jedenfalls nicht das gesamte Arbeitsförderungs- (oder Arbeitslosenversicherungs-)Recht zum Tätigkeitsbereich des Rentenberaters machen (so überzeugend BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R, juris Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Beschluss vom 17. Februar 2016 (L 6 SB 2326/15 - juris, Rz. 10) ausgeführt, dass es nach der Rechtsprechung des BSG der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und der Schutzzweck des RBerG geboten haben, Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG eng auszulegen (Verweis auf BSG, Urteile vom 6. März 1997 - 7 RAr 20/96 -, SozR 3-1300 § 13 Nr. 4, S. 14 ff.; vom 5. November 1998 - B 11 AL 31/98 -, BSGE 83, 100 (102) und vom 21. März 2002 - B 7 AL 64/01 R -, SozR 3-1300 § 13 Nr. 7, S. 30 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4947/14
    Das BSG hat mit Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R - (veröffentlicht in juris) auf der Grundlage einer erneuten ausführlichen Würdigung der Entstehungsgeschichte seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 06.03.1997 - 7 Rar 20/96 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S. 14 ff.) bekräftigt, wonach eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als "Rentenberater" nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG nicht als solche bereits das Tätigwerden auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung umfasst.

    Hierfür kommt es darauf an, ob zwischen der konkreten Tätigkeit und dem eigentlichen Aufgabengebiet ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der so eng ist, dass die Wahrnehmung der eigentlichen Berufsaufgabe ohne die Annextätigkeit unmöglich gemacht oder doch unangemessen erschwert würde; darüber hinaus muss es sich bei der zusätzlichen Tätigkeit um eine den Zwecken des Hauptgeschäftes dienende Nebentätigkeit handeln (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 4 S. 16; BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 5).

    Dies kann jedenfalls nicht das gesamte Arbeitsförderungs- (oder Arbeitslosenversicherungs-)Recht zum Tätigkeitsbereich des Rentenberaters machen (so überzeugend BSG, Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R - juris Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - L 12 SB 1495/20
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 3537/02

    Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen bei geschäftsmäßiger Besorgung

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - L 6 U 418/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4220/16
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2020 - L 6 SB 939/19
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4219/16
  • SG Karlsruhe, 14.09.2016 - S 1 SB 2294/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozessbevollmächtigter

  • LSG Bayern, 18.02.2005 - L 8 AL 302/04

    Inhalt einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - L 1 AL 90/02

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 51/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 6 SB 2326/15
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 50/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 49/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem Verwaltungsverfahren

  • BSG, 01.08.2013 - B 12 R 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - L 8 SB 2721/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 8 SB 537/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2017 - L 6 SB 3628/16
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 6 SB 4281/15
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 6 VS 307/15
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 4 P 3405/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 1/4 KR 570/12

    Berechtigung der Versicherungsaufsicht zur Anmahnung von Rechtsfehlern bei einem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - L 30 B 112/07

    Voraussetzungen der Berechtigung zur mündlichen Verhandlung vor den

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 2632/12
  • VG Mainz, 18.02.2011 - 4 K 642/10

    Registrierung als registrierter Erlaubnisinhaber im Rechtsdienstleistungsregister

  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 50/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1772/11
  • BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 122/09 B
  • BSG, 12.04.2011 - B 12 KR 55/10 B
  • VG Saarlouis, 14.01.2010 - 1 K 756/08

    Rentenberater nach dem Rechtsberatungsgesetz als registrierte Person bzw.

  • BSG, 01.10.2008 - B 13 RS 61/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 P 1720/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2015 - L 4 KR 798/15
  • BSG, 26.08.2009 - B 11 AL 24/09 B
  • SG Koblenz, 28.12.2009 - S 3 SB 911/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters im

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 8 SB 553/11
  • BSG, 08.07.2010 - B 1 KR 43/10 B
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