Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4493
BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R (https://dejure.org/2010,4493)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R (https://dejure.org/2010,4493)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R (https://dejure.org/2010,4493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - Unzumutbarkeit der Ausreise

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung; Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG; Vorbezugszeit; rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer; generell-abstrakte Betrachtungsweise; Unzumutbarkeit der Ausreise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG vom 30.07.2004, § 2 Abs 1 AsylbLG vom 30.07.2004, § 3 AsylbLG vom 25.11.2003, § 25 Abs 4 AufenthG 2004 vom 30.07.2004, § 60a AufenthG 2004 vom 30.07.2004
    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Unzumutbarkeit der Ausreise

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG vom 30.07.2004, § 2 Abs 1 AsylbLG vom 30.07.2004, § 3 AsylbLG vom 25.11.2003, § 25 Abs 4 AufenthG 2004 vom 30.07.2004, § 60a AufenthG 2004 vom 30.07.2004
    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Unzumutbarkeit der Ausreise

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Zahlung von Analog-Leistungen anstatt der Grundleistungen; Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1, AsylbLG § 3
    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen, Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Roma

  • rewis.io

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Unzumutbarkeit der Ausreise

  • ra.de
  • rewis.io

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Unzumutbarkeit der Ausreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Zahlung von Analog-Leistungen statt der Grundleistungen; rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R
    In der Sache handelt es sich um eine Klage auf höhere Leistungen, selbst wenn kein typischer Höhenstreit vorliegt, weil Analog-Leistungen regelmäßig in Form von Geldleistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII erbracht werden und Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG grundsätzlich als Sachleistungen vorgesehen sind (BSGE 101, 49 ff RdNr 14 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) .

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 17.6.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - (BSGE 101, 49 ff = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) aufgegeben und ein über das bloße Verbleiben und Stellen eines Asyl- bzw Asylfolgeantrags hinausgehendes vorsätzliches Verhalten gefordert.

    Ebenso wenig kann den Feststellungen des LSG entnommen werden, ob die Ausreisepflicht ab dem Zeitpunkt eines etwaigen Rechtsmissbrauchs nicht hätte vollzogen werden können oder etwa die Erlasslage des zuständigen Innenministeriums eine Abschiebung ohnehin nicht zugelassen hätte und es deshalb an der erforderlichen kausalen Verknüpfung zwischen dem Verhalten der Kläger und der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer fehlen würde (BSGE 101, 49 ff RdNr 44 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R
    Das LSG wird ggf die erbrachten Leistungen mit den geforderten Analog-Leistungen vergleichen (siehe BSG SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 16) und auch über die Kosten des Revisionsverfahrens entscheiden müssen.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R
    Ob der Bescheid daneben als hoheitliche Vorabentscheidung über laufende Leistungen ab Dezember 2005 verstanden werden kann (vgl dazu Senatsurteil vom 17.6.2008 - B 8 AY 13/07 R -, RdNr 10 f) , bedarf keiner Entscheidung, nachdem die Beteiligten über den Zeitraum vom 1.1.2006 bis 16.10.2007 einen Vergleich geschlossen haben.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R
    Entgegen der Entscheidung des LSG, das der (früheren) Rechtsprechung des 9b-Senats des BSG (BSGE 98, 116 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 1) gefolgt ist, handelt ein Leistungsempfänger nämlich nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er trotz des auf Grund der Duldung bestehenden Abschiebeverbots nicht freiwillig ausreist und hierfür kein anerkennenswerter Grund vorliegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 8 AY 16/10
    Auf die vom LSG zugelassene und vom Beklagen eingelegte Revision hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 2. Februar 2010 (B 8 AY 1/08 R) das Urteil des LSG aufgehoben, soweit darin über höhere Leistungen für den Monat Dezember 2005 entschieden wurde, und den Rechtsstreit insoweit zurückverwiesen.

    Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abse. 1 und 4, § 56 SGG), weil die Kläger sich gegen die mit Bescheid vom 30. November 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Dezember 2005 bewilligten sog. Grundleistungen nach den §§ 3 ff AsylbLG wehren und stattdessen die Gewährung höherer Leistungen nach § 2 AsylbLG iVm SGB XII (sog. Analogleistungen) begehren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R -, Rdnr. 10).

    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt bereits dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R -, Rdnr. 16).

    Eine derartige Ausnahme ist dann anzunehmen, wenn die Ausreisepflicht aus anderen Gründen - unabhängig vom Verhalten der Kläger - in dem gesamten Zeitraum nicht hätte vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, Rdnr. 44; Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R, Rdnr. 12).

  • BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 2/20 R

    Anspruch auf Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vorsätzliche

    Das gilt nur dann nicht, wenn eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht hätte vollzogen werden können (BSG vom 17.6.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2, RdNr 44; BSG vom 2.2.2010 - B 8 AY 1/08 R - juris RdNr 12) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2018 - L 7 SO 2248/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Soweit es dort weiter heißt: "Die Beträge für die Folgemonate werden jeweils monatlich im Voraus überwiesen, solange sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert haben", kommt dem lediglich die Bedeutung zu, dass die Bewilligung bei unverändertem Zahlbetrag für die sich anschließenden Monate nicht schriftlich, sondern gemäß § 33 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch "in anderer Weise" jeweils konkludent durch Auszahlung bzw. Überweisung, und zwar zeitabschnittsweise begrenzt auf den jeweiligen Monat, erfolgen sollte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - ; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R - ; ferner Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2018 - L 7 AY 4629/17 ER-B - und 30. Juli 2018 - L 7 SO 2151/18 ER-B - ).
  • LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von

    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer im Sinne dieser Vorschrift liegt bereits dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 43).
  • BSG, 23.01.2014 - B 7 AY 10/13 B
    2 Die angegriffene Entscheidung widerspreche der vorgängigen Zurückverweisungsentscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2.2.2010 - B 8 AY 1/08 R -, wonach ein Leistungsempfänger nicht schon dann rechtsmissbräuchlich handele, wenn er trotz des aufgrund der Duldung bestehenden Abschiebeverbots nicht freiwillig ausreise und hierzu kein anerkennenswerter Grund vorliege.

    Zudem werfen die Kläger dem LSG zwar eine Abweichung zu der (ihr eigenes Verfahren betreffenden) Entscheidung des BSG (Aufhebung des - ersten - Berufungsurteils und Zurückverweisung der Rechtssache an das LSG) vom 2.2.2010 - B 8 AY 1/08 R - vor.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21

    Leistungen nach dem AsylbLG; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme;

    Der Streit um Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG (hier i.d.F.v. 31.7.2016, BGBl. I 1939, a.F.) i.V.m. dem SGB XII anstelle von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG (hier bezogen auf die Geldleistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG i.d.F.v. 10. und 23.12.2014, BGBl. I 2187 und 2439, i.V.m. der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 26.10.2015, BGBl I 1793, und nach § 3 Abs. 1 Satz 8 AsylbLG i.d.F.v. 11.3.2016, BGBl. I 390, jeweils a.F.; zur Verfassungswidrigkeit dieser Leistungen vgl. Senatsbeschluss vom 26.1.2021 - L 8 AY 21/19 - juris, anhängig beim BVerfG - 1 BvL 5/21 -) ist nach der Rechtsprechung des BSG ein - wenn auch nicht typischer - Höhenstreit, also über einen Anspruch auf höhere Geldleistungen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 AY 1/08 R - juris Rn. 10).
  • SG Marburg, 28.08.2020 - S 9 AY 20/20

    Asylbewerberleistungsrecht, Sozialhilferecht

    Daher führt nur ein Verhalten, das unter jeweiliger Berücksichtigung des Einzelfalls, der besonderen Situation eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland und der besonderen Eigenheiten des AsylbLG unentschuldbar, also sozialwidrig ist, zum Ausschluss der Analog-Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, Juris Rn. 33; Urteil vom 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R -, Juris Rn. 12; Hess. LSG, Beschluss vom 02.06.2020 - L 4 AY 7/20 B ER -, Juris Rn. 21; Beschluss vom 26.02.2020 - L 4 AY 14/19 B ER -, Juris Rn. 17).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2018 - L 9 AY 5/11

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Zugunstenantrag iS von § 44 Abs 1 SGB 10

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des BSG liege eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nämlich schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern könne; es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten ohnehin im gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R, juris Rn. 41 - 44; Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R, juris Rn. 12).
  • LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Kürzung bei missbräuchlicher

    Nach der neueren Rechsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG - vgl. z.B. Urteil vom 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R, zitiert nach Juris, RdNr. 12f m.w.N.) handelt ein Leistungsempfänger nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er nicht freiwillig ausreist und hierfür kein anerkennenswerter Grund vorliegt, sondern es wird ein über das bloße Verbleiben und Stellen eines Asyl- bzw. Asylfolgeantrags hinausgehendes vorsätzliches Verhalten gefordert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 49/08

    Sozialhilfe

    Hierauf haben die Kläger ihren Klageantrag jedenfalls zulässigerweise beschränkt bzw. für den Folgezeitraum ab Mai 2007 in der mündlichen Verhandlung eine vergleichsweise Regelung mit der Beklagten getroffen (zu dieser Möglichkeit BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 AY 1/08 R Rn. 10, sowie im Hinblick auf die insoweit vergleichbare Situation im Falle des § 96 SGG Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 96 Rz. 11a).
  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

  • LSG Sachsen, 28.06.2011 - L 7 AY 8/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 AY 73/12
  • SG Hamburg, 07.05.2015 - S 20 AY 100/10

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2018 - L 7 SO 2151/18
  • SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/09

    Bloßes Verbleiben und Stellung eines Asyl- bzw. Asylfolgeantrags rechtfertigen

  • SG Oldenburg, 09.08.2010 - S 25 AY 43/09

    Einordnung des Verbleibens einer abgelehnten Asylbewerbers im Gebiet der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2010 - L 11 AY 19/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2014 - L 8 AY 48/14
  • SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12

    Gewährung höherer Leistungen für libanesische Staatsangehörige nach dem AsylbLG

  • SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90

    Rückwirkende Anwendung der Änderung der BSG-Rechtsprechung zum Begriff der

  • SG Hildesheim, 07.10.2015 - S 42 AY 1/12

    Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Passbeschaffung,

  • SG Dessau-Roßlau, 18.11.2011 - S 17 AY 25/08

    Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Mitwirkungspflicht,

  • SG Stade, 12.08.2010 - S 19 AY 30/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht