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   BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B   

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https://dejure.org/2010,25220
BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B (https://dejure.org/2010,25220)
BSG, Entscheidung vom 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B (https://dejure.org/2010,25220)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - B 8 SO 62/10 B (https://dejure.org/2010,25220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 136 Abs 1 Nr 6 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils - Nichterwähnen einzelnen Vorbringens - rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Fehlen der Entscheidungsgründe des Urteils

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils - Nichterwähnen einzelnen Vorbringens - rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils - Nichterwähnen einzelnen Vorbringens - rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Fehlen der Entscheidungsgründe des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.02.2004 - B 4 RA 67/03 B

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Die Begründungspflicht ist nicht schon dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) .

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist hiernach nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (BVerwG aaO; BVerwGE 117, 228 ff) , oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B -, mit Anm M. Krasney, jurisPR-SozR 18/2004 Anm 4) .

    Dies reicht nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) aber nicht aus.

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Die Begründungspflicht ist nicht schon dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) .

    Dies reicht nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B) für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) aber nicht aus.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Macht ein Kläger das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so muss er bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36) , es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8) .

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist hiernach nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (BVerwG aaO; BVerwGE 117, 228 ff) , oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG, Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B -, mit Anm M. Krasney, jurisPR-SozR 18/2004 Anm 4) .
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Unter diesen Voraussetzungen ist es ohne Bedeutung, ob die Klage in diesem Verfahren nicht ohnedies mit Rücksicht auf die im Verfahren B 8 SO 61/10 B zuvor erhobene Klage wegen bereits bestehender Rechtshängigkeit unzulässig war.
  • LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 34/09

    Sozialhilfe - Behindertenpauschbetrag gem § 33b EStG

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. April 2010 - L 6 SO 34/09 - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG) nicht angenommen werden, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten unerwähnt lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich haltlos sind (BVerfGE 70, 288, 293 f) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Das Urteil des LSG befasse sich nicht mit seinem - des Klägers - Schriftsatz vom 23.4.2010, in dem er auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.2.2010 (B 4 AS 29/09 R) hingewiesen habe, wonach ein besonderer atypischer Bedarf - zB auf Grund von Schwerbehinderung - vorhanden und zu decken sei.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    Insbesondere ist es nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe des Verfahrens von der einen oder der anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (BVerfGE 96, 205, 217) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B
    In seiner Begründung hat das LSG ausgeführt, die von der Beklagten ab 1.1.2005 erlassenen Bescheide hätten weder das Recht unrichtig angewandt noch seien sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen; auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua) könne nichts anderes hergeleitet werden, weil "die streitigen Vorschriften" jedenfalls bis zum Ende des laufenden Kalenderjahrs weiter anzuwenden seien.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere

    Andererseits fehlen Entscheidungsgründe nicht schon dann, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (vgl etwa BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - RdNr 7; BSG vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - RdNr 7; Schütz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 136 RdNr 49, mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 1077/11

    Arbeitslosengeld II - Neuregelung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

    Insbesondere ist es nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe eines Verfahrens von der einen oder der anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (BVerfGE 96, 205; BSG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - B 8 SO 62/10 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

    Insbesondere ist es nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe eines Verfahrens von der einen oder der anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (BVerfGE 96, 205; BSG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - B 8 SO 62/10 b -).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 96/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Um die Nichtzulassungsbeschwerde hierauf stützen zu können, muss ein Beschwerdeführer darlegen, dass die Entscheidung entweder überhaupt keine Begründung enthält oder dass die Gründe in so extremem Maß mangelhaft sind, dass sie ihre Funktion (Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen) nicht erfüllen können (BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - juris RdNr 7; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 32).

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist hiernach nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - juris RdNr 7; BVerwG aaO; BVerwGE 117, 228 ff), oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - mit Anm M. Krasney, jurisPR-SozR 18/2004 Anm 4).

  • BSG, 20.12.2016 - B 4 AS 247/16 B

    Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft

    Da als Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG) die Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte ausreicht, hätte es Ausführungen dazu bedurft, warum die vorliegenden Begründungen des LSG in einem so extremen Maße mangelhaft sein sollen, dass sie ihre Funktion, nämlich die Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen, nicht erfüllen können (vgl BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B).
  • BSG, 15.06.2015 - B 11 AL 12/15 B
    Die Beklagte hätte aus diesem Grund darlegen müssen, dass die Entscheidung entweder überhaupt keine Begründung enthält oder dass die Gründe in so extremem Maß mangelhaft sind, dass sie ihre Funktion (Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden Erwägungen) nicht erfüllen können (vgl BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B).
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Vom Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen, oder wenn die angeführten Gründe verworren sind oder nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 26.10.2016 - B 11 AL 45/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Beklagte hätte aus diesem Grund darlegen müssen, dass die Entscheidung entweder überhaupt keine Begründung enthält oder dass die Gründe in so hohem Maß mangelhaft sind, dass sie ihre Funktion (Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrundeliegenden Erwägungen) nicht erfüllen können (vgl BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Von einem Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen (vgl BSG vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG; BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - RdNr 7 mwN) .
  • BAG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17
  • LSG Bayern, 17.02.2021 - L 7 AS 186/20

    Sozialgerichtsverfahren: Umfang und Art des Rechts auf Einsicht in die

  • BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 AS 56/20
  • BSG, 17.11.2011 - B 5 R 124/11 B
  • BSG, 22.09.2011 - B 1 KR 145/10 B
  • LSG Bayern, 10.02.2022 - L 7 AS 555/21

    Sozialgerichtsverfahren: Obliegenheit zur Darlegung der Eilbedürftigkeit im

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 5558/09
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 5557/09
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 12 AS 5175/09
  • BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
  • BSG, 03.09.2019 - B 8 SO 38/19 B

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 22.06.2021 - B 4 AS 178/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge der Verletzung der

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
  • BSG, 22.06.2020 - B 13 R 64/19 B

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 1574/10
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 3490/08
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - L 7 R 2568/11
  • BSG, 19.07.2012 - B 13 R 193/12 B
  • BSG, 07.07.2011 - B 13 R 189/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 11 KR 3370/10
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   BSG - B 8 SO 62/10 B   

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BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 62/10 B (https://dejure.org/2010,40579)
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