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   BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R   

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BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R (https://dejure.org/1999,1033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids - Befundbericht - versorgungsärztliche Stellungnahme - Gegenstand der Anfechtungsklage nach Vorverfahren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids - Befundbericht - versorgungsärztliche Stellungnahme - Gegenstand der Anfechtungsklage nach Vorverfahren

  • Wolters Kluwer

    Grad der Behinderung - Herabsetzung - Versorgungsärztliche Stellungnahme - Bewertung eines Fremdbefundes - Anhörungspflicht

  • Judicialis

    SGB X § 24 Abs 1; ; SGG § 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 24 Abs. 1; SGG § 95; VwGO § 79
    Unterbleiben der erforderlichen Anhörung im Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Das LSG ist der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 10/95 - gefolgt und hat ausgeführt: Bezüglich versorgungsärztlicher Stellungnahmen, die sich in der Bewertung von Fremdbefunden erschöpften, bestehe keine Anhörungspflicht iS des § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

    Das LSG hat seiner Entscheidung zu Recht die Grundsätze zugrunde gelegt, die der Senat in seinem Urteil vom 15. August 1996 (SozR 3-1300 § 24 Nr. 13) entwickelt hat.

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Sie dient der Wahrung und Betonung des rechtlichen Gehörs und soll betroffene Beteiligte nicht nur vor Überraschungsentscheidungen schützen, wie der Beklagte meint, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Behörden stützen (BSG SozR 1300 § 24 Nr. 9) und vor allem sicherstellen, daß die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (vgl BSGE 44, 207, 211 = SozR 1200 § 34 Nr. 2 und zum Ganzen Krasney in KassKomm, Sozialversicherungsrecht Band 2, 2. Aufl, Stand Juni 1998, § 24 RdNrn 4 ff).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Denn festgestellt wird stets nur der Gesamtzustand der Behinderung, unabhängig davon, wieviele Funktionsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen vorliegen (vgl BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Denn festgestellt wird stets nur der Gesamtzustand der Behinderung, unabhängig davon, wieviele Funktionsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen vorliegen (vgl BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl dazu BSGE 65, 198, 203 = SozR 5870 § 2 Nr. 62).
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 66/72

    Verwaltungsverfahren - Beteiligter - Betroffener Dritter - Bekanntgabe -

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R
    Deshalb bestehen keine Bedenken, die Klage in derartigen Fällen auch im sozialgerichtlichen Verfahren auf die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides zu beschränken (ebenso das BSG im Falle eines durch den Widerspruch erstmals beschwerten Dritten - BSGE 35, 224, 226 sowie Meyer-Ladewig, aaO, § 95 RdNrn 3 und 3b; Bley in RVO-GesamtKomm, aaO, § 95 Anm 4b, c).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Jedoch enthält der Widerspruchsbescheid eine gegenüber der ursprünglichen vorläufigen Bewilligung zusätzliche selbständige Beschwer, was nach der im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO seine selbständige Anfechtbarkeit eröffnet (BSG vom 15.8.1996 - 9 RV 10/95 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 35; BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 14/97 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 39 f; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 16/14 R - SozR 4-3500 § 116 Nr. 1 RdNr 11; zustimmend etwa B. Schmidt in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 95 RdNr 3a; Wehrhahn in jurisPK-SGG, 2017, § 95 RdNr 16 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Vielmehr ist auch in einer solchen prozessualen Lage Gegenstand der Klage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den - ggf auch erst nach Klageerhebung erlassenen - Widerspruchsbescheid gefunden hat (§ 95 SGG - s hierzu BSG vom 25.3.1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 40) .
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