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   BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R   

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https://dejure.org/2012,41678
BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R (https://dejure.org/2012,41678)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R (https://dejure.org/2012,41678)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R (https://dejure.org/2012,41678)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Bezug von Kraftfahrzeughilfe - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 Abs 1 S 5 Nr 2 SGB 9 vom 30.07.2009, § 145 Abs 1 S 1 SGB 9 vom 30.07.2009, § 145 Abs 1 S 3 SGB 9 vom 30.07.2009, § 27d Abs 1 Nr 3 BVG, § 28 Abs 1 Nr 2 KFürsV
    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Bezug von Kraftfahrzeughilfe - Gleichheitsgrundsatz - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Bezug von Kraftfahrzeughilfe - Gleichheitsgrundsatz - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Bezug von Kraftfahrzeughilfe - Gleichheitsgrundsatz - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr - Bezug von Kraftfahrzeughilfe - Gleichheitsgrundsatz - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Schwerbehindertenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltliche Beförderung im

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Schwerbehinderte Menschen, die die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erfüllen und Kraftfahrzeughilfe als laufende Leistung nach § 27d BVG erhalten, haben keinen Anspruch auf Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke (Fortführung von BSG vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R = SozR 4-3250 § 145 Nr. 3).

    Die gleichzeitige Regelung von Ausnahmen für Berechtigte, die die Wertmarke nach wie vor ohne Leistung dieser Eigenbeteiligung erhalten sollten, diente dem Zweck, "die Belange typischer Gruppen einkommensschwacher Freifahrtberechtigter" zu berücksichtigen, "ohne daß die Versorgungsämter die Höhe des Einkommens im Einzelnen prüfen müssen" (BR-Drucks 302/83, S 89; vgl dazu bereits auch die Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 34 und vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 35) .

    Damit ergibt sich bereits aus der Gesetzeshistorie, dass die Ausgabe einer kostenfreien Wertmarke eine Ausnahme von der Regel einer Freifahrtberechtigung unter Zahlung einer Eigenbeteiligung darstellt (vgl dazu Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 29 sowie vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 18) .

    Alle übrigen Freifahrtberechtigten sollten sich an den Kosten der Vergünstigung beteiligen (vgl bereits zu § 57 Abs. 1 S 4 SchwbG idF vom 22.12.1983, BGBl I 1532: BSG Urteil vom 8.10.1987 - 9a RVs 6/87 - SozR 3870 § 57 Nr. 1 und zur Rechtslage nach Einführung von § 145 SGB IX: Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 29 sowie vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 18, jeweils mwN) .

    Entsprechend dieser Zielsetzung hat der Senat § 145 Abs. 1 S 5 Nr. 2 SGB IX innerhalb der Wortlautgrenze dahin ausgelegt, dass der Begriff "für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" nicht nur Leistungen umfasst, die ihren Rechtsgrund allein im SGB XII haben, sondern auch Leistungen, die in entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII an Personen erbracht werden, die Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleichstehen (vgl dazu Senatsurteil vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 19).

    Gemessen an diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben ist Maßstab für die Rechtfertigung der Auswahl der von der sozialen Vergünstigung iS des § 145 Abs. 1 S 5 Nr. 2 SGB IX betroffenen Personenkreise das Willkürverbot (vgl BSG Urteil vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 46; vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 30 ff, 36) .

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Die gleichzeitige Regelung von Ausnahmen für Berechtigte, die die Wertmarke nach wie vor ohne Leistung dieser Eigenbeteiligung erhalten sollten, diente dem Zweck, "die Belange typischer Gruppen einkommensschwacher Freifahrtberechtigter" zu berücksichtigen, "ohne daß die Versorgungsämter die Höhe des Einkommens im Einzelnen prüfen müssen" (BR-Drucks 302/83, S 89; vgl dazu bereits auch die Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 34 und vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 35) .

    Damit ergibt sich bereits aus der Gesetzeshistorie, dass die Ausgabe einer kostenfreien Wertmarke eine Ausnahme von der Regel einer Freifahrtberechtigung unter Zahlung einer Eigenbeteiligung darstellt (vgl dazu Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 29 sowie vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 18) .

    Alle übrigen Freifahrtberechtigten sollten sich an den Kosten der Vergünstigung beteiligen (vgl bereits zu § 57 Abs. 1 S 4 SchwbG idF vom 22.12.1983, BGBl I 1532: BSG Urteil vom 8.10.1987 - 9a RVs 6/87 - SozR 3870 § 57 Nr. 1 und zur Rechtslage nach Einführung von § 145 SGB IX: Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 29 sowie vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 18, jeweils mwN) .

    Gemessen an diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben ist Maßstab für die Rechtfertigung der Auswahl der von der sozialen Vergünstigung iS des § 145 Abs. 1 S 5 Nr. 2 SGB IX betroffenen Personenkreise das Willkürverbot (vgl BSG Urteil vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 46; vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 30 ff, 36) .

    Damit wird der gesetzliche Zweck der Mobilitätsförderung durch unentgeltliche Beförderung nur moderat relativiert, wobei gleichzeitig die durch Erstattung der Fahrgeldausfälle entstehenden finanziellen Belastungen der öffentlichen Hand eingedämmt werden (vgl BSG vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 28) .

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Alle übrigen Freifahrtberechtigten sollten sich an den Kosten der Vergünstigung beteiligen (vgl bereits zu § 57 Abs. 1 S 4 SchwbG idF vom 22.12.1983, BGBl I 1532: BSG Urteil vom 8.10.1987 - 9a RVs 6/87 - SozR 3870 § 57 Nr. 1 und zur Rechtslage nach Einführung von § 145 SGB IX: Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 RdNr 29 sowie vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/10 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 RdNr 18, jeweils mwN) .

    Insoweit hat das BSG bereits zur Vorgängerregelung in § 57 Abs. 1 S 5 Ziff 1 bis 3 SchwbG entschieden, dass die Begünstigung der dort genannten Personenkreise gegenüber anderen Schwerbehinderten nicht willkürlich erfolgt ist (BSG Urteil vom 8.10.1987 - 9a RVs 6/87 - SozR 3870 § 57 Nr. 1 S 4) .

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Dem Gesetzgeber werden dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheiten auswirkt und je weniger der Einzelne nachteilige Folgen durch eigenes Verhalten vermeiden kann (zB BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 418 mwN) .

    Die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grenzen sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (zB BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416) .

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 212 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19, RdNr 8 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 7c mwN).

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (vgl BSG Urteil vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 212 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19, RdNr 9 mwN; BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 22 mwN).

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 7/93

    Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr - kostenlose Wertmarke

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Zum Sinn und Zweck der Vorgängerregelung des § 59 Abs. 1 S 5 Nr. 2 SchwbG hat das BSG bereits ausgeführt, dass die Privilegierung der Bezieher von Leistungen für den Lebensunterhalt ihre Begründung darin findet, dass bei diesen Personen bereits festgestellt wurde, dass der notwendige Lebensunterhalt ohne fremde Hilfe nicht gedeckt werden kann und eine Selbstbeteiligung dieser Personen an den Kosten für die Wertmarke im Ergebnis die sozialen Ausgleichssysteme belasten würde (vgl BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 7/93 - Juris RdNr 10) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Einem so verstandenen notwendigen Lebensunterhalt dienen Leistungen zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich nicht (vgl dazu BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) .
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Werden bei der Gewährung bedürftigkeitsabhängiger Sozialleistungen die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, muss also die Berechtigung zur unterschiedlichen Behandlung genau geprüft werden (BVerfG Beschluss vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - SGb 2011, 702, 705 mwN).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 7.94

    Kfz-Betriebskostenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    Da durch die Kraftfahrzeughilfe eine spezielle schädigungsbedingte Bedarfssituation abgedeckt und dem Betroffenen insoweit eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden soll (vgl BVerwG Urteil vom 23.11.1995 - 5 C 7/94 - Juris RdNr 15) , ist diese konkrete Form der Eingliederungshilfe keine laufende Leistung für den Lebensunterhalt iS des § 145 Abs. 1 S 5 Nr. 2 SGB IX. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sie grundsätzlich unabhängig von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen geleistet wird, sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Leistungsbezug erfüllt sind (vgl § 25c Abs. 3 S 2 iVm § 25f Abs. 1 S 6 BVG sowie Ernst, Die Entwicklung der Kriegsopferfürsorge, SuP 2000, 343, 352) .
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 45/75

    Zur Frage, wer die Erhaltungskosten eines für den Behinderten erforderlichen Pkw

    Auszug aus BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
    An sich könnte der Begriff "Lebensunterhalt" so weit verstanden werden, dass er auch die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs umfasst (vgl BSG Urteil vom 11.3.1976 - 7 RAr 45/75 - SozSich 1976, 186, 187) ; im vorliegenden Zusammenhang verbietet sich jedoch nach Auffassung des Senats eine solche Auslegung.
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95

    Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R

    Revisionsbegründung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 2/18 R

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Übernahme von

    Diese Regelung gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (stRspr; vgl zB Bundessozialgericht vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4, RdNr 18 mwN) .

    Die ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakte (Bescheide vom 1.8.2014 und 5.12.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.5.2015) haben sie sich mit Ablauf des Schuljahres 2014/2015 auf andere Weise - nämlich durch Zeitablauf - erledigt (§ 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ; vgl BSG vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 RdNr 21) .

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (vgl BSG vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 RdNr 22; BSG vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 211 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19, RdNr 9 mwN).

  • BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 6/15 R

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (BSG vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 RdNr 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 131 RdNr 10b mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 255/18

    Rechtmäßigkeit eines befristeten Bewilligungsbescheides nach dem SGB II;

    Diese Regelung gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (st. Rspr.; vgl. z.B. Bundessozialgericht , Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4, Rn. 18 m.w.N.).

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R - SozR 4-3250 § 145 Nr. 4; BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 211).

  • BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17

    Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

    Ziel der Vergünstigung ist es, allgemein die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am öffentlichen Personenverkehr durch erleichterten Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu fördern, da Mobilität als Grundbedürfnis der modernen Gesellschaft anerkannt wird (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R - Behindertenrecht 2013, 122 ).
  • LSG Hamburg, 13.08.2018 - L 3 SB 14/18

    Anspruch auf Ausgabe einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Zwar wird der Begriff der "Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" in § 228 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 SGB IX innerhalb der Wortlautgrenze weit ausgelegt und umfasst nicht nur Leistungen, die ihren Rechtsgrund allein im SGB XII haben, sondern auch diejenigen, die in entsprechender Anwendung des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII an Personen erbracht werden, die Sozialhilfeempfängern im Wesentlichen gleichstehen, insbesondere Empfänger von so genannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 145 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung BSG, Urt. v. 6. Okt. 2011, B 9 SB 7/10 R, juris-Rn. 37 ff.; Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 41).

    Als Befreiungsvorschrift ist § 228 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich eng auszulegen (BSG, Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 33, bezogen auf § 145 SGB IX a.F.).

    Zudem soll die typisierende Betrachtung die Versorgungsämter gerade davon entlasten, vor Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke in jedem Einzelfall die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen (s. zur gesetzgeberischen Zielsetzung des § 145 SGB IX a.F. BSG, Urt. v. 25. Okt. 2012, B 9 SB 1/12 R, juris-Rn. 49 ff., mwN).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten Personen zur

    In diesem Zusammenhang hätte sich die Beschwerdeführerin auch näher damit auseinandersetzen müssen, ob die vollständig kostenfreie Beförderungsmöglichkeit in der weiten Ausgestaltung, die der Begriff des Schienenverkehrs in § 147 Abs. 1 SGB IX a.F. (ab 1. Januar 2018: § 230 Abs. 1 SGB IX) gefunden hat, nicht jedenfalls partiell über den Ausgleich eines behinderungsbedingten Nachteils hinausgeht (vgl. in diesem Sinne BTDrucks 10/3138, S. 35 für die Beförderung im Nahverkehr der Deutschen [Bundes-]Bahn) und dass nach der durchaus plausiblen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Mobilitätsförderung schwerbehinderter Menschen grundsätzlich bereits durch die grundsätzlich kostenlose Nutzung des Nahverkehrs erreicht und durch die regelhaft vorgesehene Pflicht zu einem vergleichsweise geringen Kostenbeitrag nur moderat relativiert werde (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008 - B 9/9a SB 11/06 R -, SozR 4-3250 § 145 Nr. 1 ; BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011 - B 9 SB 7/10 R -, BSGE 109, 154 ; BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R -, SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R Rn. 18 m.w.N.).

    Wenngleich der Beklagte nicht ausdrücklich einen konkreten Geltungszeitraum benannt hat, so ergibt sich aus dem Formularantrag im Sachzusammenhang mit der Vorschrift des § 145 Abs. 1 S. 3 bis 5 SGB IX (in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung vom 30.07.2009, BGBl 1, 2495 - im Folgenden a.F.) sowie der Ausgabepraxis des Beklagten, dass der Antrag auf die Ausgabe einer Wertmarke gerichtet ist, deren Gültigkeitsdauer sich an den Zeitraum der vorigen Wertmarke anschließt (BSG Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 1/12 R Rn 19).

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann und wieder negativ beschieden wird (vgl. BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R Rn. 22 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2016 - 4 LC 217/14

    Beförderung; benachbarte Gemeinden; Borkum; Emden-Außenhafen; Fährverkehr;

    Ziel der Vergünstigung war und ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am öffentlichen Personenverkehr durch erleichterten Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu fördern, da Mobilität als Grundbedürfnis der modernen Gesellschaft anerkannt wird (so BSG, Urt. v. 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R -, Behindertenrecht 2013, 122; Knittel, SGB IX, Kommentar, § 145 Rn. 1; Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, Kommentar, 4. Aufl., § 145 Rn. 1).
  • SG Berlin, 10.07.2019 - S 83 KA 264/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzungsverfahren -

    Die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage muss sich jedoch "konkret abzeichnen" (vgl. BSG, Urteil vom 08. November 2011 - B 1 KR 19/10 R, Rn. 9; BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R, Rn. 22) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - L 13 SB 65/19

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Dies deckt sich damit, dass das Bundessozialgericht auch solchen Schwerbehinderten keine kostenlose Wertmarke zugesteht, die sich im Maßregelvollzug befinden und ein Taschengeld nach den Grundsätzen des SGB XII (BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R, juris Rn. 40 ff.), die Kraftfahrzeughilfe nach § 27d BVG (BSG, Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R, juris Rn. 25 ff.) oder die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten (BSG, Beschluss vom 12.05.2014 - B 9 SB 81/13 B, juris Rn. 12 f.; vorhergehend ausführlich LSG NRW, Urteil vom 16.10.2013 - L 10 SB 80/13, juris Rn. 24 ff.; nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14, juris Rn. 16 ff., wonach die Rechtsprechung des BSG "durchaus plausibel" ist (Rn. 23)).

    Eine analoge Anwendung von § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX a.F. auf den Fall des Klägers scheitert schon an einer planwidrigen Regelungslücke und ist auch nicht aus Gründen der Gleichbehandlung geboten (vgl. zur gebotenen engen Auslegung der Norm BSG, Urteil vom 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R, juris Rn. 18 ff. und Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R, juris Rn. 28 ff.).

  • LSG Sachsen, 24.09.2015 - L 3 AS 1738/13

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Feststellungsinteresse;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2022 - L 10 KR 474/21

    Begründetheit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren Verletzung des

  • LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 218/16

    Zusicherung der Kostenübernahme für eine Einzugsrenovierung

  • SG Heilbronn, 13.04.2021 - S 2 AY 3764/19

    Asylbewerberleistungen - sonstige Leistungen - ambulante Psychotherapie zur

  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 18 SB 176/18

    Sozialhilfe: Auch nach neuem Recht kein Anspruch auf eine kostenfreie Wertmarke

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 80/13

    Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 149/13
  • LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 3 AS 538/12

    Beweisantizipation; Bildungsgutschein; Feststellungsinteresse;

  • LSG Bayern, 29.11.2021 - L 11 AS 806/19

    Feststellungsinteresse als Voraussetzung einer Feststellungsklage.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 8 SB 858/12

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - kostenlose Wertmarke -

  • LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • LSG Hessen, 03.12.2019 - L 3 U 107/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 157/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 156/11
  • SG Hannover, 12.10.2022 - S 20 KA 187/20

    Bestandskräftiger Honorarbescheid; Honorarrechtliche Vorfragen; Vertragsärztliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2017 - L 10 SB 91/14
  • LSG Bayern, 29.01.2018 - S 13 SB 406/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Laufende Leistung, Unentgeltliche Beförderung,

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