Weitere Entscheidung unten: BSG, 23.10.2017

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   BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B   

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BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B (https://dejure.org/2018,10387)
BSG, Entscheidung vom 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B (https://dejure.org/2018,10387)
BSG, Entscheidung vom 01. März 2018 - B 8 SO 63/17 B (https://dejure.org/2018,10387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an eine zeitliche Begrenzung von Nothelferansprüchen nach dem SGB XII

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung - Sozialhilfe - Nothilfe - zeitliche Begrenzung des Nothelferanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung - Sozialhilfe -Nothilfe - zeitliche Begrenzung des Nothelferanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Der Senat hat für die Fälle einer vom Nothelfer durchgeführten Krankenhausbehandlung, die in einem nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) zugelassenen Krankenhaus auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII mit einer Fallpauschale vergütet wird (vgl § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V idF des Fallpauschalengesetzes vom 23.4.2002 - BGBl I 1412 - iVm § 7 Krankenhausentgeltgesetz, § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz, jeweils in den Normfassungen des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes vom 15.12.2004 - BGBl I 3429) , entschieden, dass dem Krankenhausträger als Nothelfer als erstattungsfähige Aufwendungen "in gebotenem Umfang" nur ein tagesbezogener Anteil an der Fallpauschale zusteht, wenn ein Eilfall während dieser Behandlung endet (BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5) .

    Es soll insoweit auch ein Anreiz für den Nothelfer verbleiben, seiner Obliegenheit entsprechend den Sozialhilfeträger möglichst schnell vom Eilfall zu unterrichten (vgl BSGE 117, 261 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, RdNr 31) .

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Besteht aber ein Anspruch des Leistungsberechtigten, sieht der Gesetzgeber auch dann keinen Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers auf Grundlage des § 25 SGB XII, wenn dieser die entstandenen Kosten letztlich deshalb nicht erhält, weil der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (vgl BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R - BSGE 114, 292 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3, RdNr 19) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Der Senat hat in der Folge entschieden, dass es schon am Tag der Aufnahme eines Hilfebedürftigen in einem Krankenhaus am sozialhilferechtlichen Moment eines Eilfalls iS des § 25 Satz 1 SGB XII fehlt, wenn Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleibt, um zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe abzuwarten bzw um die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe zu schaffen (bei Aufnahme an einem Dienstag um 10:34 Uhr vgl BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R - juris, RdNr 17) .
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Die Kenntnis des Sozialhilfeträgers (vgl § 18 SGB XII) bildet insoweit die Zäsur für die sich gegenseitig ausschließenden Ansprüche des Nothelfers und des Leistungsberechtigten (vgl nur BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R -, BSGE 114, 161 = SozR 4-5910 § 121 Nr. 1, RdNr 18) .
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 450/14 B

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von dem Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG Beschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 450/14 B - RdNr 9) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist nicht gegeben, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38) .
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist nicht gegeben, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von dem Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG Beschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 450/14 B - RdNr 9) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist nicht gegeben, wenn die Antwort praktisch außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Dies hat der Senat nicht auf den Fall beschränkt, dass eine Entscheidung über die Gewährung der Nothilfe noch abgewartet werden kann (in diesem Fall müsste bereits die Notwendigkeit des sofortigen Eingreifens als sog bedarfsbezogenes Element des Eilfalls bezweifelt werden), sondern als maßgeblich angesehen, dass durch Verschaffung der Kenntnis die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe geschaffen werden (BSG vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B - unter Bezugnahme auf BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R - RdNr 17 - FEVS 66, 1) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 61/21

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den

    bb) Die im Laufe des 28.01.2019 erlangte Kenntnis schließt einen Nothelferanspruch für den gesamten Tag, d.h. rückwirkend ab 00:00 Uhr, aus (LSG NRW Urteil vom 22.06.2017, L 9 SO 137/15, juris Rn. 44; nachgehend: BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 7 f.; Waldhorst-Kahnau in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 25 Rn. 28; Bieback in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Auflage 2020, § 25 Rn. 16, 47; ähnlich auch: LSG Hamburg Urteil vom 30.08.2018, L 4 SO 41/17, juris Rn. 25 f.).

    Besteht ein Anspruch der Hilfeberechtigten, sieht der Gesetzgeber auch dann keinen Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers auf Grundlage des § 25 SGB XII, wenn dieser die entstandenen Kosten letztlich deshalb nicht erhält, weil der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (so BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 8; zum Ganzen auch bereits Senatsurteil vom 25.11.2020, a.a.O. Rn. 56 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 12 SO 9/18
    aa) Die notwendige Kenntnis hat die Beklagte hier am 30.09.2016 erlangt, womit dieser Tag (im Ganzen; dazu LSG NRW Urteil vom 22.06.2017, L 9 SO 137/15, juris Rn. 44; vgl. auch BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 7 f.; sowie LSG Hamburg, Urteil vom 30.08.2018, L 4 SO 41/17, juris Rn. 25) nicht mehr vom Nothelferanspruch aus § 25 SGB XII umfasst wird.

    Besteht ein Anspruch der Hilfeberechtigten, sieht der Gesetzgeber auch dann keinen Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers auf Grundlage des § 25 SGB XII, wenn dieser die entstandenen Kosten letztlich deshalb nicht erhält, weil der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich nicht in Anspruch nimmt (so BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, juris Rn. 8).

  • LSG Hamburg, 08.11.2021 - L 4 SO 43/19

    Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs des Krankenhauses als Nothelfer gegen

    Das Gericht hat die Beteiligten sodann auf den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. März 2018 (B 8 SO 63/17 B) hingewiesen und den Erlass eines Gerichtsbescheides angekündigt.

    Die Kenntnis des Sozialhilfeträgers (vgl. § 18 SGB XII) bilde insoweit die Zäsur für die sich gegenseitig ausschließenden Ansprüche des Nothelfers und des Hilfebedürftigen (unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B).

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; LSG Hamburg, Urteil vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20; das BSG hat mit Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil es die Rechtsfrage als bereits geklärt angesehen hat).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 9 SO 145/17

    Kein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII im Falle der Behandlung

    Die von dem Sozialgericht auf den vorliegenden Fall zutreffend angewendeten Grundsätze im Rahmen des § 25 SGB XII entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des BSG als auch der ihr folgenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. hierzu nur Senat, Urt. v. 22.06.2017 - L 9 SO 137/15 -, juris Rn. 39 ff., 44 ff., 50 ff. und Senat, Urt. v. 27.06.2018 - L 9 SO 563/16 -, demnächst in juris; s. auch zuletzt BSG, Beschl. 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B -, juris).

    Genau dies führt nach der Rechtsprechung des BSG ja gerade dazu, dass insoweit kein Raum für eine Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers nach § 25 SGB XII bleibt (s. BSG, Urt. v. 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R -, juris Rn. 19; BSG, Beschl. v. 01.03.2018 - B 8 SO 63/17 B -, juris Rn. 8).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
    Dieses Tatbestandsmerkmal erfordert, dass eine rechtzeitige Leistung des Sozialhilfeträger objektiv nicht zu erlangen war, der Sozialhilfeträger also nicht eingeschaltet werden konnte (BSG Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 19/12 R, Rn. 18, juris; BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, Rn. 8, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
    Dieses Tatbestandsmerkmal erfordert, dass eine rechtzeitige Leistung des Sozialhilfeträger objektiv nicht zu erlangen war, der Sozialhilfeträger also nicht eingeschaltet werden konnte (BSG Urteil vom 23.08.2013, B 8 SO 19/12 R, Rn. 18, juris; BSG Beschluss vom 01.03.2018, B 8 SO 63/17 B, Rn. 8, juris).
  • LSG Hamburg, 08.11.2021 - L 4 SO 86/20

    Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs des Krankenhauses für die stationäre

    Es fehle schon am Tag der Aufnahme eines Hilfebedürftigen in einem Krankenhaus am sozialhilferechtlichen Moment eines Eilfalls, wenn Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers verbleibe, um zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe abzuwarten bzw. um die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe zu schaffen (Verweis auf BSG, Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B).

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (Urteil des Senats vom 6.5.2021 - L 4 SO 46/20 -, unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 1.3.2018 - a.a.O. - mangels Klärungsbedürftigkeit zurückgewiesen).

  • LSG Hamburg, 06.05.2021 - L 4 SO 46/20

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Dies folgt daraus, dass Sozialhilfe tageweise zu gewähren ist und auch das Krankenhaus als Nothelfer nur einen Anspruch auf einen tagesbezogenen Anteil der Fallpauschale haben kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.6.2017 - L 9 SO 137/15; das BSG hat mit Beschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 63/17 B die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil es die Rechtsfrage als bereits geklärt angesehen hat).
  • LSG Hamburg, 05.06.2019 - L 4 SO 11/17

    Erstattung von Aufwendungen Anderer in einem Eilfall nach dem SGB XII

    Zwar heißt es im Beschluss vom 1. März 2018 (B 8 SO 63/17), dass es schon am Tag der Aufnahme eines Hilfebedürftigen in einem Krankenhaus am sozialhilferechtlichen Moment eines Eilfalls im Sinne von § 25 Satz 1 SGB XII fehle, wenn Zeit zur Unterrichtung des Sozialhilfeträgers verbleibe, um zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe abzuwarten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenhausbehandlungskosten - sozialgerichtliches

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2023 - L 9 SO 208/21
  • BVerwG, 13.07.2022 - 5 AV 4.21

    Kostentragung für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Entscheid eines

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 45/19 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner

  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 20/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Hamburg, 05.10.2023 - L 4 AY 1/21
  • BSG, 28.04.2021 - B 8 SO 101/20 B

    Erstattung von Aufwendungen als Nothelferin; Grundsatzrüge im

  • LSG Hamburg, 15.08.2022 - L 4 AY 3/21

    Asylbewerberleistungen - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers

  • BSG, 04.09.2019 - B 8 SO 32/19 B

    Anspruch eines Nothelfers unter Abgrenzung zum Anspruch des Leistungsberechtigten

  • BSG, 13.05.2020 - B 12 KR 89/19 B

    Erhebung eines Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte in der sozialen

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 7 SO 1650/18
  • LSG Hamburg, 30.03.2023 - L 4 SO 33/22

    Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII ; Anordnung zur Unterbringung

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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 63/17 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45504
BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 63/17 S (https://dejure.org/2017,45504)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2017 - B 8 SO 63/17 S (https://dejure.org/2017,45504)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - B 8 SO 63/17 S (https://dejure.org/2017,45504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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