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   BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R   

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https://dejure.org/2012,7304
BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R (https://dejure.org/2012,7304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - kein Leistungsausschluss wegen Zuständigkeit der Schulverwaltung - kein Betroffensein des Kernbereichs der ...

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie; keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse; nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV; Sozialhilfe; Eingliederungshilfe; Vorliegen einer wesentlichen Behinderung; Hilfe zu ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 2 BSHG§47V, § 12 Nr 1 BSHG§47V
    Sozialgerichtliches Verfahren - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse - nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen Behinderung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Kosten für die Fortführung einer Montessori-Therapie

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie - keine Notwendigkeit einer Beiladung der Krankenkasse - nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen Behinderung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Kosten für die Fortführung einer Montessori-Therapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nicht ausgeschlossen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Montessori-Therapie

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sozialamt muss in Einzelfällen Kosten für Montessori-Therapie übernehmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie nicht ausgeschlossen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe möglich - Sozialamt muss Kosten für Montessori-Therapie für behinderten Grundschüler im Einzelfall übernehmen

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Montessori-Therapie als Eingliederungshilfe

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Sozialamt muss in Einzelfällen Kosten für Montessori-Therapie übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 110, 301
  • NVwZ-RR 2012, 968
 
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Wird zitiert von ... (254)

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Diese Vorschrift sei jedoch nach der Rechtsprechung des Sozialhilfesenats des BSG keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr komme regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - Rn. 25).
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auch die für sie individuell und auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten abgestimmten Lerninhalte im Rahmen eines zieldifferenten Unterrichts konnte sie ohne zusätzliche Unterstützung nicht verarbeiten und umsetzen (zur Bedeutung der Grundschulausbildung vgl bereits BSGE 110, 301 ff RdNr 19 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

    Dies hat zur Folge, dass im Kernbereich pädagogischer Tätigkeit keine, auch keine nachrangige Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers besteht (BSGE 110, 301 ff RdNr 21 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) , weil es sich um originär und ausschließlich schulrechtliche Verpflichtungen handelt.

    Die Erforderlichkeit und Eignung der Hilfe verlangt eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung, ein individualisiertes Förderverständnis (vgl BSGE 110, 301 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 22) , das einer Kategorisierung der in Betracht kommenden Hilfen bzw Maßnahmen nach abstrakt-generellen Kriterien entgegensteht.

    Faktische "Bedarfsdeckungslücken" wären insoweit in einer unzureichenden Versorgung der Schulen mit Lehrkräften denkbar, für die der Sozialhilfeträger Leistungen allerdings auch nicht nachrangig zu erbringen hat (BSGE 110, 301 ff RdNr 21 mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8) .

    Außerdem wird das LSG die schuldrechtliche Verpflichtung der Klägerin gegenüber der Beigeladenen zu 2 (zur Maßgeblichkeit der vertraglichen Verpflichtung für den Umfang des Schuldbeitritts vgl nur BSGE 110, 301 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; für Leistungen in Einrichtungen BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 13 ff) sowie die Existenz und den Inhalt von Verträgen (§§ 75 ff SGB XII) zwischen dem Beklagten und der Beigeladenen zu 2 festzustellen und ggf auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden haben.

  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass der Nachranggrundsatz grundsätzlich keine isolierte Ausschlussnorm, sondern lediglich ein Gebot der Sozialhilfe im Sinne eines Programmsatzes darstellt (vgl BSG 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 25 mwN; zustimmend Coseriu/Filges in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 2 RdNr 7; Deckers in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl 2020, § 2 RdNr 4; aA Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 2 RdNr 12 ff, Stand 5/2020) und dass den überkommenen sog "Strukturprinzipien" der Sozialhilfe keine eigenständige normative Bedeutung zukommt (BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 11; BSG vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19; BSG vom 17.6.2008 - B 8 AY 5/07 R - SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 17; zustimmend Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einführung RdNr 8, Stand 9/2018; Kemper in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 3 RdNr 5 f; kritisch Berlit in Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl 2019, S 99 RdNr 32 f) .

    Der Senat hat zwar offengelassen, ob in extremen Ausnahmefällen eine Ausschlusswirkung des Nachranggrundsatzes ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII denkbar ist, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1, RdNr 20; BSG vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 25) .

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