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   BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B   

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https://dejure.org/2019,40373
BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B (https://dejure.org/2019,40373)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B (https://dejure.org/2019,40373)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2019 - B 9 V 11/19 B (https://dejure.org/2019,40373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - Annahme eines "schwachen" Einzel-GdS durch das LSG - entgegenstehendes Gutachten - genaue Wiedergabe des Inhalts des Gutachtens - erforderliche medizinische Sachkunde des Gerichts - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - Annahme eines "schwachen" Einzel-GdS durch das LSG - entgegenstehendes Gutachten - genaue Wiedergabe des Inhalts des Gutachtens - erforderliche medizinische Sachkunde des Gerichts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Eine ausreichende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364, 370; 66, 116, 147; 74, 1 5) .
  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Kraft der darin enthaltenen ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung kann die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (Senatsbeschluss vom 8.5.2017 - B 9 V 78/16 B - juris RdNr 15 mwN).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Eine ausreichende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364, 370; 66, 116, 147; 74, 1 5) .
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris) zu wahren, darf das Gericht deshalb seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Es ist aber nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus der Beschwerdebegründung unter Heranziehung von Verwaltungs- und Prozessakten das zur Substantiierung der Beschwerde Erforderliche herauszusuchen (Senatsbeschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Eine ausreichende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364, 370; 66, 116, 147; 74, 1 5) .
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Eine ausreichende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.1996 - 2 BvR 2600/95 - juris RdNr 22 unter Hinweis auf BVerfGE 31, 364, 370; 66, 116, 147; 74, 1 5) .
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 441/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Um den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris) zu wahren, darf das Gericht deshalb seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B
    Soweit die Beschwerde insoweit dem LSG die Sachkunde für die Bewertung des Einzel-GdS sowie für die Beurteilung des Gesamt-GdS abspricht (zur tatrichterlichen Aufgabe der GdB-Bewertung vgl Senatsurteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr 23 f) , wendet sie sich letztlich gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts, die § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG indes der Beurteilung durch das Revisionsgericht vollständig entzieht.
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 2/22 B
    Dafür hätte es näherer Darlegungen bedurft, warum die von § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG regelhaft vorgeschriebene Prüfung des Entschädigungsgerichts einer möglichen Wiedergutmachung in anderer Weise als durch Geldzahlung dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gegeben hat, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/21 B

    Beschädigtengrundrente nach dem OEG ; Verfahrensrüge im

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung und zugleich ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegt allerdings dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190 = juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 3/22 B
    Dafür hätte es näherer Darlegungen bedurft, warum die von § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG regelhaft vorgeschriebene Prüfung des Entschädigungsgerichts einer möglichen Wiedergutmachung in anderer Weise als durch Geldzahlung dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gegeben hat, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 4/22 B
    Dafür hätte es näherer Darlegungen bedurft, warum die von § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG regelhaft vorgeschriebene Prüfung des Entschädigungsgerichts einer möglichen Wiedergutmachung in anderer Weise als durch Geldzahlung dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gegeben hat, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 5/22 B
    Dafür hätte es näherer Darlegungen bedurft, warum die von § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG regelhaft vorgeschriebene Prüfung des Entschädigungsgerichts einer möglichen Wiedergutmachung in anderer Weise als durch Geldzahlung dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gegeben hat, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung Verfahrensrüge im

    Soweit sie damit den Vorwurf einer Überraschungsentscheidung erhebt (vgl Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10 mwN) , versäumt sie allerdings eine Auseinandersetzung mit den von ihr nicht angegriffenen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG ) , B habe eine Primärschädigung nach der Pockenschutzimpfung im Mai 1957 bis zum Auftreten der Poliomyelitis verneint.
  • BSG, 11.06.2021 - B 9 SB 64/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung wegen eines Diabetes mellitus;

    Allein auf der Grundlage dieser Darlegungen kann der Senat aber den Vorwurf der Gehörsverletzung (vgl dazu Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10 mwN) nicht näher prüfen.
  • BSG, 18.10.2021 - B 9 SB 41/21 B

    Feststellung eines höheren GdB; Verfahrensrüge im

    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 01.06.2022 - B 9 SB 7/22 B

    Absenkung eines Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung; Verfahrensrüge im

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen (rechtlichen) Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 27.8.2018 - B 9 SB 19/18 B - juris RdNr 6; BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris RdNr 36) .
  • BSG, 10.06.2022 - B 9 V 33/21 B

    Entschädigung nach dem OEG wegen einer bei einer Schlägerei erlittenen

    Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung und zugleich ein Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens liegt dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt - auch tatsächlicher Art - stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (vgl stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) .
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