Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.05.2009

Rechtsprechung
   BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R   

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https://dejure.org/2010,5625
BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2010,5625)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2010,5625)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2010,5625)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale - Pflegezulage - Arbeitsvertrag - angemessene Kosten - Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin - eheliche Beistandspflicht - Änderung der Verhältnisse

  • openjur.de

    Kriegsopferversorgung; Beschädigtenversorgung; Blinder; erhöhte Pflegezulage; Arbeitsvertrag; angemessene Kosten; Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin; eheliche Beistandspflicht; Änderung der Verhältnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 S 1 BVG, § 1353 Abs 1 S 2 Halbs 1 BGB, § 48 Abs 1 SGB 10
    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - erhöhte Pflegezulage - Arbeitsvertrag - angemessene Kosten - Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin - eheliche Beistandspflicht - Änderung der Verhältnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 S 1 BVG, § 1353 Abs 1 S 2 Halbs 1 BGB, § 48 Abs 1 SGB 10
    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - erhöhte Pflegezulage - Arbeitsvertrag - angemessene Kosten - Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin - eheliche Beistandspflicht - Änderung der Verhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kriegsopferversorgung; Höhe der Pflegezulage eines Kriegsblinden

  • rewis.io

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - erhöhte Pflegezulage - Arbeitsvertrag - angemessene Kosten - Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin - eheliche Beistandspflicht - Änderung der Verhältnisse

  • ra.de
  • rewis.io

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - erhöhte Pflegezulage - Arbeitsvertrag - angemessene Kosten - Eheschließung zwischen Beschädigtem und Pflegerin - eheliche Beistandspflicht - Änderung der Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353; BVG § 35; SGB X § 48
    Anspruch auf Kriegsopferversorgung; Höhe der Pflegezulage eines Kriegsblinden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
    Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Beschädigten und seinem Ehegatten müsse jedoch nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8) sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte und entsprechend bezahlte Pflegetätigkeit gegeben sei.

    Nach dem Urteil des BSG vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - seien die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft.

    § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG eröffnet vielmehr ganz allgemein die Möglichkeit, die in Abs. 1 genannten pauschalen Beträge der Pflegezulage zu erhöhen, wenn das Entgelt für arbeitsvertraglich geleistete Pflege diese Beträge überschreitet (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20) .

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4.12.1998 bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen sein werden als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft (BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 23).

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R

    Pflegezulage - erhöhte Pflegezulage - Blindheit - hilflos - fremde Hilfe -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
    Die für eine bezahlte Pflegekraft angemessenen Aufwendungen konnten deshalb weder einseitig durch Vertrag zwischen dem Beschädigten und der Pflegeperson, noch in pauschaler Weise und ohne hinreichende Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse festgelegt werden (vgl BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 S 75 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).

    Im zweiten Schritt war die vergütungsmäßige Bewertung dieser Pflegetätigkeit anhand eines geeigneten Maßstabs vorzunehmen (vgl BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15 f).

    Hauswirtschaftliche Hilfeleistungen gehören - anders als bei der Pflegebedürftigkeit iS des § 14 SGB XI - nicht zum Pflegebedarf eines Hilflosen iS des § 35 Abs. 1 BVG (vgl etwa BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6 S 10 ff; BSGE 90, 185, 186 = SozR 3-3100 § 35 Nr. 12 S 31 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

    Auszug aus BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
    Dieser Regelungsinhalt ergibt sich aus der Auslegung dieser Verwaltungsakte, der der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt, also auch dem Revisionsgericht obliegt (vgl BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26; BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 17; BSGE 99, 284 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 6, RdNr 15; BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 19).

    Maßstab der Auslegung der Bescheide vom 19.11.2003, 23.1.2004, 9.3.2004 und 4.11.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.1.2006 ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26; BSGE 99, 284 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 6, RdNr 15; BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 19).

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer

    Für die Anwendung des § 48 Abs. 1 SGB X ist auf den Regelungsgehalt desjenigen bestandskräftigen Verwaltungsakts als "Vergleichsbescheid" abzustellen, mit dem über die Voraussetzungen, hinsichtlich derer eine wesentliche Änderung eingetreten sein soll, letztmalig entschieden worden ist (BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 39) .
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten -

    Angemessen seien die tatsächlich erforderlichen Kosten für Wartung und Pflege (Hinweis auf Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5) .

    Als Erhöhungsbetrag werden danach diejenigen angemessenen Kosten übernommen, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muss, um die erforderliche Pflege und Wartung für sich sicherzustellen (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 2.7.1997 - 9 RV 7/96 - SozR 3-3100 § 35 Nr. 7 S 16) .

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "angemessenen Kosten" in § 35 Abs. 2 S 1 BVG für Pflege und Wartung durch eine Fremdpflegeperson bedarf jedoch insbesondere im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Beschädigten einer weiteren Konkretisierung (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 14) .

    Dies gilt auch für die zwischen den Beteiligten hier allein streitige Höhe der Vergütung der fremden Pflegekraft (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41) .

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 3/17 R

    Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden

    Wie der Senat entschieden hat, begründet auch die aufgrund eines Arbeitsvertrags geleistete Pflege durch Ehegatten oder Eltern einen Anspruch auf Gewährung der erhöhten Pflegezulage im Umfang angemessener Kosten (Senatsurteile vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20 und vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 44) .
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Rechtsprechung
   BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R   

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https://dejure.org/2009,29065
BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2009,29065)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2009,29065)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - B 9 V 2/10 R (https://dejure.org/2009,29065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Beschädigten und seinem Ehegatten müsse jedoch nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8) sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte und entsprechend bezahlte Pflegetätigkeit gegeben sei.

    Nach dem Urteil des BSG vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R - seien die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft.

    § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG eröffnet vielmehr ganz allgemein die Möglichkeit, die in Abs. 1 genannten pauschalen Beträge der Pflegezulage zu erhöhen, wenn das Entgelt für arbeitsvertraglich geleistete Pflege diese Beträge überschreitet (BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 V, SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 20).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4.12.1998 bereits darauf hingewiesen, dass die Kosten bei arbeitsvertraglich durch einen haushaltsangehörigen Ehegatten erbrachter Pflege regelmäßig nur in geringerer Höhe angemessen sein werden als beim Einsatz einer familienfremden Pflegekraft (BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 8 S 23).

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R

    Pflegezulage - erhöhte Pflegezulage - Blindheit - hilflos - fremde Hilfe -

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Die für eine bezahlte Pflegekraft angemessenen Aufwendungen konnten deshalb weder einseitig durch Vertrag zwischen dem Beschädigten und der Pflegeperson, noch in pauschaler Weise und ohne hinreichende Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse festgelegt werden (vgl BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 S 75 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).

    Im zweiten Schritt war die vergütungsmäßige Bewertung dieser Pflegetätigkeit anhand eines geeigneten Maßstabs vorzunehmen (vgl BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15 f).

    Hauswirtschaftliche Hilfeleistungen gehören - anders als bei der Pflegebedürftigkeit iS des § 14 SGB XI - nicht zum Pflegebedarf eines Hilflosen iS des § 35 Abs. 1 BVG (vgl etwa BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6 S 10 ff; BSGE 90, 185, 186 = SozR 3-3100 § 35 Nr. 12 S 31 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Dieser Regelungsinhalt ergibt sich aus der Auslegung dieser Verwaltungsakte, der der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt, also auch dem Revisionsgericht obliegt (vgl BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10; BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26; BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 17; BSGE 99, 284 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 6, RdNr 15; BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 19).

    Maßstab der Auslegung der Bescheide vom 19.11.2003, 23.1.2004, 9.3.2004 und 4.11.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.1.2006 ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB ) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 14; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26; BSGE 99, 284 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 6, RdNr 15; BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 19).

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