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   BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B   

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BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B (https://dejure.org/2017,42525)
BSG, Entscheidung vom 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B (https://dejure.org/2017,42525)
BSG, Entscheidung vom 29. September 2017 - B 7 AY 6/17 B (https://dejure.org/2017,42525)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 20.09.2013 - B 8 SO 15/13 B
    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 20.9.2013 - B 8 SO 15/13 B; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 30.10.2013 (Az: B 7 AY 7/12 R) entschieden, dass die Nichtabgabe einer Freiwilligkeitserklärung nicht zum Ausschluss sog Analog-Leistungen führen könne.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 20.9.2013 - B 8 SO 15/13 B; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Wer sich - wie hier - auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht nach § 103 SGG stützt, muss daher ua einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, aufgrund der bestimmte Tatsachen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen und die von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände darlegen, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten (vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 7 AY 6/17 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 AY 3293/13
  • LSG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - L 7 AY 2691/15

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

    Der Senat entscheidet über die Berufung des Klägers gemäß § 153 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Beschluss, da er die Berufung des Klägers einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, zumal der Senat die entscheidungserheblichen Rechtsfragen bereits unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter entschieden hat (Urteil vom 29. Juni 2017 - L 7 AY 2217/13 - juris; Urteil vom 29. Juni 2017 - L 7 AY 3293/13 - n.v.; die Nichtzulassungsbeschwerden hiergegen wurden verworfen: BSG, Beschlüsse vom 29. September 2017 - B 7 AY 5/17 B und B 7 AY 6/17 B - n.v.) Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
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