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Rechtsprechung
   BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35082
BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R (https://dejure.org/2019,35082)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R (https://dejure.org/2019,35082)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R (https://dejure.org/2019,35082)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 VersMedV, Anlage Teil A Nr 6 Buchst c Halbs 2 VersMedV, § 152 Abs 1 SGB 9, § 152 Abs 4 SGB 9, § 153 Abs 2 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Funktionssystem des Sehens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens Bl im Schwerbehindertenrecht; Keine Annahme von Blindheit nach der Versorgungsmedizin-Verordnung bei einer aus visueller Agnosie oder anderen gnostischen Störungen resultierenden Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens Bl im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Funktionssystem des Sehens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Merkzeichen Bl (für Blindheit) nicht bei Stoffwechselstörung

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Merkzeichen Bl (für Blindheit) nicht bei Stoffwechselstörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Merkzeichen Bl - und die schwere Hirnschädigung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Merkzeichen Bl (für Blindheit) bei Stoffwechselstörung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Voraussetzungen für Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Merkzeichen Bl (für Blindheit) bei Stoffwechselstörung - Blindheit im Schwerbehindertenrecht erfasst keine gnostischen - neuropsychologischen - Störungen des visuellen Erkennens

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    R. K. ./. Land Niedersachsen

    Schwerbehindertenrecht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Merkzeichen Bl (für Blindheit) bei Stoffwechselstörung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 129, 211
  • NZS 2020, 430
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Für eine Übergangszeit bis zum Erlass einer neuen Rechtsverordnung verbleibt es nach § 241 Abs. 5 SGB IX (idF vom 23.12.2016, BGBl I 3234) bei der entsprechenden Anwendung der bisher erlassenen Rechtsverordnungen und damit bei der bisherigen Rechtslage im Gesetzesrang (bis 31.12.2017 § 159 Abs. 7 SGB IX; vgl Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 14 mwN; s hierzu auch BT-Drucks 18/2953 und 18/3190 S 5) .

    Nach dessen Wortlaut haben jedoch weitergehende Differenzierungen zu den Störungen des Sehvermögens - im Gegensatz zur AnlVersMedV - keinen normativen Niederschlag gefunden (vgl Senatsurteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 19 ff; hieran anknüpfend Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - in BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 13) .

    Dies soll ihm ermöglichen, sich trotz Blindheit mit seiner zunehmend visualisierten Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 20 mwN) .

    Gerade zum Ausgleich dieses sich aus dem Nicht-Sehen-Können ergebenden umfangreichen Mehraufwands zur Teilhabe wird dem Betroffenen - quasi zur Selbsthilfe - pauschal das Blindengeld an die Hand gegeben (vgl BVerfG Beschluss vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10; Senatsurteil vom 14.6.2018, aaO, RdNr 18 mwN) .

    Soweit der Begriff der Blindheit nach Teil A Nr. 6 Buchst a) bis c) von dem weiteren Verständnis von Blindheit in den Landesblindengeldgesetzen oder bei der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 1 und 5 SGB XII abweicht , beruht die mangelnde Deckungsgleichheit - unbeschadet der verschiedenen Gesetzgebungskompetenzen (vgl etwa Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 15 mwN) - auf einer anderen Aufgabenstellung und Zielsetzung als im Schwerbehindertenrecht und der dort zur Verfügung stehenden Bandbreite von Nachteilsausgleichen (s hierzu bereits unter 2c cc).

    Diese Beweislosigkeit geht zu Lasten der Klägerin, da dieser als Anspruchsstellerin die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 13) .

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Angesichts der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R) komme es für Blindheit bei cerebralen Schäden nicht mehr darauf an, dass eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliege.

    Die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R) sei zum Bayerischen Landesblindengeld ergangen und gelte nur für diejenigen Fälle, in denen aufgrund hirnorganischer Beeinträchtigungen Beweisschwierigkeiten beständen, weil zB eine Mitwirkung des Patienten nicht möglich oder klärende Untersuchungen unzumutbar seien.

    Nach dessen Wortlaut haben jedoch weitergehende Differenzierungen zu den Störungen des Sehvermögens - im Gegensatz zur AnlVersMedV - keinen normativen Niederschlag gefunden (vgl Senatsurteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 19 ff; hieran anknüpfend Senatsurteil vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - in BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 13) .

    Insbesondere weicht die Ausgangslage maßgeblich von der nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayBlindG ab, die den Senat veranlasst hat, seine Rechtsprechung zur Unterscheidung von Störungen beim Erkennen und Benennen sowie zur spezifischen Sehstörung als Voraussetzung der Blindheit für einen Blindengeldanspruch aufzugeben (vgl Urteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 19 ff).

    Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zu Art. 1 Abs. 1 BayBlindG die Diagnostik einer spezifischen Sehstörung wegen ihrer nur unzureichenden Verlässlichkeit für unzumutbar gehalten (vgl Senatsurteil vom 11.8.2015 - B 9 BL 1/14 R - BSGE 119, 224 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 3, RdNr 23).

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Auch hat das BSG bereits mit Urteil vom 31.1.1995 (1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 3 ff) entschieden, dass § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes Nr. 761 (Saarländisches Blindheitshilfegesetz) über die Regelungen der seinerzeitigen AHP Nr. 23 Abs. 4 hinausgeht (vgl auch Demmel, Die Entwicklung und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Blindengeldleistung als Sozialleistung, 2003, S 223 f) .

    Diese spezielle Form der Blindheit infolge beidseitiger Zerstörung der Sehzentren in den Hinterhauptlappen des Gehirns hatten die AHP und in der Nachfolge die AnlVersMedV schon länger anerkannt (vgl BSG Urteil vom 31.1.1995 - 1 RS 1/93 - SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 S 6; Wendler/Schillings, Versorgungsmedizinische Grundsätze - Anl zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung, 9. Aufl 2018, Teil A: 6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, zu 2. S 88 mwN) .

  • BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Reduzierung des Landesblindengeldes in

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Gerade zum Ausgleich dieses sich aus dem Nicht-Sehen-Können ergebenden umfangreichen Mehraufwands zur Teilhabe wird dem Betroffenen - quasi zur Selbsthilfe - pauschal das Blindengeld an die Hand gegeben (vgl BVerfG Beschluss vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10; Senatsurteil vom 14.6.2018, aaO, RdNr 18 mwN) .

    Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Sozialrechts einen weitreichenden Gestaltungsspielraum (vgl zum Landesblindengeld Schleswig-Holstein: BVerfG Beschluss vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Hiervon ausgehend ist eine Gleichsetzung aller Funktionssysteme und auch Sinnesorgane nicht angezeigt und stattdessen jeweils bereichsspezifisch das Ausmaß der Behinderung wägend und wertend zu ermitteln (vgl Senatsurteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91 - BSGE 72, 285, 291 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 35) .

    Sofern in der Praxis bei der Beurteilung von Blindheit nach den jeweiligen Landesblindengeldgesetzen und dem Feststellungsverfahren von Behinderungen nach der AnlVersMedV bisher von einem einheitlichen Blindheitsbegriff ausgegangen worden sein sollte (vgl zB Löbner, Behindertenrecht 2018, 63, 64) , wird außer Acht gelassen, dass auch bei der Auslegung gesetzlich einheitlicher Begriffe nicht unberücksichtigt bleiben kann, welchem (unterschiedlichen) Ziel die jeweiligen Gesetze dienen (vgl Senatsurteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91 - BSGE 72, 285, 290 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 33 f) .

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Zu diesem Zweck werden Behinderungen getrennt nach Organ- und Funktionseinheiten erfasst und anschließend einzeln und sodann insgesamt in ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bewertet (§ 152 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 SGB IX; vgl zB Senatsurteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 18).

    Sie ist deshalb ein nachvollziehbares Differenzierungskriterium für eine gesonderte Bewertung dieser Gesundheitsstörungen in ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entsprechend dem Finalitätsprinzip (dazu 2.c bb; zur Finalität vgl Senatsurteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 30 und vom 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R - juris RdNr 16) .

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Zwischenzeitlichen Bedenken an der Ermächtigung des Verordnungsgebers insbesondere zum Erlass von Vorgaben für die Beurteilung von Nachteilsausgleichen (vgl SG Osnabrück Urteil vom 24.6.2009 - S 9 SB 231/07 - juris RdNr 23 ff mit Anmerkung von Dau, jurisPR-SozR 24/2009, Anm 4) hat der Gesetzgeber mit Gesetz vom 7.1.2015 (BGBl II 15) Rechnung getragen durch Schaffung einer eigenständigen Ermächtigungsgrundlage in § 70 Abs. 2 SGB IX (vgl hierzu Senatsurteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 13).

    Der umfassende Behindertenbegriff iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bezieht alle körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen ein (vgl Senatsurteile vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 16 und vom 11.8.2015 - B 9 SB 1/14 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 21 RdNr 21, jeweils mwN) .

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Bereichen tangieren dagegen solange nicht die Einheit der Rechtsordnung, wie der Normgeber mit den abweichenden Regelungen der Eigenart der verschiedenen Regelungsbereiche Rechnung trägt (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 15.7.1969 - 1 BvR 457/66 - BVerfGE 26, 327, 334 ff = juris RdNr 20 ff; Felix, Einheit der Rechtsordnung, 1998, S 399 f) .
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Sie ist deshalb ein nachvollziehbares Differenzierungskriterium für eine gesonderte Bewertung dieser Gesundheitsstörungen in ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entsprechend dem Finalitätsprinzip (dazu 2.c bb; zur Finalität vgl Senatsurteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 30 und vom 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R - juris RdNr 16) .
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Auszug aus BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
    Er ordnet eine Störung des visuellen Erkennens insbesondere einer visuellen Agnosie als spezifische mentale Funktionsstörung den neuropsychologischen Störungen zu ( Bearbeitungsstand 28.8.2018, S 1, 16 und 67 f, abrufbar unter: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/sechste-verordnung-zur-aenderung-der-versorgungsmedizin-verordnung-versmedv/; vgl auch Dau jurisPR-SozR 9/2019 Anm 4; zum aktuellen medizinischen Erkenntnisstand vgl Senatsurteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 16 RdNr 27 mwN) .
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVs 54/85

    Vergünstigungswesen - Anerkennung weiterer gesundheitlicher Merkmale -

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 9/94

    Pflegezulage - Hilflosigkeit - Selbstbindung der Versorgungsverwaltung durch

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

  • SG Osnabrück, 24.06.2009 - S 9 SB 231/07

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" für Blind für einen u.a. an visueller Agnosie

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozeßvertretung -

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 2/11 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    b) Nicht abschließend entscheiden kann der Senat, ob die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung des Klägers im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R - BSGE 129, 211 = SozR 4-3250 § 152 Nr. 2, RdNr 9) - wie vom LSG angenommen - einem GdB von 80 entsprach.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - L 7 SB 7/20

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Der Nachteilsausgleich Blindheit ist beschränkt auf Störungen des Sehapparats und erfasst keine gnostischen - neuropsychologischen - Störungen des visuellen Erkennens (vgl BSG, Urt v 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R - juris).

    Er führt unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 24. Oktober 2019 (B 9 SB 1/18 R) aus, dass die Unfähigkeit zur Sinneswahrnehmung, die aus einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen resultiere, nicht zur Annahme von Blindheit nach Teil A Nr. 6 VMG ausreiche.

    Der Begriff der Blindheit im Schwerbehindertenrecht braucht nicht zwangsläufig deckungsgleich zu sein mit dem der Blindheit in anderen Gesetzen, insbesondere in einigen landesrechtlichen Vorschriften zum Blindengeld (zum Ganzen siehe: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R - juris Rn. 14 ff.).

    Für gnostische - neuropsychologische - Störungen des visuellen Erkennens, die schwerpunktmäßig anderen Funktionsbereichen zuzuordnen sind, stehen im Schwerbehindertenrecht dagegen andere Nachteilsausgleiche passgenau zur Verfügung, um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 19 f., mit weiteren Ausführungen zur visuellen Agnosie [Seelenblindheit] als neuropsychologische Störung).

    Eine Gleichstellung ophthalmologischer und neurologischer Beeinträchtigungen bei den gesundheitlichen Merkmalen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens Bl ist weder allgemein unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten noch aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung geboten (zum Ganzen siehe: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 24 ff.).

    Die Bewertung nach den VMG unterscheide sich aber von den landesrechtlichen Vorschriften zum Blindengeld, die keine Bezugnahme auf die ophthalmologischen Grundsätze enthalten (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 15).

    Die Beweislosigkeit geht zu Lasten des Klägers, da diesem als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 2019, a.a.O., juris Rn. 29).

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R

    Grad der Behinderung aufgrund bloß gelebter Sehbehinderung ohne ausreichenden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.10.2019 (B 9 SB 1/18 R - BSGE 129, 211 = SozR 4-3250 § 152 Nr. 2) zur Systematik der VMG ausgeführt, dass die dortige Trennung nach Funktionssystemen der sachgerechten und bei gleichen Sachverhalten einheitlichen Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander dient.

    Diese Gliederung dient insbesondere auch der hier maßgeblichen Unterscheidung zwischen organisch und psychisch bedingten Sehstörungen sowie deren sachgerechten und auch in Relation zueinander angemessenen Bewertung (vgl BSG Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R - BSGE 129, 211 = SozR 4-3250 § 152 Nr. 2, RdNr 16 f).

    Hier ist der Senat in seiner Entscheidung vom 24.10.2019 (B 9 SB 1/18 R - BSGE 129, 211 = SozR 4-3250 § 152 Nr. 2) zum Ergebnis gelangt, dass Teil A Nr. 6 Buchst a bis c VMG nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der VMG ausschließlich ophthalmologische Erkrankungen unter Ausschluss neurologischer Störungen erfassen (aaO, RdNr 14 ff) .

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

    Mit diesem Gehalt ist der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung von der fachgerichtlichen Rechtsprechung aufgegriffen worden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 C 9/99, juris, Rn. 20 ff.; BSG, Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R, juris, Rn. 27).
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

    Mit diesem Gehalt ist der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung von der fachgerichtlichen Rechtsprechung aufgegriffen worden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 C 9/99, juris, Rn. 20 ff.; BSG, Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R, juris, Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - L 13 SB 385/14

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" -

    Der Senat hat ergänzende Behandlungsunterlagen beigezogen, ein Ergänzungsgutachten von Dr. P aufgrund nochmaliger ambulanter Untersuchung eingeholt und auf die zwischenzeitlichen Urteile des BSG vom 11.08.2015 (B 9 Bl 1/14 R), 14.06.2018 (B 9 Bl 1/17 R) und 24.10.2019 (B 9 SB 1/18 R) hingewiesen.

    Maßgeblich für die Bestimmung des Blindheitsbegriffs im Schwerbehindertenrecht ist gemäß § 241 Abs. 5 SGB IX (gültig seit dem 01.01.2018; zuvor § 159 Abs. 7 SGB IX, dieser wiederum gültig ab dem 15.01.2015) Teil A Nr. 6 der als Anlage zu § 2 der seit dem 01.01.2009 gültigen VersMedV erlassenen Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) und zwar im Gesetzesrang (BSG, Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R, juris Rn. 12 a.E.; so auch Dau, in: jurisPR-SozR 10/2016, Anm. 5, C.; ders. in: jurisPR-SozR 9/2019, Anm. 4, C.; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.09.2016 - L 13 SB 123/15, juris Rn. 30).

    Mit Urteil vom 24.10.2019 (B 9 SB 1/18 R, juris) hat das BSG nun in einem Verfahren, in dem es um die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" bei einer Person mit schwerer Stoffwechselstörung und zentralnervöser Beteiligung ging, entschieden, dass Blindheit im Sinne des Schwerbehindertenrechts auf Störungen des Sehapparates beschränkt sei.

    Auch wenn das Bundessozialgericht sich nach seiner Entscheidung aus 2015 noch nicht explizit zu einem Fall psychogener Blindheit geäußert hat (vgl. zu einem Fall funktioneller Blindheit zuvor BSG, Beschluss vom 30.06.2014 - B 9 BL 2/13 B, juris), ergibt sich die schwerbehindertenrechtliche Beurteilung eines solchen Falls eindeutig (spätestens) aus dem Urteil des BSG vom 24.10.2019 (B 9 SB 1/18 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - L 1 SB 381/17

    Festsetzung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX bei eingeschränkter

    Der Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX ist umfassend und bezieht alle körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen ein (s. etwa BSG Urteile vom 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R und vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R).

    Die Betrachtung in dieser Struktur dient der sachangemessenen, einheitlichen Bewertung der verschiedenen Auswirkungen einzelner und mehrerer Behinderungen in ihrer Relation untereinander (BSG Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R; Rdnr. 16, 26).

    Ebenso wenig enthält die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die sich die Beklagte bezieht (s. BSG Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R), Ansätze für die von ihr vertretene Auffassung.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2022 - L 3 SB 44/16

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Landesblindengeld in

    Damit wird der Ordnung der VMG nach Organ- und Funktionseinheiten unter medizinischen Gesichtspunkten gefolgt (vgl. BSG , Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R -, juris).

    Aufgrund einer anderen Aufgabenstellung und Zielsetzung braucht der Begriff der Blindheit im Schwerbehindertenrecht nicht zwangsläufig deckungsgleich zu sein mit dem der Blindheit in einigen Landesblindengeldgesetzen oder bei der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 1 und 5 SGB XII (vgl. BSG , Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R -, juris, Rn. 27).

    Im Gegensatz zum Bayerischen Blindengeldgesetz stimmt § 1 Abs. 3 Nr. 3 Landesblindengeldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBIGG M-V) im Übrigen mit Teil A Nr. 6. c) VMG über ein, sodass danach wie in einigen anderen Landesblindengeldgesetzen gnostische Störungen dezidiert ausgeschlossen sind (vgl. BSG , Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R -, juris, Rn. 15).

    Zusammenfassend kann nach den Feststellungen von Dr. F. und Dr. U. bei der Klägerin bei fehlender Reaktion auf visuelle Reize und fehlender Kommunikationsfähigkeit weder eine Sehschärfe noch die Gesichtsfeldfunktion überprüft werden (vgl. auch BSG , Urteil vom 24. Oktober 2019 - B 9 SB 1/18 R -, juris, Rn. 28 - 30).

  • LSG Bayern, 11.12.2023 - L 15 BL 5/22

    Gesamtergebnis des Verfahrens, Feststellungsverfahren, Kostenentscheidung,

    Grundsätzlich gilt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keinen einheitlichen Blindheitsbegriff und keinen einheitlichen Begriff der hochgradigen Sehbehinderung gibt (vgl. das Urteil des BSG vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R).
  • BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 1/20 R

    Anspruch auf Blindenhilfe für Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG

    Dies soll ihm ermöglichen, sich trotz Blindheit mit seiner zunehmend visualisierten Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl zum Landesblindengeld BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 18 und zuletzt BSG vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R - BSGE 129, 211 = SozR 4-3250 § 152 Nr. 2, RdNr 23 mwN; zu § 67 Abs. 1 BSHG bereits Bundesverwaltungsgericht vom 4.11.1976 - V C 7.76 - BVerwGE 51, 281, 283 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2021 - L 8 SB 2072/20

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Sehstärke von 0,05 -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2021 - L 5 SB 138/17

    Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens Bl; Begriff der Blindheit;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 13 SB 236/19

    ) von 50 - Feststellungsverfahren - Verschlimmerungsantrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2021 - L 13 SB 46/20

    Feststellung des Merkzeichens B; Seelische Beeinträchtigung mit psychogenen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2020 - L 10 SB 147/17
  • BFH, 06.09.2023 - VIII B 63/22

    Zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2021 - L 6 SB 3179/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - L 13 SB 29/20

    Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX ;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - L 7 SB 86/21

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Versorgungsmedizinische

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 13 SB 302/14

    Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2021 - L 1 SB 312/18

    Feststellung eines Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX Bemessung des

  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 BL 6/21

    Soziales Entschädigungsrecht: Annahme von Blindheit außerhalb der gesetzlich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - L 1 SB 302/18

    Feststellung des Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB IX ; Beurteilung des

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Rechtsprechung
   BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30032
BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B (https://dejure.org/2018,30032)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B (https://dejure.org/2018,30032)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2018 - B 9 SB 1/18 B (https://dejure.org/2018,30032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegungsanforderungen - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Darstellung des Verfahrensgangs und rechtliche Würdigung - sozialgerichtliches Verfahren - Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht - weiterer ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Grundsätzliche Bedeutung von prozessualen Fragen; Keine Umgehung der Anforderungen einer Verfahrensrüge

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    "ob sich aus Gründen der Rechtseinheit ein Landessozialgericht ausschließlich in seiner Entscheidung auf ein im Vorverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des Merkzeichen 'H' stützen darf, wenn aus diesem Rechtsgutachten nichts darüber hervorgeht, ob die Sachverständige im Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Beauftragung eine Ernennung nach § 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff. ZPO und Approbation auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet innehatte, eine vom Gericht aufgegebene und geforderte ambulante Untersuchung auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet tatsächlicher Weise nicht durchgeführt hat und eine Rückbewertung der aktuellen Situation aus dem Jahr 2016 auf die Jahre 2011 ff. vornahm, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des BSG mit Beschluss vom 21.03.2016 - B 9 SB 81/15 B m.w.H. zu BSG vom 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R und des Urteils vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R dies eine tatrichterliche Aufgabe ist und das Landessozialgericht nicht gewillt war, weitere Sachverständige trotz vorliegendem Beweisantrag zu hören." .

    Wie der Kläger in seiner Beschwerde ua selbst ausführt, ist die Bemessung des GdB nach der ständigen Rechtsprechung des BSG in drei Schritten vorzunehmen und grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (s dort BSG Urteil vom 29.11.1956 - 2 RU 121/56 - BSGE 4, 147, 149 f; BSG Urteil vom 9.10.1987 - 9a RVs 5/86 - BSGE 62, 209, 212 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 26 S 83 ff; BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10).

    Er macht geltend, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 17.4.2013 (B 9 SB 3/12 R) und mit Beschluss vom 21.3.2016 (B 9 SB 81/15 B) , mit Urteil vom 30.9.2009 (B 9 SB 4/08 R) sowie die Rechtsprechung weiterer Landessozialgerichte verkannt, weil es sich auf den Verweis des Ergebnisses des im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachtens beschränke, ohne sich die Mühe gemacht zu haben, eigene Ermittlungen anzustellen.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde schließlich auch darauf gestützt, dass Verfahrensmängel vorliegen, auf denen die angefochtene Entscheidung beruhen können soll (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen bei der Bezeichnung der Verfahrensmängel zunächst die diese (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

    "Bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 S 3 SGG ist ein Verfahrensmangel allerdings nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (BSG Beschluss vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14) .

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG Beschluss vom 26.6.1975 - 12 BJ 12/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    "ob sich aus Gründen der Rechtseinheit ein Landessozialgericht ausschließlich in seiner Entscheidung auf ein im Vorverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des Merkzeichen 'H' stützen darf, wenn aus diesem Rechtsgutachten nichts darüber hervorgeht, ob die Sachverständige im Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Beauftragung eine Ernennung nach § 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff. ZPO und Approbation auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet innehatte, eine vom Gericht aufgegebene und geforderte ambulante Untersuchung auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet tatsächlicher Weise nicht durchgeführt hat und eine Rückbewertung der aktuellen Situation aus dem Jahr 2016 auf die Jahre 2011 ff. vornahm, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des BSG mit Beschluss vom 21.03.2016 - B 9 SB 81/15 B m.w.H. zu BSG vom 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R und des Urteils vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R dies eine tatrichterliche Aufgabe ist und das Landessozialgericht nicht gewillt war, weitere Sachverständige trotz vorliegendem Beweisantrag zu hören." .

    Er macht geltend, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 17.4.2013 (B 9 SB 3/12 R) und mit Beschluss vom 21.3.2016 (B 9 SB 81/15 B) , mit Urteil vom 30.9.2009 (B 9 SB 4/08 R) sowie die Rechtsprechung weiterer Landessozialgerichte verkannt, weil es sich auf den Verweis des Ergebnisses des im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachtens beschränke, ohne sich die Mühe gemacht zu haben, eigene Ermittlungen anzustellen.

  • BSG, 21.03.2016 - B 9 SB 81/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    "ob sich aus Gründen der Rechtseinheit ein Landessozialgericht ausschließlich in seiner Entscheidung auf ein im Vorverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des Merkzeichen 'H' stützen darf, wenn aus diesem Rechtsgutachten nichts darüber hervorgeht, ob die Sachverständige im Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Beauftragung eine Ernennung nach § 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff. ZPO und Approbation auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet innehatte, eine vom Gericht aufgegebene und geforderte ambulante Untersuchung auf kinderpsychiatrischem Fachgebiet tatsächlicher Weise nicht durchgeführt hat und eine Rückbewertung der aktuellen Situation aus dem Jahr 2016 auf die Jahre 2011 ff. vornahm, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des BSG mit Beschluss vom 21.03.2016 - B 9 SB 81/15 B m.w.H. zu BSG vom 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R und des Urteils vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R dies eine tatrichterliche Aufgabe ist und das Landessozialgericht nicht gewillt war, weitere Sachverständige trotz vorliegendem Beweisantrag zu hören." .

    Er macht geltend, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 17.4.2013 (B 9 SB 3/12 R) und mit Beschluss vom 21.3.2016 (B 9 SB 81/15 B) , mit Urteil vom 30.9.2009 (B 9 SB 4/08 R) sowie die Rechtsprechung weiterer Landessozialgerichte verkannt, weil es sich auf den Verweis des Ergebnisses des im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachtens beschränke, ohne sich die Mühe gemacht zu haben, eigene Ermittlungen anzustellen.

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 18/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Grundsätzlich gilt, dass Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nur ein Verstoß des Gerichts im Rahmen des prozessualen Vorgehens im unmittelbar vorangehenden Rechtszug ist (vgl BSG Beschluss vom 30.11.2016 - B 6 KA 18/16 B - Juris RdNr 9 mwN) .

    Um einen Verfahrensfehler geltend machen zu können, auf dem die angefochtene Entscheidung des LSG beruhen kann, hätte sich die Beschwerdebegründung aber damit auseinandersetzen müssen, wieso der Verfahrensfehler des SG in der Berufungsinstanz fortgewirkt haben könnte und insofern auch als Mangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 1.12.2016 - B 9 SB 25/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 30.11.2016 - B 6 KA 18/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.5.2016 - B 13 R 74/16 B - Juris RdNr 9) .

  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Ferner legt der Kläger nicht näher dar, warum er diesen Mangel nicht durch eine Berichtigung des Tatbestandes (§ 139 SGG) vor dem LSG hätte beheben lassen können (vgl hierzu BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris) .
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweisantrag - sachverständiger

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Hierzu legt die Beschwerde ebenfalls nicht substantiiert dar, weshalb die beantragte Zeugenvernehmung erforderlich war, sie also Tatsachen ergeben sollte, die für die Entscheidung in prozessualer und materieller Hinsicht wesentlich sind und die der Zeuge selbst wahrgenommen hat (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 9) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Wer einen Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) geltend macht, muss ua darlegen, warum dem LSG bestimmte Tatfragen weiter als klärungsbedürftig hätten erscheinen und es zu weiterer Sachaufklärung hätten drängen müssen (BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN) .
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht -

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
  • BSG, 25.06.2013 - B 12 KR 83/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des §

  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel iS des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG

  • BSG, 01.12.2016 - B 9 SB 25/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 16.02.2017 - B 9 V 48/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Dies gehört jedoch zu den Aufgaben des Tatsachengerichts (vgl BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 8 RdNr 11 mwN) und kann insoweit gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht überprüft werden (vgl BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 6) .

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG vorliege, auf denen die angefochtene Entscheidung beruhen könne, müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargetan werden (BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Dies wird aber erst dann erkennbar, wenn zuvor diese Tatsachen im Zusammenhang mit dem Verfahrensgang dargestellt und einer rechtlichen Wertung unterzogen werden (BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 10) .

  • BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Denn "bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 15.09.2023 - B 1 KR 21/22 B
    Ist bereits Beweis durch Sachverständige erhoben worden, so ist das LSG nach § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen in der Regel nur verpflichtet, wenn das Gutachten, das als Entscheidungsgrundlage dienen soll, bedeutsame Mängel aufweist (vgl BSG vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 31.07.2019 - B 8 SO 20/19 B

    Kostenerstattung für Leistungen einer konduktiven Therapie nach Petö

    Die Gehörsrüge darf in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zur Umgehung von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG führen, soweit dieser die Nachprüfbarkeit von Verfahrensmängeln einschränkt (vgl nur BSG vom 14.9.2017 - B 5 R 118/17 B - juris RdNr 12, BSG vom 20.11.2018 - B 8 SO 43/18 B - juris RdNr 12, BSG vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 6) oder soweit ein Verstoß gegen § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht den Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend geltend gemacht wird.
  • BSG, 01.09.2022 - B 9 SB 1/22 B

    Feststellung eines GdB; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Denn "bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 SB 55/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Tatsachendarstellung -

    Denn "bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 9 SB 82/21 B

    Gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen G; Verfahrensrüge im

    Denn "bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird ( BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 1/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
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   BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 1/18   

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BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 1/18 (https://dejure.org/2018,44641)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2018 - B 9 SB 1/18 (https://dejure.org/2018,44641)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2018 - B 9 SB 1/18 (https://dejure.org/2018,44641)
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   BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 1/18 C   

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BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 1/18 C (https://dejure.org/2018,44488)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2018 - B 9 SB 1/18 C (https://dejure.org/2018,44488)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2018 - B 9 SB 1/18 C (https://dejure.org/2018,44488)
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   BSG, 28.06.2018 - B 9 SB 1/18 BH   

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BSG, Entscheidung vom 28.06.2018 - B 9 SB 1/18 BH (https://dejure.org/2018,24748)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - B 9 SB 1/18 BH (https://dejure.org/2018,24748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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