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Rechtsprechung
   BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R   

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https://dejure.org/2012,7304
BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - kein Leistungsausschluss wegen Zuständigkeit der Schulverwaltung - kein Betroffensein des Kernbereichs der ...

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie; keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse; nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV; Sozialhilfe; Eingliederungshilfe; Vorliegen einer wesentlichen Behinderung; Hilfe zu ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 2 BSHG§47V, § 12 Nr 1 BSHG§47V
    Sozialgerichtliches Verfahren - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse - nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen Behinderung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Kosten für die Fortführung einer Montessori-Therapie

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse - nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen Behinderung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Kosten für die Fortführung einer Montessori-Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Montessori-Therapie

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sozialamt muss in Einzelfällen Kosten für Montessori-Therapie übernehmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie nicht ausgeschlossen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe möglich - Sozialamt muss Kosten für Montessori-Therapie für behinderten Grundschüler im Einzelfall übernehmen

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sozialamt muss in Einzelfällen Kosten für Montessori-Therapie übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 110, 301
  • NVwZ-RR 2012, 968
 
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Wird zitiert von ... (265)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Sozialhilfeleistungen setzen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R -, BSGE 104, 213 ff RdNr 14 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20; vgl auch zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - : BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 19, und Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 17 mwN) .

    Ermittlungen darüber, ob die Klägerin im Falle des Klageerfolgs ihren Eltern deren Auslagen erstatten muss oder zumindest wird (vgl dazu in einer anderen Konstellation BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 19) , sind entbehrlich.

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung durch den zuständigen (§ 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1 SGB XII iVm § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII und §§ 1, 2 Ausführungsgesetz Baden-Württemberg zum SGB XII vom 1.7.2004 - GBl 534; zur eigenständigen Prüfung des Landesrechts ist der Senat mangels Berücksichtigung durch das LSG entgegen § 202 SGG iVm § 560 ZPO befugt - vgl das Senatsurteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 14 mwN) Beklagten ist § 15 Abs. 1 Satz 4 2. Alt SGB IX. Danach sind selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu BSGE 102, 126 ff RdNr 11 f = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3) .

    Eine diesbezügliche rechtliche Unsicherheit kann sich nicht zu Lasten der Klägerin auswirken (vgl BSGE 102, 126 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3) .

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Dies ist jedenfalls zu bejahen, wenn - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl BSG, Urteil vom 3.11.2011 - B 3 KR 8/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 22) bzw eine valide spätere berufliche Tätigkeit.

    Der Kernbereich der schulischen Arbeit liegt damit nach Sinn und Zweck der §§ 53, 54 SGB XII gänzlich außerhalb der Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (ähnlich bereits, wenn auch mit anderer Begründung, BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02 - juris RdNr 17 mwN; BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 1/88 - NVwZ 1993, 995, 996 f).

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Eine Beiladung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe als "eigentlich zuständigen" Rehabilitationsträgers iS des § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX im Hinblick auf § 14 SGB IX dürfte schon deshalb ausscheiden, weil der Beklagte auch der nach §§ 69, 85, 86 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) iVm § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14.4.2005 (Gesetzblatt 376) - zur Überprüfung des Landesrechts ist der Senat entgegen § 202 SGG iVm § 560 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels Berücksichtigung durch das LSG befugt (vgl nur das Senatsurteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 14 mwN) - für die einzig denkbare Leistung des § 35a SGB VIII als Jugendhilfeträger zuständig sein dürfte.

    Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung durch den zuständigen (§ 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1 SGB XII iVm § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII und §§ 1, 2 Ausführungsgesetz Baden-Württemberg zum SGB XII vom 1.7.2004 - GBl 534; zur eigenständigen Prüfung des Landesrechts ist der Senat mangels Berücksichtigung durch das LSG entgegen § 202 SGG iVm § 560 ZPO befugt - vgl das Senatsurteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 14 mwN) Beklagten ist § 15 Abs. 1 Satz 4 2. Alt SGB IX. Danach sind selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu BSGE 102, 126 ff RdNr 11 f = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3) .

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Nach den in diesem Punkt unangegriffenen Tatsachenfeststellungen des LSG liegt eine Behinderung im bezeichneten Sinn bei der Klägerin vor, die an einer geistigen Leistungsstörung (s insoweit zur Legasthenie BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 5 C 21/93 -, FEVS 46, 360 ff) , nämlich einer ausgeprägten rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche, litt; diese geistige Behinderung war auch wesentlich.

    Insoweit ist wie bei der Prüfung einer Behinderung selbst auch ihre Wesentlichkeit wertend auszurichten an den Auswirkungen für die Eingliederung in der Gesellschaft (so wohl auch BVerwG, Urteil vom 28.9.1995 - 5 C 21/93 -, FEVS 46, 360 ff) .

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Erforderlich sind vielmehr konkrete Feststellungen dazu, wie die Klägerin betreut worden ist und wie sich dies im Einzelnen auf die individuelle Lernfähigkeit der Klägerin unter prognostischer Sicht - abgestellt auf den Zeitpunkt der Entscheidung (vgl nur allgemein dazu BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1 RdNr 15) - auswirken sollte.
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Eine Unterscheidung der Maßnahmen nach ihrer Art, etwa nach pädagogischen oder nichtpädagogischen bzw begleitenden, ist rechtlich nicht geboten, weil grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSGE 101, 79 ff RdNr 27 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Sozialhilfeleistungen setzen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R -, BSGE 104, 213 ff RdNr 14 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20; vgl auch zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - : BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 19, und Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Diese Vorschrift ist, wenn andere Leistungen - wie hier - tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
    Diese Vorschrift ist, wenn andere Leistungen - wie hier - tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Diese Vorschrift sei jedoch nach der Rechtsprechung des Sozialhilfesenats des BSG keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr komme regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - Rn. 25).
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass der Nachranggrundsatz grundsätzlich keine isolierte Ausschlussnorm, sondern lediglich ein Gebot der Sozialhilfe im Sinne eines Programmsatzes darstellt (vgl BSG 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 25 mwN; zustimmend Coseriu/Filges in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 2 RdNr 7; Deckers in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl 2020, § 2 RdNr 4; aA Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 2 RdNr 12 ff, Stand 5/2020) und dass den überkommenen sog "Strukturprinzipien" der Sozialhilfe keine eigenständige normative Bedeutung zukommt (BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 11; BSG vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19; BSG vom 17.6.2008 - B 8 AY 5/07 R - SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 17; zustimmend Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einführung RdNr 8, Stand 9/2018; Kemper in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 3 RdNr 5 f; kritisch Berlit in Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl 2019, S 99 RdNr 32 f) .

    Der Senat hat zwar offengelassen, ob in extremen Ausnahmefällen eine Ausschlusswirkung des Nachranggrundsatzes ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII denkbar ist, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1, RdNr 20; BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 25) .

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auch die für sie individuell und auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten abgestimmten Lerninhalte im Rahmen eines zieldifferenten Unterrichts konnte sie ohne zusätzliche Unterstützung nicht verarbeiten und umsetzen (zur Bedeutung der Grundschulausbildung vgl bereits BSGE 110, 301 ff RdNr 19 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

    Dies hat zur Folge, dass im Kernbereich pädagogischer Tätigkeit keine, auch keine nachrangige Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers besteht (BSGE 110, 301 ff RdNr 21 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) , weil es sich um originär und ausschließlich schulrechtliche Verpflichtungen handelt.

    Die Erforderlichkeit und Eignung der Hilfe verlangt eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung, ein individualisiertes Förderverständnis (vgl BSGE 110, 301 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 22) , das einer Kategorisierung der in Betracht kommenden Hilfen bzw Maßnahmen nach abstrakt-generellen Kriterien entgegensteht.

    Faktische "Bedarfsdeckungslücken" wären insoweit in einer unzureichenden Versorgung der Schulen mit Lehrkräften denkbar, für die der Sozialhilfeträger Leistungen allerdings auch nicht nachrangig zu erbringen hat (BSGE 110, 301 ff RdNr 21 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

    Außerdem wird das LSG die schuldrechtliche Verpflichtung der Klägerin gegenüber der Beigeladenen zu 2 (zur Maßgeblichkeit der vertraglichen Verpflichtung für den Umfang des Schuldbeitritts vgl nur BSGE 110, 301 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; für Leistungen in Einrichtungen BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 13 ff) sowie die Existenz und den Inhalt von Verträgen (§§ 75 ff SGB XII) zwischen dem Beklagten und der Beigeladenen zu 2 festzustellen und ggf auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden haben.

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Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2010 - B 8 SO 30/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37816
BSG, 05.07.2010 - B 8 SO 30/10 B (https://dejure.org/2010,37816)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2010 - B 8 SO 30/10 B (https://dejure.org/2010,37816)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - B 8 SO 30/10 B (https://dejure.org/2010,37816)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 05.07.2010 - B 8 SO 30/10 B
    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist indes nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
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Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2010 - B 8 SO 30/10 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,51061
BSG, 03.12.2010 - B 8 SO 30/10 S (https://dejure.org/2010,51061)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2010 - B 8 SO 30/10 S (https://dejure.org/2010,51061)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - B 8 SO 30/10 S (https://dejure.org/2010,51061)
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