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   BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B   

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https://dejure.org/2014,31106
BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B (https://dejure.org/2014,31106)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B (https://dejure.org/2014,31106)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B (https://dejure.org/2014,31106)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Vorbringens - absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B
    Es ist damit nicht völlig ausgeschlossen, dass zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (vgl nur: BSGE 74, 77 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 49 ff) ein besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage ist, im wohlverstandenen Interesse des Klägers sachdienliche Klageanträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren.
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B
    Eine solche partielle Prozessunfähigkeit im Hinblick auf die Führung von sozialgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten liegt beim Kläger vor, wie der Senat im Einzelnen in dem Beschluss vom 8.4.2014 (B 8 SO 48/13 B) unter Bezugnahme auf aktenkundige psychiatrische Gutachten ausgeführt hat; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf Bezug genommen.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B
    Zwar sind Ausnahmen von der Vertreterbestellung dann für zulässig erachtet worden, wenn das Rechtsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabs "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10) .
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    So ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass es ausnahmsweise dann keiner Vertreterbestellung bedarf, wenn das Rechtsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabs "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10 f; BSG Beschluss vom 25.9.2014 - B 8 SO 50/14 B) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2016 - 1 S 294/16

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

    Ein sinnhaftes und ernst zu nehmendes Rechtsschutzbegehren kann beispielsweise bei völlig wirrem oder stereotyp wiederholtem Vorbringen fehlen oder wenn das "Rechtsmittel" unter Anlegung eines strengen Maßstabs offensichtlich haltlos ist (vgl. BSG, Urt. v. 28.05.1957 - 3 RJ 98.54 - BSGE 5, 176), was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (vgl. BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2, und Beschl. v. 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B -, juris).
  • BSG, 16.10.2019 - B 9 V 1/20 BH

    Beiordnung eines besonderen Vertreters

    Ausnahmsweise kann von der Bestellung eines besonderen Vertreters in diesem Sinne abgesehen werden, wenn das Rechtsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabs "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2014 - B 8 SO 50/14 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Wie das LSG zu Recht ausführt, ist ein in der Sache offensichtlich haltloses Begehren insbesondere zu bejahen, wenn von vornherein völlig ausgeschlossen ist, dass zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG ) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes ein besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage wäre, im wohlverstandenen Interesse des Klägers sachdienliche Klageanträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren, um die Durchsetzung eines ihm zustehenden Anspruchs oder die Abwehr einer Rechtsverletzung zu ermöglichen (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2014 - B 8 SO 50/14 B - juris RdNr 10; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 72 RdNr 2c) .

  • BSG, 11.02.2020 - B 10 ÜG 16/19 B

    Entschädigung wegen einer überlangen Verfahrensdauer

    Folgend der Rechtsprechung des BSG (Entscheidungen vom 13.11.2012 - B 1 KR 66/12 B -, vom 28.5.1957 - 3 RJ 98/54 -, vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R - und vom 25.9.2014 - B 8 SO 50/14 B) sowie der Rechtsprechung einiger LSG sei zudem gar kein Rechtsmissbrauch festzustellen.
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 854/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 858/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 855/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 860/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 852/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 857/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 - B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 859/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 861/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 850/15

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 853/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Hessen, 10.05.2017 - L 6 AS 975/15
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten

  • LSG Hessen, 06.07.2017 - L 6 AS 862/15
  • LSG Hessen, 19.04.2016 - L 6 AS 397/12
  • VG Freiburg, 02.02.2016 - 1 K 2993/15

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

  • VG München, 04.07.2023 - M 30 E 23.2746

    Einstellung des Verfahrens: Einstweilige Verfügung auf Erhebung einer Anklage

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