Rechtsprechung
   BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2019
BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig behinderte Mutter - gemeinsame Wohnform

  • openjur.de

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe; Leistungen für alleinerziehende geistig behinderte Mutter; gemeinsame Wohnform; sozialgerichtliches Verfahren; notwendige Beiladung; Zurückverweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Abgrenzung zur Jugendhilfe bei Leistungen für eine alleinerziehende geistig behinderte Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Abgrenzung zur Jugendhilfe bei Leistungen für eine alleinerziehende geistig behinderte Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 39
  • NVwZ-RR 2010, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Der bezeichnete Anspruch auf Eingliederungshilfe könnte sich jedoch auch gegen den Beigeladenen richten, wenn dieser nicht fristgerecht iS des § 14 Abs. 1 SGB IX die Sache nach der Antragstellung weitergeleitet hat (s dazu BSGE 93, 283 ff RdNr 15 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; anderer Ansicht in einem obiter dictum BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 32; offen gelassen in BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).

    Ob allerdings nach der Zurückverweisung an das LSG eine Verurteilung des Beigeladenen in analoger Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG in Betracht kommt (vgl dazu BSGE 93, 283 ff RdNr 19 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1), ist zweifelhaft.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Die Beiladung kann insbesondere dann dem LSG überlassen werden, wenn - wie hier - ohne den verfahrensrechtlichen Mangel der unterbliebenen Beiladung aus anderen Gründen ohnedies zurückverwiesen werden müsste (BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

    Wegen der Zurückverweisung der Sache an das LSG zur Nachholung der Beiladung ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiell-rechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil andernfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des beizuladenden Einrichtungsträgers verletzt würde (BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, gerichtet auf die Aufhebung der ablehnenden Verwaltungsentscheidung und die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, trägt dem Anliegen der Klägerin nicht Rechnung; die Notwendigkeit der zusätzlichen Verpflichtungsklage ergibt sich daraus, dass nicht nur die Zahlung der Kosten an die Einrichtung, sondern darüber hinaus auch die ausdrückliche Übernahme dieser Kosten durch Verwaltungsakt begehrt wird, durch den eine Mitschuld des Beklagten gegenüber der Einrichtung begründet werden soll (vgl zum Ganzen Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R - RdNr 12 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Eine die Beiladung des Einrichtungsträgers erfordernde einheitliche gerichtliche Entscheidung ist aber auch zu treffen, weil sich die begehrte Übernahme der Maßnahmekosten im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Sozialhilfe- und Einrichtungsträger als Beitritt des Sozialhilfeträgers zu einer schuldrechtlichen Leistungsverpflichtung des Hilfeempfängers gegenüber der Einrichtung darstellt (kumulativer Schuldbeitritt; s dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, aaO, RdNr 13 ff).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Der bezeichnete Anspruch auf Eingliederungshilfe könnte sich jedoch auch gegen den Beigeladenen richten, wenn dieser nicht fristgerecht iS des § 14 Abs. 1 SGB IX die Sache nach der Antragstellung weitergeleitet hat (s dazu BSGE 93, 283 ff RdNr 15 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; anderer Ansicht in einem obiter dictum BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 32; offen gelassen in BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Der bezeichnete Anspruch auf Eingliederungshilfe könnte sich jedoch auch gegen den Beigeladenen richten, wenn dieser nicht fristgerecht iS des § 14 Abs. 1 SGB IX die Sache nach der Antragstellung weitergeleitet hat (s dazu BSGE 93, 283 ff RdNr 15 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; anderer Ansicht in einem obiter dictum BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 32; offen gelassen in BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur: BSGE 94, 149 ff RdNr 27 mwN = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2; BSGE 77, 53, 59 mwN = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Zur Auslegung der vorgenannten landesrechtlichen Regelungen war der Senat mangels eigener Auslegung des LSG befugt (vgl nur: BSGE 94, 149 ff RdNr 27 mwN = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2; BSGE 77, 53, 59 mwN = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 190).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
    Diese Konkurrenzregeln setzen allerdings eine grundsätzlich doppelte Leistungspflicht voraus (vgl dazu nur BVerwGE 109, 325 ff = Buchholz 436.511 § 41 KJHG/SGB VIII Nr. 1).
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Der Senat ist nicht gehindert, die landesrechtlichen Vorschriften zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in NRW anzuwenden und auszulegen, weil das SG im angefochtenen Urteil selbst keine Feststellungen zum Inhalt des nordrhein-westfälischen Landesrechts getroffen hat (vgl BSGE 114, 147 = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1, RdNr 13; BSGE 103, 39 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1, RdNr 12; BSG Urteil vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - juris RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 7b mwN) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Die vorbeschriebenen Beiladungen, die im Revisionsverfahren (vgl § 168 S 2 SGG) wegen notwendiger Zurückverweisung auch aus weiteren Gründen (BSGE 103, 39 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1, RdNr 14; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 17) sowie abgeschnittener Äußerungsmöglichkeiten der Betroffenen in der Tatsacheninstanz nicht sachdienlich war, wird nun das LSG vor der erneuten Verhandlung und Entscheidung nachzuholen haben.
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Vor der Beiladung des Jugendhilfeträgers ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) ; denn über § 35a Abs. 3 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), der hinsichtlich Aufgaben und Zielen der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises und die Art der Leistungen auf Vorschriften der §§ 53 ff SGB XII verweist und den das LSG wegen § 10 Abs. 4 SGB VIII iVm § 14 SGB IX vorrangig zu prüfen haben wird, ergäbe sich jedenfalls mittelbar eine Präjudizierung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht