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   BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B   

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BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B (https://dejure.org/2017,38313)
BSG, Entscheidung vom 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B (https://dejure.org/2017,38313)
BSG, Entscheidung vom 24. August 2017 - B 9 SB 44/17 B (https://dejure.org/2017,38313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs; Merkmale eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

  • rechtsportal.de

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ).

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 [BVerfG 25.01.1984 - 1 BvR 272/81] ; 74, 1, 5; 86, 133, 145).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ).

  • BSG, 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Soweit der Kläger ausdrücklich als Verfahrensmangel rügt, das LSG habe die sich aus § 112 Abs. 2 SGG ergebenden Pflichten zur Hinwirkung auf sachdienliche Anträge und zur Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses verletzt, handelt es sich sachlich gleichfalls um eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - Juris).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Tatsächlich kritisiert der Kläger lediglich die Beweiswürdigung des LSG (vgl § 128 Abs. 1 S 1 SGG), womit er gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG ebenso wenig eine Revisionszulassung erreichen kann wie mit dem Vorbringen, das LSG habe das Recht unzutreffend angewendet (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86

    Beweiserhebung - Ablehnung - Gesundheitsstörung - Verschlimmerung -

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Insbesondere hat der Kläger keine vermeintlich vom LSG angenommene "Beweisführungspflicht" (vgl hierzu BSG Urteil vom 4.2.1988 - 5/5 b RJ 96/86 - SozR 1500 § 103 Nr. 27 S 22) ausreichend dargelegt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147 [BVerfG 25.01.1984 - 1 BvR 272/81] ; 74, 1, 5; 86, 133, 145).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indes nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B
    Die Vorschrift des § 62 SGG soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 18.06.2018 - B 9 V 1/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - Juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 29.10.2018 - B 10 ÜG 6/18 B

    Entschädigung für die unangemessene Dauer einer Kostengrundentscheidung nach

    Dieser Anspruch soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BSG Beschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 05.11.2020 - B 9 SB 34/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 07.05.2020 - B 9 SB 8/20 B

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richtige Überzeugungsbildung leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl stRspr, Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22 und vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 11.02.2020 - B 9 SB 49/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung und Zuerkennung des Merkzeichens G

    Es gibt auch keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl stRspr, Senatsbeschlüsse vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22 und vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 23.04.2020 - B 9 V 56/19 B

    Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens

    Im Übrigen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B

    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.6.2018 - B 9 V 1/18 B - juris RdNr 22; Senatsbeschluss vom 24.8.2017 - B 9 SB 44/17 B - juris RdNr 8 ) .
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