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   BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B   

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https://dejure.org/2012,7342
BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B (https://dejure.org/2012,7342)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B (https://dejure.org/2012,7342)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - B 9 V 17/11 B (https://dejure.org/2012,7342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG, § 106 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens auf Grund von Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG, § 106 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens auf Grund von Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens auf Grund von Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens auf Grund von Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B
    Die Wendung "ohne hinreichende Begründung" in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).

    Es kommt insoweit darauf an, ob das Gericht - auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung - objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt zu den vom Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr seit BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 3/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B
    Da das LSG selbst - soweit erkennbar - nicht über eine medizinische Sachkunde verfügt, die ihm in Bezug auf diese Frage die Feststellung des Nichtbestehens neuerer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse erlaubt hätte, und auch nicht offengelegt hat, aus welcher Erkenntnisquelle es die Überzeugung von einem Fehlen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnen hat (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31), hätte es sich schon von Amts wegen, jedenfalls aber aufgrund des vom Kläger zuletzt in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages, zu einer entsprechenden Aufklärung und Feststellung des Sachverhalts gedrängt fühlen müssen (vgl hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 2.12.2010 - B 9 VH 3/09 B, juris RdNr 13) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B
    Einen Beweisantrag darf es nur ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 24.03.2005 - B 2 U 368/04 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung weiterer

    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken (vgl etwa BSG Beschluss vom 24.3.2005 - B 2 U 368/04 B -).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Anders verhält es sich, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken (vgl etwa BSG Beschluss vom 24.3.2005 - B 2 U 368/04 B - Juris RdNr 5 ; BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 13 ) oder wenn wesentliche Veränderungen in dem bereits begutachteten Lebenssachverhalt eingetreten sind (zB Verschlimmerung von gesundheitlichen Leiden, vgl BSG Beschluss vom 24.4.2014 - B 13 R 325/13 B - Juris) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 21/21 R

    Versorgung mit Cannabisblüten gemäß dem SGB V Fehlerhafte Besetzung des Gerichts

    Anders verhält es sich dann, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken (vgl nur BSG vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - juris RdNr 13).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    f) Das LSG brauchte deshalb den weiteren Beweisanträgen des Klägers zur bisher noch offengelassenen Brückensymptomatik (Revisionsbegründung S 19, 20; vgl zu Fällen einer möglichen Entbehrlichkeit der Brückensymptomatik BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 10) nicht nachgehen, da es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht mehr ankam (BSG Beschluss vom 31.1.2008 - B 13 R 53/07 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 2. Dezember 2010 - B 9 VH 3/09 B -, Rz. 14, juris; Beschluss vom 16. Februar 2012 - B 9 V 17/11 B -, Rz. 16, juris).

    Die Gutachten weisen, wie ausgeführt, keine Mängel im Sinne von § 412 Abs. 1 ZPO auf (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - B 9 V 17/11 B).

  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Der Kläger trägt vor, das LSG sei mit seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B; Beschluss vom 24.3.2005 - B 2 U 368/04 B; Beschluss vom 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B; Beschluss vom 11.5.1999 - B 2 U 60/99 B) abgewichen.

    "ob aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B; Beschluss vom 24.03.2005 - B 2 U 368/04 B; Beschluss vom 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B; Beschluss vom 11.05.1999 - B 2 U 60/99 B) vor einer Entscheidung in der Sache ein Hinweis dahingehend zu erteilen ist, dass das Gericht ein Gutachten für schwer fehlerhaft - hier in sich widersprüchlich - hält",.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 13).

  • LSG Hessen, 22.09.2016 - L 1 VE 7/12

    Opferentschädigung; Höhe des Grades einer Schädigung; Schädigungsfolgen und

    Sie sind in sich widerspruchsfrei, gehen von zutreffenden Voraussetzungen aus und wecken keine Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit der Sachverständigen (Bundessozialgericht, Beschlüsse vom 24. März 2005,B 2 U 368/04 B und vom 16. Februar 2012, B 9 V 17/11 B - juris -).

    Bei einer derartigen Fallgestaltung ist für eine weitere Beweiserhebung regelmäßig kein Raum (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 23. Juni 2016, L 6 VH 4633/14 und vom 27. August 2015, L 6 VG 2141/13; so auch Bundessozialgericht, Beschlüsse vom 12. Mai 2015, B 9 SB 93/14 B und vom 16. Februar 2012, B 9 V 17/11 B - juris -).

  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bei einer derartigen Konstellation ist für eine weitere Beweiserhebung regelmäßig kein Raum (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 13 ff).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der normierten Pflicht zur

    Für die Frage, ob eine Begründung "hinreichend" ist, kommt es darauf an, ob das LSG objektiv im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zu weiterer Sachaufklärung gehalten war, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr des BSG, vgl zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 290/11 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - juris RdNr 12; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 103 RdNr 20 sowie § 160 RdNr 18d mwN).

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen ist oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 290/11 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - juris RdNr 12) .

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - psychiatrisches Sachverständigengutachten -

    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 2. Dezember 2010 - B 9 VH 3/09 B -, Rz. 14, juris; Beschluss vom 16. Februar 2012 - B 9 V 17/11 B -, Rz. 16, juris).
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 6/20 B

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorars

    Zudem hat der Kläger nicht ausreichend dargelegt, aus welchem Grund sich das Berufungsgericht von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zur Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte gedrängt sehen müssen (vgl BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 290/11 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - juris RdNr 12; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Schmidt SGG, 13. Aufl 2020, § 160 RdNr 18d mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Ausgleich nach § 85 SVG -

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2800/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Raubüberfall am Arbeitsplatz -

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - versuchte Vergewaltigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - L 17 SB 87/18

    Bewertung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2020 - L 17 U 628/16

    Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls

  • BSG, 16.06.2015 - B 9 SB 12/15 B

    Feststellung eines höheren Gesamt-GdB; Fehlerhafte Rechtsanwendung; Verkennung

  • LSG Hessen, 21.10.2021 - L 1 VE 14/19

    Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem OEG Anforderungen an

  • LSG Baden-Württemberg, 13.01.2022 - L 6 VH 3682/20
  • BSG, 08.11.2012 - B 5 R 334/12 B
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1964/14
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