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   BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B   

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BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B (https://dejure.org/2017,2514)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B (https://dejure.org/2017,2514)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B (https://dejure.org/2017,2514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mittellosigkeit - Versäumung der Einreichung eines PKH-Antrags einschließlich einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen ...

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    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mittellosigkeit - Versäumung der Einreichung eines PKH-Antrags einschließlich einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.04.2001 - B 7 AL 14/01 B

    Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    Dieses gilt allerdings nur dann, wenn innerhalb der Beschwerdefrist sowohl ein PKH-Antrag als auch eine Erklärung iS des § 117 Abs. 2 ZPO über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gemäß § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Formular eingereicht werden, es sei denn, er war auch hieran ohne Verschulden verhindert (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, Beschluss vom 9.7.1981 - VII ZR 127/81 -, VersR 1981, 884; vgl auch BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6 sowie BVerfG, Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, 3344) ; innerhalb der Beschwerdefrist muss der Beschwerdeführer allerdings alles ihm Zumutbare getan haben.
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RV 43/85

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Ausländer - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    Gerichtliche Entscheidungen ergehen in deutscher Sprache (vgl § 184 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz) ; eine Übersetzung ist von Amts wegen auch dann nicht beizufügen, wenn der Betroffene die deutsche Sprache nicht versteht (BSG, Urteil vom 22.10.1986 - 9a RV 43/85 -, MDR 1987, 436) .
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    Dieses gilt allerdings nur dann, wenn innerhalb der Beschwerdefrist sowohl ein PKH-Antrag als auch eine Erklärung iS des § 117 Abs. 2 ZPO über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gemäß § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Formular eingereicht werden, es sei denn, er war auch hieran ohne Verschulden verhindert (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, Beschluss vom 9.7.1981 - VII ZR 127/81 -, VersR 1981, 884; vgl auch BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6 sowie BVerfG, Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, 3344) ; innerhalb der Beschwerdefrist muss der Beschwerdeführer allerdings alles ihm Zumutbare getan haben.
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    In anderen Gerichtsverfahren erfordern bestehende Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten zwar eine angemessene Berücksichtigung; unzureichende Sprachkenntnisse entheben aber nicht jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrung eigener Rechte (vgl: BVerfGE 42, 120, 126 f; BVerfGE 86, 280, 285) .
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    In anderen Gerichtsverfahren erfordern bestehende Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten zwar eine angemessene Berücksichtigung; unzureichende Sprachkenntnisse entheben aber nicht jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrung eigener Rechte (vgl: BVerfGE 42, 120, 126 f; BVerfGE 86, 280, 285) .
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B
    Dieses gilt allerdings nur dann, wenn innerhalb der Beschwerdefrist sowohl ein PKH-Antrag als auch eine Erklärung iS des § 117 Abs. 2 ZPO über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gemäß § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Formular eingereicht werden, es sei denn, er war auch hieran ohne Verschulden verhindert (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BSG, Beschluss vom 3.4.2001 - B 7 AL 14/01 B; BGH, Beschluss vom 9.7.1981 - VII ZR 127/81 -, VersR 1981, 884; vgl auch BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6 sowie BVerfG, Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, 3344) ; innerhalb der Beschwerdefrist muss der Beschwerdeführer allerdings alles ihm Zumutbare getan haben.
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    bb) Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde, weil ein Beteiligter durch Mittellosigkeit gehindert war, diese Beschwerde fristgerecht durch einen beim Bundessozialgericht zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen, nur dann gewährt werden, wenn innerhalb der Beschwerdefrist sowohl ein Prozesskostenhilfeantrag als auch eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem gemäß § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Formular eingereicht werden, es sei denn, der Beteiligte war auch hieran ohne Verschulden verhindert (vgl. BSG 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris, Rn. 2).
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 13/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muss die Rechtsbehelfsbelehrung beachten ( vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 67 RdNr 8a) und bei ihm nicht geläufigen Rechtsfragen grundsätzlich juristischen Rat einholen (vgl BSG vom 12.1.2017 - B 8 SO 68/16 B - juris RdNr 4; BVerwG vom 7.10.2009 - 9 B 83/09 - juris RdNr 3 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 AY 3934/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtssprache - fremdsprachiger Schriftsatz -

    Gem. § 61 Abs. 1 SGG i.V.m. § 184 Satz 1 GVG ist die Gerichtssprache deutsch (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. April 2001 - L 7 U 4894/99 - juris Rdnr. 17; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 3; Armbrüster, NJW 2011, S. 812; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 61 Rdnr. 52; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 - juris Rdnr. 7; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 10. November 2017 - AN 4 K 17.33064 - juris Rdnr. 39; VG Köln, Beschluss vom 3. August 2017 - 25 K 6700/16.A - juris Rdnr. 9; VG Magdeburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 603/17 - juris Rdnr. 21).
  • BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH

    Anspruch auf höhere Altersrente; Ablehnung der Bewilligung von PKH wegen

    Die Einreichung des PKH-Antrags erst am 9.8.2021 - und erst recht des erneuten Antrags am 25.2.2022 - führt mithin zu einer fehlenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil der Kläger nicht alles ihm Zumutbare unternommen hat, um innerhalb der durch die Zustellung vom 4.3.2021 in Gang gesetzten und am 6.4.2021 abgelaufenen Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde PKH zu erlangen (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 3, 5; BSG Beschluss vom 12.1.2017 - B 8 SO 68/16 B - juris RdNr 2; s auch BVerfG Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 - juris RdNr 1) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 213/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung - Auslegung von

    Unterlässt er dies, so handelt er nicht ohne Verschulden (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 10. Februar 1993 - 1 BK 37/92 - juris Rdnr. 3; Jung in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 67 Rdnr. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 863/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Klageerhebung - Erkennbarkeit des

    Unterlässt er dies, so handelt er nicht ohne Verschulden (BSG 12.01.2017, B 8 SO 68/16 B, juris Rn. 4; BSG 10.02.1993, 1 BK 37/92, juris Rn. 3; BeckOGK/Jung, Stand 01.02.2023, SGG, § 67 Rn. 45).
  • LSG Sachsen, 10.08.2018 - L 3 AS 138/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 - NJW 2000, 3344 = juris Rdnr. 1), des Bundessozialgerichtes (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 2; BSG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - B 5 R 30/16 R - juris Rdnr. 4) aber auch anderer oberster Bundesgerichte (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - III ZB 135/17 - NJW-RR 2018, 763 ff. = juris Rdnr. 12) gefordert, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenem Vordruck eingereicht werden muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2511/21
    Unterlässt er dies, so handelt er nicht ohne Verschulden (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 10.  Februar 1993 - 1 BK 37/92 - juris Rdnr. 3 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2510/21
    Unterlässt er dies, so handelt er nicht ohne Verschulden (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 10.  Februar 1993 - 1 BK 37/92 - juris Rdnr. 3 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2021 - L 7 AS 2509/21
    Unterlässt er dies, so handelt er nicht ohne Verschulden (BSG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - B 8 SO 68/16 B - juris Rdnr. 4; Beschluss vom 10.  Februar 1993 - 1 BK 37/92 - juris Rdnr. 3 ).
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