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   BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B   

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https://dejure.org/2018,21101
BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B (https://dejure.org/2018,21101)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B (https://dejure.org/2018,21101)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - B 8 SO 77/17 B (https://dejure.org/2018,21101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Klägers in der Verhandlung vor dem SG

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Ermessensentscheidung - krankheitsbedingte Abwesenheit des Klägers in der Verhandlung vor dem SG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Ermessensentscheidung - krankheitsbedingte Abwesenheit des Klägers in der Verhandlung vor dem SG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B
    Die Ermessensentscheidung für eine Entscheidung im Beschlusswege kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG, Beschluss vom 9.9.2003 - B 9 VS 2/03 B; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 35, 38 mwN; zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 15b).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B
    Um einen Verfahrensmangel in diesem Sinne geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36).
  • BSG, 09.09.2003 - B 9 VS 2/03 B

    Überprüfung der Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 77/17 B
    Die Ermessensentscheidung für eine Entscheidung im Beschlusswege kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG, Beschluss vom 9.9.2003 - B 9 VS 2/03 B; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 35, 38 mwN; zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 15b).
  • BSG, 06.08.2019 - B 13 R 233/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Ermessensentscheidung für eine Entscheidung im Beschlusswege kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 - Juris RdNr 20 f; BSG Beschluss vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - Juris RdNr 6 mwN; zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 15b) .
  • BSG, 29.06.2021 - B 4 AS 96/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zurückweisung einer

    Dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem SG nicht anwesend war, steht der Entscheidung des LSG durch Beschluss ebenfalls nicht entgegen (vgl BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 01.07.2021 - B 1 KR 21/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des

    Eine solche Ermessensentscheidung kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2020 - B 11 AL 56/19 B - juris RdNr 3; zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 15b).
  • BSG, 29.07.2019 - B 13 R 303/18 B

    Einbehaltung eines Teils einer Rentennachzahlung zugunsten eines Jobcenters

    Die Ermessensentscheidung für eine Entscheidung im Beschlusswege kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13, Juris RdNr 21 mwN; BSG Beschluss vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - Juris RdNr 6; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 15b).
  • BSG, 12.10.2021 - B 8 SO 9/21 BH

    Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung Grundsatzrüge im

    Zwar hat der Kläger nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem SG teilgenommen, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, aber weder war sein persönliches Erscheinen angeordnet worden, noch hatte er - auch nicht sinngemäß - eine Vertagung des Termins beantragt bzw deutlich gemacht, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1987 - 9 B 300/87 - NVwZ 1988, 1018 ; BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 12.10.2021 - B 8 SO 10/21 BH

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung

    Zwar hat der Kläger nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem SG teilgenommen, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, aber weder war sein persönliches Erscheinen angeordnet worden, noch hatte er - auch nicht sinngemäß - eine Vertagung des Termins beantragt bzw deutlich gemacht, an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen zu wollen (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1987 - 9 B 300/87 - NVwZ 1988, 1018 ; BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 7) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 711/16
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 17. Mai 2018 als unzulässig verworfen (B 8 SO 77/17 B).
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