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   BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R   

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https://dejure.org/1998,1623
BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R (https://dejure.org/1998,1623)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R (https://dejure.org/1998,1623)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R (https://dejure.org/1998,1623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz - telegraphische Zustimmung - telegraphische Weiterleitung an das Sozialgericht bzw an das Revisionsgericht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz - telegraphische Zustimmung - telegraphische Weiterleitung an das Sozialgericht bzw an das Revisionsgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG - Merkzeichen aG - Gehbehinderte - Voraussetzungen der Sprungrevision - Bindung an den Zulassungsbeschluß - Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Einlegung der Sprungrevision

  • Judicialis

    StVG § 6 Abs 1 Nr 14; ; StVO § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 161 Abs. 1 S. 1
    Wahrung der Schriftform in § 161 Abs. 1 S. 1 SGG bei Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 75 (Ls.)
  • NZS 1999, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Nach den Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1994 (SozR 3-3870 § 4 Nr. 11), vom 29. Januar 1992 (9a RVs 4/90, veröffentlicht in br 1992 S 91) und vom 6. November 1985 (SozR 3870 § 3 Nr. 18) können den in der VV zu § 46 Abs. 1 Nr. 1 StVO im einzelnen aufgeführten Behinderten nicht solche Personen gleichgestellt werden, die an Orientierungsstörungen oder zeitweisen Anfällen leiden oder die nur unter Aufsicht gehen können.

    Diese restriktive Auslegung der VV findet ihre Rechtfertigung darin, daß die für außergewöhnlich Gehbehinderte zur Verfügung stehenden innerstädtischen Parkplätze nicht beliebig vermehrt werden können (vgl SozR 3870 § 3 Nr. 28 S 88; SozR 3-3870 § 4 Nr. 11) und daß im Interesse aller Verkehrsteilnehmer möglichst an deren Gleichberechtigung festgehalten werden muß (vgl Urteil des Senats vom 29. Januar 1992 br 1992 S 91).

    Hinzukommen muß, wie der Senat (SozR 3-3870 § 4 Nr. 11) bereits entschieden hat, eine so starke Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter, daß eine verantwortungsbewußte Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde.

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Gleichwohl hat das BSG - in Anlehnung an die gelockerten Vorschriften zur Einlegung eines Rechtsmittels - es für ausreichend gehalten, wenn der Revisionskläger dem Revisionsgericht nur das Telefax vorlegt, mit dem ihm der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt hat (Urteil des Senats vom 12. November 1996 BSGE 79, 235 = SozR 3-1500 § 161 Nr. 11).

    Hätte der Kläger die Zustimmungserklärung in der ihm zugegangenen Form, also das Telefax, rechtzeitig an das SG per Brief übersandt oder dem SG selbst überbracht oder durch Boten überbringen lassen, wäre dies ausreichend gewesen (vgl Urteil des Senats vom 12. November 1996 aaO).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Nach Ansicht des 6. Senats des BSG ist die Schriftform auch gewahrt, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Revisionsgericht weitergeleitet hat (Urteil des 6. Senats vom 19. März 1997 SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 13/95

    Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners zur Einlegung - Ausschluß der

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Auch die Literatur verlangt - jedenfalls teilweise -, daß neben der Zulassung eine (wirksame) Zustimmung des Gegners vorliegen muß (vgl zB Bley, Gesamtkommentar, Anm 9b zu § 161 SGG; derselbe in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, RdNrn 8 und 22 zu § 161 SGG; so wohl auch Urteile des BSG vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 = SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 und die - insoweit unveröffentlichte - Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 RK 13/95).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Nach den Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1994 (SozR 3-3870 § 4 Nr. 11), vom 29. Januar 1992 (9a RVs 4/90, veröffentlicht in br 1992 S 91) und vom 6. November 1985 (SozR 3870 § 3 Nr. 18) können den in der VV zu § 46 Abs. 1 Nr. 1 StVO im einzelnen aufgeführten Behinderten nicht solche Personen gleichgestellt werden, die an Orientierungsstörungen oder zeitweisen Anfällen leiden oder die nur unter Aufsicht gehen können.
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Diese restriktive Auslegung der VV findet ihre Rechtfertigung darin, daß die für außergewöhnlich Gehbehinderte zur Verfügung stehenden innerstädtischen Parkplätze nicht beliebig vermehrt werden können (vgl SozR 3870 § 3 Nr. 28 S 88; SozR 3-3870 § 4 Nr. 11) und daß im Interesse aller Verkehrsteilnehmer möglichst an deren Gleichberechtigung festgehalten werden muß (vgl Urteil des Senats vom 29. Januar 1992 br 1992 S 91).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Im Hinblick darauf, daß mit der Zustimmung zur Sprungrevision auf das Rechtsmittel der Berufung und auf die Möglichkeit, Verfahrensmängel zu rügen, verzichtet werde (§ 161 Abs. 4 und 5 SGG), müßten im Rahmen des Möglichen Zweifel darüber ausgeschlossen werden, daß der Prozeßgegner die Erklärung tatsächlich abgegeben habe und für ihren Inhalt die Verantwortung übernehme (Urteil des BSG vom 19. November 1996 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 11).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Das BSG hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß es an den Beschluß des SG, mit dem die Zulassung der Sprungrevision ausgesprochen worden ist, auch dann gebunden ist, wenn dem SG zum Zeitpunkt der Beschlußfassung keine (wirksame) Zustimmungserklärung vorlag (vgl Urteil vom 30. Januar 1985 = SozR 1500 § 161 Nr. 31, Urteil vom 3. November 1993 = SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und Urteil vom 14. Juni 1995 = USK 95167).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92

    Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Auch die Literatur verlangt - jedenfalls teilweise -, daß neben der Zulassung eine (wirksame) Zustimmung des Gegners vorliegen muß (vgl zB Bley, Gesamtkommentar, Anm 9b zu § 161 SGG; derselbe in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, RdNrn 8 und 22 zu § 161 SGG; so wohl auch Urteile des BSG vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 99/92 = SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 und die - insoweit unveröffentlichte - Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 RK 13/95).
  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
    Daneben hat der Große Senat des BSG es in seinem zum damaligen § 161 Abs. 1 Satz 2 SGG ergangenen Beschluß vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 230) als ausreichend angesehen, wenn eine beglaubigte Abschrift der die erforderliche Erklärung beweisenden Urkunde (dort gerichtliches Sitzungsprotokoll) vorgelegt wurde (vgl § 435 Zivilprozeßordnung ).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84

    Nachträgliche Zulassung der Revision - Antrag eines Beteiligten -

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Dass das Schriftformerfordernis für die Zustimmungserklärung erfüllt ist, wenn der Revisionskläger die ihm per Telefax zugeleitete Zustimmung des Gegners seinerseits per Fax an das Gericht weiterleitet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 161 RdNr 4a) .
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Denn eine derartige Erklärung ist jedenfalls dann als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision zu verstehen, wenn - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmungserklärung Tenor und schriftliche Entscheidungsgründe des SG-Urteils dem Erklärenden bekannt waren (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13 S 31 mwN) .
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 25/16 R

    Zahlung eines pauschalierten Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens G

    Denn eine derartige Erklärung ist jedenfalls dann als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision zu verstehen, wenn - wie vorliegend - im Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmungserklärung Tenor und schriftliche Entscheidungsgründe des SG-Urteils dem Erklärenden bekannt waren (BSGE 109, 56 ff = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13 S 31 mwN) .
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