Rechtsprechung
   BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1086
BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R (https://dejure.org/2000,1086)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R (https://dejure.org/2000,1086)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2000 - B 7 AL 8/99 R (https://dejure.org/2000,1086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 570
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Unter einer Anschrift iS des § 1 AufenthaltsAnO ist nur eine solche zu verstehen, über die der Arbeitslose allein durch Inanspruchnahme des Postdienstes erreicht werden kann (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).

    Es reicht jedenfalls nicht, wenn die Postzustellung von der bloßen Gefälligkeit Dritter abhängig ist oder Dritte zwecks Klärung der Postanschrift bemüht werden müssen (BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Lebt ein Arbeitsloser mit anderen Personen in einer Wohnung oder sind in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen, ggf mit unterschiedlichen Eingängen oder Treppenhäusern vorhanden, so trifft ihn die aus dem Versicherungsverhältnis abzuleitende Obliegenheit (hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14), durch klarstellende Hinweise oder Zusätze zu der Anschrift dafür Sorge zu tragen, daß der Postbedienstete ohne weitere Nachfrage die Postzugangseinrichtung (Briefkasten, Briefschlitz in der Wohnungstür etc) für diese Anschrift auffinden kann.
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats hierzu beinhaltet § 1 AufenthaltsAnO eine "Residenzpflicht" derart, daß der Arbeitslose unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden kann (grundlegend BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil des 11. Senats vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; vgl kritisch zu dem Merkmal des üblichen Posteingangs BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 64).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats hierzu beinhaltet § 1 AufenthaltsAnO eine "Residenzpflicht" derart, daß der Arbeitslose unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden kann (grundlegend BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil des 11. Senats vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; vgl kritisch zu dem Merkmal des üblichen Posteingangs BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 64).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats hierzu beinhaltet § 1 AufenthaltsAnO eine "Residenzpflicht" derart, daß der Arbeitslose unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden kann (grundlegend BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil des 11. Senats vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; vgl kritisch zu dem Merkmal des üblichen Posteingangs BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 64).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats hierzu beinhaltet § 1 AufenthaltsAnO eine "Residenzpflicht" derart, daß der Arbeitslose unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden kann (grundlegend BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil des 11. Senats vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; vgl kritisch zu dem Merkmal des üblichen Posteingangs BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 64).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

    Aus der Regelung hatte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß für den Arbeitslosen eine "Residenzpflicht" in der Weise bestand, daß er unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden konnte (BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - = DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - = DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X; SozR 3-4100 § 103 Nr. 22).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Hierzu hat das LSG zutreffend ausgeführt, dass diese Voraussetzungen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (SozR 3-4100 § 103 Nr. 22; BSGE 88, 172 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3 und 4) dann nicht erfüllt sind, wenn ein Kontakt zum Arbeitslosen lediglich über eine Mittelsperson möglich ist.
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Die Voraussetzungen der Leistungen wegen Arbeitslosigkeit sollen gerade nicht von den Zufälligkeiten der Postzustellung abhängig sein (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 22 zur früheren Rechtslage nach § 1 der Aufenthalts-Anordnung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht