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   BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R   

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BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R (https://dejure.org/2011,9009)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R (https://dejure.org/2011,9009)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - B 8 SO 1/10 R (https://dejure.org/2011,9009)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben über 25Jähriger mit Altersrente beziehendem Elternteil - Anspruch auf Eckregelsatz - verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; keine Beschränkung des Streitgegenstands; Anerkenntnis; Parteifähigkeit; Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Zusammenleben über 25-Jähriger mit Altersrente beziehendem Elternteil; Anspruch auf Eckregelsatz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 SGG, § 101 Abs 2 SGG, § 70 Nr 3 SGG, § 70 Nr 1 SGG, § 19 Abs 2 S 3 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstands - Anerkenntnis - Parteifähigkeit - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben über 25-Jähriger mit Altersrente beziehendem Elternteil - Anspruch auf Eckregelsatz ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Vorliegen einer Einsatzgemeinschaft beim Zusammenleben eines über 25Jährigen mit Altersrente beziehendem Elternteil

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstands - Anerkenntnis - Parteifähigkeit - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben über 25-Jähriger mit Altersrente beziehendem Elternteil - Anspruch auf Eckregelsatz ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstands - Anerkenntnis - Parteifähigkeit - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben über 25-Jähriger mit Altersrente beziehendem Elternteil - Anspruch auf Eckregelsatz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Vorliegen einer Einsatzgemeinschaft beim Zusammenleben eines über 25Jährigen mit Altersrente beziehendem Elternteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Von dieser Möglichkeit hat sie zwar Gebrauch gemacht (§ 1 der Satzung über die Heranziehung von regionsangehörigen Städten und Gemeinden zur Durchführung der der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII vom 14.12.2004 in der Fassung vom 7.3.2006 - Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 14 vom 6.4.2006) ; jedoch handelt die herangezogene kommunale Körperschaft gemäß § 9 Abs. 4 AG SGB XII im Namen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, der damit der richtige Beteiligte bleibt (vgl hierzu auch das Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R) .

    Denn die Klägerin ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird (s dazu näher das Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 11/10 R) , keine Haushaltsangehörige im Sinne der RSV (vgl dazu näher das Senatsurteil vom 9.6.2011, aaO) .

  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 9/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - keine Übernahme der

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Da gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 SGB XII die Leistungen der Grundsicherung den Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel lediglich vorgehen, wären höhere Leistungen zugunsten der Klägerin auch bei fehlender Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung denkbar (Senatsurteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 9/09 R - RdNr 21; vgl dazu auch Eicher, jurisPK-SGB XII, § 21 SGB XII RdNr 9 und 15 ff) .
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Der Senat hat aber über die Kosten der Unterkunft nicht zu entscheiden, weil die Klägerin keine Revision gegen das insoweit zurückweisende Urteil des LSG eingelegt hat und es sich nach der Rechtsprechung des Senats bei den Kosten der Unterkunft um eine streitgegenständlich abtrennbare Leistung handelt (vgl nur BSGE 103, 181 ff RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2) .
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Entgegen der Ansicht des LSG ist die Kürzung wegen kostenloser Essenseinnahme allerdings kein eigener Streitgegenstand, der sich damit auch nicht erledigt haben kann - wie das LSG meint -, sondern lediglich ein Berechnungselement der Grundsicherungsleistung (vgl BSGE 103, 153 ff RdNr 12 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Die Rechtsprechung des Senats wird im Ergebnis durch die Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 geradezu bestätigt; denn danach ist der Regelbedarf durch den Gesetzgeber selbst, nicht durch Verordnung, zu bestimmen (BVerfGE 125, 175, 223 und 256) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Der Senat ist nicht gehindert, die dem Grunde nach nicht revisiblen (§ 162 SGG) landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden und auszulegen, weil das LSG diese Vorschriften bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat (vgl nur BSGE 102, 10 ff RdNr 28 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R
    Dabei sei nur vorsorglich darauf hingewiesen, dass § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII (idF, die die Norm durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.3.2005 erhalten hat) keine Fiktion der Dauerhaftigkeit einer festzustellenden Erwerbsminderung (s dazu näher: BSGE 106, 62 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6; Eicher in jurisPK-SGB XII, § 21 SGB XII RdNr 44 f; Blüggel in jurisPK-SGB XII, § 45 SGB XII RdNr 41 und 52 f) enthält, sondern lediglich verfahrensmäßig eine aufwändige Prüfung für in einer WfbM Beschäftigte vermeiden und den Sozialhilfeträger im Rahmen bestehender Massenverwaltung entlasten soll (BSGE, aaO, RdNr 16) ; dementsprechend ergibt sich aus dieser Vorschrift auch keine rechtliche oder tatsächliche Bindung der Gerichte, die das Erwerbsvermögen eines Hilfebedürftigen in vollem Umfang selbst festzustellen haben (BSG aaO; vgl auch Blüggel aaO) .
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Insoweit liegt kein Teilanerkenntnis vor, weil der vom Einkommen abzusetzende Betrag ein reines Berechnungselement für die Höhe eines etwaigen Anspruchs des Klägers ist, jedoch nur Ansprüche anerkannt werden können (Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R) , mit der in § 101 Abs. 2 SGG vorgesehenen Folge, dass ein solches (Teil-)Anerkenntnis den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs bzw durch einzelne Verfügungssätze abtrennbare Teilansprüche hiervon in der Hauptsache erledigt (BSGE 103, 153 ff RdNr 12 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13) .
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Die in § 45 SGB XII vorgesehene Bindung an die "Entscheidung" des Rentenversicherungsträgers trifft nämlich nur die Verwaltung, nicht die Gerichte (BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - juris RdNr 19; BSGE 106, 62 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) .
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (AG SGB XII) vom 16.12.2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt 644) kann die Region Hannover zwar zur Durchführung der ihr als örtlichem Sozialhilfeträger obliegenden Aufgabe durch Satzung oder öffentlich-rechtlichen Vertrag regionsangehörige Gemeinden heranziehen, und von dieser Möglichkeit hat sie auch Gebrauch gemacht (§ 1 der Satzung über die Heranziehung von regionsangehörigen Städten und Gemeinden zur Durchführung der von der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII vom 14.12.2004 in der Fassung vom 7.3.2006 - Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 14 vom 6.4.2006) ; jedoch handelt die herangezogene kommunale Körperschaft gemäß § 9 Abs. 4 AG SGB XII (nur) im Namen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, der damit der richtige Beteiligte bleibt (vgl hierzu Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - RdNr 13 mwN) .

    Der Senat ist nicht gehindert, die dem Grunde nach nicht revisiblen (§ 162 SGG) landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden und auszulegen, weil das LSG diese Vorschriften bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 102, 10 ff RdNr 28 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2; Senatsurteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - juris RdNr 14).

  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 20/16 R

    Leistungen nach dem SGB III bzw. XII während eines Auslandsaufenthalts

    Insbesondere wäre der Senat an etwaige Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung nicht gebunden (vgl bereits BSGE 105, 201 = SozR 4-4200 § 8 Nr. 1, RdNr 14 ff, 17; BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 15 f; BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - Juris RdNr 19; vgl zum erforderlichen Procedere zur Feststellung der - dauerhaften - Erwerbsminderung und zur fehlenden Bindung der Gerichte in Feststellungen des Rentenversicherungsträgers Blüggel in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 41 SGB XII, RdNr 79 ff und § 45 RdNr 36 ff, 62) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 24/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter

    Im Juli 2007 machte die Klägerin neben einem die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 betreffenden Widerspruchsverfahren (Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R) rückwirkend die Zahlung höherer Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.7.2006 unter Berücksichtigung des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand (100 %) im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens geltend.

    Ob der Klägerin aber überhaupt rückwirkend höhere Leistungen zu zahlen sind, wird das LSG erneut zu überprüfen und dabei ggf auch die Senatsentscheidung vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - zu beachten haben.

  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 24/16 R

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB XII (AG SGB XII; in der hier maßgeblichen Fassung vom 16.12.2004, Gesetz- und Verordnungsblatt 644) kann der Beklagte zwar zur Durchführung der ihm als örtlichem Sozialhilfeträger obliegenden Aufgabe ua durch öffentlich-rechtlichen Vertrag regionsangehörige Gemeinden heranziehen, und von dieser Möglichkeit hat er auch Gebrauch gemacht (§ 1 der Heranziehungsvereinbarung zwischen dem Beklagten und der Stadt Göttingen gemäß § 8 Abs. 1 AG SGB XII mWv 1.1.2011) ; jedoch handelt die herangezogene kommunale Körperschaft gemäß § 9 Abs. 4 AG SGB XII und § 1 Abs. 2 Satz 1 der Heranziehungsvereinbarung (nur) im Namen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (vgl hierzu BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - Juris RdNr 13 mwN) .

    Der Senat ist nicht gehindert, die dem Grunde nach nicht revisiblen (§ 162 SGG) landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden und auszulegen, weil das LSG diese Vorschriften bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, RdNr 28; BSG Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - Juris RdNr 14) ,.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Während ein Teilanerkenntnis zu Berechnungselementen ausgeschlossen ist, weil nach § 101 Abs. 2 SGG nur (Teil-)Ansprüche anerkannt werden können (BSGE 103, 153 ff RdNr 12 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 13; BSGE 108, 241 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8; BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 SO 1/10 R - RdNr 12) , trifft dies für einen Teilvergleich nicht zu.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 212/11

    Gewährung von höheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Ein Anerkenntnis im Hinblick auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des BSG vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 1/10 R - komme deshalb nicht in Betracht.

    Die Überprüfung und damit der Rechtsstreit beschränkt sich damit nicht auf den Regelsatz allein, sondern erfasst die gesamte Grundsicherungsleistung, allerdings ohne Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die von der Klägerin hier nicht - mehr - begehrt werden (zum Prüfungsumfang s. auch BSG Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 1/10 R -).

    Diese Rechtsauffassung hat das BSG für die bis zum 31. Dezember 2010 geltende Rechtslage (Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 1/10 R -, Rdn. 16) und in einer aktuellen Entscheidung (vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R -, Urteil liegt noch nicht vor) auch für die anschließende Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (RBEG) und der Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 469/13
    Eine entsprechende Beschränkung des Streitgegenstandes ist sogar durch einseitige Prozesserklärung möglich, denn insoweit handelt es sich um selbstständige Verfügungssätze eines Bescheids über die Bewilligung von Sozialhilfeleistungen, die selbstständiger Gegenstand einer Klage sein können (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 11 zum Regelbedarf bzw. Regelsatz; BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 11 zu Mehrbedarfen im Sinne von § 30 SGB XII; BSG, Urt. v. 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R -, juris Rn. 10 zu den Kosten für Unterkunft und Heizung).

    Zwar handelt es sich insoweit um bloße Berechnungselemente, die nicht Gegenstand eines eigenständigen Verfügungssatzes sind und dementsprechend auch nicht selbstständiger Gegenstand einer Klage sein oder aus dem Klageverfahren durch einseitige Erklärung ausgeklammert werden können (vgl. BSG, Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 11 f.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R -, juris Rn. 22).

    Personen, die außerhalb von Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Einsatzgemeinschaft in einer reinen Haushaltsgemeinschaft mit anderen Personen lebten, seien deshalb keine Haushaltsangehörigen im Sinne von § 3 Abs. 2 RSV mit der Folge, dass bei ihnen der volle Eckregelsatz des Haushaltsvorstands gemäß § 3 Abs. 1 RSV anzusetzen sei (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.).

    a) Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG damit begründet oder diskutiert wird, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung von nicht erwerbsfähigen haushaltsangehörigen Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII i.V.m. der Anlage zu § 28 SGB XII unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen, gegenüber entsprechenden erwerbsfähigen Personen, die nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II im Jahre 2011 einen Regelbedarf in Höhe von 364,- Euro monatlich und im Jahr 2012 in Höhe von 374,- Euro monatlich entsprechend der Regelbedarfsstufe 1 erhalten, seien vor dem Hintergrund des identischen Zwecks der Leistungen nach dem SGB XII einerseits und nach dem SGB II andererseits, das Existenzminimum sicherzustellen, nicht ersichtlich (so Greiser/Stölting, DVBL. 2012, 1353 (1356); zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht in der Sache auch BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B -, juris Rn. 22 f.), überzeugt dies aus mehreren Gründen nicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
    Nach ständiger Rechtsprechung der für das Sozialhilferecht und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG handelt es sich bei den Regelbedarfen einerseits und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung andererseits um abtrennbare Verfügungssätze des Gesamtbescheides, die selbstständiger Streitgegenstand in einem Klageverfahren sein können (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 11 zum Regelbedarf bzw. Regelsatz nach dem SGB XII; s. auch BSG, Urt. v. 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R -, juris Rn. 10).

    Personen, die außerhalb von Konstellationen einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Einsatzgemeinschaft in einer reinen Haushaltsgemeinschaft mit anderen Personen lebten, seien deshalb keine Haushaltsangehörigen im Sinne von § 3 Abs. 2 RSV mit der Folge, dass bei ihnen der volle Eckregelsatz des Haushaltsvorstands gemäß § 3 Abs. 1 RSV anzusetzen sei (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG damit begründet oder diskutiert wird, sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung von nicht erwerbsfähigen haushaltsangehörigen Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach § 27a Abs. 3 Satz 1 SGB XII i.V.m. der Anlage zu § 28 SGB XII unter die Regelbedarfsstufe 3 fallen, gegenüber entsprechenden erwerbsfähigen Personen, die nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II im Jahre 2011 einen Regelbedarf in Höhe von 364,- Euro monatlich entsprechend der Regelbedarfsstufe 1 erhalten, seien vor dem Hintergrund des identischen Zwecks der Leistungen nach dem SGB XII einerseits und nach dem SGB II andererseits, das Existenzminimum sicherzustellen, nicht ersichtlich (so Greiser/Stölting, DVBL. 2012, 1353 (1356); zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht in der Sache auch BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 20 SO 527/11 B -, juris Rn. 22 f.), überzeugt dies aus mehreren Gründen nicht.

    Zwar hat die Beklagte vor dem (rückwirkenden) Inkrafttreten des Regelbedarfsänderungsgesetzes vom 24.03.2011 das Recht insoweit unrichtig angewandt, als sie nach Lage der Akten zunächst für die Zeit ab dem 01.01.2011 entgegen der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG (Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 1/10 R -, juris Rn. 16 ff.).

  • LSG Thüringen, 09.09.2015 - L 8 SO 273/13

    (Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 175/15

    Kein Anspruch eines ausländischen Leistungsempfängers auf Sozialhilfe nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 340/11

    Sozialhilfe

  • SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 4182/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen nach

  • LSG Sachsen, 10.06.2015 - L 8 SO 22/11

    Mehrbedarf für behinderte Menschen in Ausbildung - abtrennbarer Streitgegenstand;

  • LSG Hamburg, 15.04.2015 - L 4 SO 93/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 4202/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 8 AY 71/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 9 SO 111/13
  • BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 31/21 BH

    Leistungen für Unterkunft und Heizung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 284/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 8 SO 86/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2015 - L 8 SO 91/15
  • SG Düsseldorf, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 2 SO 369/15
  • SG Augsburg, 16.09.2010 - S 15 SO 40/10

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter unter Berücksichtigung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 8 SO 235/10
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 2 SO 3755/14
  • SG Landshut, 25.02.2011 - S 42 SO 41/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bestimmung des Mehrbedarfs i.R.d.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2010 - L 8 SO 43/10
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