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Rechtsprechung
   BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R   

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https://dejure.org/2017,23729
BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,23729)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,23729)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,23729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 77 Abs 1 S 3 SGB 12, § 77 Abs 1 S 2 Halbs 1 SGB 12, § 80 SGB 12, § 97 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Zuständigkeit für den Abschluss - sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer

    Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Zuständigkeit zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen; Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz der Einrichtung

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Zuständigkeit für den Abschluss - sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Zuständigkeit zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen; Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz der Einrichtung

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 77 Abs. 1 S. 2
    Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Zuständigkeit für den Abschluss - sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Nur für den Fall fehlender landesrechtlicher Regelungen zur Leistungszuständigkeit sieht § 97 Abs. 3 SGB XII eigene bundesrechtliche Regelungen, allerdings beschränkt auf die Leistungszuständigkeit vor, während § 97 Abs. 1 SGB XII "die Sozialhilfe" allgemein nennt und ihren Anwendungsbereich also nicht auf die Leistungszuständigkeit einschränkt (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Leistungsträger steht nicht zur Disposition der Vertragspartner, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es ist deshalb nicht erkennbar, dass er zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs wegen der Nichtigkeit der bisherigen Verträge angehört werden müsste (anders als im Fall, dass eine der vertragsschließenden Parteien am Gerichtsverfahren nicht beteiligt ist; vgl BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Wegen der Zuständigkeit zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen stellt § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006, BGBl I 2670) für die örtliche Zuständigkeit auf den Sitz des für die Einrichtung zuständigen Trägers der Sozialhilfe ab (BSGE 116, 233 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1, RdNr 20) .

    Wegen der sachlichen Zuständigkeit ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 97 Abs. 1 SGB XII, der für die "Sozialhilfe" allgemein die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bestimmt, - anders als die Beteiligten und das LSG es angenommen haben - die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe zum Vertragsabschluss, soweit (vgl § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) keine landesrechtlichen Regelungen getroffen worden sind (BSGE 116, 233 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1, RdNr 20; BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 8 RdNr 14).

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Die Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz der Einrichtung stellt sicher, dass auf Seiten des Sozialhilfeträgers derjenige verhandelt, der mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit der geforderten Vergütungen am ehesten besitzt (BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; vgl auch BVerwGE 126, 295, 300) .
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Zwar führen Verstöße gegen Verbotsnormen, die sich (wie hier die Zuständigkeitsregelungen zum Abschluss von Vereinbarungen) nur an einen von mehreren Vertragsteilen richten, in der Regel nicht zur Nichtigkeit des Geschäfts (vgl nur BGHZ 143, 283, 289 mwN) .
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Die Regelungen der §§ 53 ff SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge sind auf die Vergütungsvereinbarung nach §§ 75 ff SGB XII, bei der es sich um einen Normvertrag handelt (stRspr, vgl nur: BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 6 RdNr 16; SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 3) , anwendbar (vgl nur BSGE 70, 240, 243 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 4; Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 53 RdNr 7 mwN) .
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass auch Verstöße gegen nur einseitige Verbote dann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (vgl etwa BGHZ 159, 334, 341 f mwN) .
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R
    Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist allein die Aufhebung der Entscheidung der Schiedsstelle, die die Klägerin zulässigerweise mit einer Anfechtungsklage gegen den Beklagten - ihren Vertragspartner (§ 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 <BGBl I 2670> erhalten hat) - verfolgt (vgl hierzu nur BSGE 116, 227 ff = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1, RdNr 11 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Ob diese zum Zeitpunkt der Einigung von dem hierfür unzuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Land Niedersachsen (vgl. zur Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3 SGB XII BSG, Urteile vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R -, jeweils juris Rn. 11 ff.), geschlossene Vereinbarung wirksam (geworden) ist, weil § 6 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des SGB XII vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. 2004, 644) rückwirkend zum 1. Januar 2005 durch die Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Abs. 7 geändert worden ist (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. September 2017, Nds. GVBl. 2017, S. 308 f.), kann dahinstehen.
  • LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 8 SO 31/14

    Schiedsspruch über die Höhe eines Entgelts für gesondert berechenbare

    Bei dem Spruch der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII handelt es sich um einen vertragsge-staltenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R - juris RdNr. 11; Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R - juris RdNr. 10; Urteil vom 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R - juris RdNr. 10; Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 77 RdNr. 71 ff.; Neumann in: Hauck/Noftz, § 77 SGB XII RdNr. 17; Flint in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 80 RdNr. 10; Schellhorn in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl., § 80 RdNr. 7; ebenso zum Bundessozialhilfegesetz [BSHG]: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 - juris RdNr. 10 sowie Urteil vom 01.12.1998 - 5 C 17/97 - juris RdNr. 16 und zum Pflegeversicherungsrecht: BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R - juris RdNr. 18).

    Die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers für den Vertragsschluss ergibt sich aus § 97 Abs. 1 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R - juris RdNr. 13).

    Diese andere Vereinbarung ist jedoch unter Verstoß gegen zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen zustande gekommen und daher nichtig (vgl. BSG, Urteil vom 13.07.2017 - B 8 SO 21/15 R - juris RdNr. 18 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Zwar führt der Beklagte nach § 4 der Bayreuther Vereinbarung die Sozialhilfe für Nichtsesshafte in Bayern für alle bayerischen Bezirke durch, wobei der Senat offenlässt, ob diese Vereinbarung eine hinreichende Grundlage für eine von § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII abweichende Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R - juris Rdnrn. 13 ff.; Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rdnrn. 29 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 361/16
    Der Senat hat auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. März 2017 (B 8 SO 20/15 R) und vom 13. Juli 2017 (B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R) zur fehlenden Zuständigkeit des Antragsgegners als überörtlichem Träger der Sozialhilfe für den Abschluss von Vereinbarungen nach den §§ 75 ff. SGB XII hingewiesen und angeregt, wegen des vereinbarungslosen Zustandes die vom Antragsgegner zu zahlende Vergütung unter Orientierung an dem vom Beigeladenen vorgelegten Leistungsangebot vom 30. Juni 2016 nach § 75 Abs. 4 SGB XII zu bestimmen.

    In diesem Zusammenhang ist es unbeachtlich, ob die Vereinbarungen in Ansehung der BSG-Urteile vom 8. März 2017 (B 8 SO 20/15 R) und vom 13. Juli 2017 (B 8 SO 21/15 R) nichtig sind.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - L 9 KR 344/16

    Krankenversicherung - Kostenbeteiligung einer einstrahlenden Krankenkasse an den

    Es liegt ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB vor, denn die Klägerin war nicht befugt, mit der KV Berlin in einem Gesamtvertrag eine Kostenverteilungsregelung zu vereinbaren, die nicht unmittelbar die Kostentragung der vom Gesamtvertrag betroffenen Innungskrankenkassen im Verhältnis zur KV Berlin, sondern lediglich das Innenverhältnis zwischen den Innungskrankenkassen betrifft (vgl. zu Zuständigkeitsregelungen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB BSG, Urteil vom 13. Juli 2017, B 8 SO 21/15 R, Rn. 18, juris; Becker, in Hauck/ Noftz, SGB X, § 58 Rn. 77).
  • VG Berlin, 14.12.2020 - 26 K 99.18

    Erstattung anteiliger Kosten einer Reinigungskraft, die vereinbarungsgemäß auch

    Das zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R - gibt das nicht her.
  • VG Berlin, 21.10.2019 - 36 K 124.18
    Auf der Grundlage eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrags kann aber grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen gebildet werden (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R - juris Rn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2018 - L 8 SO 267/17
    Ob diese erweiterte Heranziehung zum Zeitpunkt der Einigung von dem hierfür unzuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Land Niedersachsen (vgl. zur Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3 SGB XII BSG, Urteile vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R -, jeweils juris Rn. 11 ff.), geschlossenen Vereinbarungen wirksam (geworden) sind, weil § 6 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des SGB XII vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. 2004, 644) rückwirkend zum 1. Januar 2005 durch die Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Abs. 7 geändert worden ist (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. September 2017, Nds. GVBl. 2017, S. 308 f.), kann im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens dahinstehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 2731/21

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 81 SGB 12 -

    Bei dem Spruch der Schiedsstelle nach § 81 SGB XII handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, veröffentlicht in Juris; Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R -, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 38/15
    Bei fehlender Zuständigkeit ist die Schiedsstelle zu einer Sachentscheidung nicht befugt (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R - juris Rn. 11).
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   BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 21/15 R   

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BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,14749)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,14749)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 21/15 R (https://dejure.org/2017,14749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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