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   BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B   

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BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B (https://dejure.org/2010,20253)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B (https://dejure.org/2010,20253)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - B 8 SO 50/09 B (https://dejure.org/2010,20253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils - Nichterwähnen einzelnen Vorbringens - rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils - Nichterwähnen einzelnen Vorbringens - rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Die Gerichte brauchen demnach im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG, Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN) ; dies gilt nur dann nicht, wenn es sich, worauf der Kläger unter Zitierung von Entscheidungen des BVerfG selbst hinweist, um zentrales Vorbringen handelt.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Die Gerichte brauchen demnach im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG, Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN) ; dies gilt nur dann nicht, wenn es sich, worauf der Kläger unter Zitierung von Entscheidungen des BVerfG selbst hinweist, um zentrales Vorbringen handelt.
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 2 K 255/97

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung ertraglosen Vermögens; Verstoß gegen das

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Das LSG sei auf den wesentlichen Kern seines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung nicht eingegangen; dies lasse auf eine Nichtberücksichtigung schließen, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich bzw offensichtlich unsubstantiiert sei (BVerfG, NJW 1996, 3203; NJW 1999, 3287; NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 28; BVerfG, Beschluss vom 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3) .
  • BSG, 12.02.2004 - B 4 RA 67/03 B

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Die Gerichte brauchen demnach im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG, Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN) ; dies gilt nur dann nicht, wenn es sich, worauf der Kläger unter Zitierung von Entscheidungen des BVerfG selbst hinweist, um zentrales Vorbringen handelt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Die Gerichte brauchen demnach im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG, Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN) ; dies gilt nur dann nicht, wenn es sich, worauf der Kläger unter Zitierung von Entscheidungen des BVerfG selbst hinweist, um zentrales Vorbringen handelt.
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Die Gerichte brauchen demnach im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG, Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN) ; dies gilt nur dann nicht, wenn es sich, worauf der Kläger unter Zitierung von Entscheidungen des BVerfG selbst hinweist, um zentrales Vorbringen handelt.
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Das LSG sei auf den wesentlichen Kern seines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung nicht eingegangen; dies lasse auf eine Nichtberücksichtigung schließen, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich bzw offensichtlich unsubstantiiert sei (BVerfG, NJW 1996, 3203; NJW 1999, 3287; NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 28; BVerfG, Beschluss vom 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordert die Darlegungspflicht im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung des § 103 SGG die Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, verbunden mit Ausführungen dazu, dass sich das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung zur weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und schließlich - außer bei absoluten Revisionsgründen - Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24 und 34; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29 und 31 mwN) ; darüber hinaus ist Vortrag erforderlich, dass der Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten geblieben ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29 und 31 mwN) .
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Dass er keinen konkreten Beweisantrag gestellt habe, sei mangels anwaltlicher Vertretung unerheblich (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordert die Darlegungspflicht im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung des § 103 SGG die Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, die Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, verbunden mit Ausführungen dazu, dass sich das LSG auf Grund dieser Rechtsauffassung zur weiteren Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, die Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und schließlich - außer bei absoluten Revisionsgründen - Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24 und 34; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29 und 31 mwN) ; darüber hinaus ist Vortrag erforderlich, dass der Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten geblieben ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29 und 31 mwN) .
  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Bayern, 13.03.2018 - L 5 KR 504/15

    Abrechnung der HFNC-Beatmung Frühgeborener unter 1.500 gramm

    Damit erübrigten sich insoweit nähere Rechtsgrundlagenlistungen, Prüfungen und Sachaufklärungsmaßnahmen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens z.B. BSG, Urt. vom 21.4.2015 - B 1 KR 8/15 R; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 Rn. 10; BSG SozR 4-2500 § 130 Nr. 2 Rn. 15; BSG SozR 4-5562 § 9 Nr. 4 Rn. 8 - zitiert jeweils nach Juris); zudem ist dieses bündige Vorgehen geboten gem. §§ 128 Abs. 1 S. 2, 202 SGG iVm 313 Abs. 3 ZPO, § 202 SGG (BSG, 10.8.1995 - 11 RAr 91/94, BeckRS 1995, 30756157 und 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B, BeckRS BeckRS 2010, 69617, Rn. 6 unter Zitat von BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f sowie mwN).
  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    d) Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang beanstandet, er habe "es danach auch als medizinischen Erfahrungssatz in den Raum gestellt, dass die bei ihm nachträglich diagnostizierte periphere arterielle Verschlusserkrankung aufgrund ihrer langfristigen Entwicklung mit Blick auf ihren nachträglich festgestellten Ausdehnungsgrad bereits vor dem rentenrechtlich relevanten Stichtag in erheblichem Umfang vorgelegen haben müsse", das LSG sei hierauf jedoch nicht eingegangen (vgl Beschwerdebegründung S 28) , fehlt es bereits an hinreichendem Vortrag, warum sich das Berufungsgericht hiermit auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte ausdrücklich auseinandersetzen müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

    Auch damit ist ein Gehörsverstoß (in Gestalt einer Erwägensrüge) nicht in der erforderlichen Weise dargetan, denn es wird aus dem Vorbringen des Klägers nicht ersichtlich, aus welchen Umständen sich ergibt, dass es sich hierbei um ein zentrales Element seiner Rechtsverfolgung gehandelt habe, zu dem sich das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung (s oben unter 3e) hätte ausdrücklich äußern müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

  • BSG, 11.04.2016 - B 12 KR 68/15 B
    9 2. Die Klägerin behauptet des Weiteren (S 11 bis 13 der Beschwerdebegründung) eine Abweichung der Berufungsentscheidung bzw "der ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen" von Entscheidungen des BVerfG vom 20.11.2012 (1 BvR 1526/12 - juris = NZS 2013, 257) und vom 26.9.2012 (2 BvR 938/12 - juris = BVerfGK 20, 53) sowie des BSG vom 3.5.2010 (B 8 SO 50/09 B - juris).
  • BSG, 15.04.2019 - B 13 R 233/17 B

    Zuschusses zu den Kosten einer zahnprothetischen Versorgung durch einen

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, Juris RdNr 39 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 125/19 B

    Zuordnung zu Leistungsgruppen nach der Anlage 1 zum FRG

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 - juris RdNr 39 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 06.01.2014 - B 13 R 379/13 B
    Denn nach stRspr muss das Gericht nicht jedes einzelne Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich behandeln (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f mwN; BSG Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - Juris RdNr 7 und Senatsbeschluss vom 24.2.2010 - B 13 R 547/09 B - Juris RdNr 10 mwN); etwas anderes gilt nur, wenn es sich um zentrales Vorbringen eines Beteiligten handelt (BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 08.08.2011 - B 12 R 2/11 B
    Insoweit ist - wie die Klägerin unter Bezug auf den Beschluss des 8. Senats des BSG vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - selbst darlegt - jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 481/09 B
    Da dies insbesondere der Fall sein kann, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl BVerfG Beschlüsse vom 25.3.2010, vom 4.4.2007 und vom 7.12.2006, jeweils aaO), ist in der Beschwerdebegründung regelmäßig auch aufzuzeigen, weshalb dem vom Gericht mutmaßlich übergangenen Tatsachenvortrag zentrale Bedeutung für das Verfahren zukommt (vgl BSG Beschlüsse vom 17.6.2009 - B 6 KA 6/09 B - Juris RdNr 22, 26; vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 27.08.2010 - B 8 SO 50/10 B
    Die Schilderung des Streitgegenstands ist aber Mindestvoraussetzung dafür, dass sich der Senat ein Bild darüber machen kann, ob die Entscheidung des LSG ohne die behaupteten Verfahrensfehler hätte anders ausfallen können (vgl Senatsbeschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B; vgl auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; BSG, Beschluss vom 21.8.2008 - B 11 AL 21/09 B).
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