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   BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B   

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https://dejure.org/2006,26929
BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B (https://dejure.org/2006,26929)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B (https://dejure.org/2006,26929)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - B 7a AL 52/06 B (https://dejure.org/2006,26929)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R

    Anspruch des Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Soweit es das Verhältnis von § 126 SGB III zu § 125 SGB III und die angebliche Nachrangigkeit des Krg-Anspruchs betrifft, hätte sich die Klägerin außerdem mit der Entscheidung des 11. Senats vom 3. Juni 2004 (BSGE 93, 59 ff = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1) auseinander setzen müssen, auf die das LSG in seiner Entscheidung ausdrücklich hingewiesen hat.
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Dabei ist bereits zweifelhaft, ob es für die Zulässigkeit einer Beschwerde genügt, dass die Klägerin wahrheitswidrig (vgl etwa Kater in Kasseler Kommentar, § 103 RdNr 54 ff, mwN, Stand Juni 2005; Roos in von Wulffen, SGB X , 5. Aufl 2005, Vor § 102 RdNr 6; Senatsurteil vom 12. Mai 1999 - B 7 AL 74/98 R -, BSGE 84, 80 ff = SozR 3-1300 § 104 Nr. 15) behauptet, die aufgeworfene Rechtsfrage sei bisher vom BSG nicht entschieden.
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BSG bereits mit Urteil vom 21. September 1995 zu § 105b Arbeitsförderungsgesetz ( AFG ), der Vorgängervorschrift des § 126 SGB III , entschieden hat, dass, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Alg eintritt, nicht einmal nach Erlöschen des Alg-Anspruchs bis zum Ende des sechswöchigen Fortzahlungszeitraums Anschluss-Alhi zu zahlen ist (BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 27.07.2006 - B 7a AL 52/06 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit konkret-individuell sachlich - entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 und 53 und § 160a Nr. 31; BVerwG Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Ist nämlich eine Entscheidung des Berufungsgerichts - wie vorliegend - nebeneinander auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund formgerecht dargetan wird und auch gegeben ist (stRspr, zB BSG vom 5.4.2006, B 12 KR 9/05 B, Juris RdNr 8; BSG vom 25.4.2006, B 1 KR 97/05 B, Juris RdNr 5; BSG vom 25.6.2007, B 3 KR 28/06 B, Juris RdNr 9; BSG vom 27.7.2006, B 7a AL 52/06 B, Juris RdNr 10; BSG vom 23.12.1991, 4 BA 67/91, Juris RdNr 5; BSG vom 24.9.1980, SozR 1500 § 160a Nr. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 32 AS 1645/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Überprüfung einer Bewilligungsentscheidung;

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage, soweit sie im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere entscheidungserheblich wäre (vgl. auch Bundessozialgerichts - BSG -, Beschlüsse vom 29. November 2006 - B 6 KA 23/06 B, vom 27. Juli 2006 - B 7a AL 52/06 B, vom 24. Mai 2007 - B 3 P 7/07 B, vom 19. September 2007 - B 1 KR 52/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - L 32 AS 3279/14

    Zulässige Verrechnung von Rückzahlungen des Vermieters mit den vom

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage, soweit sie im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere entscheidungserheblich wäre (vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 29.11.2006, B 6 KA 23/06 B; vom 27.07.2006, B 7a AL 52/06 B, vom 24.05.2007, B 3 P 7/07 B; vom 19.09.2007, B 1 KR 52/07).
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