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   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R   

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https://dejure.org/2010,4257
BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Vergütungsvereinbarung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensfehler; notwendige Beiladung des Heimträgers; Sozialhilfe; Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung; Übernahme der Heimkosten; Sachleistungsverschaffung; Schuldbeitritt; fehlende Feststellungen zum Inhalt d ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 103 SGG, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 75 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer stationären Einrichtung, Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer stationären Einrichtung, Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R
    Der Sozialhilfeträger erklärt mit der Übernahme der Unterbringungskosten im Bewilligungsbescheid den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Heim; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Zu Recht ist allerdings das LSG davon ausgegangen, dass der Kläger einen Anspruch auf Übernahme nur solcher Kosten hat, die er selbst dem Heimträger schuldet (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Der Senat hat zu den Leistungen der stationären Hilfe in Einrichtungen bereits entschieden, dass diese als Sachleistung in Form einer besonderen Art der Sachleistungsverschaffung erbracht werden (BSGE 102, 1 ff RdNr 15 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Diese Konstruktion, die als Gewährleistungsverantwortungsmodell bezeichnet werden kann (vgl zu diesem Begriff Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Vor §§ 84-87 RdNr 1, Stand Februar 2009) und nicht dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des § 70 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) an die Krankenkassen gleichzusetzen ist (BSGE 102, 1 ff RdNr 15 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) , entspricht nach wie vor dem normativen Leitbild.

    Erst der Schuldbeitritt führt zu einem unmittelbaren Zahlungsanspruch der Einrichtung gegen den Sozialhilfeträger (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) ; andererseits hat der Hilfeempfänger gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Zahlung des Sozialhilfeträgers unmittelbar an die Einrichtung (BSG aaO) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R
    Wegen der Zurückverweisung der Sache zur Nachholung der Beiladung ist der Senat zudem gehindert, über im Zusammenhang mit einem möglichen Anspruch sich ergebende materiellrechtliche Fragen bindend zu entscheiden (§ 170 Abs. 5 SGG) , weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Insofern ist der Senat gehindert, über den vorliegenden Rechtsstreit bindend für das LSG zu entscheiden (§ 170 Abs. 5 SGG) , weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG) des Beizuladenden verletzt würde (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - FEVS 61, 534 ff mwN) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Deshalb kommt auch keine Beiladung der Einrichtung nach § 75 Abs. 2 1. Alt SGG in Betracht (echte notwendige Beiladung; vgl BSG vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9, RdNr 13 f; BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 17/12 R - BSGE 114, 147 = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1, RdNr 12; vgl BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - juris RdNr 10) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Tatsächlich sind die Hilfebedarfsgruppen aber lediglich als Kalkulationsgrundlage für die vertraglich vereinbarten Maßnahmepauschalen von Bedeutung (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R) und nicht für die Zuordnung einer Person zu einem Leistungstyp.
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