Rechtsprechung
BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen
- openjur.de
Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Unterkunft und Heizung; Mietvertrag unter Verwandten; fehlender rechtlicher Bindungswille; Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 S 1 Nr 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 3 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 21.03.2005
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kostenübernahme bei einem Mietvertrag unter Verwandten
- rewis.io
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen
- ra.de
- rewis.io
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kostenübernahme bei einem Mietvertrag unter Verwandten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Stade, 13.12.2007 - S 19 SO 120/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 52/08
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R
Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und …
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Das LSG hat in seinem Urteil die Zulassung der Revision zulässigerweise auf diesen abtrennbaren selbstständigen Anspruch (…BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 10 mwN zum Recht Grundsicherung für Arbeitsuchende) beschränkt.Nach dem Wortlaut von § 42 Satz 1 Nr. 2 iVm § 29 SGB XII kommt dabei nur die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Kosten als Hilfebedürftigkeit begründender Bedarf in Betracht, wenn - wie hier - eine volljährige hilfebedürftige Person mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt (BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 15;… BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 14) und weder die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) noch einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (…BSGE 99, 131 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) .
- BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit …
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Nach dem Wortlaut von § 42 Satz 1 Nr. 2 iVm § 29 SGB XII kommt dabei nur die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Kosten als Hilfebedürftigkeit begründender Bedarf in Betracht, wenn - wie hier - eine volljährige hilfebedürftige Person mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt (BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 15;… BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 14) und weder die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) noch einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (BSGE 99, 131 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) . - BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02
Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als …
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Mit diesem Bescheid hat der Beklagte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 -, Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38) Rechnung getragen, wonach Kindergeld, das an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird, nicht als Einkommen des (erwachsenen) Kindes zu berücksichtigen ist und deshalb die Leistung für das gesamte Jahr 2005 neu festgesetzt.
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Das LSG hat in seinem Urteil die Zulassung der Revision zulässigerweise auf diesen abtrennbaren selbstständigen Anspruch (BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 10 mwN zum Recht Grundsicherung für Arbeitsuchende) beschränkt. - BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 42/80
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Dem Senat ist es nicht gestattet, eine andere Würdigung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, weil er hierdurch im Ergebnis entgegen §§ 162, 163 SGG eine eigene Beweiswürdigung vornehmen und Tatsachen feststellen würde (vgl nur BSG, Urteil vom 22.9.1981 - 1 RJ 42/80) . - BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80
Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid
Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
Die Nichtbeachtung eines Folgebescheids im Sinne des § 96 SGG stellt keinen in der Revisionsinstanz fortwirkenden und dort von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel dar (stRspr; vgl nur BSG SozR 1500 § 53 Nr. 2) .
- BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
Entgegen der Ansicht des LSG ist zwar der Bescheid vom 8.10.2008, soweit die Beklagte rückwirkend für den Monat März 2007 die noch fehlenden 12, 50 Euro zum von der Klägerin tatsächlich gezahlten monatlichen Heizkostenvorschuss bewilligt hat, gemäß § 96 SGG Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden, weil dieser Bescheid unmittelbar den vorliegenden Streitgegenstand erfasst (dazu später) ; jedoch ist der Senat mangels Verfahrensrüge daran gehindert, diesen Bescheid materiellrechtlich in seine Prüfung einzubeziehen (vgl nur das Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - RdNr 10 mwN) .Da die Sache ohnedies aus anderen Gründen an das LSG zurückzuverweisen ist und das LSG dann den Änderungsbescheid vom 8.10.2008 einzubeziehen hat, bedarf es keiner Entscheidung darüber, welche prozessualen und materiellrechtlichen Auswirkungen das Verbot der Nichtberücksichtigung im Revisionsverfahren für den Senat - evtl Teilerledigung des Klageantrags in Höhe von 12, 50 Euro (vgl zu einer vergleichbaren Problematik das Senatsurteil vom 25.8.2011, aaO) - bei einer abschließenden Entscheidung des Senats besäße.
- BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
In den vom LSG zur Begründung seiner abweichenden Auffassung zitierten Entscheidungen war auf der Grundlage der dortigen bindenden (vgl § 163 SGG) tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen für den Senat allerdings davon auszugehen, dass unter keinem Gesichtspunkt - weder aufgrund mietvertraglicher Verpflichtung noch aus sonstigen Gründen - eine tatsächliche Belastung der nachfragenden Person mit Unterkunftskosten bestand; die dortigen Kläger waren vielmehr von Zahlungen endgültig freigestellt (…vgl: BSG SozR 4-3500 § 29 Nr. 3 RdNr 15; BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - RdNr 13, missverständlich insoweit der in der Entscheidungsdatenbank von juris veröffentlichte nichtamtliche Orientierungssatz) . - BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 14/19 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
Nach früherem Recht mussten auch die mit nahen Angehörigen zusammenlebenden Leistungsberechtigten für die Anerkennung von Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung den Nachweis führen, dass sie rechtlich wirksam zur Zahlung eines Anteils an den Unterkunftskosten verpflichtet waren und tatsächlich entsprechende Zahlungen leisteten (…vgl BSG vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 3; BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - FEVS 63, 442) oder dass sie die Aufwendungen für die Wohnung zumindest faktisch mitgetragen haben, auch ohne dass eine entsprechende rechtliche Verpflichtung bestand (…BSG vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 4) .
- LSG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - L 2 SO 537/14
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
Der Beklagte wies den Kläger mit Schreiben vom 3.9.2012 darauf hin, dass die Übernahme der KdUH nicht beabsichtigt sei, da diese Kosten gemäß den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.4.2011 (B 8 SO 18/09 R) und vom 25.8.2011 (B 8 SO 29/10 R) einen rechtswidrigen Bedarf darstellten.Der Beklagte hat die angefochtenen Bescheide für rechtmäßig gehalten und hierzu insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R - verwiesen.
Bestehe in einem solchen Fall ein Miet- oder Untermietverhältnis, habe die Übernahme der Kosten der Unterkunft für den volljährigen Hilfebedürftigen durch den Träger der Sozialhilfe zur Voraussetzung, dass ein wirksamer Mietvertrag vorliege und nicht mangels Bindungswillens nach §§ 117 Abs. 1, 133 BGB ein wirksamer Mietvertrag nicht geschlossen worden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R - m.w.N., juris).
Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und beruft sich weiterhin auf das Urteil des BSG vom 25.8.2011 (B 8 SO 29/10 R), das keine abweichende Regelung zulasse.
- BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R
Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz - …
Schon nach dem Wortlaut des § 42 Satz 1 Nr. 2 iVm § 29 SGB XII kommt allein die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Kosten als die Hilfebedürftigkeit begründender Bedarf in Betracht, wenn - wie hier - eine volljährige hilfebedürftige Person (die Klägerin) mit nicht hilfebedürftigen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt (…BSG SozR 4-3500 § 29 Nr. 3 RdNr 15;… SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 14) und weder die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) noch einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II bzw des AsylbLG und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (…zum Ganzen: BSG SozR 4-3500 § 29 Nr. 3; Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R) . - BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für …
cc) Der Umstand, dass der Bescheid vom 14.6.2011 nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens geworden ist, hat nicht zur Folge, dass sich die Revisionsführer gegenüber der Klägerin auf dessen Bestandskraft (§ 77 SGG;… zu dieser Folge einer unterlassenen Einbeziehung eines Bescheides nach § 96 SGG vgl BSG Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 35/76 - Juris RdNr 32, insoweit nicht abgedruckt in SozR 3100 § 44 Nr. 10; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - FEVS 63, 442, 443 f) berufen könnte. - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - L 20 SO 401/13 Kosten für Unterkunft und Heizung seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr zu berücksichtigen, weil bei volljährigen hilfebedürftigen Personen, die mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebten, ein solcher Bedarf regelmäßig nicht entstehen könne (Urteile vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R und vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R).
Nach der Rechtsprechung des BSG (…in den von der Beklagten herangezogenen Urteilen vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R Rn. 15 und vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R Rn. 12) setzt der Anspruch auf Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung bei der anspruchstellenden Person grundsätzlich einen entsprechenden tatsächlichen Bedarf - im Sinne einer wirksamen (zivil-)rechtlichen Verpflichtung gegenüber Dritten - voraus (zur vergleichbaren Problematik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vgl. bereits BSG…, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R Rn. 16).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Person mit anderen, nichthilfebedürftigen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt (…BSG a.a.O.), wenn also weder eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft (d.h. zwischen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XII) besteht (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R Rn. 12. Aus der Entscheidung des BSG vom 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R Rn. 19 ff. ergibt sich nicht etwa anderes; denn auch der dortige Kläger war nach seinem Vortrag einer rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Zahlung von - höheren - Unterkunfts- und Heizkosten ausgesetzt).
bb) Geht die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R bzw. vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R) zu Recht davon aus, dass Sozialhilfe für Kosten der Unterkunft und Heizung eine rechtsverbindliche Verpflichtung des Betroffenen zur Tragung dieser Kosten voraussetzt, so sieht der Senat keinen rechtlichen Ansatzpunkt, hiervon im vorliegenden Fall abzuweichen.
- BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R
Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse …
Wegen dieser Begrenzung des Streitgegenstands war vom Senat nicht darüber zu befinden, ob der Aufhebungsbescheid der DRV Rheinland-Pfalz vom 20.2.2015 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden war und welche Rechtsfolgen mit einer etwaigen Verletzung dieser Vorschrift durch die Vorinstanzen verbunden sind (…vgl BSG Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 11; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - juris RdNr 10;… BSG Urteil vom 22.9.1981 - 1 RA 31/80 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 4, juris RdNr 25). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 9 SO 145/14
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII ; Keine Berücksichtigung von Kosten der …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Person mit anderen, nichthilfebedürftigen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, wenn also weder eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft (d.h. zwischen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XII) besteht (BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R -, juris Rn. 12).Die Annahme tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach der sog. Kopfteilmethode, wonach die Kosten der Unterkunft und Heizung im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen sind, wenn Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, insbesondere anderen Familienangehörigen, nutzen, kommt demgegenüber nur dann in Betracht, wenn die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II oder einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII oder einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (…vgl. BSG, Urt. v. 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R -, juris Rn. 15; BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R -, juris Rn. 12 f.).
- LSG Thüringen, 09.09.2015 - L 8 SO 273/13
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welcher sich der Senat anschließt, setzt die Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung das Vorhandensein tatsächlicher Aufwendungen des Hilfebedürftigen voraus, wenn er mit einer nichthilfebedürftigen, verwandten oder verschwägerten Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und weder eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Vorschriften des SGB II noch im Sinne einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII oder eine sogenannte gemischte Bedarfsgemeinschaft zwischen Personen besteht, die dem Kreis des SGB II und des SGB XII zugehören (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 2/06 R; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 29/10 R; BSG, Urteil vom 14. April 2011 - B 8 SO 18/09 R, juris). - LSG Baden-Württemberg, 01.10.2015 - L 7 SO 118/14
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Höhe des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 9 SO 309/14
Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Anerkennung von Unterkunftskosten bei einem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 15 SO 23/13
Kosten der Unterkunft - Mietvertrag mit Verwandten - Betreuung
- SG Düsseldorf, 28.08.2014 - S 30 SO 431/12
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Leistungen für Kosten der Unterkunft
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 469/13
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 2633/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 141/13
Gewährung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung für einen …
- BSG, 24.10.2012 - B 8 SO 55/12 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2014 - L 8 SO 178/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2012 - L 8 SO 77/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 SO 297/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 SO 296/11
- SG Aurich, 03.12.2013 - S 13 SO 49/11
Anspruch auf höhere Leistungen für die Bedarfe der Unterkunft und Heizung im …
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - L 2 AS 229/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anerkennung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2021 - L 2 AS 1171/20
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; …
- SG Dortmund, 13.01.2015 - S 62 SO 45/13
Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - L 2 AS 1104/20
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 8 SO 209/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 8 SO 267/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 116/13
- BSG, 13.04.2012 - B 8 SO 5/12 B
- BSG, 17.03.2022 - B 7/14 AS 308/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 7/14 AS 307/21 B v. 17.03.2022
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 8 SO 103/19
- BSG, 17.03.2022 - B 7/14 AS 307/21 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formulierung einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2015 - L 8 SO 56/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 8 SO 159/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2020 - L 8 SO 63/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 8 SO 37/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 8 SO 507/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2014 - L 8 SO 344/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2013 - L 15 AS 45/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 8 SO 248/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 8 SO 24/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 8 SO 157/15
- SG Gelsenkirchen, 18.10.2012 - S 8 SO 161/12
Notwendigkeit des Nachweises eines Mietvertrages für den Anspruch eines …