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   BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B   

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https://dejure.org/2016,7702
BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B (https://dejure.org/2016,7702)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B (https://dejure.org/2016,7702)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2016 - B 8 SO 57/14 B (https://dejure.org/2016,7702)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 72 Abs 1 SGG, § 104 Nr 2 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - partielle Prozessunfähigkeit des Beschwerdeführers - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - Begründetheit - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit auch im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei partieller Prozessunfähigkeit des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - partielle Prozessunfähigkeit des Beschwerdeführers - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - Begründetheit - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit auch im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei partieller Prozessunfähigkeit des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei partieller Prozessunfähigkeit des Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B
    Die Prozessfähigkeit ist dann grundsätzlich solange zu unterstellen, bis darüber rechtskräftig entschieden ist (vgl nur BSGE 91, 146 ff RdNr 6 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1) .
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B
    Dabei können bestimmte Krankheitsbilder auch zu einer sog partiellen (Geschäfts- und) Prozessunfähigkeit führen, bei der sich die Prozessunfähigkeit auf einen gegenständlich begrenzten Lebensbereich beschränkt (stRspr seit BGHZ 18, 184, 186 f; 30, 112, 117 f) .
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B
    Dabei können bestimmte Krankheitsbilder auch zu einer sog partiellen (Geschäfts- und) Prozessunfähigkeit führen, bei der sich die Prozessunfähigkeit auf einen gegenständlich begrenzten Lebensbereich beschränkt (stRspr seit BGHZ 18, 184, 186 f; 30, 112, 117 f) .
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 57/14 B
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 55/17 B

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Im vorliegenden Verfahren war dem Anliegen, dass der Prozessunfähige im Verfahren durch einen Prozessfähigen handeln kann, jedenfalls dadurch Rechnung getragen, dass er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und der Rechtsstreit wegen eines von ihm gerügten Verfahrensmangels ohnehin an das Berufungsgericht zurückzuverweisen war (vgl zuletzt BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 57/14 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 56/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Im vorliegenden Verfahren war dem Anliegen, dass der Prozessunfähige im Verfahren durch einen Prozessfähigen handeln kann, jedenfalls dadurch Rechnung getragen, dass er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und der Rechtsstreit wegen eines von ihm gerügten Verfahrensmangels ohnehin an das Berufungsgericht zurückzuverweisen war (vgl zuletzt BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 57/14 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 22/19 B

    Leistungen nach dem SGB XII

    Im vorliegenden Verfahren war dem Anliegen, dass der Prozessunfähige im Verfahren durch einen Prozessfähigen handeln kann, jedenfalls dadurch Rechnung getragen, dass er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und der Rechtsstreit wegen eines von ihm gerügten Verfahrensmangels ohnehin an das Berufungsgericht zurückzuverweisen war (vgl zuletzt BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 57/14 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 5/19 B

    Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII

    Im vorliegenden Verfahren war dem gesetzgeberischen Anliegen, dass der Prozessunfähige im Verfahren durch einen Prozessfähigen handeln kann, jedenfalls dadurch Rechnung getragen, dass er durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und der Rechtsstreit wegen eines von ihm gerügten Verfahrensmangels ohnehin an das Berufungsgericht zurückzuverweisen war (vgl zuletzt BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 57/14 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 4441/16
    Jedoch bedarf es vorliegend keiner Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG, weil die Klägerin durch ihren Sohn G.P. aufgrund der ihm am 1. Juni 1994 erteilten Vollmacht wirksam im hiesigen gerichtlichen Verfahren vertreten wird (vgl. BSG, Beschluss vom 20. April 2016 - B 8 SO 57/14 B - juris Rdnr. 6; Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. August 2010 - L 11 AS 455/11 B ER - juris Rdnrn. 21 ff.; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - BGHZ 121, 263 - juris Rdnrn. 10 f; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 72 Rdnr. 9; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O. § 71 Rdnr. 8e und § 72 Rdnr. 2a; Straßfeld in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 71 Rdnr. 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2017 - L 7 SO 4512/16
    Jedoch bedarf es vorliegend keiner Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG, weil die Antragstellerin durch ihren Sohn G.P. aufgrund der ihm am 1. Juni 1994 erteilten Vollmacht wirksam im hiesigen gerichtlichen Verfahren vertreten wird (vgl. BSG, Beschluss vom 20. April 2016 - B 8 SO 57/14 B - juris Rdnr. 6; Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. August 2010 - L 11 AS 455/11 B ER - juris Rdnrn. 21 ff.; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - BGHZ 121, 263 - juris Rdnrn. 10 f; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 72 Rdnr. 9; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O. § 71 Rdnr. 8e und § 72 Rdnr. 2a; Straßfeld in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 71 Rdnr. 62).
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