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   BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R   

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https://dejure.org/2011,4830
BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R (https://dejure.org/2011,4830)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R (https://dejure.org/2011,4830)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2011 - B 8 SO 29/10 R (https://dejure.org/2011,4830)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Unterkunft und Heizung; Mietvertrag unter Verwandten; fehlender rechtlicher Bindungswille; Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 S 1 Nr 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 3 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 21.03.2005
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kostenübernahme bei einem Mietvertrag unter Verwandten

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - fehlender rechtlicher Bindungswille - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl nur bei tatsächlichen Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kostenübernahme bei einem Mietvertrag unter Verwandten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Das LSG hat in seinem Urteil die Zulassung der Revision zulässigerweise auf diesen abtrennbaren selbstständigen Anspruch (BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 10 mwN zum Recht Grundsicherung für Arbeitsuchende) beschränkt.

    Nach dem Wortlaut von § 42 Satz 1 Nr. 2 iVm § 29 SGB XII kommt dabei nur die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Kosten als Hilfebedürftigkeit begründender Bedarf in Betracht, wenn - wie hier - eine volljährige hilfebedürftige Person mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt (BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 15; BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 14) und weder die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) noch einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (BSGE 99, 131 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) .

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Nach dem Wortlaut von § 42 Satz 1 Nr. 2 iVm § 29 SGB XII kommt dabei nur die Berücksichtigung tatsächlich anfallender Kosten als Hilfebedürftigkeit begründender Bedarf in Betracht, wenn - wie hier - eine volljährige hilfebedürftige Person mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt (BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 15; BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 14) und weder die Konstellation einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) noch einer Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII noch einer sog gemischten Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist (BSGE 99, 131 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 1) .
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Mit diesem Bescheid hat der Beklagte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 -, Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38) Rechnung getragen, wonach Kindergeld, das an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird, nicht als Einkommen des (erwachsenen) Kindes zu berücksichtigen ist und deshalb die Leistung für das gesamte Jahr 2005 neu festgesetzt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Das LSG hat in seinem Urteil die Zulassung der Revision zulässigerweise auf diesen abtrennbaren selbstständigen Anspruch (BSGE 97, 217 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - RdNr 10 mwN zum Recht Grundsicherung für Arbeitsuchende) beschränkt.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 42/80
    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Dem Senat ist es nicht gestattet, eine andere Würdigung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, weil er hierdurch im Ergebnis entgegen §§ 162, 163 SGG eine eigene Beweiswürdigung vornehmen und Tatsachen feststellen würde (vgl nur BSG, Urteil vom 22.9.1981 - 1 RJ 42/80) .
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R
    Die Nichtbeachtung eines Folgebescheids im Sinne des § 96 SGG stellt keinen in der Revisionsinstanz fortwirkenden und dort von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel dar (stRspr; vgl nur BSG SozR 1500 § 53 Nr. 2) .
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Entgegen der Ansicht des LSG ist zwar der Bescheid vom 8.10.2008, soweit die Beklagte rückwirkend für den Monat März 2007 die noch fehlenden 12, 50 Euro zum von der Klägerin tatsächlich gezahlten monatlichen Heizkostenvorschuss bewilligt hat, gemäß § 96 SGG Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden, weil dieser Bescheid unmittelbar den vorliegenden Streitgegenstand erfasst (dazu später) ; jedoch ist der Senat mangels Verfahrensrüge daran gehindert, diesen Bescheid materiellrechtlich in seine Prüfung einzubeziehen (vgl nur das Senatsurteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - RdNr 10 mwN) .

    Da die Sache ohnedies aus anderen Gründen an das LSG zurückzuverweisen ist und das LSG dann den Änderungsbescheid vom 8.10.2008 einzubeziehen hat, bedarf es keiner Entscheidung darüber, welche prozessualen und materiellrechtlichen Auswirkungen das Verbot der Nichtberücksichtigung im Revisionsverfahren für den Senat - evtl Teilerledigung des Klageantrags in Höhe von 12, 50 Euro (vgl zu einer vergleichbaren Problematik das Senatsurteil vom 25.8.2011, aaO) - bei einer abschließenden Entscheidung des Senats besäße.

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    In den vom LSG zur Begründung seiner abweichenden Auffassung zitierten Entscheidungen war auf der Grundlage der dortigen bindenden (vgl § 163 SGG) tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen für den Senat allerdings davon auszugehen, dass unter keinem Gesichtspunkt - weder aufgrund mietvertraglicher Verpflichtung noch aus sonstigen Gründen - eine tatsächliche Belastung der nachfragenden Person mit Unterkunftskosten bestand; die dortigen Kläger waren vielmehr von Zahlungen endgültig freigestellt (vgl: BSG SozR 4-3500 § 29 Nr. 3 RdNr 15; BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - RdNr 13, missverständlich insoweit der in der Entscheidungsdatenbank von juris veröffentlichte nichtamtliche Orientierungssatz) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 14/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Nach früherem Recht mussten auch die mit nahen Angehörigen zusammenlebenden Leistungsberechtigten für die Anerkennung von Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung den Nachweis führen, dass sie rechtlich wirksam zur Zahlung eines Anteils an den Unterkunftskosten verpflichtet waren und tatsächlich entsprechende Zahlungen leisteten (vgl BSG vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 3; BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - FEVS 63, 442) oder dass sie die Aufwendungen für die Wohnung zumindest faktisch mitgetragen haben, auch ohne dass eine entsprechende rechtliche Verpflichtung bestand (BSG vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 4) .
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