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   BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R   

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https://dejure.org/2007,4218
BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R (https://dejure.org/2007,4218)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R (https://dejure.org/2007,4218)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 30/06 R (https://dejure.org/2007,4218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; behinderter Mensch; Zweifel an der Verfügbarkeit; Nahtlosigkeitsregelung; Sperrwirkung; notwendige Feststellung der Leistungsminderung durch BA -Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung und der Teilnahme an einer Maßnahme in einer WfbM

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Auswirkungen der Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Notwendigkeit des Vorliegens von Arbeitsbereitschaft entsprechend der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
    Bereits zum Arbeitsförderungsgesetz hat das BSG am 1. Juni 1978 (BSGE 46, 244 = SozR 4100 § 168 Nr. 7) entschieden, dass im Produktionsbereich (jetzt Arbeitsbereich) einer WfbM Beitragspflicht (jetzt Versicherungspflicht, §§ 24 ff SGB III) besteht, wenn nach den Umständen des Einzelfalles (Arbeitsvertrag, Weisungsunterworfenheit, Eingliederung in den Betrieb, leistungsgerechte Entlohnung, etc) eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

    Sofern alle Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses iS des § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfüllt sich, bestehen gegen die Anwendung der Vorschriften über die Beitragspflicht (jetzt Versicherungspflicht) in der Arbeitslosenversicherung keine Bedenken (BSGE 46, 244, 248 = SozR 4100 § 168 Nr. 7 S 8; BSG SozR 5085 § 1 Nr. 2 S 7; Götze aaO, K § 138 RdNr 5 - Stand 2003; Finke/Kadoke aaO, § 138 RdNr 14; Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III § 344 RdNr 36 - Stand 2003; Marschner in GK-SGB III § 344 RdNr 17 - Stand 2006; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, § 344 RdNr 14 - Stand 2007).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
    Folglich war dem erkennenden Senat auch in seiner - von den Beteiligten angeführten - Entscheidung vom 20. Oktober 2005 (SozR 4-1500 § 103 Nr. 5) ein Rückgriff auf § 125 SGB III verwehrt.

    Zu Recht weist das LSG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Oktober 2005 (SozR 4-1500 § 103 Nr. 5) hin.

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
    § 125 Abs. 1 SGB III versperrt nicht von vornherein jede tatsächliche Feststellung der Bundesagentur bzw der Gerichte zur gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers (vgl BSGE 84, 262, 264 f = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7 S 33 f).

    Dies wird in dem Urteil des BSG vom 9. September 1999 (SozR 3-4100 § 105a Nr. 7 S 35) bestätigt.

  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78

    Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
    Sofern alle Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses iS des § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfüllt sich, bestehen gegen die Anwendung der Vorschriften über die Beitragspflicht (jetzt Versicherungspflicht) in der Arbeitslosenversicherung keine Bedenken (BSGE 46, 244, 248 = SozR 4100 § 168 Nr. 7 S 8; BSG SozR 5085 § 1 Nr. 2 S 7; Götze aaO, K § 138 RdNr 5 - Stand 2003; Finke/Kadoke aaO, § 138 RdNr 14; Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III § 344 RdNr 36 - Stand 2003; Marschner in GK-SGB III § 344 RdNr 17 - Stand 2006; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, § 344 RdNr 14 - Stand 2007).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78

    Arbeitslosenhilfe - Nahtlosigkeit

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
    Damit wird der Bundesagentur jedoch nicht zugleich die Befugnis zu tatsächlichen Feststellungen in Bezug auf die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen (zum materiellen Charakter der Fiktion vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 14 S 49) genommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17

    Subjektive Verfügbarkeit des Antragstellers als Voraussetzung eines Anspruchs auf

    Anders als er meint, erzeugt nicht jedwede Leistungsminderung zum Zeitpunkt des geltend gemachten Anspruchs die Fiktion der Arbeitsfähigkeit nach § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III, sondern nur eine Leistungsminderung auf wendiger als 15 Stunden wöchentlich über eine Dauer von mehr als sechs Monaten (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 30/06 R - juris Rn. 15).
  • LSG Bayern, 15.12.2011 - L 9 AL 66/09

    Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung -

    Zur Beurteilung der genaueren Leistungsfähigkeit des Klägers war die Beklagte aber nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (vgl. BSG vom 10.05.2007, Az. B 7a AL 30/06 R, Rz 14 und 15 zitiert bei juris) und kam insoweit zu dem Ergebnis (Gutachten vom 13.09.2007), dass der Kläger vollschichtig leistungsfähig ist, also objektiv verfügbar ist.

    Ebenso soll aber auch heraus gestellt werden, dass insbesondere im Fall eines Antrags auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente die Tatbestandsmerkmale des § 125 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft werden müssen (vgl. BSG vom 10.05.2007 a.a.O. und unten).

    Zur besseren Verdeutlichung des Anwendungsbereichs des § 125 SGB III hat das BSG in einer weiteren Entscheidung vom 10.05.2007 (Az. B 7a AL 30/06 R) noch auf Folgendes hingewiesen:.

  • LSG Hamburg, 22.04.2010 - L 5 AL 86/06
    Ihre Wirkung besteht darin, ein gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit zu fingieren (BSG, Urteil vom 12.6.1992 - B11 RAr 35/91 - BSGE 71, S. 12; BSG, Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 7; BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 2).

    Erst nachdem der Rentenversicherungsträger eine positive Feststellung über das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit getroffen hat entfällt auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung (BSG, Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 7; BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 2).

    Die Sperrwirkung der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung entfaltet sich jedoch allein im Rahmen der objektiven Verfügbarkeit (BSG, Urteil vom 12.6.1992 - B11 RAr 35/91 - BSGE 71, S. 12; BSG, Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 7; BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 2).

    Die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung ist keine Frage der Nahtlosigkeitsregelung, sondern liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. BSG, Urteil vom 1.8.1978 - 7 RAr 49/77 - BSGE 47, S. 40; BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 35/82 - juris; BSG, Urteil v. 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR4-4300 § 125 Nr. 2), so dass sich negative Auswirkungen auf seinen Arbeitslosengeld-Anspruch ergeben, wenn er sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt.

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