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   BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R   

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https://dejure.org/2006,6331
BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R (https://dejure.org/2006,6331)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R (https://dejure.org/2006,6331)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - B 7a AL 54/05 R (https://dejure.org/2006,6331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Zuflussfiktion bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Kausalität

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt; Arbeitsentgelt; Zuflussfiktion bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Kausalität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Bemessungsentgelts nach dem Zuflussprinzip beim Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis

  • Judicialis

    SGB III § 134 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 134 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
    Höhe des Arbeitslosengeldes, Bemessungsentgelt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Das Bemessungsentgelt für den Arbeitslosengeldanspruch berücksichtigt nur erzielte bzw. wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht erzielte Arbeitsentgelte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R
    Hierzu hat der 11a. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 5. Dezember 2006 (B 11a AL 43/05 R) entschieden, dass ausgehend von der historischen Entwicklung der Vorschrift und ihrem durch Verwaltungspraktikabilität und Missbrauchsabwehr gekennzeichneten Normzweck der Anwendungsbereich des § 134 Abs. 1 Satz 2 Alt 2 SGB III in typisierender Weise auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Zahlungsunfähigkeit alleinige Ursache des unterbliebenen Zuflusses ist.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 86/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R
    Bei monatlicher Abrechnung ragt der Monat April 1998 in den Bemessungsrahmen nur hinein und ist damit nach der Rechtsprechung des Senats in den Bemessungszeitraum nicht einzubeziehen (BSG SozR 4-4300 § 133 Nr. 3 RdNr 21-22; vgl auch Winkler, info also 2006, 147, zum ab 1. Januar 2005 geltenden Recht).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R
    Die Regelung beinhaltet damit keine Abkehr von der kombinierten Anspruchs- und Zuflusstheorie des BSG (BSGE 76, 162 ff = BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 131 Rz 59a, Stand Oktober 2006), die einer schnellen Bewilligung und Auszahlung des Alg nach möglichst einfachen Maßstäben dienen soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2014 - L 8 AL 2833/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

    Dieser Rechtsprechung habe sich auch der 7a Senat des BSG angeschlossen (14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R).

    Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 2 SGB III a.F. kann ein solcher unerfüllter Anspruch auf Arbeitsentgelt jedoch nur bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, wenn die Auszahlung "nur" wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers unterblieben war (dazu vgl. BSG 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R - SozR 4-4300 § 134 Nr. 1 = juris RdNr. 22, siehe aber auch BSG 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R - juris RdNr. 15; BSG 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - juris RdNr. 17).

    Für den Zusammenhang zwischen Nichtzahlung und Zahlungsunfähigkeit reicht eine Ursächlichkeit nach der im Sozialrecht herrschenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung nicht aus (dazu vgl. BSG 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R - SozR 4-4300 § 134 Nr. 1 = juris RdNr. 22, siehe aber auch BSG 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R - juris RdNr. 15; BSG 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - juris RdNr. 17).

    Dementsprechend genügt es auch nicht, dass die Zahlung zunächst aus anderen Gründen (z.B. Unkenntnis oder Zahlungsunwilligkeit) unterblieben und erst im weiteren Verlauf die Zahlungsunfähigkeit hinzugetreten ist (dazu vgl. BSG 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R - SozR 4-4300 § 134 Nr. 1 = juris RdNr. 22, siehe aber auch BSG 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R - juris RdNr. 15; BSG 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - juris RdNr. 17).

    Insoweit besteht - wie die Rechtsprechung des 7a-Senats vom 4.12.2006 (B 7a AL 54/05 R - juris RdNr. 15) und 08.02.2007 (B 7a AL 28/06 R - juris RdNr. 17) zeigt - auch nicht die von der Beklagten vermeintlich festgestellte Divergenz zwischen der Rechtsprechung des 11a-Senats des BSG und dessen 7/7a.-Senat.

  • BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

    Von diesem Regelungszweck ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Monokausalität der Zahlungsunfähigkeit für den Nichtzufluss von Entgelt zu verneinen ist, wenn - wie hier - die Zahlung zunächst aus anderen Gründen unterblieben ist, später aber die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hinzutritt (BSG SozR 4-4300 § 134 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R -, NZA 2007, 430 ff) .
  • LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20

    Verzinsung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld

    Auch bei einer nachträglichen Vertragserfüllung setzt eine Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des Alg zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R; Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R - beide zitiert nach juris).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 12/06 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - sozialrechtlicher

    Abgesehen davon hat das LSG in seiner Entscheidung wohl übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Senats in den Bemessungszeitraum des § 130 SGB III nur volle Entgeltabrechnungszeiträume einzubeziehen sind, also bei (wohl) monatlicher Abrechnung der Januar des Jahres 2000 unberücksichtigt bleiben muss (vgl BSG SozR 4-4300 § 133 Nr. 3 RdNr 21 - 22; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 7a AL 54/05 R - RdNr 16).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2023 - L 3 AL 20/20

    Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - rückwirkende Abrechnung

    Bei einer nachträglichen Vertragserfüllung setzt eine Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des ALG zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 7a AL 54/05 R, Rn. 12 ff; Urteil vom 8. Februar 2007 - B 7a AL 28/06 R -, Rn. 16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2007 - L 7 AL 452/03
    Zu verlangen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die alleinige Ursache des unterbliebenen Zuflusses des Arbeitsentgeltes darstellt (BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R - und vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R -).
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