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   BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R   

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https://dejure.org/2019,28984
BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R (https://dejure.org/2019,28984)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R (https://dejure.org/2019,28984)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2019 - B 9 V 2/18 R (https://dejure.org/2019,28984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Soziales Entschädigungsrecht - Häftlingshilfe - Wohnortbeschränkung von Volksdeutschen in der ehemaligen Sowjetunion - Atomwaffenversuche in der Nähe des Wohnorts - Strahlungsbelastung als Schädigungsfolge - Geburt im Gewahrsam - Anschlussgewahrsam - Beweiswirkung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 HHG, § 1 Abs 5 S 1 HHG, § 1 Abs 5 S 2 HHG, § 10 Abs 4 HHG, § 128 SGG
    Soziales Entschädigungsrecht - Häftlingshilfe - Wohnortbeschränkung von Russlanddeutschen in der ehemaligen Sowjetunion - Atomwaffenversuche in der Nähe des Wohnorts - Strahlungsbelastung als Schädigungsfolge - Anschlussgewahrsam - Ursächlichkeit - ...

  • rewis.io

    Soziales Entschädigungsrecht - Häftlingshilfe - Wohnortbeschränkung von Volksdeutschen in der ehemaligen Sowjetunion - Atomwaffenversuche in der Nähe des Wohnorts - Strahlungsbelastung als Schädigungsfolge - Geburt im Gewahrsam - Anschlussgewahrsam - Beweiswirkung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch Russlanddeutscher auf Feststellung von Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen nach dem Häftlingshilfegesetz nach einer Wohnortbeschränkung in der UdSSR in der Nähe von Atomwaffen-Tests mit Strahlungsschäden als Schädigungsfolge

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Häftlingshilfe - Wohnortbeschränkung von Russlanddeutschen in der ehemaligen Sowjetunion - Atomwaffenversuche in der Nähe des Wohnorts - Strahlungsbelastung als Schädigungsfolge - Anschlussgewahrsam - Ursächlichkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Soziale Entschädigung bei Wohnsitz in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände während politischen Gewahrsams möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Soziale Entschädigung bei Wohnsitz in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände während politischen Gewahrsams möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Soziale Entschädigung bei Wohnsitz in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände möglich - Spätaussiedlern kann wegen strahlenbedingter Gesundheitsschäden Versorgungsanspruch zustehen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    I.B. ./. Land Niedersachsen

    Soziales Entschädigungsrecht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Soziale Entschädigung bei Wohnsitz in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände während politischen Gewahrsams?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 129, 87
  • NZS 2020, 501
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78

    Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Das gilt nicht nur für die - versorgungsrechtlich geschützte - besondere Gefahrenlage des Gewahrsams, sondern genauso für den folgenden Anschlussgewahrsam (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 353 f; BVerwG Urteil vom 28.10.1983 - 8 C 38/82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S 3 ; vgl zur Internierung Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3100 § 1 Nr. 4 vorgesehen, RdNr 21).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 352; Urteil vom 26.7.1978 - VIII C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S 14) setzt ein Anschlussgewahrsam einen Rückkehrwillen der Betroffenen voraus.

    Gerade dies machte die spezifische freiheitsbeschränkende Eigenart ihres Anschlussgewahrsams iS eines Sonderschicksals der Volksdeutschen aus (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8.78 - BVerwGE 60, 343, 347).

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 2/17 R

    Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Das gilt nicht nur für die - versorgungsrechtlich geschützte - besondere Gefahrenlage des Gewahrsams, sondern genauso für den folgenden Anschlussgewahrsam (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 353 f; BVerwG Urteil vom 28.10.1983 - 8 C 38/82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S 3 ; vgl zur Internierung Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3100 § 1 Nr. 4 vorgesehen, RdNr 21).

    Dabei müssen sich die drei Glieder der Kausalkette (schädigender Vorgang infolge des Gewahrsams, Schädigung und Schädigungsfolgen) im Vollbeweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, während für den ursächlichen Zusammenhang zwischen ihnen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - aaO, RdNr 33 mwN) .

    Die Strahlungseinwirkung aufgrund der sowjetischen Atomwaffentests war dem Anschlussgewahrsam somit nach Zeit, Raum, Ort und Art unmittelbar zuzurechnen und für die Betroffenen damit persönlich zwingend verbunden (vgl zur Internierung Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - aaO, RdNr 36 mwN) .

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Notwendig hierfür wäre eine Darlegung gewesen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (Senatsurteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 = juris RdNr 69; BSG Urteil vom 7.4.1987 - 11b RAr 56/86 - SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49 f) .

    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten (Senatsurteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - aaO mwN) .

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) -

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Dies ergibt sich für jedermann und damit auch für die Beteiligten gemäß § 10 Abs. 4 HHG mit Beweiswirkung aus der Bescheinigung des Landkreises H. vom 24.6.1981 (zur Bindungswirkung der HHG-Bescheinigung s allg BSG Urteil vom 2.3.1983 - 9a RVh 1/82 - juris RdNr 10; BVerwG Urteil vom 26.7.1978 - VIII C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S 5) .

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 352; Urteil vom 26.7.1978 - VIII C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S 14) setzt ein Anschlussgewahrsam einen Rückkehrwillen der Betroffenen voraus.

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 38.82

    Politischer Gewahrsam Minderjähriger - Politische Gründe - Politischer Gewahrsam

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Das gilt nicht nur für die - versorgungsrechtlich geschützte - besondere Gefahrenlage des Gewahrsams, sondern genauso für den folgenden Anschlussgewahrsam (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 353 f; BVerwG Urteil vom 28.10.1983 - 8 C 38/82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S 3 ; vgl zur Internierung Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3100 § 1 Nr. 4 vorgesehen, RdNr 21).

    Dem System der Sowjetunion und seiner gerade auch gegenüber deutschen Volkszugehörigen nach freiheitlich-demokratischer Auffassung als willkürlich zu wertenden Politik (vgl zu diesem Maßstab BVerwG Urteil vom 28.10.1983 - 8 C 38/82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S 2 mwN) war die Klägerin während ihres Zwangsaufenthalts in der Sowjetunion als Angehörige dieser gezielt benachteiligten deutschen Minderheit in besonderem Maße ausgeliefert.

  • BSG, 02.03.1983 - 9a RVh 1/82
    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Dies ergibt sich für jedermann und damit auch für die Beteiligten gemäß § 10 Abs. 4 HHG mit Beweiswirkung aus der Bescheinigung des Landkreises H. vom 24.6.1981 (zur Bindungswirkung der HHG-Bescheinigung s allg BSG Urteil vom 2.3.1983 - 9a RVh 1/82 - juris RdNr 10; BVerwG Urteil vom 26.7.1978 - VIII C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S 5) .

    Ausnahmsweise können aber auch landeseigentümliche Umstände als gewahrsamstypisch im anspruchsbegründenden Sinn zu werten sein, wenn die Betroffenen Opfer einer Besonderheit geworden sind, die für sie in Deutschland so nicht bestanden hätte (vgl BSG Urteil vom 2.3.1983 - 9a RVh 1/82 - juris RdNr 12 und 15 mwN) .

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Denn neues tatsächliches Vorbringen ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich unbeachtlich, wie sich ebenfalls aus der von § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an die tatrichterlichen Feststellungen ergibt (vgl BSG Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 89/01 R = BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 S 123; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 163 RdNr 5).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Notwendig hierfür wäre eine Darlegung gewesen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (Senatsurteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 = juris RdNr 69; BSG Urteil vom 7.4.1987 - 11b RAr 56/86 - SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49 f) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Streitgegenstand bleibt danach allein das Entschädigungsbegehren aufgrund dieses bestimmten und zeitlich begrenzten Sachverhalts (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, RdNr 28 mwN) , und zwar ausschließlich des Aufenthalts in Semipalatinsk und die gesundheitsschädliche Strahlungseinwirkung durch die sowjetischen Atomwaffentests auf dem in der Nähe gelegenen Testgelände.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R
    Die Grenzen der freien Beweiswürdigung sind erst überschritten, wenn das Tatsachengericht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, aber auch, wenn es das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend und umfassend berücksichtigt (Senatsurteil vom 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R - BSGE 120, 89 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 22, RdNr 23 mwN) .
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R
  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 4/18 R

    Soziales Entschädigungsrecht - zwangsweise Umsiedlung von Russlanddeutschen in

  • BSG, 22.06.1972 - 10 RV 234/71
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

  • BSG, 22.02.1961 - 9 RV 946/58
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

    Sofern die Beklagte das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung in Zweifel zieht, setzt sie lediglich ihre eigene Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG, ohne darzulegen, wieso diese die Grenzen der freien Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) überschritten haben sollte (vgl zu diesem Erfordernis zB BSG Urteil vom 7.4.1987 - 11b RAr 56/86 - SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49; BSG Urteil vom 8.10.2019 - B 1 KR 3/19 R - RdNr 26; BSG Urteil vom 12.9.2019 - B 9 V 2/18 R - RdNr 29 f) .
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R

    Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft

    Denn die Klägerin hat dagegen keine Verfahrensrügen erhoben; insbesondere hat sie keinen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 103 Satz 1 SGG gerügt (vgl Senatsurteil vom 12.9.2019 - B 9 V 2/18 R - BSGE 129, 87 = SozR 4-7190 § 4 Nr. 1 = juris RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 4/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Hierfür wird es die bereits aktenkundigen und möglicherweise weitere noch beizuziehende aktuelle medizinische Befunde des Klägers sowie das vorhandene wissenschaftliche Material zu der durch die sowjetischen Atomwaffentests verursachten Strahlenbelastung an dem Ort oder den Orten der kriegsbedingten Internierung des Klägers auszuwerten und gegebenenfalls ergänzend auch ein strahlenmedizinisches Gutachten (vgl hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 9 V 2/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) einzuholen haben.

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass ein Versorgungsanspruch des Klägers nach § 4 Abs. 1 HHG (in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Änderung des BVG und anderer Vorschriften vom 20.6.2011, BGBl I 1114) nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist (zu einem Anspruch nach § 4 Abs. 1 HHG bei einem Aufenthalt in der Nähe des sowjetischen Atomwaffentestgeländes Semipalatinsk aufgrund politischen Gewahrsams s Senatsurteil vom heutigen Tage - B 9 V 2/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Weitere Voraussetzung für einen Anspruch nach § 4 Abs. 1 HHG ist im hier maßgeblichen Zusammenhang aber stets, dass es durch die atomwaffentestbedingte Strahlenexposition am Ort des Gewahrsams beim Gewahrsamsbetroffenen zu einer Gesundheitsschädigung mit dauerhafter Schädigungsfolge gekommen ist (vgl hierzu Senatsurteil vom heutigen Tage - B 9 V 2/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Die hierzu in der Revisionsbegründung detailliert mitgeteilten Einzelheiten können als Vortrag neuer Tatsachen in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung finden (vgl BSG Urteil vom 12.9.2019 - B 9 V 2/18 R - BSGE 129, 87 = SozR 4-7190 § 4 Nr. 1, RdNr 34-35 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 10 VE 70/14

    Gewährung von Leistungen nach dem BVG; Teilnahme an den Aufräumarbeiten an dem

    Dabei müssen sich die drei Glieder der Kausalkette (schädigender Vorgang infolge des Wehrdienstes, Schädigung und Schädigungsfolgen) im Vollbeweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, während für den ursächlichen Zusammenhang zwischen ihnen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zum sozialen Entschädigungsrecht, vergleiche zuletzt etwa BSG Urteil vom 12.9.2019 - B 9 V 2/18 R zitiert nach juris dort Rn. 20 f; vergleiche allgemein auch Knickrehm in dieselbe Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 1 BVG Rn. 26 ff mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.01.2022 - L 6 VH 3682/20
    Dies sind nur diejenigen Umstände, die dem Gewahrsam seiner Art nach als spezifische Gefahren eigentümlich zuzurechnen sind und vor deren Folgen das Gesetz die Gewahrsamsunterworfenen deshalb schützen soll (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2019 - B 9 V 2/18 R -, juris, Rz. 20).
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