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   BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R   

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https://dejure.org/2010,1435
BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R (https://dejure.org/2010,1435)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R (https://dejure.org/2010,1435)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - B 8 SO 7/09 R (https://dejure.org/2010,1435)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühr - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Belastungsgrenze; keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren; kein "besonderer Anlass" iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG; keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12; Verfassungsmäßigkeit; sozialgerichtliches Verfahren; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 2 BSHG vom 19.06.2001, § 38 Abs 1 S 1 BSHG vom 14.11.2003, § 38 Abs 2 S 1 BSHG vom 14.11.2003, § 37 BSHG vom 14.11.2003, § 27 Abs 2 S 1 BSHG vom 19.06.2001
    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren - kein "besonderer Anlass" iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG - keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12 - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfeempfänger haben (seit 1.1.2004) keinen Anspruch auf Übernahme der von ihnen selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur individuellen Belastungsgrenze zu tragenden Praxisgebühren ; Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Übernahme der von ihnen ...

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren - kein "besonderer Anlass" iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG - keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12 - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren - kein "besonderer Anlass" iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG - keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12 - Verfassungsmäßigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühr für einen HIV-Infizierten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Übernahme der Zuzahlungen für Arzneimittel und der Praxisgebühren eines HIV-Infizierten in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Sozialhilfeträger

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Übernahme der Zuzahlungen für Arzneimittel und der Praxisgebühren eines HIV-Infizierten in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Sozialhilfeträger

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Praxisgebühr

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Auch Hilfsbedürftige müssen die Praxisgebühr und Zuzahlungen leisten

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 16.12.2010, Az.: B 8 SO 7/09 R (Zuzahlung Krankenversicherung)" von RiSG Dr. Annett Wunder, original erschienen in: SGb 2012, 43 - 49.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 169
  • NZS 2011, 699 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13

    Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

    Im Ergebnis haben damit, so auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 16. Dezember 2010 B 8 SO 7/09 R (Sozialrecht 4-3500 § 28 Nr. 6, BSGE 107, 169), seit dem 1. Januar 2004 Sozialhilfeempfänger wie alle gesetzlich Versicherten Zuzahlungen von bis zu 2 % ihres Bruttoeinkommens zu erbringen.
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Eine sonstige Lebenslage iS des § 73 Satz 1 SGB XII zeichnet sich dadurch aus, dass sie von keinem anderen Leistungsbereich des SGB XII erfasst ist und damit einen Sonderbedarf (atypische Bedarfslage) darstellt (BSGE 107, 169 ff RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 28 Nr. 6; BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 24) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 6/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur

    Der Senat hat bereits hinsichtlich der Zuzahlungsregelungen der §§ 61, 62 SGB V entschieden, diese Gesetzesentwicklung lasse nur den Schluss zu, dass die Übernahme finanzieller Eigenleistungen durch den Sozialhilfeträger auf Grundlage des § 37 BSHG (bis 31.12.2004) bzw § 48 SGB XII (ab 1.1.2005) ausscheide (BSGE 107, 169 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 6) .

    Mit der Streichung des § 38 Abs. 2 BSHG aF hat der Gesetzgeber des GMG zugleich bestimmt, dass der in der Regelsatzverordnung näher umschriebene Regelsatz auch Leistungen für Kosten bei Krankheit, bei vorbeugender und bei sonstiger Hilfe umfasst, soweit sie nicht nach den §§ 36 bis 38 des Gesetzes übernommen werden (Art. 29 GMG; dazu bereits BSGE 107, 169 ff, RdNr 15 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 6) .

    Aus den vom Senat dargestellten Gründen (vgl BSGE 107, 169 ff RdNr 15 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 6) rechtfertigen solche Kosten, die - wie hier - die Kosten, die üblicherweise von Frauen für Empfängnisverhütung aufgebracht werden, nicht überschreiten, für sich genommen keine Erhöhung des Regelsatzes (dazu im Einzelnen später) .

    Hiervon werden nur atypische ("besondere" bzw "sonstige") Lebenslagen erfasst, für die nicht bereits andere Vorschriften des SGB XII einschlägig sind (BSGE 107, 169 ff RdNr 13 mwN = SozR 4-3500 § 28 Nr. 6) .

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