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   BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R   

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BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R (https://dejure.org/1998,305)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R (https://dejure.org/1998,305)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 17/97 R (https://dejure.org/1998,305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte Feststellung einer weiteren Behinderung - kein Feststellungsanspruch im Verfügungssatz eines Bescheids - Auslegung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte Feststellung einer weiteren Behinderung - kein Feststellungsanspruch im Verfügungssatz eines Bescheids - Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grad der Behinderung - Umformende Hüftgelenksveränderung - Schwerbehindertengesetz - Rechtsschutzbedürfnis bei isolierter Feststellung weiterer Behinderungen - Rechtsschutzbedürfnis - Vorliegen einer Behinderung - Funktionsbeeinträchtigung - Vollständige Vielzahl ...

  • Judicialis

    SchwbG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 4 Abs. 1 S. 1, § 2, § 3
    Zulässigkeit einer Klage auf Verurteilung zur isolierten Feststellung einer weiteren Behinderung, Inhalt des Verfügungssatzes eines Bescheids nach § 4 Abs. 1 S. 1 SchwbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 176
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Bereits seit dem "Diagnoseurteil" des Senats (SozR 3870 § 4 Nr. 3) ist zudem geklärt, daß die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 SchwbG festzustellende Behinderung sich nicht durch medizinische Diagnosen - oder durch die Beschreibung daraus folgender Funktionsbeeinträchtigungen - bezeichnen läßt.

    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).

    Bei dieser schematischen Verlagerung von Entscheidungskompetenzen blieb unbeachtet, daß die Verwaltung mit Anerkennungsbescheiden im Versorgungsrecht oder im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit dort "Krankheiten anerkannt" werden, eine rechtliche Zuordnung trifft, weil damit entschieden wird, daß eine bestimmte Erkrankung auf bestimmte schädigende Ereignisse, Unfälle oder Berufskrankheiten zurückzuführen ist (vgl dazu BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3), womit Ansprüche auf Heilbehandlung, Renten- und Hinterbliebenenversorgung ausgelöst werden können.

    Erst wenn die Verwaltung diesem im Schwerbehindertenrecht verstärkten und im Gesetz besonders hervorgehobenen Begründungszwang genügt, indem sie darstellt, welche regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustände mit welchen Funktionsstörungen nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen bei dem Behinderten vorliegen, wird der Verwaltungsakt, der die Höhe des GdB regelt, hinlänglich bestimmt, für den Empfänger verständlich und für die Gerichte nachprüfbar (vgl so schon BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Daran ändert auch die in Praxis und Rechtsprechung eingebürgerte - und vom Senat gebilligte - Übung nichts, schlagwortartig von mehreren "Behinderungen" zu sprechen, auch wenn damit nach dem exakten Sprachgebrauch des SchwbG verschiedene Funktionsbeeinträchtigungen oder gar nur verschiedene körperliche, geistige oder seelische Regelwidrigkeiten gemeint sind (vgl Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - MDR 1998, 166 = br 1998, 74; zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).

    Da es nunmehr nur noch einen Gesamtzustand der Behinderung gab (vgl dazu Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO), war hier klarzustellen, daß nicht mehrere Behinderungen, sondern mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit den GdB bestimmen (vgl BT-Drucks 10/3138, S 17).

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nämlich zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nämlich zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • LSG Berlin, 29.09.1993 - L 10 Ar 86/92

    Gleichstellung - Behinderung - Nichterlangung eines Arbeitsplatzes - Kausalität

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Die Praxis der Arbeitsämter und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung folgt dieser Auffassung zu Recht nicht (ebenso offenbar Wiegand, SchwbG, Stand 1986, § 2 Rz 4; Weber, SchwbG, Stand 1996, § 2 Anm 1 und Neumann/Pahlen, SchwbG, 8. Aufl 1992, § 2 Rz 8; vgl zur Beweiserhebung über weitere gesundheitliche Leiden im sozialgerichtlichen Verfahren LSG Berlin, Urteil vom 29. September 1993 - L 10 Ar 86/92 - E-LSG Ar 0-49).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nämlich zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nämlich zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RVs 4/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, Grad der Behinderung von

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVs 14/78

    Schwerbehindertenstreitsache - Berufungsausschluß

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 18/86

    Rechtsschutzinteresse für Anerkennung weiterer Behinderungen, sofern maximaler

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R
    Aus ihm ergebe sich der Wille des Gesetzgebers, jedem Antragsteller einen Anspruch auf Feststellung seiner vollständigen Behinderung im Verfügungssatz eines Bescheides einzuräumen (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, br 1998, 51 und Biebrach-Nagel, VersorgVerw 1997, 8, 10 f; vom BSG bisher offengelassen: SozR 1500 § 150 Nr. 23; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 1300 § 45 Nr. 48; SozR 3870 § 4 Nr. 3 und zuletzt Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVs 15/96 - aaO).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Selbst wenn ihr dieser Weg versperrt wäre, könnte ihr die Rechtsverfolgung im sozialgerichtlichen Verfahren rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen (vgl dazu BSG vom 24.6.1998 - B 9 SB 17/97 R - BSGE 82, 176, 177 ff = SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 S 94 und vom 22.3.2012 - B 8 SO 24/10 R - NZS 2012, 798, 799 RdNr 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, vor § 51 RdNr 16a) .
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Vom GdB im Schwerbehindertenrecht, der sich nach der früheren Formulierung an dem durch regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustände verursachten Umfang der Funktionsstörungen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (vgl die offizielle Bezeichnung und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ; BSGE 82, 176 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 24) und nach der heutigen Formulierung an den Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft orientiert (§ 69 Abs. 1 Satz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX), ist die MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf die durch die Folgen des Versicherungsfalls verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens abstellt, grundsätzlich zu unterscheiden (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 15, 23 jeweils mwN, Burchardt, aaO § 56 RdNr 72a, 88).
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Zwar erfüllt der Kläger die Voraussetzungen eines anerkannten GdB von 30 (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 S 98 f) und des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 SchwbG); jedoch ist der Senat mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen des LSG nicht in der Lage zu beurteilen, ob der Kläger infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen konnte bzw erlangen kann.

    Das LSG wird deshalb bei seiner erneuten Entscheidung zu prüfen haben, ob der Kläger infolge seiner Behinderungen - auch der nicht im Bescheid aufgeführten Behinderungen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 S 99) - bei wertender Betrachtung (im Sinne einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar war bzw ist.

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