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   BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R   

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https://dejure.org/2014,40488
BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R (https://dejure.org/2014,40488)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R (https://dejure.org/2014,40488)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R (https://dejure.org/2014,40488)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Aufenthalt in einer der Einrichtung angeschlossenen Herberge

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung; örtliche Zuständigkeit; letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung; Aufenthalt in einer der Einrichtung angeschlossenen Herberge; Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 Abs 1 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 3 SGB 12, § 98 Abs 1 S 1 SGB 12, § 109 SGB 12
    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - örtliche Zuständigkeit - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Aufenthalt in einer der Einrichtung angeschlossenen Herberge - Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattungsanspruch nach § 106 SGB XII nach vorläufiger Leistungserbringung; Letzter gewöhnlicher Aufenthalt; Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes des Einrichtungsortes

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - örtliche Zuständigkeit - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Aufenthalt in einer der Einrichtung angeschlossenen Herberge - Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattungsanspruch nach § 106 SGB XII nach vorläufiger Leistungserbringung; Letzter gewöhnlicher Aufenthalt; Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes des Einrichtungsortes

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattungsanspruch nach § 106 SGB XII nach vorläufiger Leistungserbringung; Letzter gewöhnlicher Aufenthalt; Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes des Einrichtungsortes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch nach vorläufiger Leistungserbringung bei Vorverlagerung des Schutzes des Einrichtungsortes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen (BSGE 112, 116 ff RdNr 25 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6; BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17 S 17; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 183) , und zwar auch dann, wenn wie hier der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Doch hat L diese Befugnis prozessual wirksam dem Kläger übertragen (gewillkürte Prozessstandschaft; zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen vgl nur Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 72. Aufl 2014, Grdz § 50 RdNr 29 f; Zöller, ZPO, 30. Aufl 2014, vor § 50 RdNr 42 ff, insbesondere RdNr 49) und diesem unter Berücksichtigung des Inhalts der Erklärung auch das Recht eingeräumt, Zahlung an sich selbst zu verlangen (vgl dazu nur BGH, Urteil vom 7.6.2001 - I ZR 49/99).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen (BSGE 112, 116 ff RdNr 25 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6; BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17 S 17; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 183) , und zwar auch dann, wenn wie hier der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist.
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Zur Auslegung der vorgenannten, an sich nicht revisiblen (§ 162 SGG) landesrechtlichen Regelungen war der Senat befugt, weil das LSG insoweit keine eigenen Feststellungen getroffen hat (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 94, 38, 43 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1; BSGE 96, 64, 67 f = SozR 4-4300 § 143a Nr. 1).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Dies ist Aufgabe der Tatsachengerichte und für den Senat bindend, solange nicht durchgreifende Verfahrensrügen (dazu BSGE 94, 133 ff RdNr 16 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2) dagegen erhoben werden.
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 44/05 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung nach

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Zur Auslegung der vorgenannten, an sich nicht revisiblen (§ 162 SGG) landesrechtlichen Regelungen war der Senat befugt, weil das LSG insoweit keine eigenen Feststellungen getroffen hat (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 94, 38, 43 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1; BSGE 96, 64, 67 f = SozR 4-4300 § 143a Nr. 1).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Sollte das LSG hingegen zum Schluss kommen, B habe sich nur vorübergehend in L aufgehalten, dort also keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, wäre weiter zu prüfen, ob die dem B von L erbrachten Leistungen dem Grund und der Höhe nach rechtmäßig sind (vgl nur BSGE 109, 56 ff RdNr 10 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1) .
  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Insbesondere war eine Beiladung des B in den Fällen des § 106 SGB XII, der hier als Anspruchsnorm allein in Betracht kommt, nicht erforderlich; weil die Rechtsstellung des B durch das vorliegende Verfahren nicht berührt wird (vgl zuletzt Senatsentscheidung vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R -, SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 107.72

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Danach gilt als gewöhnlicher Aufenthalt ua nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung iS des § 98 Abs. 2 SGB XII. Der Rechtsgedanke des § 109 SGB XII gebietet eine Vorverlagerung dieses Schutzes auf einen Aufenthalt in der einer Einrichtung angeschlossenen Herberge nur unter der Voraussetzung, dass eine Person schon mit dem sicheren Wissen, in eine Einrichtung aufgenommen zu werden, den Ort der Einrichtung aufsucht und deshalb nur eine vorübergehende Zeit außerhalb der Einrichtung bis zur Aufnahme überbrücken muss (so bereits BVerwGE 42, 196 f).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R
    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen (BSGE 112, 116 ff RdNr 25 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6; BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17 S 17; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 183) , und zwar auch dann, wenn wie hier der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist.
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Die Prognose (als solche) ist als Feststellung einer hypothetischen Tatsache ebenso wie die Feststellung der dafür erheblichen Anhaltspunkte Aufgabe der Tatsachengerichte und für den Senat bindend, solange nicht durchgreifende Verfahrensrügen dagegen erhoben werden (BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 27 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Eine Heranziehung der Beigeladenen zu 1 durch den Beigeladenen zu 2, die nach dem HAG/SGB XII (vgl. nur § 4 HAG/SGB XII in allen Fassungen seit dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2005) nicht mehr möglich ist, sondern diesem nur nach § 96 Abs. 2 BSHG i.V.m. § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum BSHG eingeräumt war (vgl. zur Fortgeltung entsprechender Delegationsbeschlüsse BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - ), war zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

    Da sonach ein Erstattungsanspruch des Klägers sowohl gegen den Beklagten als auch die Beigeladene zu 1 nicht gegeben ist, bedarf es einer näheren Prüfung dazu, ob die Leistungen vom Kläger zu Recht erbracht worden sind (vgl. hierzu BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1 ; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - ; BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 ), vorliegend nicht mehr.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20

    Sozialhilfe - Vorläufige Übernahme von Unterkunftskosten

    Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) sind alle für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände, nicht nur der Wille des Betroffenen, zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - juris Rdnr. 27 ff.).

    Auch Obdachlose können trotz Fehlens einer festen Unterkunft am Ort ihres dauernden Aufenthalts einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, selbst wenn sie in Obdachlosenunterkünften, Notunterkünften, Wohnwagen, behelfsmäßigen Unterschlüpfen oder schlicht auf der Straße leben (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 190/11 R - BSGE 111, 72 - juris Rdnr. 20 bzgl. Frauenhaus; Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 7 SO 3588/14 - juris Rdnr. 33; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 28. April 2006 - 7 A 46/03 - juris Rdnr. 17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2001 - 12 B 99.512 - juris Rdnr. 36; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2000 - 12 A 10908/99 - juris); für diesen Personenkreis gelten keine abweichenden Kriterien für die erforderliche Prognoseentscheidung (BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 13 R 36/13 R - juris Rdnr. 17; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - Rdnr. 17).

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    In einem ersten Schritt sind alle mit dem Innehaben der Wohnung in Deutschland und der Wohnung im Ausland verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl Senatsurteil vom 30.9.1996 - 10 RKg 29/95 - BSGE 79, 147, 148 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 S 128; vgl auch BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15 zum "gewöhnlichen Aufenthalt") ; dies können subjektive wie objektive, tatsächliche wie rechtliche Umstände sein (Senatsurteil vom 30.9.1996 - 10 RKg 29/95 - BSGE 79, 147, 148 f = SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 S 128; vgl auch BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 32; BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - juris RdNr 28 und 30, jeweils zum "gewöhnlichen Aufenthalt") .

    Schließlich ist in einem dritten und letzten Schritt auf dieser Grundlage die Prognose zu treffen, ob der Elterngeldberechtigte die Wohnung in Deutschland während des Auslandsaufenthalts im Bezugszeitraum weiterhin innehaben, er also die Wohnung in dieser Zeit weiter beibehalten und benutzen wird (vgl Senatsurteil vom 17.5.1989 - 10 RKg 19/88 - BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17 S 17; Senatsurteil vom 23.2.1988 - 10 RKg 17/87 - BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14 S 32; BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 25) .

    Die hiernach getroffene Prognose (als solche) und die Feststellung der für ihre Erstellung notwendigen Tatsachen, Umstände oder Anhaltspunkte gehören nicht zur Rechtsanwendung; deshalb können sie vor dem Revisionsgericht nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (stRspr, zB Senatsurteil vom 17.5.1989 - 10 RKg 19/88 - BSGE 65, 84, 86 = SozR 1200 § 30 Nr. 17 S 18; Senatsurteil vom 22.3.1988 - 10 RKg 17/87 - BSGE 63, 93, 98 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 184; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R - SozR 4-3500 § 27b Nr. 1 RdNr 9; BSG Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 36/13 R - juris RdNr 27; BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - juris RdNr 34; BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 27; BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 15/09 R - SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 23) .

    Die Zukunftsoffenheit des Verbleibens schließt bei (von vornherein) zeitlich begrenzten Aufenthalten den gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich nicht aus (vgl BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R - SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - juris RdNr 28) , wenn der Betroffene an dem Aufenthaltsort bis auf Weiteres den örtlichen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 36; BVerwG Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 25/11 - juris RdNr 23) .

    Ob jemand sich gewöhnlich an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält, lässt sich ebenso wie beim Wohnsitz nur mittels einer vorausschauenden Betrachtungsweise (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller zu Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums für die Beurteilung der künftigen Entwicklung erkennbaren Umstände des Einzelfalls feststellen, und zwar selbst dann, wenn der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (stRspr, zB Senatsteilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 26 mwN; BSG Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 6 und RdNr 25 f, jeweils mwN) .

  • BSG, 20.09.2023 - B 4 AS 8/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Erforderlich ist damit eine vorausschauende Betrachtung, also eine Prognose (BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG vom 8.3.2023 - B 7 AS 7/22 R - RdNr 17 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; ausführlich zum Wesen einer Prognoseentscheidung BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 28 ff) , die sich im Laufe der Zeit auch verändern kann (vgl BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 28) .

    Die Prognose hat unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände zu erfolgen (BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15 mwN) .

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 15; BSG vom 1.3.2018 - B 8 SO 22/16 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 28 RdNr 20; BSG vom 23.2.2023 - B 8 SO 8/21 R - RdNr 23 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die darauf aufbauende Prognose und rechtliche Beurteilung, dass diese Person auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt habe, unterliegt hingegen der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - juris RdNr 16 f; BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - BSGE 130, 103 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 18.3.2021 - B 10 EG 6/19 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 11 RdNr 30) .

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 20/13 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Die Klage ist mit der durch den Landkreis Limburg-Weilburg im Berufungsverfahren erteilten Ermächtigung zulässig geworden (dazu im Einzelnen bereits Senatsurteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 9 f) .

    Diese dem Schutz des Hilfebedürftigen dienende Zuständigkeitsregelung greift nicht nur bei Unklarheiten im Tatsächlichen, sondern gilt nach ihrem Sinn und Zweck gleichermaßen, wenn - wie hier - zwischen zwei Leistungsträgern unterschiedliche Rechtsansichten darüber bestehen, wo der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Hilfebedürftigen liegt und deshalb keine Einigung über die örtliche Zuständigkeit erzielt werden kann (vgl Senatsurteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 13) .

    Dies ist Aufgabe der Tatsachengerichte und für den Senat bindend, solange nicht durchgreifende Verfahrensrügen dagegen erhoben werden (zum Ganzen bereits Senatsurteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 15 mwN) .

    Die erforderliche Prognose (vgl Senatsurteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R - RdNr 16) wird es nachzuholen haben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Zu ermitteln ist dieser gewöhnliche Aufenthalt im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände; er ist als hypothetische Tatsache festzustellen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - die Beurteilung rückblickend zu erfolgen hat (BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R Rn. 15; BVerwG a.a.O.).
  • BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 18/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen -

    Ohne Verfahrensrügen hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob das LSG eine Prognose getroffen und für die Prognose sachgerechte Kriterien gewählt hat bzw ob die Prognose auf rechtlich und sachlich zutreffenden Erwägungen beruht (BSG vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - RdNr 35; BSG vom 16.6.2015 - B 13 R 36/13 R - RdNr 28; vgl zum Gesamten auch BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R; BSG vom 27.3.2020 - B 10 EG 7/18 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 9) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Der Kläger als sachlich zuständiger Sozialhilfeträger (§§ 3 Abs. 1 und 3, 97 Abs. 1 und 2 SGB XII i.V.m. §§ 1, 2 SGB XII-Ausführungsgesetz Baden-Württemberg) hat nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII zu Recht an N. vorläufig (Sozialhilfe-)Leistungen der stationären Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) erbracht, weil dieser sich in dessen Zuständigkeitsbereich tatsächlich aufgehalten und die Beteiligten über die örtliche Zuständigkeit für den Hilfefall über Monate nach dessen stationärer Aufnahme in den D. gestritten haben (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 - juris Rdnr. 13).

    Der gewöhnliche Aufenthalt ist nicht identisch mit dem Wohnsitz im melderechtlichen Sinne (Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 7 SO 3588/14 - juris Rdnr. 33).Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) sind alle für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände, nicht nur der Wille des Betroffenen, zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - juris Rdnr. 27 ff.).

    Für diesen Personenkreis gelten keine abweichenden Kriterien für die erforderliche Prognoseentscheidung (BSG, Urteil vom 24. März 2015, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 17. Dezember 2014, a.a.O. Rdnr. 17).

    Ob N. anlässlich der Aufnahme in das Gasthaus der H. am 5. Januar 2012 im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Beklagten seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, lässt der Senat offen (vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2015 - B 8 SO 20/13 R - juris Rdnr. 15 und Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - juris Rdnr. 18 zu den Voraussetzungen einer Vorverlagerung des Schutzes des § 109 SGB XII).

    Unter diesen Umständen ist der Schutz des § 109 SGB XII auch nicht auf den Aufenthalt des N. als "Gast" außerhalb der stationären Einrichtung des D.es vom 19. Juni 2012 bis zum 22. Juni 2012 vorzuverlegen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - juris Rdnr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

    Denn in jedem Fäll war der Beklagte für diese Leistung örtlich zuständig, weil sich A.K. seit seinem Weggang aus K-M (Landkreis T.) am 14. Juli 2011, wie die Einvernahme des Zeugen M.F. ergeben hat, durchgehend in dessen Zuständigkeitsbereich tatsächlich aufgehalten hat und spätestens seit seiner amtlichen Obdachlosmeldung auf dem Rathaus in N. am 13. Oktober 2011 im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - ; BSG SozR 4-3500 § 109 Nr. 1 ) dort sogar einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 30 Abs. 3 Satz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ) ebenso wie nachfolgend ab dem 1. Januar 2012 in T. (gleichfalls E.) begründet hatte (vgl. zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts durch Obdachlose auch Senatsurteil vom 25. Februar 2016 - L 7 SO 3588/14 - ).
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 5/16 R

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Unmöglichkeit einer Rückkehr ins Inland -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3588/14

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16

    Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse

  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 7/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2015 - L 20 SO 255/12

    Streit über die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 8/21 R

    Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege zwischen Trägern der Sozialhilfe;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 1178/18
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2022 - L 9 SO 40/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen

  • LSG Saarland, 28.06.2022 - L 11 SO 11/20

    (Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 1807/18

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 32 AS 155/20

    Ausschließliche Klagebefugnis des Arbeitgebers für die Bewilligung eines

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 9 SO 44/15

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von einer stationären Einrichtung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 SO 33/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2023 - L 8 AL 3628/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zweier Leistungsträger untereinander -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - L 8 SO 8/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 2240/21
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2016 - L 7 SO 3216/16
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