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   BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R   

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BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R (https://dejure.org/2009,2819)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R (https://dejure.org/2009,2819)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R (https://dejure.org/2009,2819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern im Berufungsverfahren - Asylantragstellung in einem Drittstaat - Ende der Leistungsberechtigung nach AsylbLG - Anspruch auf Analog-Leistungen gem § 2 Abs 1 AsylbLG erst nach Bezug von ...

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung; Asylantragstellung in einem Drittstaat; Analog-Leistungen gem § 2 Abs 1 AsylbLG erst nach Bezug von Grundleistungen für 36 Monate nach Wiedereinreise; Einbeziehung von Klägern im Berufungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Analog-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Unterbrechung des Vorbezugs von Grundleistungen nach einer Asylantragstellung in einem Drittstaat

  • Judicialis

    AsylbLG F: 30.07.2004 § 2 Abs 1; ; AsylbLG F: 25.11.2003 § 3; ; AsylbLG F: 14.03.2005 § 1 Abs 1 Nr 4; ; AsylbLG F: 14.03.2005 § 1 Abs 3; ; AufenthG J: 2004 F: 30.07.2004 § 60a; ; A... ufenthG J: 2004 F: 30.07.2004 § 13; ; SGB II § 7 Abs 2 S 1; ; SGG § 99; ; SGG § 143; ; SGG §§ 143 ff; ; SGG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Analog-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Unterbrechung des Vorbezugs von Grundleistungen nach einer Asylantragstellung in einem Drittstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 28
  • NVwZ-RR 2010, 31
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    In der Sache handelt es sich um eine Klage auf höhere Leistungen (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG), selbst wenn kein typischer Höhenstreit vorliegt, weil Analog-Leistungen regelmäßig in Form von Geldleistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII erbracht werden und die Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG grundsätzlich als Sachleistungen vorgesehen sind (vgl dazu näher das Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Ein Anspruch auf Analog-Leistungen setzt dann einen neuen 36-Monats-Zeitraum in Gang, ohne dass es auf die § 2 AsylbLG innewohnende Integrationskomponente ankäme (vgl dazu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Unterbrechungen des Leistungsbezuges, die nicht gleichzeitig mit der Beendigung der (allgemeinen) Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG einhergehen (etwa bei fehlender Bedürftigkeit), sind hingegen - unabhängig von ihrer Dauer - nach Wortlaut ("insgesamt") sowie Sinn und Zweck der Vorschrift für das Erfüllen der Vorbezugszeit unschädlich und dementsprechend zu addieren, bis 36 (bzw 48) Monate erreicht sind (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R ; Hohm, AsylbLG, § 2 RdNr 41, Stand März 2007; ders in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl 2006, § 2 AsylbLG RdNr 8; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 2 AsylbLG RdNr 13, Stand Oktober 2007; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl 2008, § 2 AsylbLG RdNr 2; Birk in Lehr- und Praxiskommentar SGB XII, 8. Aufl 2008, § 2 AsylbLG RdNr 3; Herbst in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 2 AsylbLG RdNr 14, Stand August 2007; Decker in Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 2 AsylbLG RdNr 10, Stand Juni 2005).

    Selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden, muss die Vorbezugszeit bei einer Wiedereinreise aus dem Ausland erfüllt werden (aA: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 -, FEVS 52, 367 ff, und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - L 11 AY 60/05 -, die einen längeren Auslandsaufenthalt für eine neu zu erfüllende Vorbezugszeit fordern; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO, RdNr 9; Herbst, aaO, RdNr 15; Decker, aaO, RdNr 10, der auf ein "asylbewerberleistungsrechtlich nicht konformes Verhalten" abstellen will; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Dies leuchtet ohne Weiteres bei einem mehrjährigen Aufenthalt in einem anderen Staat ein, trifft aber auch für kurze Auslandsaufenthalte zu, weil es Ziel der Vorbezugszeit ist, Anreize für die (Wieder-)Einreise von Ausländern und ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet zu nehmen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R; Hohm, AsylbLG, § 2 RdNr 86, Stand März 2007).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Zur Frage der Einbeziehung von Klägern im Berufungsverfahren (Abgrenzung zu BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R = BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung des BSG (BSGE 97, 217 ff, RdNr 11 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) zum Recht des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) kann hier keine Anwendung finden.

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Der angegriffene Bescheid ist insbesondere nicht als abtrennbare (Vorab-) Entscheidung über die Leistungsversagung nach § 2 AsylbLG zu verstehen (vgl näher dazu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 13/07 R).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Soweit es die Zeit nach Erlass des Widerspruchsbescheids betrifft (vgl dazu BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8 f), ist das Urteil des SG rechtskräftig, weil es von den Klägern zu 1 und 2 nicht mit der Berufung angefochten wurde.
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 13/93

    Bestehen einer Familienversicherung während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw.

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Auch für die so geänderte Klage müssen die vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sein (vgl für den Fall des Klägerwechsels: BSG, Urteil vom 29.06.1993 - 12 RK 13/93 -, USK 93109), zu denen die fristgerechte Klageerhebung (§ 87 SGG) gehört.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 60/05

    Anspruch auf Gewährung ungekürzter Leistungen nach § 3

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden, muss die Vorbezugszeit bei einer Wiedereinreise aus dem Ausland erfüllt werden (aA: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 -, FEVS 52, 367 ff, und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - L 11 AY 60/05 -, die einen längeren Auslandsaufenthalt für eine neu zu erfüllende Vorbezugszeit fordern; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO, RdNr 9; Herbst, aaO, RdNr 15; Decker, aaO, RdNr 10, der auf ein "asylbewerberleistungsrechtlich nicht konformes Verhalten" abstellen will; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 12 MA 1012/01

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden, muss die Vorbezugszeit bei einer Wiedereinreise aus dem Ausland erfüllt werden (aA: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 -, FEVS 52, 367 ff, und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - L 11 AY 60/05 -, die einen längeren Auslandsaufenthalt für eine neu zu erfüllende Vorbezugszeit fordern; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO, RdNr 9; Herbst, aaO, RdNr 15; Decker, aaO, RdNr 10, der auf ein "asylbewerberleistungsrechtlich nicht konformes Verhalten" abstellen will; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).
  • OVG Berlin, 15.02.2002 - 8 SN 233.01

    Erforderlichkeit einer sicheren Prognose für einen günstigen Ausgang des

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Unter Ausreise versteht das AufenthG das - auch nur vorübergehende - Verlassen der Bundesrepublik Deutschland durch Überschreiten der Grenze zum Nachbarstaat im Sinne eines tatsächlichen Verlassens (FunkeKaiser in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 60a RdNr 235, Stand Februar 2008; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. September 2004 - 4St RR 113/04 -, NStZ-RR 2005, 20 f; OVG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2002 - 8 SN 233.01; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - Bs VII 40/92).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 4St RR 113/04

    Strafbare Wiedereinreise eines Drittausländers aus EU-Staat nach durch Ausreise

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
    Unter Ausreise versteht das AufenthG das - auch nur vorübergehende - Verlassen der Bundesrepublik Deutschland durch Überschreiten der Grenze zum Nachbarstaat im Sinne eines tatsächlichen Verlassens (FunkeKaiser in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 60a RdNr 235, Stand Februar 2008; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. September 2004 - 4St RR 113/04 -, NStZ-RR 2005, 20 f; OVG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2002 - 8 SN 233.01; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 12. Juni 1992 - Bs VII 40/92).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Zwar waren nach dem "Meistbegünstigungsprinzip" grundsätzlich alle an einer Bedarfsgemeinschaft Beteiligten in das Verfahren einzubeziehen (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 11; ablehnend für das SGB XII: BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - RdNr 18 f).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Den Feststellungen des LSG kann zwar nicht entnommen werden, für welche Dauer der Hilfebedürftige (insgesamt) Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten und ob die Leistungsberechtigung wegen einer Ausreise nach T geendet hat, sodass die Vorbezugszeit von 48 Monaten nach der Wiedereinreise (erneut) erfüllt sein müsste (dazu: BSGE 103, 28 ff = SozR 4-3520 § 2 Nr. 3) .
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

    Sollte die Klägerin allerdings vor Januar 2007 mindestens 36 Monate (zur Berechnung vgl BSGE 103, 28 ff RdNr 14 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 3) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen und ihren Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, würde sich ihr Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG iVm § 19 Abs. 2 und §§ 41 ff SGB XII bestimmen.
  • SG Hildesheim, 16.12.2011 - S 42 AY 137/11

    48-Monatsfrist; Analog-Leistungsberechtigter; vorübergehender Auslandsaufenthalt;

    Die Antragsteller haben für ihr auf die Ausführungen des Bundessozialgerichtes (BSG) in seinem Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R -, FEVS 61, S. 49 ff., gestütztes Begehren auf Wiederaufnahme der Zahlung sog. Analog-Leistungen ab ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, denn bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sachlage, insbesondere nach der von der Kammer am 13.09.2011 telefonisch eingeholten Stellungnahme des Fachdienstleiters der ABH der Antragsgegnerin sowie nach Sichtung der von ihr vorgelegten Verwaltungsakten, ergeben sich keine tragfähigen Anhaltspunkte für die Annahme, die Ausreise der Antragsteller nach Belgien und der dortige kurzzeitige Aufenthalt bei ihren Verwandten seien - trotz Asylantragstellung in Belgien am 22.08.2011 - ihrer Natur nach (von vorn herein) bloß vorübergehend gewesen, sodass ein Ausnahmefall i.S.d. Ausführungen des BSG vorliege (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2009, a.a.O., zit. nach juris Rn. 17 a.E.), d.h. im Fall der Antragsteller beginne mit ihrer Wiedereinreise die Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG von 48 Monaten nicht erneut zu laufen.

    Entscheidend ist vielmehr der in der Asylantragstellung objektiv erkennbar zum Ausdruck kommende Wille der Antragsteller, endgültig aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nunmehr in Belgien (weiteren) Schutz vor politischer Verfolgung suchen zu wollen, mithin ihren dortigen Aufenthalt legalisieren und ggf. durch Erlangung eines Aufenthaltstitels infolge Anerkennung als Asylberechtigte verfestigen zu wollen (in diesem Sinne ausdrücklich BSG, Urteil vom 24.03.2009, a.a.O., zit. nach juris Rn. 17).

    Das BSG hat in seiner o.g. Entscheidung vom 24.03.2009 (a.a.O.) den Neubeginn der Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG durch eine Wiedereinreise des Betroffenen in das Bundesgebiet selbst bei nur kurzfristigem Auslandsaufenthalt entscheidungserheblich auf den Sinn und Zweck sowie die Systematik des AsylbLG gestützt, Anreize für die (Wieder-) Einreise von Ausländern und ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet zu nehmen, was auch in den Fällen gelte, in denen durch die Ausreise die gesetzliche Ausreisepflicht des (geduldeten) Ausländers gemäß § 60a Abs. 3 AufenthG (noch) nicht erfüllt werde, sofern dieser - wie die Antragsteller - bloß in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreise, vgl. § 50 Abs. 4 AufenthG (BSG, Urteil vom 24.03.2009, a.a.O., zit. nach juris Rn. 17).

    Ungeachtet der Frage, ob die Ausreise der Antragsteller von vorn herein bloß vorübergehender Natur gewesen ist, ist nach Auffassung der erkennenden Kammer für eine Weiterzahlung von sog. Analog-Leistungen nach Wiedereinreise in die Bundesrepublik wegen Vorliegens eines vom BSG in seinem Urteil vom 24.03.2009 (a.a.O., zit. nach juris Rn. 17 a.E.) lediglich angedeuteten Ausnahmefalls (insbesondere das dort genannte Beispiel einer Klassenfahrt ins Ausland) zusätzlich zu fordern, dass die vorübergehende Ausreise des Asylbewerberleistungsberechtigten in das Ausland in einem ordnungsgemäßen, den ausländerrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Verfahren erfolgt, damit der Zweck der bloß vorübergehenden Ausreise aus der Bundesrepublik und der Rückkehrwille des Betroffenen nach außen für jedermann - insbesondere die Grenzkontrollbehörden (Bundespolizei) - von vorn herein erkennbar dokumentiert ist.

    Das vom BSG in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (a.a.O.) angeführte Beispiel aufgreifend hat ein geduldeter Schulpflichtiger zur Teilnahme an einer Klassenfahrt ins EU-Ausland im Zusammenwirken mit seiner Schulleitung bei der zuständigen ABH gemäß § 22 Abs. 2 AufenthV zuvor seine Eintragung in eine Schülersammelliste zu erwirken.

    Schülersammelliste und Notreiseausweis, die nach § 4 Abs. 1 AufenthV zu den deutschen Passersatzpapieren für Ausländer zählen, sind in dem vom BSG in seinem Urteil vom 24.03.2009 (a.a.O.) angeführten Beispiel einer Klassenfahrt ins Ausland somit zwingende ausländerrechtliche Voraussetzung für einen geordneten Grenzübertritt zur Rückkehr des passlosen, bloß geduldeten ausländischen Schülers in die Bundesrepublik.

    Die Kammer vermag deshalb auch der Auffassung des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein (vgl. Beschluss vom 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH -, ZFSH/SGB 2011, S. 492 ff., zit. nach juris LS 2) nicht zu folgen, wonach eine endgültige Ausreise i.S.d. Entscheidung des BSG vom 24.03.2009 (a.a.O.) nicht vorliege, wenn die Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen der Bundesrepublik nach § 12 Abs. 5 AufenthG erteilt hat oder hätte erteilen können oder müssen.

  • SG Hildesheim, 22.12.2011 - S 40 AY 138/11
    Die Antragsgegnerin stützte sich zur Begründung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R - (veröffentlicht in Juris), wonach das Überschreiten der Landesgrenze nach Belgien und der dortige nur vorübergehende Aufenthalt als Ausreise anzusehen sei, weshalb bei Wiedereinreise ein neuer Leistungsfall eingetreten sei und die Vorbezugszeit von 48 Monaten für die Leis-tungsgewährung nach § 2 AsylbLG erneut zu laufen begonnen habe.

    In diesem Zusammenhang kann sich die Antragstellerin nicht erfolgreich auf die Recht-sprechung des BSG in seinem Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R - (aaO) stützen.

    Denn das BSG hat in seiner o.g. Entscheidung vom 24.03.2009 (a.a.O.) den Neubeginn der Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG durch eine Wiedereinreise des Betroffenen in das Bundesgebiet selbst bei nur kurzfristigem Auslandsaufenthalt ent-scheidungserheblich auf den Sinn und Zweck sowie die Systematik des AsylbLG gestützt und argumentiert, Anreize für die (Wieder-) Einreise von Ausländern und ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet seien zu nehmen, was auch in den Fällen gelte, in denen durch die Ausreise die gesetzliche Ausreisepflicht des (geduldeten) Ausländers gemäß § 60a Abs. 3 AufenthG (noch) nicht erfüllt werde, sofern dieser - wie die Antragstellerin - bloß in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreise, vgl. § 50 Abs. 4 AufenthG.

    Zur Verdeutlichung: Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (a.a.O.) als Beispiel angeführt, dass ein geduldeter Schulpflichtiger zur Teilnahme an einer Klassen-fahrt ins EU-Ausland im Zusammenwirken mit seiner Schulleitung bei der zuständigen ABH gemäß § 22 Abs. 2 AufenthV zuvor seine Eintragung in eine Schülersammelliste zu erwirken hat.

    Schülersammelliste und Notreiseaus-weis, die nach § 4 Abs. 1 AufenthV zu den deutschen Passersatzpapieren für Ausländer zählen, sind in dem vom BSG in seinem Urteil vom 24.03.2009 (a.a.O.) angeführten Bei-spiel einer Klassenfahrt ins Ausland somit zwingende ausländerrechtliche Voraussetzung für einen geordneten Grenzübertritt zur Rückkehr des passlosen, bloß geduldeten aus-ländischen Schülers in die Bundesrepublik.

    Die Kammer vermag deshalb auch der Auffas-sung des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein (vgl. Beschluss vom 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH -, ZFSH/SGB 2011, S. 492 ff., zit. nach juris LS 2) nicht zu folgen, wonach eine endgültige Ausreise i.S.d. Entscheidung des BSG vom 24.03.2009 (a.a.O.) nicht vorliege, wenn die Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen der Bundesrepublik nach § 12 Abs. 5 AufenthG erteilt hat oder hätte erteilen können oder müssen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - L 15 SO 142/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Eine Klageänderung im Sinne des § 99 Abs. 1 SGG war dagegen zulässig, weil der Beklagte ausdrücklich eingewilligt hatte und die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorlagen, im Besonderen das Vorverfahren durchgeführt war (s. dazu, dass auch geänderte Klagen zu ihrer Zulässigkeit die allgemeinen Prozessvoraussetzungen erfüllen müssen, stellvertretend BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R -, SozR 4-3520 § 2 Nr. 3).
  • LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von

    Für eine funktionsdifferente Auslegung ist schon deshalb kein Raum, weil der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 AsylbLG bewusst den Begriff des "tatsächlichen Aufenthalts" in der Bundesrepublik verwendet hat, dessen Kehrseite die Ausreise im Sinne des Überschreitens der Grenze in ein Nachbarland ist, weil hierdurch der tatsächliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland - und sei es gegebenenfalls nur vorübergehend - endet (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 15, 16).

    Die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG müssen in einem solchen Fall erneut erfüllt werden, wobei dies insbesondere auch für die (seinerzeit) darin geregelte Vorbezugszeit gilt, selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12

    Grundleistungen, Analogleistungen, Widerspruchsbescheid,

    Das BSG (Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R) habe eine leistungsschädliche Unterbrechung der Vorbezugszeit allein bei Wiedereinreise nach vorheriger Ausreise ins Ausland angenommen; die Inhaftierung in Deutschland könne damit nicht gleichgesetzt werden.

    Hierzu habe sich das BSG allerdings (auch in seinem vom SG herangezogenen Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R) nicht weiter geäußert; Gleiches gelte zur Frage einer Haft als Unterbrechungstatbestand.

    Gegen die anderslautende Auffassung der Beklagten spricht insbesondere, dass § 2 Abs. 1 AsylbLG im Zusammenhang mit der Vorbezugszeit entscheidend auf den "Leistungsberechtigten" abstellt (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R Rn. 14).

  • LSG Bayern, 26.02.2013 - L 19 R 918/12

    Selbst wenn die Änderung der Klage prozessual zulässig ist (§ 99 Abs 1 und 2

    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R, BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R).

    Für die geänderte Klage müssen sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (BSG Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R - zit. nach juris; BSG Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R - SozR 4-3520 § 2 Nr. 3).

  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    a) Zur Beantwortung der Frage, ob diese Voraussetzungen - Vorbezugszeit von 48 Monaten und kein Rechtsmissbrauch - im Falle der Antragsteller vorliegen, ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R -, BSGE 103, S. 28 ff., zit. nach juris) lediglich die Zeit ab deren Wiedereinreise in die Bundesrepublik am 10. Januar 2006 im Rahmen der Rücküberstellung von Schweden gemäß den Bestimmungen der sog. Dublin-II-Verordnung in den Blick zu nehmen, denn indem sich die Antragsteller durch Untertauchen im Wege der illegalen Ausreise nach Schweden ihrer damaligen, für den 29. September 2005 terminierten Abschiebung in den Kosovo entzogen hatten, war ihr durch erstmalige Einreise in die Bundesrepublik im Jahre 1991, bzw. im Falle des minderjährigen Antragstellers zu 3., durch Geburt in Deutschland im Jahre 1997 begonnener Leistungsfall beendet.

    Mit ihrer Wiedereinreise am 10. Januar 2006 begann für die Antragsteller ein neuer Leistungsfall, für den die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG, insbesondere die seit 28. August 2007 auf 48 Monate verlängerte Vorbezugszeit, erneut erfüllt werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2009, a.a.O., juris Rn. 17; vgl. auch Oppermann in: juris-Praxiskommentar zum SGB XII, § 2 AsylbLG Rn. 31).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2020 - L 20 AY 40/19
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 573 RVO (§ 90 Abs. 1 SGB VII)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 1031/13

    SGB-II-Leistungen bei zwei unterschiedlichen Aufenthaltsorten; Trennung von

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - 48-Monats-Frist des § 2 Abs 1 AsylbLG -

  • SG Osnabrück, 13.10.2009 - S 16 AY 56/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2010 - L 11 AY 107/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2013 - L 20 AY 106/13
  • LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 173/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung einer weiteren Klägerin in ein

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - L 20 AY 14/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 232/14
  • SG Landshut, 06.02.2013 - S 10 SO 63/10

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2013 - L 8 AY 3/13

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 24/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - L 5 AS 104/08

    Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 23 AY 8/09

    Keine Leistungen für die Vergangenheit; Aktualitätsprinzip; Rechtsmissbräuchliche

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 74/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - L 23 SO 209/09

    Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung im Alter, Verwaltungsakt mit

  • SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21
  • LSG Hessen, 31.10.2019 - L 1 KR 663/18
  • LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18

    Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften,

  • BSG, 25.02.2014 - B 5 R 324/13 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2010 - L 5 AS 219/09
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2010 - L 7 AY 3482/09

    Asylbewerberleistungsgesetz, Existenzgrundlage, Verfassungsmäßigkeit,

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 7 AY 5804/10
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - L 5 AS 219/09

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen bei grundsätzlicher Förderungsfähigkeit

  • SG Berlin, 23.07.2009 - S 49 AY 35/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - L 14 AS 1818/09

    Zusicherung - Wohnungsangebot

  • LSG Sachsen, 28.06.2011 - L 7 AY 8/10
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - L 7 AY 3520/10
  • BSG, 25.09.2009 - B 8 AY 3/09 B
  • LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 AY 3/17

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Vorbezugszeit - Unterbrechung durch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 11 AY 87/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 11 AY 65/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 6 AS 120/10
  • SG Berlin, 13.10.2009 - S 47 SO 1941/09

    Anspruch eines gemindert Erwerbsfähigen auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 8 AY 20/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 8 AY 96/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2014 - L 8 AY 40/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 11 AY 125/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 8 AY 22/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 11 AY 11/10
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 AS 4210/16
  • SG Aurich, 29.02.2012 - S 23 AY 23/10

    Auswirkungen einer früheren Identitätstäuschung durch einen Asylbewerber bei der

  • SG Hildesheim, 27.09.2010 - S 42 AY 167/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2010 - L 11 AY 33/09
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