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   BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B   

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BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B (https://dejure.org/2015,16607)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B (https://dejure.org/2015,16607)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - B 8 SO 13/15 B (https://dejure.org/2015,16607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Genügen der Darlegungspflicht; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Genügen der Darlegungspflicht; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert es, dass die Beschwerdeführerin den nach ihrer Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Wird das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend gemacht, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36; vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160a RdNr 16 mwN).

    Da die Klägerin geltend macht, das LSG habe durch die Nichtvorlage an das BVerfG gegen Art. 100 GG verstoßen und damit das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrunds behauptet (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 Zivilprozessordnung), bedarf es zwar nicht der Darlegung, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Sie macht des Weiteren eine Divergenz der Entscheidung des LSG zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.7.2014 (1 BvL 10/12 und 6.12.2005 - 1 BvR 347/98) sowie des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.12.2010 (B 8 SO 7/09 R) geltend.
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Sie macht des Weiteren eine Divergenz der Entscheidung des LSG zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.7.2014 (1 BvL 10/12 und 6.12.2005 - 1 BvR 347/98) sowie des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.12.2010 (B 8 SO 7/09 R) geltend.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Sie macht des Weiteren eine Divergenz der Entscheidung des LSG zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.7.2014 (1 BvL 10/12 und 6.12.2005 - 1 BvR 347/98) sowie des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.12.2010 (B 8 SO 7/09 R) geltend.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BVerfG bzw des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31).
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 20.05.2015 - B 8 SO 13/15 B
    Vielmehr wird der Einfluss auf die Entscheidung insoweit unwiderlegbar vermutet (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
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