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   BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R   

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https://dejure.org/2012,18208
BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R (https://dejure.org/2012,18208)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R (https://dejure.org/2012,18208)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2012 - B 8 SO 1/11 R (https://dejure.org/2012,18208)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Angemessenheit der Kosten

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Hilfe zur Pflege; andere Leistungen; Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft; Pflegebedürftigkeit nach dem SGB 11; Leistungserbringung durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung gem § 72 SGB 11; Angemessenheit der Kosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 63 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Pflegebedürftigkeit nach dem SGB 11 - Leistungserbringung durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung gem § 72 SGB 11 - Angemessenheit der Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme weiterer Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege; Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Pflegebedürftigkeit nach dem SGB 11 - Leistungserbringung durch eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung gem § 72 SGB 11 - Angemessenheit der Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme weiterer Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege; Erforderlichkeit der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Es handelt sich deshalb bei den vereinbarten Vergütungen um angemessene Kosten im Rahmen des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (s zur Bestimmung der Angemessenheit nach § 65 SGB XII als maßgebliche Norm BVerwGE 111, 241 ff = Buchholz 436.0 § 69b BSHG Nr. 1) ; der Kläger kann jedenfalls nicht gezwungen werden, sog Nachbarschaftspflegedienste mit geringeren Vergütungen einzuschalten.
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur der Fall, wenn im Rahmen stationärer Maßnahmen die Übernahme höherer Leistungen und Zahlung an die Einrichtung verlangt wird (vgl nur BSGE 102, 1 ff RdNr 13 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) , sondern gilt in gleicher Weise für ambulante Dienste (vgl § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG; Bundessozialgericht , Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - RdNr 16) .
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Zum anderen fehlen - unabhängig davon, ob bzw inwieweit der Senat zu einer eigenen Prüfung befugt wäre - Feststellungen zu den mit dem beizuladenden Pflegedienst geschlossenen Vergütungsregelungen nach § 89 SGB XI (vgl in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - RdNr 11; BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 5/10 R - RdNr 11), an die auch die Beklagte nach § 75 Abs. 5 Satz 1 SGB XII gebunden ist, soweit sie nicht zu Unrecht am Verfahren über die Vereinbarung der Vergütung nicht beteiligt worden war (dazu später).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Gegen die bezeichneten Bescheide wendet sich der Kläger, der die Übernahme weiterer Kosten und die Zahlung an den beizuladenden Pflegedienst beantragt, mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach §§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG (vgl dazu nur BSGE 103, 39 ff RdNr 11 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Zum anderen fehlen - unabhängig davon, ob bzw inwieweit der Senat zu einer eigenen Prüfung befugt wäre - Feststellungen zu den mit dem beizuladenden Pflegedienst geschlossenen Vergütungsregelungen nach § 89 SGB XI (vgl in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - RdNr 11; BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 5/10 R - RdNr 11), an die auch die Beklagte nach § 75 Abs. 5 Satz 1 SGB XII gebunden ist, soweit sie nicht zu Unrecht am Verfahren über die Vereinbarung der Vergütung nicht beteiligt worden war (dazu später).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur der Fall, wenn im Rahmen stationärer Maßnahmen die Übernahme höherer Leistungen und Zahlung an die Einrichtung verlangt wird (vgl nur BSGE 102, 1 ff RdNr 13 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) , sondern gilt in gleicher Weise für ambulante Dienste (vgl § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG; Bundessozialgericht , Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - RdNr 16) .
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ist eine echte notwendige Beiladung verfahrensfehlerhaft unterblieben, kann sie zwar nach § 168 Satz 2 SGG mit Zustimmung des Beizuladenden auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden; der Senat ist hierzu allerdings nicht verpflichtet (vgl nur: BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 RdNr 10; BSG vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - SozR 4-5910 § 39 Nr. 1 RdNr 18 mwN) und hat davon abgesehen, weil die notwendigen tatsächlichen Feststellungen (§ 163 SGG) zur Prüfung eines möglichen Leistungsanspruchs ohnedies fehlen.
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Nicht überprüfbar ist mangels Feststellungen der zwischen den Beteiligten geltenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen und der zwischen der verstorbenen E. W. und dem Kläger getroffenen vertraglichen Regelung über die Heimvergütung (vgl zur Notwendigkeit derartiger Feststellungen nur das Senatsurteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - RdNr 11 mwN) auch die Höhe der dem Kläger gegenüber der verstorbenen E. W. zustehenden Heimvergütung, die die Höhe des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Hilfe zur Pflege beeinflusst.
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    S chon infolge des beim Kläger rund um die Uhr bestehenden Pflegebedarfs konnte die Sicherstellung seiner Pflege durch Nahestehende oder im Wege der Nachbarschaftshilfe nicht erwartet und gefordert werden (zum Kriterium der Erforderlichkeit im Rahmen des § 69b Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz bereits BVerwGE 111, 241, 242 f; zu § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII: BSG SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 20 und § 21 Nr. 1 RdNr 18; BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - RdNr 16) .
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 4/22 R

    Leistungen zur Weiterführung des Haushalts gemäß dem SGB XII ;

    Dies war zwar nach dem bis zum 31.12.2016 geltenden Recht dort der Fall, wo Pflegesachleistungen nach dem SGB XI und dem SGB XII nebeneinander gewährt wurden, um so eine einheitliche Vergütung von Pflegesachleistungen zu sichern (vgl BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 RdNr 17).

    Unerheblich ist hierbei, dass bei der Hilfe zur Pflege einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten nicht herauszufiltern waren (vgl BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 1/11 R - SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 RdNr 16) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - L 15 SO 141/12

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl der Einrichtung -

    Auch hier kann offen bleiben, ob, wenn mit einer Einrichtung Vereinbarungen nach den §§ 75 ff SGB XII geschlossen worden sind, entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) in dem Urteil vom 22. März 2012, Az. B 8 SO 1/11 R, juris Rdnr. 17 = SozR 4-3500 § 65 Nr. 5 es nicht auf einen rechnerischen Vergleich der Kosten verschiedener Einrichtungen ankommt, weil sich die zu zahlende Vergütung nämlich nach den maßgeblichen Vergütungsvereinbarungen richtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - L 9 SO 155/20

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung nach dem

    Diese seien daher vollständig zu übernehmen, ein Herausfiltern einfacher hauswirtschaftlicher Tätigkeiten ohne Einverständnis des zu Pflegenden sei gesetzlich nicht angelegt (BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R).

    Der Sozialhilfeträger ist mithin grundsätzlich verpflichtet, den Vergütungsvereinbarungen entsprechende Leistungen zu übernehmen (BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen

    Bei der vom Antragsteller begehrten Kostenübernahme für einen Pflegedienst handelt es sich nicht um eine Geldleistung, sondern um eine Sachleistung in Form der Sachleistungsverschaffung (vgl. BSG, Urteile vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R).
  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 166/12

    Pflegeversicherung: Anspruch auf Leistungen zur ambulanten Pflege während eines

    Eine Beiladung des Pflegedienstes "I.H." ist nicht erforderlich, denn die Klägerin begehrt keine Zahlung an die Einrichtung (gilt in gleicher Weise für ambulante Dienste, vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - Rn. 16, BSG, Urt. v. 22.03.2012, B 8 SO 1/11 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2012 - L 7 SO 4596/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Nach dem vorstehend beschriebenen herabgestuften Maßstab geht der Senat davon aus, dass sich nunmehr für die Zeit ab 1. Februar 2012 auf der Grundlage des MDK-Gutachtens vom 6. März 2012 ein Anspruch der Antragstellerin auf Übernahme der Pflegeheimkosten (vgl. hierzu Bundessozialgericht Urteile vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R - und vom 22. März 2012 - B 8 SO 1/11 R - ) rechtfertigen lassen könnte.

    Im Hauptsacheverfahren dürfte darüber hinaus eine Beiladung des Einrichtungsträgers ins Auge zu fassen und auf einen konkreten, höhenmäßig bestimmten Klageantrag hinzuwirken sein (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 206/10

    Besondere Härte, fiktiver Vermögensverbrauch, Hilfe zur Pflege, Kostenübernahme,

    Aufl., § 41 RdNr. 13a, zuletzt BSG, Urteil 22. März 2012 - B 8 SO 1/11 R) und zwar unter Berücksichtigung aller tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen, ohne dass es hierfür eines neuen Bescheides bedürfte.

    Dazu ist ein konkreter, höhenmäßig bestimmter Klageantrag erforderlich, weil es sich bei dem Klagebegehren nicht um eine Geldleistung iS des § 130 SGG handelt, die einem Grundurteil zugänglich ist (Urteil des BSG vom 22. März 2012, Az.: B 8 SO 1/11 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 9 SO 429/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Heimkosten in Form eines

  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 751/18

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form der Kostenübernahme für

  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 2638/15
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2016 - L 7 SO 2159/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 9 SO 110/21

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Wege des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
  • BSG, 11.04.2013 - B 8 SO 88/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 4317/16
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